Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 3/2015, Dürfen Auskünf... / I. Das Problem

Geschwärzte Auskünfte Unser Leser beantragt regelmäßig Vermögensauskünfte Dritter nach § 802l ZPO. Dabei muss er immer wieder feststellen, dass die Auskünfte des Bundeszentralamtes für Steuern in Teilen geschwärzt sind. Das wirft für ihn die Frage auf, ob und inwieweit Gerichtsvollzieher die erteilten Auskünfte vor der Weitergabe an den Gläubiger in Teilen unkenntlich machen ...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 3 Der Praxistipp

Finanzielle Auswirkungen nicht im Blick Die Entscheidung des OLG ist einseitig an der Bestätigung der Vorinstanzen orientiert und nimmt wesentliche Aspekte nicht auf. Die persönliche Zustellung verursacht nach Nrn. 100, 711, 716 KVGvKostG einen finanziellen Aufwand von 16,25 bis 29,25 EUR (10,00 + 3,25 – 16,25 + 3,00). Demgegenüber führt die Zustellung durch die Post nach Nrn...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung berücksichtigt Auslegungskriterien Die Entscheidung ist in der Sache, aber auch in der juristischen Begründung überzeugend. Anders als das OLG Düsseldorf (FoVo 2014, 179) sieht das OLG Stuttgart, dass der Gesetzeswortlaut in der Anmerkung zu Nr. 207 KVGvKostG gerade nicht eindeutig ist, wenn einerseits zwar ein "und" die notwendige Verknüpfung der Vermögensauskun...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin strebt mit ihrer sofortigen Beschwerde eine Ergänzung des Beschlusses des AG dahingehend an, dass ihre Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Der am 11.1.1998 geborenen Gläubigerin steht nach dem Beschluss des AG Kindesunterhalt gegen den Sc...mehr

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zerb 3/2015, Reichweite ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die nach § 352 Abs. 1 FamFG ergangene Feststellungsentscheidung ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. (...) In der Sache ist die Beschwerde begründet und führt zur Zurückweisung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 1), weil das privatschriftliche Ehegattentestament, das der Erblasser am 3.9./20.10....mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 2 II. Die Entscheidung

GV ist nicht beschwerdebefugt Die weitere Beschwerde des GV ist unzulässig. Dem GV steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Entscheidung über den Kostenansatz nicht zu (vgl. zuletzt LG Mannheim JurBüro 2014, 665 m.w.N.). Die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz stellt keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsposition des GV dar. Sie ergeht ausschließlich im Ve...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO Drittauskünfte beim Träger der Rentenversicherung über de...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 1 I. Der Fall

Sachpfändungsauftrag: SU nicht am Meldeort Der Gläubiger beauftragte den GV u.a. mit der Durchführung der Sachpfändung gemäß § 808 ZPO und bezeichnete hierbei die ladungsfähige Anschrift des Schuldners. Der GV versuchte, gegenüber dem Schuldner die Zwangsvollstreckung zum 27.11.2013 anzukündigen. Dieses Schreiben konnte der GV beim Schuldner nicht zustellen. Die Zustellungsur...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher (GV) hat durch zumutbare Maßnahmen den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, sofern dessen Wohnsitz in einem Mehrparteienhaus gemeldet ist und sich vor Ort kein entsprechender Name an Briefkasten oder Klingelschild befindet. AG Bremen, 11.6.2014 – 243 M 430663/14mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / I. Das Problem

Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensauskunft abgege...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 3 Der Praxistipp

Bedeutung für den Gläubiger Die Bedeutung der Entscheidung für den Gläubiger erschließt sich erst auf den zweiten Blick, denn zunächst hat der Gläubiger ja gar kein Interesse daran, dass ein säumiger Schuldner nicht eingetragen ist. Soweit die Aufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung dem Schuldner aber die Option eröffnet, im Schuldnerverzeichnis wieder gelöscht zu werden und...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 2 II. Die Entscheidung

Gleichzeitiger Auftrag lässt Gebühr entfallen Die Erinnerung der Gläubigerin ist gemäß § 766 Abs. 1 ZPO zulässig und begründet. Dem Gerichtsvollzieher steht die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG nur einmal zu, da die Gebühr nach Nr. 207 GvKostG nicht angefallen ist. Im vorliegenden Fall ist der Gerichtsvollzieher im selben Auftrag und damit gleichzeitig im Sinne dieser Vorschrift b...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 3 Der Praxistipp

Wille des Gesetzgebers konsequent umgesetzt Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie setzt den Willen des Gesetzgebers konsequent um, der dahin ging, die gütliche Einigung in Zusammenhang mit der Sachpfändung und der Vermögensauskunft wie nach altem Recht nicht mit einer gesonderten Gebühr zu belegen. Nur wenn die gütliche Erledigung isoliert als neues Instrument...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / I. Das Problem

