Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 6/2014, Untreue durch ... / 1 I. Die Entscheidung

Beauftragung einer Spedition ist Ermessensentscheidung Die Angeklagte M war als Gerichtsvollzieherin allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamburg MDR 2000, 602; LG Stuttgart DGVZ 1990, 172, 173; LG Saarbrücken DGVZ 1985, 92). Dies bedeutet zwar nicht, dass sie die von ihr zu erteilenden Speditions...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerdebefugnis der GV fraglich Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Beschwerde der GV zulässig ist. Zwar hat das AG die Beschwerde zugelassen, so dass die Entscheidung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG (zur Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG auch im Rahmen der Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO vgl. BGH DGVZ 2008, 187; Hartmann...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / 1 Der Praxistipp

Zug um Zug führt zu § 756 ZPO Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, dass der Bevollmächtigte schon im Erkenntnisverfahren die mögliche spätere Zwangsvollstreckung im Auge haben muss. Bei der erstrebten oder allein möglichen Verurteilung des Schuldners zu einer Zug-um-Zug-Leistung muss § 756 ZPO ins Auge gefasst werden. Im Wortlaut: § 756 ZPO (1) Hängt die Vollstreckung v...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführenden Rechtsanwalt Vollstreckungsauftrag erteilt und sein Einverständnis mit drei Raten erteilt; für den Fall sollte eine Einigungsgebühr eingezogen werden. Die Gerichtsvollzieherin traf im Zuge der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner eine gütliche Einigung, wonach die titulierte Forderung mit einem Teilbetrag von 125,00 EUR und we...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung genügt ein wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher (GV) nur, wenn der Schuldner erklärt, die Gegenleistung des Gläubigers nicht annehmen zu wollen. AG Schöneberg, 24.1.2014 – 31 M 8119/13mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / Leitsatz

Hat der Gläubiger den Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO und – für den Fall der Fruchtlosigkeit dieses Versuches – die Sachpfändung beantragt, erhält der Gerichtsvollzieher (GV) für den Versuch der gütlichen Einigung keine Gebühr. LG Freiburg, 22.1.2014 – 3 T 177/13mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / Leitsatz

Bewilligt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gem. § 802b Abs. 2 ZPO Teilzahlungen, so löst dies für den Gläubigervertreter auch dann keine Einigungsgebühr aus, wenn er sich mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt. AG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2014 – 61 M 6/14mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Weshalb Anwälte offenbar nicht in der Lage sind, den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen, und sich solche unsinnigen Erinnerungsverfahren ersparen, ist nicht nachzuvollziehen. Mag man noch über die Frage einer Einigung streiten, fehlt es doch auf jeden Fall daran, dass der Gläubiger vorläufig auf die weitere Vollstreckung...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 3 III. Der Praxistipp

Mangelnde Beschwerdebefugnis immer rügen Das LG hat letztlich dahinstehen lassen, ob der GV beschwerdebefugt ist. Das hindert den Gläubiger allerdings nicht, mit der vom LG dargelegten Begründung seinerseits die mangelnde Beschwerdebefugnis des GV und damit die Unzulässigkeit der Beschwerde geltend zu machen. In diesem Fall bleibt es unerheblich, ob das AG auf die Erinnerung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Vollziehung der Ersatzzwangshaft

Rz. 13 Die Vollziehung der Ersatzzwangshaft richtet sich gem. § 334 Abs. 3 S. 2 AO nach § 802g Abs. 2 und § 802h ZPO sowie den §§ 171–175 StVollzG. Die Verhaftung des Pflichtigen erfolgt durch den Gerichtsvollzieher [1]. Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind[2]. Gegen einen Schuldner...mehr

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FoVo 5/2014, Herausgabe von... / II. Die Lösung

Schuldner muss informieren! Nach der Pfändung und Überweisung einer Forderung ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Zu diesen Unterlagen gehören auch die Kontoauszüge (BGH FoVo 2012, 69; BGH JurBüro 2013, 41). PfÜB-Formular richtig ausfüll...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. I. Anfall der Einigungsgebühr Nach der Neufassung von Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann die Einigungsgebühr unter verschiedenen Voraussetzungen entstehen. 1. Normale Einigungsgebühr Einmal fällt diese Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags an, durch den der Streit oder die Ungew...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2 Alternative 2 ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan der Gerichtsvollzieherin v. 6.9.2013 keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG auslöst." Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 und 2 VV-RVG wie folgt: “Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss ei...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 3 III. Der Praxistipp

Auf den Tisch kommt, was bestellt wird "Der Gläubiger ist Herr des Vollstreckungsverfahrens. Er bestimmt, Beginn, Ausmaß und Ende der Zwangsvollstreckung", so formuliert es der BGH in ständiger Rechtsprechung. Und doch muss sich der Gläubiger der Situation stellen, dass einige Gerichtsvollzieher – beileibe nicht alle – der Auffassung sind, dass der wegen der Sperrfrist erfolg...mehr

