Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 13 Abs. 2 regelt Besonderheiten für die Erwerbsfähigkeit von Ausländern über Abs. 1 hinaus. Die Regelung findet nur Anwendung, wenn bereits festgestellt ist, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt des Ausländers in Deutschland vorhanden ist und kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vorliegt, also z. B. keine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.2 Wechsel des Aufenthalts

Rz. 16 Anders als bei § 327 Abs. 1 SGB III ist in § 36 SGB II kein konkreter Zeitpunkt bestimmt, in dem der Hilfebedürftige sich im Bezirk des Trägers aufhalten muss. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Hilfebedürftigen an dem Tag, an dem er eine Leistung der Grundsicherung beantragt (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36 Rz. 20). Wechselt der Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 3 war zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 8, Art. 17) ergänzt worden. Diese Änderung wurde jedoch e...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.4 Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen

Rz. 20 Nach dem zum 1.1.2011 eingefügten Satz 5 gelten für nicht erwerbsfähige Personen, deren Leistungsberechtigung sich aus § 7 Abs. 2 Satz 3 ergibt, die Sätze 1 bis 4 entsprechend. Hintergrund für die Einfügung von Satz 5 sind die Änderungen im materiellen Leistungsrecht. Bisher konnten nur Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, die mit erwerb...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.9 Haftung von Kindern (Abs. 9)

Rz. 51 Nach dem zum 1.1.2023 eingefügten Abs. 9 gilt § 1629a BGB mit der Maßgabe, dass die Haftung eines Kindes auf das Vermögen beschränkt ist, das bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000,00 EUR übersteigt. Infolge des in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltenden Individualprinzips kommt es bei der Rückabwicklung zu Unrecht gewährter Leistungen auch zu E...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.2 Grund und Höhe der vorläufigen Leistung (Abs. 2)

Rz. 21 Die vorläufige Leistungsgewährung erfolgt von Amts wegen durch Verwaltungsakt. Eines Antrags des Leistungsberechtigten auf vorläufige Leistungsbewilligung bedarf es nicht (allg. Meinung, vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41a Rz. 44). Eine vorläufige Bewilligung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinw...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bis zum 31.12.2010 geltende Abs. 1 bestimmte, dass "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf Antrag erbracht werden. Nach der Neufassung werden "Leistungen nach diesem Buch", also dem SGB II, auf Antrag erbracht. Zudem ist Abs. 1 durch einen Satz 2 ergänzt worden, der bestimmt, dass Leistungen auf Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2, Abs. 4 bis 7 ges...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang ist jedoch Abs. 2 durch ...mehr

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Sauer, SGB II § 77 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte Übergangsrecht im Zusammenhang mit den leistungsrechtlichen Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 bzw. 1.4.2011 einschließlich der neu festgesetzten Regelbedarfe und der neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zur Aufhebung der ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.4 Kosten (Abs. 3)

Rz. 29 Die Kosten der ärztlichen Bescheinigung hat der Leistungsberechtigte zu tragen, denn die Vorlagepflicht ihn trifft. Eine Kostenübernahmepflicht durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Kosten für die ärztliche Bescheinigung richten sich nach Nr. 70 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte. Nach § 73 Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 8 § 61 berechtigt den jeweils zuständigen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. 5; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 8; Steinmeyer, in: Gagel, SGB II, § 61 Rz. 3). Ausdrücklich erwähnt ist nur die Agentur für Arbeit. Die Berechtigung der gemeinsamen Einrichtung ergibt sich aus § 44b Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.8 Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung

Rz. 24 Die Richtigkeit einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung ist zu unterstellen. Die Rechtsprechung des BAG zum Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfte auch auf den Beweiswert einer Bescheinigung nach § 56 heranzuziehen sein. Danach spricht für die Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung der erste Anschein. Der Träger der Grundsicherung kan...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 12 Bei Personen ohne festen Wohnsitz bzw. ohne gewöhnlichen Aufenthalt, also z. B. bei nichtsesshaften Menschen, kann die örtliche Zuständigkeit nach § 36 mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts kaum festgestellt werden (kritisch auch Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 36 Rz. 10). Dagegen ist für die Sozialhilfe nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der Träger der Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.3 Beweiserhebung

Rz. 8 Die Beweiserhebung kann formlos erfolgen. Beweismittel ist die Auskunft und die Vernehmung von Zeugen sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Auskünfte können vom Träger eingeholt werden, soweit sie nach pflichtgemäßem Ermessen für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlich sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X). Der Träger der Grundsicherung für Arbeits...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Durch die Änderung des § 25 verliert § 56 seinen Hauptanwendungsbereich. Nach der Neufassung des § 25 beziehen auch arbeitsunfähig erkrankte erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. § 8 rückwirkend seit dem 1.1.2005 Alg II (jetzt: Bürgergeld). Der Bezug von Krankengeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist ersatzlos gestrichen worden. Nur für Bezieher von Verle...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.6 Zwecke der Datenverarbeitung und -nutzung (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 soll nach der ursprünglichen Gesetzesbegründung klarstellen, dass die erhobenen Daten im Rahmen der Umsetzung des SGB II für das Fallmanagement, für das interne Controlling, für die Erstellung von Statistiken und für die Wirkungsforschung verwendet werden können und sollen (vgl. BT-Drs. 15/2816, Begründung S. 35 Art. 1 zu Nr. 25a § 51b). Um dies zu ermöglichen,...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.1 Darlehensgewährung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Darlehen nur erbracht, wenn der Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Abs. 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Ein Darlehen kann also nur noch erbracht werden, wenn der Bedarf durch das Schonvermögen (15.000,00 EUR für jede Person der Bedarfsgemeinschaft) gedeckt werden kann. Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass Darlehen nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.4 Hilfebedürftigkeit trotz verwertbaren Vermögens

