Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 1 I. Der Fall

Zug-um-Zug-Vollstreckung beauftragt … Die Parteien streiten über die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, durch das die Schuldnerin zu einer Zahlung Zug um Zug gegen Aushändigung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt worden war. Die Gläubiger erteilten über ihre damaligen ...mehr

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FoVo 10/2014, Rangverhältni... / I. Das Problem

Mehrere Gläubiger, aber das Geld reicht nicht In FoVo 2014, 150 haben Sie dargestellt, wie zu verfahren ist, wenn der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner eine erste Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen hat und nunmehr für einen zweiten Gläubiger einen Vollstreckungsauftrag mit gütlicher Einigung erhält, die Mittel des Schuldners aber nicht ausreichen, um auch mit dem zweite...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 2 II. Die Entscheidung

AG nimmt bedingten Auftrag an Die Erinnerung der Gläubigerin ist gemäß § 766 ZPO, § 5 Abs. 2 GvKostG zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. Der Pfändungsauftrag der Gläubigerin ist insoweit als bedingter Auftrag anzusehen, als die Pfändung dann zu prüfen ist, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben hat. Im Rahmen des Vermögensauskunftsverfahrens kann keine Prüf...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / Leitsatz

Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Voll­streckungsauftrag Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Sie beauftragte den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Weiterhin wurde ein Pfändungsauftrag nach Abnahme der Vermögensauskunft erteilt, "soweit sich daraus pfändbare Gegenstände ergeben". ...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / Leitsatz

Beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher nach Abnahme der Vermögensauskunft, die sich aus dem Vermögensverzeichnis ergebenden pfändbaren Sachen zu pfänden, so ist die Prüfung, ob sich pfändbare Gegenstände aus dem Vermögensverzeichnis ergeben, bereits Teil des Pfändungsverfahrens, für das eine gesonderte Gebühr entsteht. AG Bingen, 24.2.2014 – 5 M 315/14mehr

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FoVo 10/2014, Unverzüglicher Widerspruch gegen Ratenzahlungsvereinbarungen

In zahlreichen Beiträgen der letzten Monate wurde ausführlich dargestellt, wann und in welchem Umfang der Gläubiger einer zwischen Schuldner (SU) und Gerichtsvollzieher (GV) getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung widersprechen kann. Der Widerspruch gegen Ratenzahlungsvereinbarungen kann bereits mit dem ersten Zwangsvollstreckungsauftrag erfolgen. Anderenfalls muss "unverzügli...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Der Streit um die Kosten und die Wahl des komplexeren Vorgehens in der Zwangsvollstreckung hätte vielleicht vermieden werden können, wenn die Bevollmächtigten des Gläubigers schon bei der Titulierung neben dem reinen Zahlungsantrag auch noch die gerichtliche Feststellung begehrt hätten, dass sich der Schuldner mit der Annahme...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 3 Der Praxistipp

Das kann man auch anders sehen Nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des AG, dass das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft mit dem von Amts wegen durchzuführenden Eintragungsanordnungsverfahren gemäß § 882c ZPO abgeschlossen wird. Gerade hiervon ausgehend kann man aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen als das AG in seiner Entscheidung. Das AG übersieht nämlic...mehr

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FoVo 8/9 2014, Der Umgang des Gerichtsvollziehers mit der gütlichen Erledigung nach den Bestimmungen der GVGA

Gütliche Erledigung als eigenständige Aufgabe Mit der Reform der Sachaufklärung erlangte die gütliche Erledigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO eigenständige Bedeutung und wird seitdem nicht mehr nur als Annex zu einer anderen Vollstreckungsmaßnahme wie noch in §§ 806b, 813a und b sowie 900 Abs. 3 ZPO a.F. behandelt. Das machte es erforderlich, die bisherige Regelung in ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FoVo 8/9 2014, Das Auto des... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 808 ZPO Der Lösung kommt man schnell näher, wenn man sehr systematisch arbeitet. Ausgangspunkt ist dabei § 808 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändet. Gewahrsam bedeutet, dass nach dem äußeren Anschein die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit eines Menschen auf eine Sache besteht und dass aufgrund dieser ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Optionen bei der gütlichen Erledigung nutzen

Hier kann der Gläubiger Vollstreckung gestalten Nach § 802a Abs. 2 ZPO ist der Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO durch den Gerichtsvollzieher mit jeder Vollstreckungsmaßnahme grundsätzlich mit beauftragt. Allerdings kann der Gläubiger einer solchen Ratenzahlungsvereinbarung auch ausdrücklich zustimmen und durch entsprechende Weisungen deren Inhalt beeinflussen....mehr

