Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Willensbildung und Kontrollmöglichkeiten

Rz. 96 Was die Willensbildung innerhalb der Gesellschaft angeht, ist für Kapital- wie auch für Personengesellschaften zu unterscheiden zwischen dem, was das Gesetz als Grundregelung vorgibt und was gesellschaftsvertraglich als Regelungsmöglichkeit vorgesehen werden kann. Ohne bestimmte Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind die Personengesellschaften dadurch gekennzeichnet,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Informationsrechte

Rz. 324 § 51a GmbHG sieht ein Informationsrecht (Auskunfts- und Einsichtsrecht) des einzelnen Gesellschafters vor, das nicht beschränkbar ist.[1071] Dieses Recht des Einzelnen kann durch die Satzung nur ausgeweitet, aber nicht eingeschränkt werden. Auch das Verfahren der Informationserteilung kann – außerhalb des Kernbereichs des Informationsrechts – durch die Satzung näher ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Gewinnverteilung und -verwendung

Rz. 566 Im Regelfall sollten besondere Bestimmungen im Hinblick auf die Gewinnverteilung getroffen werden. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt diese im Grundsatz entsprechend der jeweiligen Beteiligungshöhe der Gesellschafter, wobei insoweit Modifikationen möglich sind (vgl. für die GmbH § 29 Abs. 3 GmbHG), z.B. eine Verteilung nach Köpfen, im Verhältnis der geleisteten Einlag...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzantragstellung

Rz. 566 Nach § 18 InsO hat der Schuldner das Recht, nicht die Pflicht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.[1091] In der Praxis ist gelegentlich zu beobachten, dass Eigen-Insolvenzanträge über das Vermögen von GmbHs mit drohender Zahlungsunfähigkeit begründet werden, die Pr...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Satzungsänderungen im Gründungsstadium

Rz. 123 Satzungsänderungen im Stadium der Vor-GmbH sind zulässig. Nach einhelliger Ansicht in der Rspr., der auch die registergerichtliche Praxis folgt, und überwiegender Lehre finden auf solche Satzungsänderungen die §§ 53, 54 GmbHG keine Anwendung. Vielmehr wird das Gründungsstatut ergänzt mit der Konsequenz, dass bei der Vertragsänderung alle Gründungsgesellschafter gem. ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 94 Nachdem die steuerlichen Anreize für das sog. Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren durch das UStG 2008 weggefallen sind,[55] hat die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wieder an praktischer Bedeutung gewonnen.[56] Die Gesellschaft ist aus steuerlichen Gründen nicht mehr gezwungen, ihre Gewinne zunächst auszuschütten, um im nächsten Schritt das unternehmerisch notwend...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Einstimmigkeitsabreden im Besitzunternehmen

Rz. 64 Seit Mitte der 1980er Jahre entscheidet der BFH in gefestigter Rspr., dass die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung i.d.R. nicht erfüllt sind, wennmehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Vorbereitungsphase

Rz. 53 Der den potenziellen Erwerber beratende Rechtsanwalt sollte sich einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft verschaffen. Dementsprechend sollten beim Verkäufer (auch im Interesse der eigenen Haftung) umfassend Informationen abgefragt werden. Dies geschieht durch Anforderungslisten (Due Diligence Checklists oder Information Reque...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausnahmen

Rz. 795 Der Insolvenzverwalter hat jedoch auch ohne vorherige Gesellschafterbeschlüsse die Befugnis,mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Sicht des Unternehmensübergebers

Rz. 503 Der Übergeber eines Unternehmens kann sich ein Rückübertragungsrecht vorbehalten, wenn der Übernehmer den Gesellschaftsanteil nicht aus dem Zugewinn ausklammert. Hierfür kommt nachfolgendes Formulierungsbeispiel in Betracht. Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.23: Rückerwerbsrecht nach Übertragung von Gesellschaftsanteilen Rückerwerbsre...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Hauptanwendungsfälle