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil vorhandenes Vermögen aktuell nicht zur Bestreitung des Lebensunt...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.6 Vorläufige Entscheidung in besonderen Fällen (Abs. 7)

Rz. 57 Abs. 7 regelt Sonderfälle, in denen über die vorläufige Erbringung von Geld- und Sachleistungen entschieden werden kann. Abs. 7 ist der Vorschrift des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III nachgebildet und regelt die Fallkonstellationen, in denen nicht wegen tatsächlicher, sondern wegen rechtlicher Unwägbarkeit eine vorläufige Leistungsbewilligung angezeigt sein kan...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als ...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 2 sollen die Leistungen jeweils für ein Jahr bewilligt werden. Hierdurch soll eine regelmäßige Überprüfung der Hilfebedürftigkeit in überschaubaren Abständen gewährleistet werden. Nach der bis Mitte 2016 geltenden Regelung war über den Anspruch für 6 Monate zu entscheiden. Damit hatten Jobcenter für Personen, die längerfristig im Leistungsbezug stehen...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41a ist geschaffen worden, weil sich die abschließende Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. die Festlegung der Leistungshöhe sich in der Praxis als häufig schwierig erwiesen hat, da dem Grundsicherungsträger im Entscheidungszeitpunkt nicht alle leistungserheblichen Tatsachen bekannt waren. In der Praxis bestanden zudem vielfach Unsicherhe...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.3 Sonderregelung für schwangere und erziehende Kinder

Rz. 9 Abweichend von Abs. 2 Satz 2 wird das Einkommen der Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 3 nicht berücksichtigt, wenn das unverheiratete Kind (unter 25 Jahren) schwanger ist oder sein eigenes Kind unter 6 Jahren betreut. Die Regelung ist auch in Fällen des Abs. 5 anzuwenden. Im Schwangerschaftsfall dient die Regelung unmittelbar dem Schutz des ungeborenen L...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.2 EU-Staatsangehörige (EU-Länder bis 30.4.2004)

Rz. 16b Ohne besondere Erlaubnis dürfen Bürger und deren Familienangehörige der Europäischen Union (Art. 39 EGV und VO EWG 1612/68, nicht jedoch der neuen Beitrittsstaaten, solange eine Übergangsregelung gilt, die von der Bundesregierung in Anspruch genommen wird) und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung auf...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.7 Verfahrensfragen

Rz. 64 Nach § 40 Abs. 4 ist ein Verwaltungsakt, mit dem bereits abschließend über die Gewährung von Leistungen entschieden wurde, mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eingetreten sind, aufgrund derer nach Maßgabe von § 41a vorläufig zu entscheiden wäre. Dies ist nach der Gesetzesbegrü...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.5 Zuständigkeit für Ausländer, Asylberechtigte und Flüchtlinge

Rz. 21 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Träger zuständig, in dessen Gebiet die leistungsberechtigte Person nach § 12a Abs. 1 bis 3 AufenthG ihren Wohnsitz zu nehmen hat. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die als Asylbewerber, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden sind. Nach § 12a Abs. 1 AufenthG ist ein A...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.4 Drittstaatsangehörige

Rz. 21 Eine Prüfung des Arbeitsmarktzugangs bei Drittstaatsangehörigen ist nicht erforderlich, sofern diese schon als Angehörige eines berechtigten Unionsbürgers Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Rz. 22 Ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, wenn aus dem Aufenthaltstitel die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hervorgeht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist dem Drittstaatsan...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

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Das Testament / 2.1.5.1 Enterbung

Der Erblasser kann seine Gestaltungsmacht also nicht nur dadurch ausüben, dass er die Erbeinsetzung positiv regelt, vgl. § 1938 BGB. Er kann sich vielmehr auch darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, vgl. § 1938 BGB. Aufgrund der Regelung zur teilweisen Unwirksamkeit von Testamenten, § 2085 BGB, empfiehlt sich stets eine Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch ( SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift listet die elementaren Leistungen zum Lebensunterhalt nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus trifft die Vorschrift eine Regelung dazu, in welcher Reihenfolge zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen anzurechnen ist. Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige (Abs. 1 Satz 1). Es umfasst Leistungen zur Sicheru...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bürgergeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrechtlicher Aspekt bet...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt einerseits die Verpflichtung aller Leistungsberechtigten klar, alle Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die sich begünstigend auf den Umfang der Hilfebedürftigkeit auswirken und dadurch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weniger belasten. Derartige oder damit im Zusammenhang stehende Vorschriften sind bereits in den §§ 3, 5, 7 un...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nach Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes am 1.1.2005 in Kraft getreten. Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 neu gefasst. Satz 2 wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB III-ÄndG) v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB II eingefügt. Durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 hat die Vorschrift keine Änderung erfahren. In diesem Zusammenhang ist sie jedoch du...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr