Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wesentliche Argumente

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 108 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die vorgeschriebene Reihenfolge der Posten im Gliederungsschema nach Abs. 3 ist auch beim UKV einzuhalten (vgl. § 275 Abs. 1; indes auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Wie bereits zur Konzeption des UKV nach § 275 Abs. 3 erläutert (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 4ff., 12), werden hierbei – in stärkerem Umfang als beim GKV – unterschiedliche Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergleich der Posteninhalte nach § 275 Abs. 2f.

Rn. 111 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zum inhaltlichen Vergleich der Posten nach den beiden zugelassenen Verfahren nach § 275 bzw. zur Hilfestellung für ggf. erforderliche Überleitungen von einem zum anderen Verfahren wird hier zusammenfassend dargestellt, wie die einzelnen Posten nach den beiden Gliederungsschemata zueinander stehen. Dabei wird vom GKV ausgegangen, dessen einze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Beim GKV werden die Aufwendungen nach den wesentlichen Arten gegliedert ausgewiesen. Ferner werden sämtliche in der Periode angefallenen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die Aufwendungen werden also zunächst produktions- oder leistungsbezogen ermittelt und stellen somit den "Produktionsaufwand" der Periode dar. Dagegen bezieht sich der größt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Identische Posten

Rn. 113 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die im Folgenden aufgeführten Posten nach § 275 Abs. 3 stimmen sprachlich und inhaltlich mit den entsprechenden Posten des GKV überein. Eine Zuordnung dieser gesondert auszuweisenden Posten zu den verbleibenden Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 nach § 275 Abs. 3 ist unzulässig (vgl. zu Ausnahmefällen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.). Bei jed...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren: Annahmen

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Illustration der beiden Gliederungsschemata des HGB wird hier, ausgehend von der Gliederung nach § 275 Abs. 2 und unter verschiedenen Annahmen, ein Überleitungsbeispiel dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein Produktions-UN in der Rechtsform einer GmbH, das neben seinen Erzeugnissen allerdings auch in erheblichem Umfang bezogene Hand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden erbracht, um Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhindern sowie den vorzeitigen Bezug vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zwischenergebnis

Rn. 167 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Zwischenergebnis ist festzuhalten: Die Mindestgliederungsschemata von GKV und UKV im Normengefüge der IFRS entsprechen nicht den handelsrechtlichen Schemata nach § 275 Abs. 2 und Abs. 3. Grund hierfür ist eine nach IFRS weniger starre Gliederungssystematik/-vorgabe. Während die GuV-Gliederung in IAS 1 bzw. ED/2019/7 lediglich beispielhaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren ("function of expense or cost of sales method")

Rn. 166 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Neben dem GKV ist als zweite Darstellungsform das UKV zugelassen. Es ordnet die Aufwendungen den jeweiligen Funktionsbereichen zu. In IAS 1.103 (ED/2019/7.70) findet sich eine beispielhafte Gliederung (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt des Postens

Rn. 34 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auch dieser Posten ist durch die Ausweistechnik des GKV bedingt, nach der alle Aufwendungen der Periode in voller Höhe und unsaldiert auszuweisen sind. Diese Aufwendungen führen z. T. aber zu Leistungen bzw. VG. Soweit diese in der Bilanz aktiviert werden, müssen die dafür entstandenen Aufwendungen in der GuV neutralisiert werden. Dies wieder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kriterien für die Wahl des Verfahrens

Rn. 28 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. bleiben UN an ihre ursprüngliche Wahl bezüglich der Anwendung von UKV oder GKV aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes gebunden, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind, die im Anhang anzugeben und zu begründen sind (vgl. § 265 Abs. 1). Akzeptable Gründe für einen späteren – einmaligen, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bruttoergebnis vom Umsatz (§ 275 Abs. 3 Nr. 3)

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier wird als erste Zwischensumme des UKV der Saldo der Posten Nr. 1 und Nr. 2 ("UE" abzgl. der für diesen Umsatz angefallenen Herstellungsaufwendungen) ausgewiesen. Der Saldo wird als "Bruttoergebnis vom Umsatz" bezeichnet und entspricht der international gebräuchlichen Zwischensumme "gross margin" bzw. "gross profit" (vgl. zur Bedeutung un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzeptionsunterschiede

Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 GKV und UKV unterscheiden sich grds. in zweierlei Hinsicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Inhaltlich erheblich abweichende und näher zu erläuternde Posten

Rn. 121 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Einer genaueren Erläuterung zu Posteninhalt, Abgrenzung etc. bedürfen die bisher noch nicht im Einzelnen beschriebenen Aufwendungen der Funktionsbereiche – die Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 (sowie die Zwischensumme Nr. 3) nach § 275 Abs. 3. Im GKV entsprechen ihnen insgesamt (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.) – allerding...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vor- und Nachteile der beiden Verfahren

Rn. 16 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bedingt durch die alternative Zulassung beider Gliederungsverfahren in der Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie durch die verschiedenen Gesetzesentwürfe ihre Umsetzung in deutsches Recht betreffend, in denen das UKV als Alternative zum früher allein vorgeschriebenen GKV teils zugelassen, teils nicht vorgesehen war, kam es in der Literatur zu einer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 275

Rn. 158c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zuwiderhandlungen gegen die in § 275 vorgegebene Staffelform bei der Aufstellung der GuV und damit die Reihenfolge der einzelnen Posten bei Anwendung des GKV/UKV durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG sind ordnungswidrig (vgl. §§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (§ 275 Abs. 2 Nr. 2)