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FoVo 8/9 2014, Achten Sie auf ein vollständiges Protokoll

Keine Informationsmöglichkeit auslassen Der Vollstreckungserfolg lebt von der Information. Je mehr Informationen der Gläubiger über das Einkommen und Vermögen des Schuldners hat, desto schneller und effektiver und damit letztlich auch kostensparender kann er im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen. Hinweis Ungeachtet der auf eine effektive Informationsbeschaffung gerichteten...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. 2. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe b...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. 2. a) Nach der Rspr. des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (vgl. BGH RVGreport 2006, 196 (Hansens) = AGS 2006, 214; RVGreport 2006, 111 (ders.) = NJW 2016,1141; AGS 2005, 416...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die Gläubiger hatten gegen die Schuldnerin ein Urteil erwirkt, in dem letztere zu einer Zahlung Zug um Zug gegen Aushändigung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt worden war. Die Gläubiger erteilten über ihre damaligen Verfahrensbevollmächtigten dem Gerichtsvollzieher (GV) den Auftrag, die Inhaberschuldverschreibungen der Hauptzahlstelle der Schuldnerin in F. anzubiet...mehr

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FoVo 8/9 2014, Auslegung de... / 1 I. Die Entscheidung

Versuch der gütlichen Erledigung Der GV hat die Gebühr gemäß Nr. 207 GvKostG zu Recht erhoben. Er hat den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache unternommen. Entsprechend der Nachbemerkung zu Nr. 207 GvKostG entsteht die Gebühr in einem derartigen Fall nur dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher gleichzeitig mit einer auf eine Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und ...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie klärt eine in der Rspr. der Instanzgerichte lange umstrittene Frage. I. Gerichtsvollzieher-Kosten Der BGH hat eigene Überlegungen zum Anfall der GV-Kosten angestellt, wegen fehlender tatsächlicher Grundlagen die Sache jedoch an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Anders als nach Auffassung des I. ZS des BGH (RVGreport 2013, 477 [Hansens...mehr

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FoVo 7/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht

Gerichtsvollzieherkosten nach dem GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerich...mehr

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FoVo 7/2014, Erfolgreiches ... / 1 I. Der Fall

Nachbesserungsantrag des Drittgläubigers abgelehnt Der Gerichtsvollzieher hat einen Nachbesserungsauftrag eines Gläubigers bezüglich eines von einem anderen Gläubiger eingeholten Vermögensverzeichnisses abgelehnt, weil der Drittgläubiger nicht den ursprünglichen Auftrag zur Vermögensauskunft erteilt und der Schuldner alle Fragen bereits ausreichend beantwortet habe. Hiergegen...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / 1. Keine Räumungsanordnung erforderlich

Rz. 57 Es gibt keine Wohnungszuweisung mehr. §§ 1361b Abs. 1 S. 1, 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 1, Abs. 6 S. 1 GewSchG gewähren dem berechtigten Ehegatten und dem berechtigten Opfer in der Gewaltschutzsache jeweils einen Anspruch im Sinne von § 194 Abs. 1, Abs. 2 BGB gegen den anderen Ehegatten bzw. den Täter auf Überlassung der Wohnung. Die Endentscheidungen über die ...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / II. Haushaltssachen

Rz. 54 Verteilt der Familienrichter Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören nach § 1361a Abs. 3 S. 1, Abs. 2 BGB, muss zugleich eine vollstreckbare Herausgabeanordnung ergehen, weil die Zuweisung der Gegenstände als solche kein vollstreckbarer Herausgabetitel im Sinne von § 883 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 95 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 FamFG ist.[84] Gegenstände müssen nac...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / 2. Die Vollstreckung der Ansprüche auf Wohnungsüberlassung erfolgt entsprechend § 885 Abs. 1 ZPO, § 95 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Rz. 83 Eine Herausgabe oder Räumungsanordnung ist nicht mehr erforderlich, um einen nach § 885 Abs. 1 ZPO, § 95 Abs. 1 Nr. 2 FamFG vollstreckbaren Titel auf Herausgabe zu schaffen, wenn über die genannten Ansprüche entschieden wird.[116] Es sollte allerdings die immer noch gegenteilige Praxis in jedem Falle beachtet werden und gegebenenfalls dieser entsprechend eine Räumungs...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / 1. Vollstreckung der Schutzanordnung, § 1 GewSchG