Heirat nach Titulierung Nachdem die Forderung des Gläubigers tituliert wurde, heiratete der Schuldner und nahm den Namen seines neuen Ehegatten an. Dieser Umstand wurde dem Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) für den Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung (§ 802b ZPO) mitgeteilt. Gleichzeitig wurde ihm zum Nach...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / 4. Dingliche Surrogation am Auseinandersetzungsguthaben

Das Pfändungspfandrecht des Gläubigers erstreckt sich kraft dinglicher Surrogation ohne weiteres auf Forderungen, die der Schuldner bei der Auseinandersetzung erwirbt.[13] An zugeteilten beweglichen Sachen setzt es sich dagegen nach heute wohl herrschender Meinung nur fort, wenn der Gläubiger eine Anordnung nach § 847 ZPO erwirkt hat und die Sachen dem Gerichtsvollzieher her...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Vollstreckungsauftrag Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher (GV) beauftragt, mit dem Schuldner eine gütliche Einigung i.S.d. § 802b ZPO nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen herbeizuführen und die sich ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrages von 500,00 EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich der Kosten für den Auftrag beizutr...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / 2. Antrag auf andere Verwertung

Hinsichtlich der Verwertung des Erbteils kann der Gläubiger anstatt der Überweisung zur Einziehung auch eine andere Verwertung über eine Anordnung zur Veräußerung des Anteils gem. §§ 844, 857 Abs. 5 ZPO beantragen, wenn die gepfändete Forderung (hier: Miterbenanteil) bedingt oder betagt ist, oder ihre Einziehung wegen der Abhängigkeit von einer Gegenleistung oder aus anderen...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 1 I. Der Fall

Nichtabgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin verlangte vom Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, was dieser verweigerte. Der Gerichtsvollzieher ordnete darauf eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis an. SU beantragt vorzeitige Löschung Der Schuldner schloss darauf mit der Gläubigerin eine Ratenzahlungsvereinbarung, die er nachfolgend einhielt. Der Schuldner beantragt...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / A. Überblick

Grundtatbestand Der Grundtatbestand der Einigungsgebühr ist in Nr. 1000 VV geregelt. Grundsätzlich ist bei Wertgebühren von einem Gebührensatz i.H.v. 1,5 auszugehen. Entgegen der häufig anzutreffenden Bezeichnung handelt es sich dabei nicht um den "außergerichtlichen Gebührensatz", sondern einfach um den Grundtatbestand. Mit gerichtlicher/außergerichtlicher Tätigkeit hat dies...mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Ei... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LAG widerspricht dem Wortlaut der Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV führt zwar die Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens zur Reduzierung des Gebührensatzes der Einigungsgebühr von 1,5 auf 1,0. Wird jedoch lediglich beantragt, die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit auch auf den ...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger vorzuschießen und dann vom Schuldner na...mehr

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FoVo 12/2014, Kosten des Sc... / II. Die Lösung

Kosten pro Eintrag Die Kosten im Schuldnerverzeichnis werden dort pro Eintragsmitteilung erhoben. Für die Information, dass der Schuldner dort nicht eingetragen ist oder ein Eintrag vorliegt, fällt also eine Gebühr von 4,50 EUR an. Liegen mehrere Einträge vor, wird die Gebühr von 4,50 EUR mit der Zahl der Einträge multipliziert, bei drei Einträgen also 13,50 EUR. Aussagekraft ...mehr

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FoVo 12/2014, Mehrere Rente... / 3 Der Praxistipp

Reichweite der Entscheidung Die Entscheidung des BGH gilt nicht nur im Rahmen der Insolvenz. Vielmehr betreffen die Ausführungen in erster Linie § 850e ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung. Die danach heranzuziehenden Grundsätze finden dann auch im Insolvenzverfahren Anwendung. In diesem Sinne wirkt die Entscheidung auf die Einzelzwangsvollstreckung zurück. Sie verdient nicht...mehr

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FoVo 12/2014, Herausgabeklage nach Pfändung eines Vermächtnisses

Vermächtnis als Vermögenszuwachs Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer nicht nur Geld, sondern auch eine konkrete bewegliche Sache aus dem Nachlass zuwenden, etwa eine Sammlung von Münzen oder Briefmarken, ein besonderes Schmuckstück zugunsten einer ihm nahestehenden Person, sein Kfz oder bestimmte Einrichtungsgegenstände. Das Vermächtnis mehrt das Vermögen des Schuldners ...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf ... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher darf die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO im Falle einer vom Schuldner abgegebenen Vermögensauskunft, deren Inhalt eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht erwarten lässt, nicht mit der Begründung verweigern, dass der Gläubiger keine Anhaltspunkte vorgetragen und glaubhaft gemacht hat, die Zweifel an der Richtigk...mehr

