Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 1/2014, Gebührenfreihe... / Leitsatz

Die Dokumentenpauschale für die erste Ablichtung oder den ersten Ausdruck des Vermögensverzeichnisses durch den Gerichtsvollzieher gemäß Ziffer 700 der Anlage zum GVKostG ist von allen Kostenschuldnern i.S.v. § 13 GVKostG nicht zu erheben. Die Gebührenfreiheit besteht nicht nur für denjenigen, der tatsächlich die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme trägt. AG Mönchengladbach-Rhe...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten aus einem – inzwischen beendeten – familienrechtlichen Anwalts-Dienstvertrag gem. §§ 611, 675, 275 Abs. 1, 4, 280 Abs. 1, 283 BGB. Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB, da er infolge Beendigung des Mandats endgültig en...mehr

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FoVo 1/2014, Gebührenfreihe... / 1 I. Der Fall

GV verlangt Dokumentenpauschale für Über­sendung der VA an den SU Die Gläubigerin richtet sich mit der Erinnerung gegen die durch den GV in Ansatz gebrachte Dokumentenpauschale. Der GV nahm der Schuldnerin die Vermögensauskunft ab. Er übersandte eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses an die Gläubigerin und überließ eine Ablichtung auf ihren Antrag hin der Schuldnerin. De...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 2 Anmerkung

I. Erstattung der Kosten des Mahnschreibens Die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ist nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von zwei Wochen als notwendig und damit als erstattungsfähig anzusehen. II. Erstattung der Hebegebühr Soweit das AG die Erstattung der Hebegebühr abgelehnt hat, entspricht dies der überwiegenden Auffassung:mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 1 Aus den Gründen

Die Vollstreckungserinnerung ist gem. § 788 ZPO zulässig, in der Sache aber nicht begründet. Die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs ist dem Schuldner auszuhändigen, weil er vollständig gezahlt hat. Dem Gläubiger steht kein Anspruch auf Hebegebühren in einer Gesamthöhe von 186,43 EUR zu, da es sich nicht um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gem. § 788 ZPO handel...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 4. Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Haben sich die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig bedacht, ist nach § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel anzunehmen, dass die Verfügungen wechselbezüglich getroffen sind. Der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung hat gemäß § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB nach der für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296 BGB zu erfolgen. Nach § 2296...mehr

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FoVo 1/2014, Wie ist ein Au... / I. Das Problem

Doppelter Vorteil: Der Schuldner wird aufgesucht Unsere praktische Erfahrung zeigt, dass Schuldner oft unbeholfen sind, wenn es um den Ausgleich unstreitiger offener Forderungen geht. Sie fühlen sich nicht in der Lage, auf schriftliche Mahnungen sachgerecht zu regieren, und können auch fernmündliche Absprachen nur schwer umsetzen. Um dem zu begegnen, suchen wir Schuldner mit ...mehr

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FoVo 1/2014, Sparguthaben a... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung ist auf die Forderungspfändung zu übertragen Die Bedeutung der Entscheidung des BGH ist nicht auf Insolvenzverfahren beschränkt. Vielmehr gelten die gleichen Grundsätze für die Forderungspfändung. Bei dem Sparguthaben handelt es sich um einen Auszahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut, der selbstständig pfändbar ist. Nur wenn es sich bei dem gesonderten Konto u...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 6. Erstattung der Einigungsgebühr durch den Schuldner?

Verdient der Anwalt durch den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung während der Zwangsvollstreckung eine Einigungsgebühr, ist zu prüfen, ob diese vom Schuldner zu erstatten ist. Es findet insoweit die Regelung des § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO Anwendung, wonach notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 91 ZPO) vom Schuldner zu erstatten sind. a) Umstritten ist allerdings, ob eine R...mehr

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FoVo 1/2014, Ermessen oder ... / 2 II. Die Entscheidung

GV berechnete Frist falsch Der Haftbefehlsantrag vom 31.1.2013 ist derzeit zurückzuweisen, weil der Schuldner nicht unentschuldigt im Sinne von § 802g Abs. 1 S. 1 ZPO dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft ferngeblieben ist. Die Gerichtsvollzieherin hat nicht beachtet, dass der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO die Setzung einer zweiwöchigen Frist g...mehr

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FoVo 1/2014, Ermessen oder ... / Leitsatz