Rz. 82 Die Vollstreckung von Schutzmaßnahmen nach § 1 GewSchG gewährt dem Opfer gem. § 96 Abs. 1 S. 3 FamFG im Falle der Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Unterlassungsanordnung die Wahl zwischen der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers zur Beseitigung der andauernden Zuwiderhandlung, d.h. Beseitigung durch sogenannten unmittelbaren Zwangs nach § 96 Abs. 1 FamFG, und...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / II. Das Verhältnis der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 7 Die Frage des Verhältnisses der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (häufig auch als "streitige Gerichtsbarkeit oder Zivilgerichtsbarkeit" bezeichnet[3]) ist nach wie vor nicht völlig geklärt, wird jedoch zutreffend nunmehr überwiegend als spezieller Fall der Verfahrenszuständigkeit gesehen.[4] Die Aufgabenverteilung zwischen den für Familiensachen z...mehr

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FoVo 6/2014, Untreue durch einen Gerichtsvollzieher

Leitsatz 1. Ein Gerichtsvollzieher ist bei einer Wohnungsräumung allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet nicht, dass er die zu erteilenden Speditionsaufträge jeweils an den günstigsten Unternehmer vergeben muss. Er darf weitere Aspekte wie die Arbeitsqualität der Transportunternehmen und ihre Er...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungsgebühr bei Zahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher

RVG VV Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 Leitsatz Bewilligt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gem. § 802b Abs. 2 ZPO Teilzahlungen, so löst dies für den Gläubigervertreter auch dann keine Einigungsgebühr aus, wenn er sich mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt. AG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2014 – 61 M 6/14 1 Aus den Gründen Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführende...mehr

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FoVo 6/2014, Untreue durch ... / Leitsatz

1. Ein Gerichtsvollzieher ist bei einer Wohnungsräumung allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet nicht, dass er die zu erteilenden Speditionsaufträge jeweils an den günstigsten Unternehmer vergeben muss. Er darf weitere Aspekte wie die Arbeitsqualität der Transportunternehmen und ihre Erfahrung ...mehr

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FoVo 6/2014, Vollstreckung gegen (vermeintlich) vermögenslose Schuldner

Bescheinigung statt Schuldnerbesuch Wird der Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung nach § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO beauftragt, muss der Gläubiger nicht selten feststellen, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht aufsucht, sondern dem Gläubiger eine Fruchtlosigkeits- bzw. Unpfändbarkeitsbescheinigung übersendet. Grundlage dieser Verfahrensweise ist § 32 der aktuellen Ge...mehr

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FoVo 6/2014, Untreue durch ... / 2 II. Der Praxistipp

Kein exotischer Fall Dass ein GV sich durch die Beauftragung eines Unternehmens als Hilfsorgan bei einer Räumungsvollstreckung strafbar macht, dürfte sicher die Ausnahme sein. Auch ist nicht festzustellen, dass die GV in der Masse einen Dritten als "Generalunternehmer" einsetzen. Handelt es sich deshalb bei dem vom KG entschiedenen Fall um eine exotische Fallkonstellation? Au...mehr

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FoVo 6/2014, Untreue durch ... / 1 I. Die Entscheidung

Beauftragung einer Spedition ist Ermessensentscheidung Die Angeklagte M war als Gerichtsvollzieherin allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamburg MDR 2000, 602; LG Stuttgart DGVZ 1990, 172, 173; LG Saarbrücken DGVZ 1985, 92). Dies bedeutet zwar nicht, dass sie die von ihr zu erteilenden Speditions...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerdebefugnis der GV fraglich Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Beschwerde der GV zulässig ist. Zwar hat das AG die Beschwerde zugelassen, so dass die Entscheidung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG (zur Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG auch im Rahmen der Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO vgl. BGH DGVZ 2008, 187; Hartmann...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / 1 Der Praxistipp

Zug um Zug führt zu § 756 ZPO Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, dass der Bevollmächtigte schon im Erkenntnisverfahren die mögliche spätere Zwangsvollstreckung im Auge haben muss. Bei der erstrebten oder allein möglichen Verurteilung des Schuldners zu einer Zug-um-Zug-Leistung muss § 756 ZPO ins Auge gefasst werden. Im Wortlaut: § 756 ZPO (1) Hängt die Vollstreckung v...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführenden Rechtsanwalt Vollstreckungsauftrag erteilt und sein Einverständnis mit drei Raten erteilt; für den Fall sollte eine Einigungsgebühr eingezogen werden. Die Gerichtsvollzieherin traf im Zuge der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner eine gütliche Einigung, wonach die titulierte Forderung mit einem Teilbetrag von 125,00 EUR und we...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung genügt ein wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher (GV) nur, wenn der Schuldner erklärt, die Gegenleistung des Gläubigers nicht annehmen zu wollen. AG Schöneberg, 24.1.2014 – 31 M 8119/13mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / Leitsatz