Rz. 29 Das Verbot des Insichgeschäfts gilt zunächst für alle Verträge und rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Ob das Verbot von Insichgeschäften nach § 181 BGB auch für Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH gilt, ist umstritten. Nach der älteren Auffassung wurde eine Anwendbarkeit von § 181 BGB in diesen Fällen mit der formalen Begründung abgelehnt, die Beschlüsse seien nicht al...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung der Gesellschaft ggü. dem Vorstand

Rz. 920 Nach § 112 AktG wird die AG ggü. Vorstandsmitgliedern zwingend (zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 112 AktG s.o. Rdn 882) durch den Aufsichtsrat vertreten. Dies gilt auch nach Ausscheiden des Betroffenen aus dem Vorstand,[2792] auch ggb. der Witwe eines ausgeschiedenen Vorstands[2793] sowie für künftige Vorstandsmitglieder, soweit es jedenfalls um Rechtsgesc...mehr

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§ 13 Konzernrecht / IV. Änderung von Unternehmensverträgen

Rz. 61 Die Beteiligten des Unternehmensvertrages sind frei darin, den Inhalt des Vertrages jederzeit zu ändern. Die Änderung des Vertrages bedarf wie sein Abschluss ebenfalls der Schriftform. Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung inhaltlich auf die nach der bisherigen Vertragslage bestehenden Rechte und Pflichten der Parteien ein...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (1) Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Rz. 147 ▪ Inhaberschaft/Title: Diese Garantie trifft Aussagen zum Zielunternehmen und den kaufgegenständlichen Geschäftsanteilen, insb. hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft. Ziel der Garantie ist die Gewährleistung des Stammkapitals (Betrag und Erhalt), der Höhe und Zahl der einzelnen Geschäftsanteile sowie die Erfüllung der Einlagepflichten nach § 14 GmbHG. Die fehlende Exis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Stimmrechte

Rz. 275 Nach Inkrafttreten des MoPeG erfolgt mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Abstimmung grds. nicht mehr nach Köpfen (§ 709 Abs. 2 BGB a.F.), sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge und nur äußerst hilfsweise nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB n.F.). Soweit einstimmige ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Vierkontenmodell

Rz. 1111 I.R.d. Vierkontenmodells[1486] wird das Kapitalkonto II nochmals untergliedert, sodass insgesamt vier Gesellschafterkonten geführt werden: In diesem Fall werden auf dem Kapitalkonto II nur die nicht entnahmefähigen Gewinne e...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Unwirksamkeitsgründe

Rz. 444 Ein Kapitalerhöhungsbeschluss kann aus den verschiedensten Gründen nichtig sein.[1472] Zunächst sind die Gründe zu beachten, die allgemein zur Nichtigkeit von Satzungsänderungen führen können, z.B. Ladungsfehler (zu Fehlern allgemein bei Gesellschafterbeschlüssen vgl. Rdn 373 f.). Darüber hinaus bestehen für Kapitalerhöhungen weitere spezielle Nichtigkeitsgründe. Gem....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Inhalt des Formwechselbeschlusses

Rz. 319 § 194 Abs. 1 UmwG legt den notwendigen Inhalt eines Umwandlungsbeschlusses fest. Neben der Rechtsform des Zielrechtsträgers (Nr. 1) muss der Formwechselbeschluss (bzw. dessen -entwurf) die zukünftige Firma (Nr. 2) enthalten. Dabei kann der Zielrechtsträger seine Firma unter Beachtung der §§ 17 ff. HGB und der besonderen Regeln für die jeweilige Rechtsform originär ne...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung und kombinierte Beschlussfassung

Rz. 234 Beschlüsse können nach § 48 Abs. 2 GmbHG außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich oder in Textform gefasst werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter in Textform. Nach h.M.[700] soll die Satzung für Beschlüsse i.S.d. § 48 Abs. 2 GmbHG davon abweichend auch ein mehrheitliches Einverständnis mit der Beschlussfassung ohne eine Gesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Treuepflicht

