Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 498 Es gibt unterschiedliche Arten von Dienstbarkeiten:mehr

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Bosnien und Herzegowina / VI. Internationale Gerichtszuständigkeit

Rz. 12 Die ausschließliche internationale Zuständigkeit der bosnisch-herzegowinischen Gerichte in Erbsachen bestand nach dem IPRG für in BuH gelegene Grundstücke, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers, und zwar für bosnisch-herzegowinische Angehörige Art. 71 Abs. 1, für Ausländer Art. 72 Abs. 1 und für staatslose Ausländer Art. 73 Abs. 1 IPRG. Die Bestimmung ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / i) Besonderheiten bei der Räumungs- und Herausgabevollstreckung

Rz. 398 Oftmals ist nach einer Versteigerung zu beobachten, dass trotz des Eigentumsübergangs der Ersteher die Immobilie häufig nicht nutzen kann, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss (Muster siehe Rdn 648). Der w...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 4. Kosten des Grundbuchamts in der Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Das Grundbuchamt wird als Vollstreckungsorgan bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek nach § 867 ZPO tätig. Für diese Tätigkeit fällt eine 1,0-Eintragungsgebühr nach Nrn. 14121 VV GNotKG an. Der Wert bestimmt sich nach § 53 Abs. 1 GNotKG mit dem Nennwert der Zwangssicherungshypothek. Die konkrete Gebühr ergibt sich dann aus der Gebührentabelle zu § 34 GNotKG.[...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 485 Das Dauerwohnrecht (§ 31 Abs. 1 WEG) ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (§ 31 Abs. 1 S. 1 WEG). Damit ist das Da...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XLII. Muster: Antrag Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zwangsversteigerung wegen einer dinglichen Forderung aus Abteilung III des Grundbuchs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.42: Antrag Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zwangsversteigerung wegen einer dinglichen Forderung aus Abteilung III des Grundbuchs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht[623] – _________________________ In der Zwangsversteigerungsangelegenheit Wohnungseig...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XVI. Muster: Zuschlagsbeschluss

Rz. 646 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Zuschlagsbeschluss Amtsgericht _________________________ Az: K _________________________ / _________________________ Beschluss in dem Zwangsversteigerungsverfahren des im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________ eingetragenen Grundstücks _________________________, Eigentümer _...mehr

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Luxemburg / f) Abgrenzung zum Sachenrecht

Rz. 22 Nach wohl h.M. bestimmt das Erbstatut, ob es aufgrund des Todes zu einer Änderung der dinglichen Rechtszuordnung kommt. Wie sich dieser Übergang mit dinglicher Wirkung vollzieht, ob also z.B. eine zusätzliche Eintragung im Grundstücksregister erforderlich ist, bestimmt dagegen die lex rei sitae. Dies gilt auch für das Vindikationslegat oder das gesetzlich aufgrund des...mehr

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Deutschland / 3. Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 225 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht ist gegeben, wenn keiner der Beteiligten, also weder der Erblasser (bzw. Schenkende) noch der Erwerber, Inländer ist. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich dann nur auf das sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG. Rz. 226 Inlandsvermögen sind die Vermögensgegenstände, die einen besonderen Inlandsbezug haben, z.B. Vermögen einer...mehr

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Montenegro / G. Erbschaftsteuer

Rz. 24 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Grunderwerbsteuer belastet. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Erbfall 3 % des Wertes der im Nachlass enthaltenen Grundstücke. Die Abkömmlinge, die Eltern des Erblassers und sein Ehegatte sind von der Steuer befreit. Die Erben der zweiten Ordnung werden insoweit befreit, wie die Wohnung des Erblassers Gegenstand der Erbfolge is...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XI. Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter An die Mieter/Pächter im Hause _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist d...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 5. Sonderprobleme mit Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 143 Beispiel: Die kroatische Erblasserin hatte ihren letzten Lebensmittelpunkt in Pula und ist dort verstorben. Mit ihrem ebenfalls kroatischen Ehemann hatte sie, als sie damals noch in Krefeld lebte, im Jahre 2008 einen Erbvertrag beurkunden lassen. Da das kroatische Erbrecht den Erbvertrag nicht kennt, hat der beurkundende Notar für die in Krefeld belegene Wohnimmobili...mehr

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Deutschland / e) Bewertung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 257 Der Pflichtteilsanspruch ist eine Kapitalforderung, die nach ihrer Geltendmachung mit ihrem Nominalwert beim Berechtigten als Erwerb zu besteuern und beim Verpflichteten mit diesem Wert als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist. Für erbschaftsteuerliche Zwecke ist es irrelevant, wenn statt der Auszahlung des Pflichtteils in Geld ein Grundstück aus dem Nachlass übert...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Bruchteils-Erbengemeinschaft