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FoVo 12/2014, Kosten des Sc... / I. Ihr Fall

Kosten des Schuldnerverzeichnisses Sie haben in der FoVo schon mehrfach berichtet, dass die Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis 4,50 EUR je Abruf betragen. Die vor dem Abruf erfolgende Auskunft über die Kosten zeigt aber auch andere Beträge wie 9 EUR oder 13,50 EUR oder mehr. Was bedeuten die unterschiedlichen Kostenauskünfte? Kann ich hieraus etwas ableiten? Wie zuverlässi...mehr

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FoVo 12/2014, Das sagt der BGH zur Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO

Informationsmanage­ment nach der Pfändung Hat der Gläubiger eine Forderung des Schuldners gegen einen Dritten gepfändet, erhält er die Drittschuldnererklärung und muss danach darauf hoffen, dass ihm Zahlungen zur Befriedigung der Vollstreckungsforderung zufließen. Häufig unterbleibt dies, so dass der Bestand der Vollstreckungsforderung nicht sinkt, sondern im Gegenteil durch ...mehr

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Fovo 11/2014, Antrag auf eine weitere vollstreckbare Ausfertigung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel ergänzt ist. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich übermäßigen Vollstreckungen schützen. Rechtliches Interesse ...mehr

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Fovo 11/2014, Die verklausu... / II. Die Lösung

Neuer Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Mit der Reform der Sachaufklärung wurde zum 1.1.2013 auch das Schuldnerverzeichnis neu geordnet. Das betrifft nicht nur dessen elektronische Führung, sondern auch den Inhalt. Er ergibt sich nunmehr aus § 882b Abs. 2 ZPO. Danach werden im Schuldnerverzeichnis angegeben:mehr

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Fovo 11/2014, Eintragung im... / 1 Der Praxistipp

Gesetz lässt keine Wahlmöglichkeit Nach § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterbleibt eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach der Abgabe der Vermögensauskunft nur, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist oder aber einen Zahlungsplan nach § 802b ZPO vereinbart und einhä...mehr

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Fovo 11/2014, Drittschuldnerauskunft bei der Lohnpfändung prüfen

Rechtscharakter der Drittschuldnerauskunft Hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners ordnungsgemäß gepfändet, gibt ihm § 840 ZPO ein Recht, vom Arbeitgeber eine Drittschuldnerauskunft zu erhalten. Es handelt sich lediglich um eine Obliegenheit des Arbeitgebers, d.h. die Erfüllung ist nicht einklagbar, die Verletzung der Vorlagepflicht aber mit einer Schadensersatz...mehr

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Fovo 11/2014, Kosten beim A... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger hätte Klarheit schaffen können Dass auch ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, zeigt der BGH gleich im ersten Absatz. Der Vergleich hat sich nicht zu den vorherigen Vollstreckungskosten verhalten. Deshalb war auf die gesetzliche Regelung des § 788 Abs. 3 abzustellen. Es wäre dem Gläubiger aber auch möglich gewesen, im Prozessvergleich eine Vereinbarung zu treff...mehr

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zfs 11/2014, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH kann ich nicht in allen Punkten zustimmen. Einig bin ich mit dem BGH zunächst mit folgenden Feststellungen: Wird ein nur vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil, aus dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betrieben hat, später durch ein anderes Urteil oder durch einen Prozessvergleich der Höhe nach dergestalt abgeändert, dass der Schuldner nur ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Verfahren, Protokoll

Rn 6 Nach § 150 Satz 1 besteht kein Zwang zur Siegelung. Der Verwalter muss aber sein dahingehendes Ermessen pflichtgemäß, d.h. risiko- und kostenbewusst ausüben (siehe Rn. 5), andernfalls kann er sich haftbar machen (§ 60 Abs. 1). Bei pflichtwidrigem Unterlassen kann das Insolvenzgericht den Verwalter zur Siegelung anhalten (§ 58).[6] Rn 7 Zuständig für die Siegelung ist der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Herausgabe aus oder von Wohn- und Geschäftsräumen

Rn 33 Art. 13 GG unterstellt Wohnungen einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz; Zutritt darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch andere, gesetzlich dazu bestimmte Personen angeordnet werden. Mit § 148 Abs. 2 Satz 1 wird insoweit klargestellt, dass der Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten darf, um dort befindliche Massegegenstände in Besitz zu neh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 18 Holzer, Die Siegelung durch den Gerichtsvollzieher im Insolvenzverfahren, DGVZ 2003, 147; ders., Die Akteneinsicht im Insolvenzverfahren, ZIP 1999, 1333; Schick, Der Konkursverwalter – berufsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, NJW 1991, 1328; Uhlenbruck, Aufgaben des Gerichtsvollziehers in einem neuen Insolvenzrecht, DGVZ 1980, 145 (I), 161 (II); Vallender, Neue T...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Verwertungsmöglichkeiten des Verwalters

