Gewinnermittlung

Bei der Gewinnermittlung ist das wirtschaftliche Ergebnis eines Unternehmens für ein Wirtschaftsjahr zu berechnen. Je nach Gewinnermittlungsart können sich unterschiedliche Periodengewinne ergeben.

Im Steuerecht werden folgende Gewinnermittlungsarten nach §§ 4 bis 5a EStG unterschieden: Betriebsvermögensvergleich, Einnahmen-Überschussrechnung, Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und die  Gewinnermittlung bei Betrieben mit Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach der im Betrieb geführten Tonnage. Die Finanzbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen den Gewinn nach schätzen.