Rz. 535 Nach § 749 BGB hat zwar grundsätzlich jeder Bruchteilseigentümer bzw. Teilhaber einer Erbengemeinschaft den Anspruch, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft zu beantragen. Dieses Recht kann allerdings durch Vereinbarung für immer oder zumindest befristet ausgeschlossen werden. Hierunter fällt auch, dass ein Erblasser durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetz...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zeitpunkt

Rz. 175 Zur Durchführung der Versteigerung hat das Gericht alsbald nach der Beschlagnahme des Grundstücks und dem Eingang der Mitteilungen durch das Grundbuchamt einen Termin zur Zwangsversteigerung zu bestimmen (§ 36 Abs. 1 ZVG). Zu beachten ist, dass der Termin erst nach Rechtskraft des die einstweilige Einstellung ablehnenden Beschlusses bekannt gegeben werden soll (§ 30b...mehr

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Schweiz / II. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, Maßnahmen und Urkunden

Rz. 48 Ausländische Entscheidungen, Maßnahmen und Urkunden werden in der Schweiz grundsätzlich[99] dann anerkannt (Art. 96 Abs. 1 nIPRG), wenn sie im Staat des letzten Wohnsitzes des Erblassers getroffen, ausgestellt oder festgestellt worden sind oder dort anerkannt werden (lit. a); oder wenn sie in einem Heimatstaat des Erblassers getroffen, ausgestellt oder festgestellt wo...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Wahlvermächtnis

Rz. 1065 Der Erblasser kann nach § 2154 BGB den Vermächtnisanspruch auch in der Art und Weise ausgestalten, dass er dem Vermächtnisnehmer, d.h. dem Schuldner, von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen zuwendet, oder die Alternativen in einem Geldbetrag oder einem beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenstand bestehen, wobei der Vermächtnisnehmer die Wahl ...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / A. Einleitung

Rz. 1 Neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgt die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück – grundstücksgleiche Rechte – durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Ihre Eintragung kann entweder allein oder neben der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung beantragt werden (§ 866 Abs. 2 ZPO). Während die Zwangsversteigeru...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / I. Belastungsgegenstand

Rz. 10 Nicht nur Grundstücke im Rechtssinne[3] bzw. grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurechte (§ 11 ErbbauRVO) können Gegenstand der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sein, sondern auch: Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2, 3 WEG), Wohnungs- und Teilerbbaurechte als Unterart des Erbbaurechts (§ 30 WEG), ideelles Bruchteilseigentum, im Schiffsregister eingetr...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zweck der Wertermittlung/-festsetzung

Rz. 154 Die Wertermittlung und -festsetzung gem. § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG soll einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken (vgl. §§ 74a, 85a Abs. 1 ZVG) und den Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben; sie muss daher auf eine sachgerechte Bewertung des Grundstücks ausgerichtet sein.[180] Das Vollstreckungsgericht ist daher ...mehr

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Schweiz / bb) Ausnahmen: Zuständigkeit am Lageort/Heimatzuständigkeit

Rz. 11 Vom Grundsatz der Schweizer Wohnsitzzuständigkeit gilt es folgende Ausnahmen zu beachten: Rz. 12 Der Schweizer Wohnsitzgerichtsstand greift nicht für im Ausland gelegene Immobilien, falls der ausländische Staat, in welchem die Immobilie liegt, für auf seinem Territorium gelegene Grundstücke die ausschließliche Zuständigkeit beansprucht (Art. 86 Abs. 2 IPRG, unverändert...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 552 Der Miteigentumsanteil des Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, sondern dieser wird durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder durch Eintragung einer Sicherungshypothek realisiert. Daher kann ein Gläubiger lediglich den Anspruch des Miteigentümers (Schuldner) auf Auseinandersetzung pfänden und sich überweisen lassen. Dies hat zur Folge, dass der Gläubiger ...mehr

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Deutschland / d) Bewertung von Vermächtnissen

Rz. 248 Vermächtnisse werden mit dem Steuerwert des jeweils vermachten Gegenstandes bewertet. Wird ein Geldvermächtnis ausgesetzt, muss der Vermächtnisnehmer den Nennwert versteuern; wird ein Grundstück als Vermächtnis ausgesetzt, ist dieses nach allgemeinen Vorschriften zu bewerten.[201] Rz. 249 Korrespondierend kann der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Muss-Inhalt

Rz. 178 Nach § 37 ZVG muss die Terminsbestimmung die dortigen Angaben enthalten. Es handelt sich hierbei um den notwendigen, wesentlichen Inhalt der Terminsbestimmung. Eine Verletzung dieser Regelung führt zu einer unheilbaren Zuschlagsversagung [229] nach §§ 83 Nr. 7, 84 ZVG. Notwendige Inhalte der Terminsbestimmung sind:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Bargebot (§ 49 ZVG)

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

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Slowenien / V. Ausgedinge (Altenteilsvertrag)

Rz. 77 Im Vertrag[216] über das Ausgedinge[217] verpflichtet sich der Ausgedingeberechtigte zur Übertragung seines unbeweglichen Vermögens[218] auf den Übernehmer, der sich wiederum zu bestimmten Leistungen an den Ausgedingeberechtigten oder eine andere Person bis zu dessen/deren Tod verpflichtet (Art. 564–568 SchGB).[219] Die Leistungen des Vertragspartners des Ausgedingebe...mehr

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Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 177 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

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Ungarn / a) Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers die lokale Gemeinde (lokale Selbstverwaltung) in dessen Bezirk die Liegenschaft belegen ist. Das gesetzliche Erbrecht der Gemeinde erstreckt sich auch auf die zum Eigentum des Erblassers gehörenden beweglichen Sachen, die in der betroffenen Liegenschaft aufzufinde...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Nachlassspaltung

Rz. 3 Das englische IPR, das gesetzlich nicht normiert ist, folgt im Erbrecht (succession) dem in fast allen Common-Law-Staaten verbreiteten Prinzip der territorialen Nachlassspaltung: Während für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succession to immovables) das jeweilige Belegenheitsrecht (lex rei sitae) Anwendung findet, gilt für die Erbfolge in den beweglichen Nac...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Nichtzahlung des Versteigerungserlöses

Rz. 505 Fälle, in denen im Rahmen einer Zwangsversteigerung der Ersteher den Steigpreis nicht bezahlt, kommen in der Praxis eher selten vor. Wenn aber doch, sollten man als Gläubiger(vertreter) wissen, was zu tun ist. Rz. 506 Ausgangsfall Die im Grundbuch in Abt. III/1 (Sicherungsgrundschuld) eingetragene Bank A. lässt wegen einer Forderung von 250.000,00 EUR die Zwangsverste...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / IX. Verfahrensaufhebung

Rz. 113 Das Zwangsverwaltungsverfahren ist bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen durch Beschluss aufzuheben. Hierzu nennt das Gesetz in § 161 ZVG verschiedene Möglichkeiten. Somit kommt eine Aufhebung in folgenden Fällen in Betracht:mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / IV. Fälle der Singularsukzession

Rz. 9 Eine weitere schwierige Schnittstelle betrifft das Verhältnis von Erbstatut und Sachenstatut. Die "Art der dinglichen Rechte" ist gem. Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO vom Erbstatut ausgenommen. Kennt das einschlägige Sachenstatut ein vom Erbstatut vorgesehenes dingliches Recht nicht, so ist gem. Art. 31 EuErbVO dieses Recht in ein diesem möglichst nahekommendes, dem Sache...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Mietverhältnis über andere Sachen

Rz. 142 Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung nach § 580a BGB zulässig,mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Rangklasse 1

Rz. 96 Zu berücksichtigen sind hierbei – aufgrund Anmeldung – vom betreibenden Gläubiger geleistete Vorschüsse zwecks Erhaltung bzw. notwendigen Verbesserung des Grundstücks. Eine geleistete Vergütung des Zwangsverwalters fällt allerdings nur dann hierunter, wenn die Zwangsverwaltung notwendig war, um das Grundstück für die Zwangsversteigerung zu erhalten oder wiederherzuste...mehr

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Bulgarien / 2. Teilung der Vermögenswerte

Rz. 84 Die Erben sind Miteigentümer zu Bruchteilen der beweglichen und unbeweglichen Sachen, gemeinsame Inhaber zu Bruchteilen der restlichen Vermögensrechte des Nachlasses und anteilige nichtsolidarische Schuldner (Teilschuldner) für die Verbindlichkeiten der Erbschaft. Eine Teilung der Vermögenswerte ist nicht zwingend. Ob sie eingeleitet wird und wie sie verläuft, das hän...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Antrag

Rz. 70 Die Einstellungsbewilligung (Muster siehe Rdn 636) des Gläubigers ist das bekannteste und meist genutzte verfahrensrechtliche Instrument. Sie stoppt den Verfahrensgang, hebt aber die Beschlagnahmewirkung nicht auf. Wiederkehrende Leistungen (Zinsen) laufen weiter. Insofern bleibt der Gläubiger also während der Zeit der Einstellung weiterhin geschützt. Im Zweifel beste...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Pfändung ungetrennter Früchte