Rn 20 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, ist der Verwalter zur freihändigen Verwertung der Sache, d.h. zur Verwertung außerhalb der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO) oder über den Pfandverkauf (§§ 1234–1240 BGB) befugt.[56] "Verwertung" meint die Realisierung des Substanzwertes, sei es durch Veräußerung des einzelnen Gegenstands oder Verä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Abgabe und Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung

Rn 40 Entsprechend der Formulierungen in § 153 Abs. 2 Satz 1 ("… kann das Insolvenzgericht dem Schuldner aufgeben, … eidesstattlich zu versichern") und in § 98 ("…ordnet das Insolvenzgericht an, dass der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert …") ist – im Gegensatz zur bisherigen Regelung in § 125 KO – nunmehr das Insolvenzgericht zur Anordnung und Entgegennahme de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.10 Zwangsvollstreckung

Rn 41 Jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung (Pfändung, Verwertung, Auskehr des Erlöses) ist eine für sich separat zu beurteilende Rechtshandlung (Rn. 9). So ist etwa bei der Forderungspfändung zwischen dem Akt der Pfändung und der Zahlung des Drittschuldners zu differenzieren. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtshandlungen.[89] Im Rahmen der Anfechtung von Vollstr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Der Insolvenzverwalter kann zur Sicherung der Sachen, die zur Insolvenzmasse gehören, durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere dazu gesetzlich ermächtigte Person Siegel anbringen lassen. 2Das Protokoll über eine Siegelung oder Entsiegelung hat der Verwalter auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 22 App, Zum Rechtsbehelfsverfahren gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, NZI 1999, 138; Döbereiner, Die Restschuldbefreiung nach der neuen Insolvenzordnung – Ein Überblick, JA 1996, 724; Grote, Festliche Gedanken zur unglücklichen Vorschrift des § 114 Abs. 1 InsO, ZInsO 2010, 1974; Grote/ Pape, Der Referentenentwurf zur Verkürzung des Rests...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Strafrechtliche Bedeutung der Siegelung

Rn 14 Das durch den Gerichtsvollzieher (oder andere Befugte) angebrachte Siegel wird strafrechtlich über § 136 Abs. 2 StGB (Siegelbruch) geschützt.[21] Rn 15 Was eine weitere Strafbarkeit wegen Verstrickungsbruchs (§ 136 Abs. 1 StGB) durch Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung oder (teilweisen) Entzug von Massegegenständen anbelangt, wird man wie folgt differenzieren m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Entsiegelung

Rn 11 Zuständig für die Entsiegelung ist der Insolvenzverwalter, der damit wiederum den Gerichtsvollzieher oder die landesrechtlich dazu bestimmte Personen beauftragt.[19] Die Entsiegelung erfolgt, weil entweder das besondere Sicherungsinteresse entfallen ist oder aber die betreffenden Gegenstände in vollständige Obhut des Verwalters genommen werden (insbesondere bei Beginn ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Zivilrechtliche Wirkungen

Rn 12 Die Siegelung bewirkt nur die äußerliche Kenntlichmachung der Massezugehörigkeit der von ihr betroffenen Gegenstände (siehe unter Rn. 2) Siegelung und Inbesitznahme der Masse nach § 148 Abs. 1 können zeitlich ineins fallen, wenn die besondere Sicherungsmaßnahme derartig eilbedürftig ist. Bei vorausgegangener Inbesitznahme der Masse durch den Verwalter kann die Siegelun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vollstreckung gegen den Schuldner

Rn 31 Weigert sich der Schuldner, dem Insolvenzverwalter diejenigen Gegenstände herauszugeben, die sich in seinem Gewahrsam befinden, muss dieser die Herausgabe im Wege der Zwangsvollstreckung betreiben. Gemäß § 148 Abs. 2 Satz 1 dient bereits der Eröffnungsbeschluss insoweit als Herausgabetitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Anders als nach der KO ist damit eindeutig, dass de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Persönliche Sachen, Hausrat

Rn 10 Persönliche Sachen wie Hausrat sind in der Einzelzwangsvollstreckung grundsätzlich unpfändbar, soweit der Schuldner sie zu einer seiner Berufsfähigkeit und Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt (§ 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) und der mögliche Erlös nicht außer Verhältnis zum Gebrauchswert für den Schuldner liegt (§ 812 ZPO). Bei der Ver...mehr