1. Die Sofortabnahme der Vermögensauskunft nach § 807 Abs. 1 S. 1 ZPO setzt einen entsprechenden Gläubigerantrag voraus. 2. Auf die Setzung einer Zahlungsfrist nach § 807 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO kann nur verzichtet werden, wenn der Schuldner der sofortigen Abnahme der Vermögensauskunft widersprochen hat. 3. Es besteht keine Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Sofortabnahme nach ...mehr

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AGS 11/2013, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Schuldners hat in der Sache teilweisen Erfolg mit der Folge, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss in dem im Tenor dieser Entscheidung dargestellten Umfang abzuändern war; im Übrigen waren das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen. 1. Das AG Weilheim war für die Kostenfestsetzung nach §§ 788 Abs. 1 u. 2, 802 ZPO ausschließlich zu...mehr

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FoVo 12/2013, Der widerspenstige Gerichtsvollzieher

I. Das Problem Schuldner und Gläubiger wollen, der Gerichtsvollzieher aber nicht Der Gerichtsvollzieher wurde wegen einer Forderung in Höhe von rund 4.900 EUR mit der gütlichen Einigung und nachfolgend der Sachpfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners beauftragt. Der Schuldner war mit einer Ratenzahlungsvereinbarung über monatliche Raten in Höhe von 100 EUR einverstan...mehr

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FoVo 12/2013, Der widerspen... / II. Die Lösung

Gütliche Einigung ist selbstständige Regelbefugnis Nach § 802a Abs. 1 ZPO wirkt der Gerichtsvollzieher auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung der Forderungen hin. Dabei soll er nach § 802b Abs. 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Um diesem Ziel nahe zu kommen, hat der Gesetzgeber mit der Reform der Sachaufklärun...mehr

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FoVo 12/2013, Der widerspen... / I. Das Problem

Schuldner und Gläubiger wollen, der Gerichtsvollzieher aber nicht Der Gerichtsvollzieher wurde wegen einer Forderung in Höhe von rund 4.900 EUR mit der gütlichen Einigung und nachfolgend der Sachpfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners beauftragt. Der Schuldner war mit einer Ratenzahlungsvereinbarung über monatliche Raten in Höhe von 100 EUR einverstanden. Der Raten...mehr

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FoVo 12/2013, Keine erzwung... / 1 I. Der Fall

Gläubigerin will kein altes Vermögensverzeichnis Die Gläubigerin betreibt aus einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Zu diesem Zweck hat sie den Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Einigung und nachfolgend der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Gleichzeitig hat sie den Gerichtsvollzieher angewiesen, die Abnahme der Vermögensauskunft ...mehr

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FoVo 12/2013, Keine erzwung... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem Gläubiger Die Beschwerde ist begründet, da die Überleitung des Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses an die Gläubigerin zu Unrecht erfolgt ist. Kosten können für diese Tätigkeit daher nicht erhoben werden. Was nicht bestellt ist, muss nicht bezahlt werden Gemäß § 802d ZPO ist ein Schuldner, der die Vermögensauskunft innerhalb der letzten zwei Ja...mehr

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FoVo 12/2013, Keine erzwung... / 3 III. Der Praxistipp

Landgericht stärkt die Dispositionsbefugnis des Gläubigers Die Entscheidung des Landgerichtes entspricht der in der FoVo 2013, 86 von unserem ständigen Autor, Herrn RiOLG Frank-Michael Goebel, begründeten Ansicht. Und zu Recht hat das Landgericht die Argumentation des Gerichtsvollziehers und des Bezirksrevisors für nicht durchgreifend erachtet, dass dem Schuldnerverzeichnis s...mehr

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FoVo 11/2013, Einigungsgebü... / 2 II. Der Praxistipp

Andere Entscheidungen – andere Fälle! Die Auffassung des AG Augsburg ist in der Praxis nicht unbestritten. Dabei wird von Gerichtsvollziehern und Rechtspflegern darauf verwiesen, dass nach einer Entscheidung des AG Heidelberg (DGVZ 2012, 126) eine anwaltliche Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung das Zustandekommen eines Ratenzahlungsvertrages ...mehr

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FoVo 11/2013, Neuregelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2013, 3714). Es tritt in zwei Stufen zum 9.10.2013 sowie zum 1.11.2014 in Kraft. Die neuen Informations- und Mitteilungspflichten, die nach § 11a RDG und § 43d BRAO gleichermaßen für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gelten, sind mit einer Übergangsregelung versehen und...mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für di... / 2 II. Die Entscheidung

Ein erster Auftrag war erledigt Die Gebühr der Gerichtsvollzieherin ist nicht deshalb nicht entstanden, weil es sich noch um denselben gebührenrechtlichen Auftrag handelt, den die Gerichtsvollzieherin unter einem abweichenden Aktenzeichen registriert hat. Dort hatte die Gläubigerin einen Auftrag zur Zwangsvollstreckung einschließlich Taschenpfändung gestellt. Die Gerichtsvoll...mehr

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FoVo 10/2013, Keine Einigun... / 1 I. Der Fall

Einigung nach § 802b ZPO, die der SU nicht einhält Bei einer ersten Vollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung nach § 802b ZPO vereinbart, sie dann aber nicht eingehalten. Der Gläubiger hat daraufhin dem Gerichtsvollzieher einen erneuten Vollstreckungsauftrag erteilt und dabei eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VVRVG in die Forderung...mehr

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FoVo 10/2013, Keine Einigun... / 3 III. Der Praxistipp

Fortsetzung der bisherigen Linie Das Landgericht überträgt jedenfalls im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung des BGH zu den §§ 806b, 813 a und b sowie 900 Abs. 3 ZPO a.F. auf die diese ablösende Bestimmung des § 802b ZPO. Hiermit war aus Sicht der Gläubiger zu rechnen, solange der Inhalt der Zahlungsvereinbarung nicht über den bisherigen Vereinbarungsinhalt der genannten Vo...mehr

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FoVo 10/2013, Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von A bis Z

Nach § 788 ZPO hat der Schuldner die "notwendigen" Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, die grundsätzlich ohne gesonderte Titulierung oder Festsetzung mit dem Hauptanspruch vollstreckt werden können. Hierfür ist es lediglich erforderlich, dem Vollstreckungsorgan eine Aufstellung der Kosten der Zwangsvollstreckung zu übersenden und die einzelnen Kosten im Zweifel glaubha...mehr

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FoVo 10/2013, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG hat die Erinnerung der Gläubigerin im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen, da der Gerichtsvollzieher die von der Gläubigerin begehrte Beitreibung der in die Forderungsaufstellung eingestellten Einigungsgebühr gemäß § 788 Abs. 1 ZPO zu Recht abgelehnt hat. Eine Einigungsgebühr ist nach Maßgabe der Nr. 1000 VV RVG nicht entstanden. LG: RA wirkt an § 802b ZPO nicht mit Es kan...mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für di... / 3 III. Der Praxistipp

GV stellen wie vor der Reform Die Entscheidung verdient Zustimmung, auch wenn das AG nicht ausdrücklich begründet, weshalb es der Gegenansicht nicht folgt. Der Wortlaut von Nr. 207 KVGvKostG ist tatsächlich nur ein schwaches Argument, weil er auch eine andere Auslegung zulässt. Sinn und Zweck der Regelung wie die Gesetzgebungsgeschichte führen eindeutig zu dem gefundenen Erge...mehr

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zfs 09/2013, § 323c StGB al... / Sachverhalt

Der klagende Gerichtsvollzieher macht gegenüber der Alleinerbin des im Verlauf des Revisionsverfahrens verstorbenen früheren Bekl. einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer Schussverletzung geltend, die ihn der Sohn des Bekl. während einer vom früheren Bekl. beauftragten Räumung einer Wohnung zugefügt hat. Der Sohn des früheren B...mehr

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FoVo 08+09/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – was es noch zu beachten gibt

Neues Informationsinstrument nicht voraussetzungslos In FoVo 2013, 61, 101 und 125 wurde die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung vorgestellt, insbesondere wurden die Vor- und Nachteile erörtert. Die Auskünfte nach § 802l ZPO stehen dem Gläubiger allerdings nicht uneingeschränkt zur Verfügung. In FoVo 2013, 126 wurde dargestellt, dass...mehr

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FoVo 08+09/2013, Keine zeit... / 1 I. Die Entscheidung

AG sieht Mitteilungs- und Kostenpflicht Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Ablehnung der Abnahme des Vermögensverzeichnisses durch den Gerichtsvollzieher wird zurückgewiesen. Die Auffassung des Gerichtsvollziehers trifft zu, wonach eine Abschrift einer eidesstattlichen Versicherung oder einer Vermögensauskunft des Schuldners auf Antrag einzuholen ist, er dann aber nicht...mehr

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FoVo 08+09/2013, Erteilung ... / 2 II. Der Praxistipp

Genügt nicht auch eine Glaubhaftmachung? Im Ansatz ist der Entscheidung des LG Hagen zuzustimmen. Eine fehlerhafte Forderungsaufstellung oder eine nicht hinreichend deutlich gemachte bewusste Teilvollstreckung kann keine Erfüllung des materiellen Anspruchs herbeiführen. Gleiches gilt für die unzutreffende Herausgabe des Vollstreckungstitels. Soweit das LG einen Beweis einer n...mehr

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FoVo 08+09/2013, Erteilung ... / 1 I. Die Entscheidung

Gläubiger hat Darlegungs- und Beweislast für Restforderung Die sofortige Beschwerde der Antragsteller ist zulässig und in der Sache begründet. In dem Verfahren nach § 733 ZPO kann dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis an der nochmaligen vollstreckbaren Ausfertigung hat und dem Schuldner keinerlei Nachteile dur...mehr

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FoVo 08+09/2013, Zwangsvoll... / 3 III. Der Praxistipp

Gläubiger nicht informationslos Der BGH hat offengelassen, inwieweit der Schuldner verpflichtet ist, der Gläubigerin entsprechend § 836 Abs. 3 ZPO zur Vorbereitung der Verwertung der gepfändeten GmbH-Geschäftsanteile Auskunft zu erteilen (hierzu Karsten Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 51a Rn 14; Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, § 51a GmbHG Rn 5; Stöber, Forderung...mehr

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FoVo 08+09/2013, Zahlungsau... / Leitsatz

Wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner beim Vollstreckungsversuch nicht antrifft und deshalb keine Feststellungen trifft, ändert das nichts daran, dass dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft eine Frist für die Begleichung der Forderung vorauszugehen hat. AG Hamburg-Barmbek, 30.5.2013 – 804c M 110/13mehr

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FoVo 08+09/2013, Erteilung ... / Leitsatz

Im Verfahren nach § 733 ZPO kann dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis an der nochmaligen vollstreckbaren Ausfertigung hat und dem Schuldner keinerlei Nachteile durch die Erteilung drohen. Dies gilt auch dann, wenn der Titel dem Schuldner durch den Gläubiger oder Gerichtsvollzieher bewusst ausgehändigt worden...mehr

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FoVo 08+09/2013, Keine zeit... / 2 II. Der Praxistipp

Argumentation des AG fehlerhaft Das tragende Argument des AG trifft nicht zu. Nach § 802d Abs. 1 S. 4 setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nämlich nur von der Zuleitung des Ausdrucks der VA in Kenntnis und nicht schon von einem Antrag des Gläubigers. Kommt es also nicht zur Zuleitung, weil der Gläubiger auf die Übersendung ab einem bestimmten Alter verzichtet, so erfolg...mehr

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FoVo 08+09/2013, PfÜB-Formu... / 3 III. Der Praxistipp

Formular unausgereift Der verbindliche Vordruck für den Erlass eines PfÜB bereitet in der Praxis weiterhin erhebliche Schwierigkeiten. Die Zahl der Monierungen und der Rechtsmittelverfahren ist gegenüber der früheren Rechtslage deutlich gestiegen. Der Verordnungsgeber hat eine Vielzahl von praktischen Fallgestaltungen nicht bedacht, sich wenig praxisorientiert gezeigt und ins...mehr

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FoVo 07/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Auskunft zu Bankkonten und Fahrzeugen

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und dessen Voraussetzungen und besondere Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrum...mehr

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FoVo 07/2013, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung zulässig – Räumungstermin verstrichen Die Erinnerung der Schuldner ist nach § 766 ZPO zulässig. Den Schuldnern fehlt nicht das für die Erinnerung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Der Umstand, dass der Termin zur Zwangsräumung verstrichen ist, macht die Erinnerung nicht unzulässig. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des G...mehr

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FoVo 07/2013, Grundbuch: Pf... / 3 III. Der Praxistipp

Anwaltsverschulden vermeiden Den Anforderungen des Grundbuchamtes hätte der Gläubiger bzw. sein Bevollmächtigter ohne Weiteres nachkommen können. Der PfÜB wird nach § 829 Abs. 2 S. 1 ZPO im Parteibetrieb zugestellt. Die Zustellungsurkunden liegen dem Gläubiger dann ebenso wie der PfÜB selbst vor. Weshalb sich der Bevollmächtigte des Gläubigers gleichwohl darauf beschränkt hat...mehr

