Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Teil B: Rechtsbehelfe / 73 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1075]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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Teil A: Rechtsmittel / 83 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 1213]

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 17 AStG ist mit dem Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt worden und ist damit originärer Bestandteil des AStG. Der 2. Absatz wurde mit dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung vom 14.12.1976[2] eingeführt und wurde anschließend lediglich redaktionell[3] angepasst. Rz. 5 Inhaltliche Anpassungen wurden in der Vorschrift durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeid...mehr

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Vorwort

Der Vollstreckungsauftrag seitens des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher ist überwiegend der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Dies liegt nach der Reform aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I 2009, 2258), welches überwiegend am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, naturgemäß da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Implementierung des § 1

Rz. 4 [Autor/Stand] Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Die sog. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970[2] bezogen sich nur auf Einkünfte von inländischen Unternehmungen, d.h. auf Gewinne aus Gewerbebetrieb, nicht aber z.B. auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch ist in den Leitsätzen von "Einkünf...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 68 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1082]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1083 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 91 Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1409]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 65 Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 925]

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil A: Rechtsmittel / 31 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 439]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Schlichtungsgesetze

Rz. 35 Schlichtungsgesetze haben die Bundesländer Bayern (BaySchlG),[54] Brandenburg (BbgSchlG), Hamburg (ÖRA-Gesetz), Hessen (HSchlG HE), Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), Niedersachsen (NSchlG), Nordrhein-Westfalen (§§ 10 ff. GüSchlG NRW), Sachsen (SächsSchiedsGütStG), Sachsen-Anhalt (§§ 34a ff. SchStG), Schleswig-Holstein (LSchliG) und das Saarland (LSchlG) eingeführt....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 76 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1155]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 74 Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1102]

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung

Rz. 452 Die Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 3 AStG ist jährlich bis zum 31. Juli zu erstatten. Keine Aussage enthält das Gesetz dazu, wann die Mitteilung erstmals vorzunehmen ist. Streng genommen könnte dies in dem auf den Wegzug folgenden Kalenderjahr sein. Dies würde einerseits dazu führen, die Mitteilung ggf. noch vor Abgabe der ersten Steuererklärung vornehmen zu müssen. A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)

Rz. 177 Der Grundsatz der Einordnung des Handels als aktive Tätigkeit steht unter dem Vorbehalt zweier Ausnahmen, die jeweils konzerninterne Handelsgeschäfte betreffen.[1] Zweck der Ausnahmen ist es, die Verlagerung von Einkünften auf ausländische Vertriebs- oder Einkaufsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland zu verhindern.[2] Namentlich werden Einkünfte einer ausländ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Mitwirkungspflicht des Stpfl. nach § 16 AStG wurde durch Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt. Damit ist § 16 AStG Bestandteil des AStG seit dessen Einführung. Die Änderungshistorie der 1972 eingeführten Vorschrift beschränkt sich auf redaktionelle Anpassungen. In der Fassung, welche bis zum 31.12.1976 Geltung hatte, verwies § 16 Abs. 1 AStG auf § 205a RAO und in § 16...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Teil C: Außerordentliche un... / 62 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.1 Einführung des § 1 AStG mit der Einführung des Außensteuergesetzes (AStG)

Rz. 9 Nach einem ausgedehnten legislativen Verfahren trat das Außensteuergesetz (bekannt als „Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen“ [1]) zusammen mit § 1 AStG, der den Anfangsteil des AStG bildet, am 13. September 1972 in Kraft. Die rechtliche Anwendung des Gesetzes begann mit dem Besteuerungszeitraum 1972. Die historische Gesetzesbegründung weist daruf hin, da...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 81 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 1180]

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Teil A: Rechtsmittel / 158 Revision, Hauptverhandlung [Rdn 2177]

Rdn 2178 Literaturhinweise: Leipold, Die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, StraFo 2010, 353 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2179 1. Die HV vor dem Revisionsgericht (§ 350) Ist nicht vergleichbar mit der HV vor dem Tatgericht. ☆ Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 (BGBl I Nr. 234) hat § 350 geändert/ergänzt. ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 161 Revision, Rücknahme [Rdn 2203]

Rdn 2204 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2205 1.a) Gem. § 302 kann die Revision ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist, wie eine gem. § 344 Abs. 1 von vornherein erklärte Beschrän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.1 Allgemeines

Rz. 177 Abs. 3a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (AbzStEntModG) am 2. Juni 2021 neu in das Gesetz eingefügt[1] und gilt für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2022 (§ 21 Abs. 1 AStG). Diese Regelung übernimmt im Wesentlichen die Inhalte des bisherigen § 1 Abs. 3 Satz 3–8 und spiegelt die bisherige Verwaltungsauffassung wider, wie sie auch s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)

Rz. 395 Gem. § 8 Abs. 3 AStG gilt die Substanzausnahme gem. § 8 Abs. 2 AStG – anders als die weltweit geltende Substanzausnahme gem. § 13 Abs. 4 AStG (s. § 13 AStG Rz. 121ff.)[1] – nur, wenn die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat[2] hat. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Staates ist der Zeitp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem ArbN überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der ArbG auch in seinem Betrieb einsetzt (im Ein...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 9 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsicht von Papieren [Rdn 148]

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.2 Grundsatz der sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer

Rz. 324 Aus § 6 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich die Besteuerung des Vermögenszuwachs in Anteilen als Veräußerung i. S.V. § 17 EStG. Indem § 6 Abs. 1 S. 2 AStG den Besteuerungszeitpunkt definiert, ebnet das Gesetz zugleich auch den Weg für die Fälligkeit der Steuer. Die Wegzugssteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S.V. § 6 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / ff) Bestandsschutz ausländischer Alterssicherungssysteme

Rz. 19 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2010 S. 386) gehören ab dem 1. Januar 2010 die in einem ausländischen Alterssicherungssystem Versicherten nicht mehr zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigten Personen. Für Altfälle sieht das Gesetz eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Regelung des § 12 AStG befindet sich seit der Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das AStG [1] im Jahr 1972 im Gesetz. In der Folgezeit erfuhren § 12 Abs. 1 und 2 AStG lediglich redaktionelle Anpassung um Änderungen bei § 34c EStG und § 26 KStG durch das StSenkG 2001[2] sowie das UntStFG[3] nachzuvollziehen.[4] Der Regelungsgehalt der Abs. 1 und 2 blieb u...mehr

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AGS 09/2024, Abrechnung der... / I. Problemstellung

§ 62d AufenthG ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) v. 21.2.2024,[1] das am 27.2.2024 in Kraft getreten ist, in das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG), eingefügt worden. Vorgesehen ist in § 62d AufentG die "Bestellung eines anwalt...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer/Güntge/Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkomment...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 AStG befindet sich bereits seit der Einführung des AStG[1] im Jahr 1972 im Gesetz.[2] Rz. 7 Durch das StBerG 1985[3] wurde die Erklärungspflicht in Abs. 3 eingeführt.[4] Die Erstreckung des Feststellungsverfahrens auf § 3 Nr. 41 EStG a. F. erfolgte im UntStFG 2001.[5] Rz. 8 Die Ausdehnung der Erklärungspflicht auf diejenigen Fälle, in denen der Stpfl. unter Berufung ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften

Rz. 36 Durchaus bemerkenswert ist es, dass es nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ZVFV zulässig ist, die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen. Man sollte grundsätzlich erwarten, dass mit der Änderung von für die Formulare relevanten Rechtsänderungen zugleich auch die Formulare geändert werden. Die rechtstechnischen Schwierigkeiten dabei sollen aber nicht übersehen werden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zeitliche Anwendung

Rz. 20 [Autor/Stand] Zeitlicher Anwendungsbereich des § 1 nach § 21 AStG n.F. Die Fassung des § 1 nach den Änderungen des AbzStEntModG[2] und ATADUmsG[3] (vgl. zu Einzelheiten 14.2 ff.) gilt, erstmalig ab dem VZ 2022.[4] Eine Ausnahme gilt für die erweiterte Definition nahestehender Personen gem. § 1 Abs. 2 AStG n.F. für Zwecke des § 4k Abs. 6 EStG, wonach eine rückwirkende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick (Regelungsinhalt, Historie)

Rn. 1301 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Sonderregelungen über die Bewertung von geringerwertigen WG des AV enthält § 6 Abs 2 und Abs 2a EStG (auch geringwertige Anlagegüter). WG, auf welche diese Regelungen Anwendung finden, werden als GWG bezeichnet. Namentlich sind dies alle abnutzbaren beweglichen WG des AV (s Rn 1322), die einer selbständigen Nutzung fähig sind (s Rn 133...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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