Rn. 33 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dieser Posten ist durch die Rechen- und Ausweistechnik des GKV bedingt (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 13ff.). Er entspricht i. d. R. dem Wertunterschied zwischen den Beträgen, die in der zum Ende des GJ aufgestellten Bilanz und der VJ-Bilanz für unfertige und fertige Erzeugnisse ausgewiesen sind. M.a.W.: Es wird hier also die Veränderung der bil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Festwerten

Rn. 243 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Festbewertung ist für Gegenstände des Sach-AV nach § 240 Abs. 3 Satz 1 an die Voraussetzungen gebunden, dass sie "regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist". Als Nachrangigkeitsgrenze gelten handelsrechtlich 5 % der BS (steuerrechtlich: 10 % im Fünfjahresdurchschnitt; vgl. BMF vom 08....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umfang des Postens

Rn. 50 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 5 sind gesondert auszuweisen: AfA auf RHB sowie bezogene Waren, soweit diese die "in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten", sind nicht im Posten Nr. 5, sondern im Posten Nr. 7 lit. b) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 372 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es ist davon auszugehen, dass aus ökonomischen Überlegungen ein UN sein externes Rechnungswesen grds. nicht auf die Fixierung der bilanziellen HK ausgerichtet hat; denn die Finanzbuchhaltung dient primär der Erfassung externer Geschäftsvorfälle. Jene Erfassung erfolgt jedoch nicht outputbezogen, sondern differenziert nach Aufwandsarten. Dies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

Rn. 147 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Überleitung der in obiger Übersicht dargestellten GuV in der Form des GKV nach § 275 Abs. 2 auf das UKV gemäß § 275 Abs. 3 sind die unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 111ff., entwickelten Grundsätze heranzuziehen. Wegen der (regelmäßig und auch in diesem Beispiel bestehenden) Identität der Posten Nr. 9 bis Nr. 17 nach § 275 Abs. 2 mit den Poste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das UKV in der nach § 275 Abs. 3 vorgeschriebenen Form weist demgegenüber die Aufwendungen im betrieblichen Bereich nach den vier Funktionen "Herstellung", "Vertrieb", "Allg. Verwaltung" und "Sonstiges" getrennt aus. Im Übrigen bleibt es bei der Gliederung nach Kostenarten (z. B. Zinsen, Steuern), so, wie es sich aus der identischen Formulier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Überblick über die horizontale Gliederung des Anlagespiegels nach der direkten Bruttomethode

Rn. 157 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Den UN, die in den Pflichtanwendungsbereich von § 266 fallen, schreibt § 284 Abs. 3 die Anwendung der direkten Bruttomethode zwingend vor. Damit wurde im Zuge der Umsetzung des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) dasjenige Verfahren in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, welches bis dato in v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahres

Rn. 210 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 sind gesondert die "im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen" anzugeben. Ihr gesonderter Ausweis sollte aus Gründen der Klarheit zumindest im Zusammenhang mit dem Anlagespiegel erfolgen. Hier wird befürwortet, sie zeitraumbezogen zu interpretieren und daher in den Abschreibungsspiegel einzubezi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 29 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Gliederungsschema des § 275 Abs. 2 gibt die nach dem Gesetz verpflichtende Mindestgliederung vor, wobei nur in begründeten Ausnahmenfällen davon abgewichen werden darf (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Die Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge ist in § 275 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich vorgeschrieben. Als Gliederungssystematik ergibt sic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("Sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "Sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungsteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabakst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Änderung der Form der Darstellung (§ 265 Abs. 1)

Rn. 26 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen" (§ 265 Abs. 1). Inhalt und Auslegung dieser Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt sich, ob Arbeiter und Angestellte in der GKV pflichtversichert sind (> Krankenversicherung Rz 1). Die JAEG wurde im Jahr 2003 auf 45 900 EUR festgesetzt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass sie jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres in dem Umfang angehoben wird, in dem die Bruttoarbeitslöhne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstordnungsangestellte

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 DO-Angestellte sind von der Versicherungspflicht in der GKV befreit, weil sie einen beamtenähnlichen Status haben (§ 6 Abs 1 Nr 2 SGB V). Sie haben Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall, nicht aber auf einen Zuschuss zu einer freiwilligen KV (§ 257 SGB V). Barzuschüsse des ArbG zu den KV-Beiträgen seiner DO-Angestellten sind weder nach § 3 Nr 11...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.2 EU-Institutionen

Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei einer EU-Institution beschäftigt und nach dem Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften bei Krankheit geschützt sind.[1] Die im Krankheitsfürsorgesystem zurückgelegten Versicherungszeiten können als Vorversicherungszeiten angerechnet werden, wenn die Person direkt vor Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.3 Internationale Organisationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen internationalen Organisationen Sitzstaatabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Sitzstaatabkommen gibt es Regelungen, die es den internationalen Organisationen ermöglicht, für die Beschäftigten und Familienangehörigen ein eigenes Krankenfürsorgesystem zu schaffen. In entsprechenden Sachverhalten muss geprüft werden, ob das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 279 Gem. § 253 Abs. 4 HGB sind bei VG des UV Abschreibungen vorzunehmen, wenn sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert ergibt (Satz 1). Ist kein Börsen- oder Marktpreis feststellbar, bildet der niedrigere beizulegende Wert den relevanten Vergleichsmaßstab (Satz 2). Diese unter dem Begriff strenges Niederstwertprinzip bekannte Bewer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 307 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 288). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 293 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 302 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö...mehr