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FoVo 07/2013, Bestimmtheit ... / Leitsatz

1. Ein Vollstreckungstitel, durch den der Schuldner zur Räumung eines Hauses verurteilt worden ist, bei dem ein Raum aufgrund eines Durchbruchs einen Teil des Nachbarhauses mitumfasst, ist nicht unbestimmt, wenn der Gerichtsvollzieher mit allgemein zugänglichen Hilfsmitteln (etwa Bauplänen) und unter Heranziehung von sachkundigen Hilfspersonen klären kann, was zu dem zu räum...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 39. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei...mehr

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FoVo 07/2013, KostRMoG tritt am 1.8.2013 in Kraft

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen In FoVo 2012, 184 hatten wir bereits über den Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (zum Referentenentwurf vgl. FoVo 2012, 21). Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag dann am 16.5.2013 das Gesetz mit weiteren Änderungen, insbesondere einer weiteren Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf hat allerding...mehr

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AGS 07/2013, Was lange währt, wird endlich gut

Fast zwei Jahre hat das Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom 11.11.2011 gedauert. Bis zuletzt hat es immer wieder Verzögerungen und Änderungen gegeben. Am 29.7.2013 ist das Gesetz nunmehr verkündet worden und zum 1.8.2013 in Kraft getreten. Es wird interessant sein zu sehen, wie die Praxis und die Rechtsprechung mit den ne...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Schuldner übergibt den Besitz nicht freiwillig

Rz. 559 Übergibt der Schuldner den Besitz nicht freiwillig, so ist der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Zustellungsvermerk zusammen mit der Ermächtigung (§ 150 Abs. 2 ZVG) Vollstreckungstitel gegen den Schuldner,[28] mit welchem (ohne Klausel[29] und erneute Zustellung) im Auftrag des Verwalters ein Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 885 Abs. 1 ZPO ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Noch nicht geerntete Früchte

Rz. 172 Die Erzeugnisse, welche geerntet (vom Grundstück getrennt) werden, nachdem das Grundstück beschlagnahmt wurde, sind beschlagnahmt, da sie zum Zeitpunkt der Beschlagnahme noch wesentliche Bestandteile waren. Die damals eingetretene Beschlagnahme endet jedoch mit der Ernte kraft Gesetzes, wenn diese Früchte durch die Ernte in das Eigentum eines anderen als des Eigentüm...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Schlüssel, Urkunden

Rz. 166 Beschlagnahmtes Zubehör sind auch die Schlüssel des Gebäudes, welche der Verwalter durch einen Gerichtsvollzieher mit dem Anordnungsbeschluss (ohne Klausel)[139] dem Schuldner wegnehmen lassen kann, falls dieser sie nicht freiwillig aushändigt. Sind dem Schuldner Wohnräume zu belassen, darf er auch die zur Benutzung notwendigen Schlüssel behalten. Notfalls müssen noc...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Bereits geerntete Früchte

Rz. 177 Sind Früchte zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits geerntet, werden sie von einer Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung[147] nicht mehr erreicht, wohl aber von der Beschlagnahme durch die Zwangsverwaltung (§ 148 Abs. 1 S. 1 ZVG). Diese Beschlagnahme tritt nicht ein, wenn die Früchte vorher:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / Literaturtipps

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Umfang des Wohnrechts

Rz. 573 Wohnt der Schuldner bereits im Verwaltungsobjekt (d.h.: hat er unmittelbaren Besitz), so ist ihm die Wohnung unter den nachgenannten Bedingungen ohne Nutzungsentgelt[36] zu belassen (§ 149 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 5 Abs. 2 ZwVerwVO):mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Der entlassene Zwangsverwalter

Rz. 827 Wurde ein Zwangsverwalter entlassen und ist durch sein pflichtwidriges Verhalten der Masse ein Schaden entstanden, muss der neue Zwangsverwalter diesen "Gemeinschaftsschaden" zur Masse ziehen.[259] Rz. 828 Ungeklärt ist die Frage, wie der neu bestellte Zwangsverwalter vom bisherigen, entlassenen Verwalter die Unterlagen über die Verwaltung und den Zugriff auf das für ...mehr