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FoVo 5/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Antrag ist zulässig Dem Antrag der Gläubigerin ist zu entnehmen, dass neben dem Antrag des Abs. 2 Nr. 1 des § 802a ZPO auch die Anträge gemäß Nr. 2–4 ZPO gestellt sind. Ein solcher Antrag ist auch zulässig. Gemäß der Neuregelung des § 802 ZPO Abs. 2 Satz 2 ZPO sind die in Abs. 2 genannten Maßnahmen in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jed...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / Leitsatz

1. Die Bestimmung des § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch dann anwendbar, wenn der Gläubiger lediglich einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO und nicht auch einen solchen auf Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO stellt. 2. Der Gläubiger darf einen Zwangsvollstreckungsauftrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft ...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 2 II. Die Entscheidung

Das Wichtigste in Kürze Die Entscheidung des AG ist sehr ausführlich begründet. Nachfolgend sollen nur die wesentlichen Aspekte der Entscheidung wiedergegeben werden. Das AG hat im Ergebnis die Kostenrechnung des GV aufgehoben und ihn angewiesen, die Kosten für das übersandte Vermögensverzeichnis nach Nr. 261 KVGvKostG nicht zu erheben. Die tragenden Gründe waren:mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / Leitsatz

Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grds. keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG aus. AG Augsburg, Beschl. v. 11.11.2013 – 1 M 9500/13mehr

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FoVo 5/2014, Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung im Bundesrat eingebracht

Änderungen durch SEPA Forderung amp Vollstreckung hat bereits im Februar über den Entwurf einer 1. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZwVFVO) berichtet und dabei insbesondere die durch den Übergang auf das SEPA-Zahlungsverfahren notwendigen Änderungen vorgestellt. (FoVo 2014, 21). Der jetzt dem Bundesrat vorliegende Entwurf (BR-Drucks 137/14) ...mehr

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FoVo 5/2014, Herausgabe von... / I. Das Problem

Herausgabe von Kontoauszügen … Seit mehreren Jahren haben wir im Büro die Zeitschrift Forderung amp Vollstreckung abonniert und schon diverse nützliche Vollstreckungswege nutzen können, u.a. die Pfändung von Kontoauszügen als Nebenrecht, so dass der Schuldner verpflichtet ist, diese herauszugeben. … und wie geht es weiter? Ich habe den ersten Schuldner jetzt zur Herausgabe der ...mehr

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FoVo 5/2014, Isolierter Ant... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher soll nach § 802b Abs. 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Deshalb ist die ausdrückliche Stellung des Antrags nach § 802a Abs. 2 Nr. 1 ZPO dem Grunde nach entbehrlich. Im Falle des Scheiterns der gütlichen Erledigung fällt damit bei sofortiger Antragstellung nach § 802a Abs. 2 Nr. 2–4 ZPO keine weitere Gebühr an....mehr

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FoVo 5/2014, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Gütliche Einigung und weitere Aufträge Die Gläubigerin vollstreckte gegen den Schuldner. Sie beantragte zunächst, mit dem Schuldner eine gütliche Einigung zu versuchen und, soweit eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, die Sachpfändung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 4, 808 ZPO zu betreiben. Könne durch die Sachpfändung keine vollständige Befriedigung des Gläubigers erreic...mehr

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AGS 5/2014, Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen …1

…[1] vor allem vor deutschen Gerichten, wenn es um die Kostenerstattung geht. In kaum einem anderen Land der Welt wird über die Erstattung von Reisekosten nach beendetem Rechtsstreit so vehement und kleinkariert gestritten wie in Deutschland. Weltanschauungen prallen hier aufeinander. Einerseits wird die Reisefreiheit den Kosten übergeordnet, während andererseits der Grundsat...mehr

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FoVo 4/2014, Zustellung der... / 2 II. Die Entscheidung

Amts- oder Parteizustellung? Der zuständige GV hat zu Recht die Zustellungskosten der Eintragungsanordnung der Gläubigerin berechnet. Nach § 882c II ZPO hat der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung dem Schuldner zuzustellen. Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, wie auch aus der Gesetzesbegründung, ergibt sich, dass es sich vorliegend um eine Parteizustellung handelt....mehr

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FoVo 4/2014, Gläubiger erhä... / 3 III. Der Praxistipp

Wem dient der ­Gerichtsvollzieher? Es ist immer wieder verwunderlich, mit welcher Beharrlichkeit sich GV dem berechtigten Informationsbedürfnis eines Gläubigers entziehen. Für jede der vier einzuholenden Auskünfte nach § 755 ZPO erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr von 13 EUR nach Nr. 440 KV GvKostG. Hinzu kommt die Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV GvKostG mit der Minde...mehr