Hat der Gläubiger den Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO und – für den Fall der Fruchtlosigkeit dieses Versuches – die Sachpfändung beantragt, erhält der Gerichtsvollzieher (GV) für den Versuch der gütlichen Einigung keine Gebühr. LG Freiburg, 22.1.2014 – 3 T 177/13mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / Leitsatz

Bewilligt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gem. § 802b Abs. 2 ZPO Teilzahlungen, so löst dies für den Gläubigervertreter auch dann keine Einigungsgebühr aus, wenn er sich mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt. AG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2014 – 61 M 6/14mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Weshalb Anwälte offenbar nicht in der Lage sind, den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen, und sich solche unsinnigen Erinnerungsverfahren ersparen, ist nicht nachzuvollziehen. Mag man noch über die Frage einer Einigung streiten, fehlt es doch auf jeden Fall daran, dass der Gläubiger vorläufig auf die weitere Vollstreckung...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 3 III. Der Praxistipp

Mangelnde Beschwerdebefugnis immer rügen Das LG hat letztlich dahinstehen lassen, ob der GV beschwerdebefugt ist. Das hindert den Gläubiger allerdings nicht, mit der vom LG dargelegten Begründung seinerseits die mangelnde Beschwerdebefugnis des GV und damit die Unzulässigkeit der Beschwerde geltend zu machen. In diesem Fall bleibt es unerheblich, ob das AG auf die Erinnerung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Vollziehung der Ersatzzwangshaft

Rz. 13 Die Vollziehung der Ersatzzwangshaft richtet sich gem. § 334 Abs. 3 S. 2 AO nach § 802g Abs. 2 und § 802h ZPO sowie den §§ 171–175 StVollzG. Die Verhaftung des Pflichtigen erfolgt durch den Gerichtsvollzieher [1]. Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind[2]. Gegen einen Schuldner...mehr

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FoVo 5/2014, Herausgabe von... / II. Die Lösung

Schuldner muss informieren! Nach der Pfändung und Überweisung einer Forderung ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Zu diesen Unterlagen gehören auch die Kontoauszüge (BGH FoVo 2012, 69; BGH JurBüro 2013, 41). PfÜB-Formular richtig ausfüll...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. I. Anfall der Einigungsgebühr Nach der Neufassung von Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann die Einigungsgebühr unter verschiedenen Voraussetzungen entstehen. 1. Normale Einigungsgebühr Einmal fällt diese Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags an, durch den der Streit oder die Ungew...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2 Alternative 2 ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan der Gerichtsvollzieherin v. 6.9.2013 keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG auslöst." Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 und 2 VV-RVG wie folgt: “Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss ei...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 3 III. Der Praxistipp

Auf den Tisch kommt, was bestellt wird "Der Gläubiger ist Herr des Vollstreckungsverfahrens. Er bestimmt, Beginn, Ausmaß und Ende der Zwangsvollstreckung", so formuliert es der BGH in ständiger Rechtsprechung. Und doch muss sich der Gläubiger der Situation stellen, dass einige Gerichtsvollzieher – beileibe nicht alle – der Auffassung sind, dass der wegen der Sperrfrist erfolg...mehr

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FoVo 5/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Antrag ist zulässig Dem Antrag der Gläubigerin ist zu entnehmen, dass neben dem Antrag des Abs. 2 Nr. 1 des § 802a ZPO auch die Anträge gemäß Nr. 2–4 ZPO gestellt sind. Ein solcher Antrag ist auch zulässig. Gemäß der Neuregelung des § 802 ZPO Abs. 2 Satz 2 ZPO sind die in Abs. 2 genannten Maßnahmen in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jed...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / Leitsatz

1. Die Bestimmung des § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch dann anwendbar, wenn der Gläubiger lediglich einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO und nicht auch einen solchen auf Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO stellt. 2. Der Gläubiger darf einen Zwangsvollstreckungsauftrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft ...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 2 II. Die Entscheidung

Das Wichtigste in Kürze Die Entscheidung des AG ist sehr ausführlich begründet. Nachfolgend sollen nur die wesentlichen Aspekte der Entscheidung wiedergegeben werden. Das AG hat im Ergebnis die Kostenrechnung des GV aufgehoben und ihn angewiesen, die Kosten für das übersandte Vermögensverzeichnis nach Nr. 261 KVGvKostG nicht zu erheben. Die tragenden Gründe waren:mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / Leitsatz

Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grds. keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG aus. AG Augsburg, Beschl. v. 11.11.2013 – 1 M 9500/13mehr