Rz. 328 Die Gesellschafter unterliegen einer allgemeinen Treuepflicht, die es ihnen gebietet, sich gegenüber der Gesellschaft loyal zu verhalten, sie nicht zu schädigen und den Gesellschaftszweck zu fördern. Auch im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern besteht eine wechselseitige Treuepflicht zur Rücksichtnahme auf ihre unterschiedlichen Interessen.[1084] Eigennützige Rech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Geschäftsführung

Rz. 1458 Unter Geschäftsführung versteht man nach deutschem Recht jede auf die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit, die nicht die Grundlagen der Gesellschaft betrifft.[1779] Die von den Geschäftsführern der EWIV zu führenden Geschäfte umfassen die gewöhnlichen und die außergewöhnlichen Geschäfte, nicht jedoch die den Mitgliedern obliegenden Grundlagen...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5 Der Umgang mit unwirksamen ­Gesellschafterbeschlüssen

5.1 Bei Nichtigkeit Nichtige Beschlüsse gelten als grundsätzlich nicht wirksam gefasst. Werden sie nicht geheilt, können sie durch die Nichtigkeitsrüge und wenn der Rüge nicht abgeholfen wird (z. B. durch erneute Ladung und Beschlussfassung) durch Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem örtlich zuständigen Landgericht angegriffen werden. Klageberechtigt ist jeder ...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Nichtigkeit: die häufigsten Fehler bei Gesellschafterbeschlüssen

Einführung Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreif...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.2 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Viele Entscheidungen, die für die GmbH von besonderem Gewicht sind, darf bzw. will der Geschäftsführer nicht alleine treffen. Dafür sind vorab Beschlüsse der Gesellschafterversammlung als Vertretung der Anteilseigner notwendig. Die Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und binden bzw. entlasten den/die Geschäftsführer. Die Wirksamkeit eines solchen Gesells...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / Einführung

Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreifbarkeit de...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 3 Formmängel

Verstoß gegen die Beurkundungspflicht Bestimmte Gesellschafterbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse, die eine Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Folge haben. Folge: Nichtigkeit (und Anfechtbarkeit) Verstoß gegen die Protokollpflicht Gesetzlich ist ein Protokoll nicht zwingend vorgesehen. Sollte die Satzung...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1.1 Bei Anfechtbarkeit

Im Gegensatz zu nichtigen Beschlüssen sind anfechtbare Beschlüsse grundsätzlich wirksam, bis sie angefochten werden. Werden sie nicht angefochten, werden sie nach Ablauf der Anfechtungsfrist (ca. 1Monat, s. u.) endgültig wirksam. Heilung Wie auch im Falle der Nichtigkeit wird ein anfechtbarer Beschluss durch Bestätigung des Beschlusses oder Verzicht auf Rechtsmittel gegen dies...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1 Bei Nichtigkeit

Nichtige Beschlüsse gelten als grundsätzlich nicht wirksam gefasst. Werden sie nicht geheilt, können sie durch die Nichtigkeitsrüge und wenn der Rüge nicht abgeholfen wird (z. B. durch erneute Ladung und Beschlussfassung) durch Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem örtlich zuständigen Landgericht angegriffen werden. Klageberechtigt ist jeder Gesellschafter, der...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 2 Abstimmung außerhalb von ­Versammlungen

Die Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich in Versammlungen gefasst. Möglich ist auch eine Stimmabgabe in Brief, Fax, E-Mail oder Videokonferenz, soweit sich alle Gesellschafter mit einer solchen Stimmabgabe einverstanden erklären oder eine solche Form im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Will ein Gesellschafter außerhalb der Versammlung abstimmen, z. B. telefonisc...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 10 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.4 Geschäftsführung und Vertretung