Rz. 207 Nach § 94 Abs. 1 BGB sind ungetrennte Früchte wesentliche Bestandteile des Grundstücks, auf dem sie wachsen. Sie können deshalb nach § 93 BGB grundsätzlich nicht Gegenstand von eigenen Rechten sein. Deshalb kann auch nicht aufgrund von § 808 ZPO isoliert im Wege der Sachpfändung auf sie zugegriffen werden. Vielmehr unterliegen diese der Zwangsvollstreckung in das Gru...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / I. Gegenstände der Zwangsverwaltung

Rz. 6 Das Zwangsverwaltungsverfahren erstreckt sich insbesondere auf:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Kaution, Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Kaution

Rz. 32 Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Vermieter als Schuldner und Grundstückseigentümer geleistet, so richtet sich der Rückzahlungsanspruch auch nach der Beschlagnahme gegen den Schuldner, wenn nicht inzwischen der Zwangsverwalter die Kaution erhalten hat. Der Zwangsverwalter ist daher befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Bestehen bleibende Rechte (§ 52 Abs. 1, 2 ZVG)

Rz. 199 Nach § 44 Abs. 1 ZVG sind Rechte aus Abteilung II und III des Grundbuchs in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn sie dem Anspruch des (bestrangig betreibenden) Gläubigers vorgehen. Nachrangige Rechte sind somit nicht in das geringste Gebot aufzunehmen. Sie bleiben daher nicht bestehen (§ 52 Abs. 1 ZVG), sondern erlöschen gem. § 91 Abs. 1 ZVG durch Zuschlag. Sie sind...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

Rz. 79 Insbesondere bei der Möglichkeit des Neuabschlusses bzw. der Änderung von Miet- bzw. Pachtverträgen ist § 6 ZwVwV zu beachten. Solche Verträge sind schriftlich abzuschließen, woraus sich allerdings nicht ableiten lässt, dass bei Nichtbeachtung eine Unwirksamkeit vorliegt.[134] Hierbei sind folgende Risiken vom Verwalter abzusichern (Muster hierzu siehe Rdn 140):mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Antragsinhalt

Rz. 24 Die Zwangsversteigerung wird nur aufgrund eines Antrags (Muster siehe Rdn 634 f.) des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht angeordnet (§ 15 ZVG). Dieser kann formlos schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 496 ZPO) gestellt werden. Für Rechtsanwälte und Behörden ist § 130d ZPO zu beachten. Der Schuldner ist hierzu nicht anzuhören.[16] Die Anordnung der Zw...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 4. Abgrenzung zur vertretbaren und unvertretbaren Handlung

Rz. 20 Schon die aufgeführten Beispiele zu aktiven Handlungspflichten trotz eines Unterlassungsgebotes machen deutlich, dass es in der Praxis schwierig sein kann, die Durchsetzung der Handlungspflichten in der Vollstreckung zwischen der Anwendung von § 890 ZPO einerseits und den §§ 887, 888 ZPO andererseits abzugrenzen. Rz. 21 Tipp Soweit schon im Ausgangsprozess absehbar ist...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ee) Beispiele über die der Versteigerung entgegenstehenden Rechte

Rz. 46 Wurde ein in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteiltes Gebäude in der Weise umgebaut, dass die Bauausführung nicht mehr mit der Teilungserklärung übereinstimmt, und sich eine Zuordnung einzelner Räume zu den nach der Teilungserklärung vorgesehenen Miteigentumsanteilen nicht mehr vornehmen lässt, so dass an diesen Räumen kraft Gesetzes isoliertes Miteigentum entstanden i...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / II. Schuldner als Eigentümer bzw. Eigenbesitzer

Rz. 8 Wie auch bei der Zwangsversteigerung muss der Schuldner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers sein (§ 17 Abs. 1 ZVG) (zum Nachweis vgl. auch § 10 Rdn 26). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Schuldner das Grundstück in seinem Eigenbesitz, so kann ein dinglich[8] Berechtigter die Zwangsverwaltung betre...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Schuldenmasse

Rz. 462 Vorweg zu entnehmen aus dem Versteigerungserlös sind zunächst die Verfahrenskosten (§ 109 ZVG, § 29 GKG). Sodann werden die durch Zahlung zu deckenden Ansprüche berücksichtigt (§ 109 Abs. 2 ZVG). Hierbei ist zu unterscheiden:mehr

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Ungarn / 4. Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Rz. 324 Befreit [283] von der Erbschaftsgebühr sind:mehr