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FoVo 4/2014, Gläubiger erhä... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage: § 760 ZPO Der Anspruch der Gläubigerin als Verfahrensbeteiligte auf Erteilung von Abschriften aus der Akte der Gerichtsvollzieherin ergibt sich aus § 760 ZPO. Danach ist den am Zwangsvollstreckungsverfahren Beteiligten auf Verlangen Einsicht in die Akte des Gerichtsvollziehers zu gestatten bzw. sind diesen Abschriften einzelner Schriftstücke zu erteilen. E...mehr

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FoVo 4/2014, Zustellung der... / Leitsatz

Bei der Zustellung der Eintragungsanordnung an den Schuldner durch den Gerichtsvollzieher (GV) handelt es sich um eine Zustellung im Parteibetrieb, deren Kosten der Gläubiger zu tragen hat. AG Darmstadt, 24.2.2014 – 63 M 33244/13mehr

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FoVo 4/2014, Zustellung der... / 3 III. Der Praxistipp

Behauptung statt Begründung Die Entscheidung des AG enttäuscht, weil sie lediglich behauptet, nicht aber sachgerecht begründet, weshalb es sich bei der Zustellung der Eintragungsanordnung um eine Parteizustellung handeln soll. Das wird auch durch die umfassenden, die Entscheidung ausfüllenden Zitate aus dem ZPO-Kommentar von Zöller nicht ersetzt. Auch dort wird lediglich eine...mehr

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FoVo 4/2014, Wenn das Geld ... / II. Die Lösung

Ansprüche aus dem ­Auftragsverhältnis Ergibt sich aus den Erkenntnissen des Gläubigers, dass der Schuldner seinen Bargeldzahlungsverkehr ganz oder teilweise über das Konto eines Dritten abwickelt, hat dies eine materiell-rechtliche, nämlich vertragliche Seite. Der Dritte, im Fall des Lesers der Vater des Schuldners, wird für diesen tätig, indem er dessen Einkünfte vereinnahmt...mehr

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FoVo 4/2014, Kann auf vermögenswirksame Leistungen zugegriffen werden?

Geht nicht gibt’s nicht! Wenn die Frage so einfach und abschließend gestellt wird wie in der Überschrift, ist die Antwort eindeutig: nein! Vermögenswirksame Leistungen können nicht gepfändet werden. Wie von Forderung amp Vollstreckung gewohnt, kann das aber nicht das Ende der Lösung sein. Der nachfolgende Beitrag soll deshalb zeigen, warum nicht unmittelbar auf die vermögensw...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher

RVG VV Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 ZPO § 802b Abs. 2 Leitsatz Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grundsätzlich keine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV aus. AG Augsburg, Beschl. v. 11.11.2013 – 1 M 9500/13 1 Sachverhalt Die Gläubigerin beauftragte die Gerichtsvollzieherin gem. § 802a Abs. 2 N...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher

RVG VV Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 ZPO § 802b Abs. 2 Leitsatz Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grundsätzlich keine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV aus. AG Düsseldorf, Beschl. v. 3.7.2013 – 664 M 1052/13 1 Aus den Gründen Die Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO ist zwar zulässig, da die Gläu...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungs... / 2 Aus den Gründen

Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2, 2. Alt. ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan der Gerichtsvollzieherin keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV auslöst. Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Anm. Abs. 1 S. 1 u. 2 zu Nr. 1000VV wie folgt: "Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den ...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO ist zwar zulässig, da die Gläubigerin sich gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers wendet, einen Auftrag auszuführen. Sie ist aber unbegründet, da sich der Gerichtsvollzieher zu Recht geweigert hat, die Einigungsgebühr von 125,00 EUR gem. Nr. 1000, 1003 VV als Vollstreckungskosten gem. § 788 ZPO zu vollstrecken. Eine Einigungsgebühr ist...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungs... / 2 Anmerkung

Die gesamte Diskussion über die Mitwirkung des Anwalts ist völlig überflüssig. Die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV setzt tatbestandlich einen vorläufigen "Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen" voraus. Daran fehlt es jedoch, wenn der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan aufstellt und die Raten einzieht. Der Gläubiger v...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungs... / Leitsatz

Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grundsätzlich keine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV aus. AG Düsseldorf, Beschl. v. 3.7.2013 – 664 M 1052/13mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungs... / Leitsatz

Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grundsätzlich keine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV aus. AG Augsburg, Beschl. v. 11.11.2013 – 1 M 9500/13mehr

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FoVo 3/2014, Gläubiger hat ... / Leitsatz