Zur Geschäftsführung sind nach dem Gesetz alle Gesellschafter der GbR berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft, für darüberhinausgehende Geschäfte ist ein vorheriger Gesellschafterbeschluss erforderlich. Die Geschäftsführung steht im Zweifel allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Einzelgesc...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.9 Liquidation

Die Auflösung einer Kapitalgesellschaft kann entweder auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen oder aus zwingenden Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, erfolgen: Freiwillig durch entsprechenden Auflösungsbeschluss und gesetzlich zwingend aufgrund insolvenzrechtlicher Gründe. Die Auflösung selbst ist mehrstufig. Nach Entstehen des gesetzlichen oder freiwilligen Auf...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2 Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften haben – wie die Personengesellschaften – gewisse Gemeinsamkeiten: Ihr wesentliches Charakteristikum liegt (wie die Bezeichnung "Kapitalgesellschaft" schon sagt) in der auf die Kapitalbeteiligung beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter (was allerdings auch für die Kommanditisten einer KG gilt). Grundform der Kapitalgesellschaften als Körperschaften ...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.5 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Die Willensbildung in der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung. Formerfordernisse bestehen hierfür keine. Die Beschlüsse sind grundsätzlich einstimmig zu fassen, wenn keine anderen Mehrheiten vorgesehen sind. Die Stimmkraft eines Gesellschafters richtet sich nach dem Verhältnis seiner Beteiligung, sofern nichts anderes vereinba...mehr

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GmbH: Geschäftsführung / 2 Beschränkung der Geschäftsführung

Grundsätzlich steht die gesamte Geschäftsführung unter Regelungsvorbehalt der Gesellschafter. Somit können die Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis erweitern oder einschränken. Die betreffenden Regelungen können in die Satzung aufgenommen werden und im Bestellungsbeschluss oder in besonderen Gesellschafterbeschlüssen oder auch in einer Geschäftsordnung oder im Anstel...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Einziehungsklausel

Rz. 291 Mit dem Tod eines Gesellschafters geht der Geschäftsanteil zwingend auf dessen Erben über (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil in diesem Fall eingezogen werden kann. Die Einziehung führt zur Vernichtung des Geschäftsanteils. Rz. 292 Die Einziehung eines Geschäftsanteils ist nur zulässig, wenn sie im Gesellschafts...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 88 Eine Ehegatteninnengesellschaft ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn in der Ehe durch planmäßige und zielstrebige Zusammenarbeit der Ehegatten erhebliche Vermögenswerte im Vordergrund stehen.[115] Es muss somit ein eheübergreifender Gesellschaftszweck von den Ehegatten verfolgt werden. Im Einzelnen[116] handelt es sich um eine faktische Übereinkunft übermehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Nutzungen

Rz. 159 Bei den Nutzungen ist erneut zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Rz. 160 Beim Einzelunternehmen bestehen die Nutzungen im Netto-Reingewinn.[194] Die Ermittlung dieses Gewinns kann sich nur aus der jeweiligen Jahresbilanz ergeben. Da jedoch sowohl die Handelsbilanz[195] als auch die Steuerbilanz mit ihren Abschreibungsmögli...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 312 Die Testamentsvollstreckung[229] an GmbH-Geschäftsanteilen ist grundsätzlich zulässig.[230] Der Testamentsvollstrecker übt die aus dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus, soweit dies in der Satzung nicht ausgeschlossen ist.[231] Der Erbe ist demnach von der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ausgeschlossen.[232] Rz. 313 Die Verwaltung d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Laufende Geschäftsführung der Gesellschaft

Rz. 156 Der Minderjährige als Nachfolger in die Beteiligung des Schenkers wird i.R.d. laufenden Geschäftsführung der Familiengesellschaft von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Bei Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten wendet die heute h.M. und die Rspr. §§ 181, 1824 BGB nicht an,[277] solange sich die Beschlüsse und Maßnahmen i.R.d. bestehenden Gesellschaft...mehr