Verletzt der Gerichtsvollzieher das Anwesenheitsrecht des Gläubigers am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, ist der Termin zu wiederholen und nicht nur das abgegebene Vermögensverzeichnis zu ergänzen oder nachzubessern. Gebühren und Auslagen werden insoweit nicht erhoben. AG Bremen, 7.2.2014 – 242 M 420824/13mehr

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FoVo 3/2014, Aufenthaltserm... / 2 II. Der Praxistipp

Am Wortlaut orientiert Die Entscheidung folgt strikt dem Wortlaut des § 755 Abs. 1 ZPO, wonach der GV den Aufenthalt des Schuldners "aufgrund des Vollstreckungsauftrages" ermitteln darf. Die gesetzliche Anordnung ist insoweit eindeutig, wenn auch wenig sinnvoll, weil der angerufene Gerichtsvollzieher – meist am letzten Aufenthaltsort des Schuldners – für die Vollstreckungsmaß...mehr

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FoVo 3/2014, Gläubiger hat ... / 2 II. Die Entscheidung

Anwesenheitsrecht des Gläubigers Die Benachrichtigung der Gläubigerseite vom Termin zur erneuten Abnahme der Vermögensauskunft gehört zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme dazu, § 802f Abs. 4 S. 2 ZPO. Das Anwesenheitsrecht soll dem Gläubiger ermöglichen, von seinem Fragerecht nicht nur auf schriftliche Weise Gebrauch machen zu können. Für die W...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / 1 I. Der Fall

Klageverfahren nicht am Gerichtsstand des Verbrauchers Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl L 143, S. 15). Dieses Ersuchen ergeht in einem Verfahren eines...mehr

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FoVo 3/2014, Beiordnung eines Rechtsanwalts im PfÜB-Formular

PKH-Antrag in der Zwangsvollstreckung Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe (PKH) erstreckt sich nicht auf die spätere Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Hier ist vielmehr ein gesonderter Antrag zu stellen. Die PfÜB-Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sehen auf S. 1 die Möglichkeit vor, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe...mehr

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FoVo 3/2014, Aufenthaltserm... / 1 I. Der Fall/Die Entscheidung

Unbestimmter Voll­streckungsauftrag Die Gläubigerin erteilte dem GV den "Auftrag zur Vollstreckung und Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners". Der GV hat dies als isolierten Antrag auf Aufenthaltsermittlung ausgelegt und das Erinnerungsgericht ist dem gefolgt und hat den Antrag wie aus dem Leitsatz ersichtlich für unzulässig gehalten. Der allgemeine Auftrag zur Volls...mehr

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AGS 3/2014, Die Rechtsbehel... / 2. Belehrungen nach den Kostengesetzen

Es ist daher insbesondere bei den folgenden Entscheidungen zu belehren: RVG:mehr

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FoVo 3/2014, Haftkostenbeiträge 2014 bekannt gemacht

SU gibt keine ­Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger vorzuschießen und dann vom Schuldner n...mehr

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FoVo 2/2014, Verordnung zur Änderung der Zwangsvoll­streckungsformularverordnung

Überfällig: Anpassung an die SEPA-Regeln Das Bundesjustizministerium plant, die mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) eingeführten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsforde­rungen sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluss insbesondere wegen gewöhnlicher Geldfor...mehr

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FoVo 2/2014, Verbindliches Formular für die GV-Beauftragung?

BMJ hat aus Fehlern der Vergangenheit nicht viel gelernt Das BMJ hat seine "Drohung" wahr gemacht und den Entwurf für ein verbindliches Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers vorgelegt. Er liegt den Bundesländern und den Verbänden zur Anhörung bis Ende Februar 2014 vor. Leider hat das BMJ aus der massiven Kritik der Praxis am Formular für die Beantragung eines ...mehr

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zerb 2/2014, Durchführung des Pfandverkaufs

Leitsatz 1. Lehnt ein Gerichtsvollzieher den zur Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung gestellten Antrag auf Durchführung des Pfandverkaufs im Wege der öffentlichen Versteigerung ab, stellt dies einen Justizverwaltungsakt dar. 2. Die Verwertung eines einzelnen beweglichen Nachlassgegenstandes durch Pfandverkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung setzt bei ungeteilter...mehr

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FoVo 2/2014, Nebenforderung... / I. Das Problem

Was zählt zur 500-EUR-Grenze? Nach § 755 ZPO darf der Gerichtsvollzieher den Aufenthalt des Schuldners u.a. beim Träger der Rentenversicherung oder dem Kraftfahrtbundesamt ermitteln. Nach § 802l ZPO besteht die Möglichkeit, über den Träger der Rentenversicherung den Arbeitgeber, über das Bundeszentralamt für Steuern die Konten und über das Kraftfahrtbundesamt den Pkw des Schu...mehr