Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / F. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 14 Der gesetzliche Erbteil hängt von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden gemäß § 2310 S. 1 BGB auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die ausgeschlagen haben, mitgezählt. Rz. 15 Nicht mitgezählt werden dagegen diejenigen, die zum Zeit...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Allgemeines

Rz. 125 Nach § 352e Abs. 1 S. 1 FamFG ist der Erbschein nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet. Gegenstände der nachlassgerichtlichen Ermittlungen sind regelmäßig:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 341 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 111 Nach § 2325 Abs. 1 BGB kann derjenige, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt, von den Erben als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dem Wortlaut zufolge ergibt dies, dass zum realen Nachlass (die zum Zeitpunkt des Todes noch vorhandenen Gegens...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 7. Inhalt des Zeugnisses

Rz. 380 Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 EuErbVO verlangt zur Ausstellung des Zeugnisses die Verwendung eines Formulars,[290] das in Anhang 5 der DurchführungsVO Nr. 13299/2014 abgedruckt ist. Art. 68 EuErbVO stellt die Anforderungen an den Inhalt des Zeugnisses auf, die sich mit dem Inhalt des Formulars decken. Die zwingende Verwendung des Formulars zur Ausstellung des Zeugnisses sol...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 12. Beschaffung eines Erbscheins durch Nachlassgläubiger

Rz. 94 Ist der Erbschein bereits einer anderen Person erteilt worden, kann der Gläubiger nach § 357 Abs. 2 FamFG unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels die Ausfertigung des erteilten Erbscheins beim Nachlassgericht beantragen. Rz. 95 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger, wenn er bereits im Besitz eines Titels ist, das Erbscheinsverfahr...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 9. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 87 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Erben des Herrn (…), geboren am (…) in (…), verstor...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 11. Formulierungsbeispiel: Beantragung eines Mindest-(Teil-)Erbscheins nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 92 Formulierungsbeispiel: Beantragung eines Mindest-(Teil-)Erbscheins nach Eintritt des Nacherbfalls An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn Otto (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Mindest-(Teil)Erbscheins mit folgendem Inhalt:...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 7. Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 97 Gemäß § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB sind grundsätzlich nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten.[147] Für Erbfälle ab dem 1.1.2010[148] sieht das Gesetz dabei in § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB statt dem früher geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzip eine Abschmelzung vor: Für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall ver...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 8. Schiedsfähigkeit von ehegüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 26 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand lebten, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten[65] zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansprüchen aus dem ehelichen Gü...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 38 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[37] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaffun...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / f) Berechnungsbeispiele (Ausgangszahlen gerundet)

Rz. 399 Berechnungsbeispiele (Ausgangszahlen gerundet) (1) Der Erblasser stirbt unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 100.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S 20 Jahre vor dem Erbfall Aktien im Kurswert von 32.500 EUR, indexierter Wert: 68.000 EUR; T zehn Jahre vor dem Erbfall ein Grundst...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 147 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen Herrn (…) – Beklagter – wegen: Feststellung des Erbrechts In Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und bitte um Anberaumung e...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 54 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG steht im Kontext des Nachweises der Angaben im Erbscheinsantrag durch öffentliche Urkunden bzw. durch Vorlage der letztwilligen Verfügung, auf der das Erbrecht beruht.mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.5.1 Ehe

Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 EuGüVo beschränkt den Anwendungsbereich der Verordnung auf "die ehelichen Güterstände", enthält jedoch aber keine Definition des Begriffs der Ehe. Ausweislich des Erwägungsgrundes 17 wird eine Definition "dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten" überlassen. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme vom Grundsatz der autonomen Auslegung. Bei der Bestimmun...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Ausweislich des Wortlauts können Ehegatten/Partner oder künftige Ehegatten/Partner eine Rechtswahl treffen. Eine Rechtswahl kann somit jederzeit, daher vor oder nach Eheschließung/Eintragung einer Partnerschaft abgeschlossen oder geändert werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine während der Ehe/Partnerschaft getroffene Rechtswahl nur für die Zukunft, Art. 22 A...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 1 Einführung und Inkrafttreten

Seit dem 29.1.2019 sind die EU-Güterrechtsverordnungen anzuwenden. Diese regeln, welches nationale Recht für Fragen des ehelichen Güterrechts anwendbar ist. Bereits im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission erste Vorschläge für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften und einer Ehegüterrechtsverordnung vorgelegt. Art. 81 Abs. 3 AEUV sieht vor, dass Maßnahmen des internat...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3 EGBGB kodifiziert. Daneben existierten (und existieren noch) staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über di...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Güterrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 19 In den Fällen des § 1371 Abs. 2 BGB hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben des anderen nach § 1379 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den stichtagsgenauen Bestand des Anfangs- und Endvermögens des Erblassers. Geschuldet wird die Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses i.S.v. § 260 BGB. Das Anfangsvermögen bestimmt sich nach § 1374 BGB, wobei während de...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.2 Zuständigkeit bei Scheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung von Tisch und Bett, Art. 5 EuGüVO

Art. 5 Abs. 1 EuGüVO Bei Anhängigmachung einer Ehesache gem. Art. 3 Brüssel IIa-VO, sind – vorbehaltlich Art. 5 Abs. 2 EuGüVO - die Gerichte des nach der Brüssel IIa-VO angerufenen Mitgliedsstaates "für Fragen des ehelichen Güterstands in Verbindung mit diesem Antrag" zuständig. Damit ist der Antrag auf Scheidung, Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung ohne Auflösung des E...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / 1. Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Scheidung

Kommt es zwischen in Deutschland lebenden Ehegatten im Zusammenhang mit der Ehescheidung zum Streit über das Brautgabe-Versprechen, so ist die Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts heute vielfach schon deshalb gegeben, weil das Verfahren keinerlei Auslandsbezug aufweist. Denn die Ehepartner, die sich jetzt scheiden lassen und um die Brautgabe streiten, sind die Kinder...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / V. Rechtscharakter der Brautgabe-Vereinbarung

Ist der Brautgabe-Konflikt von einem deutschen Gericht nach deutschem materiellen Recht zu entscheiden, tauchen Fragen der Kompatibilität auf. Die den islamischen Rechtsgepflogenheiten folgenden Brautgabe-Vereinbarungen sind dem deutschen Zivilrecht fremd – das "juristische Kuckucksei aus dem Morgenland", so das Bonmot von Andreas Heldrich,[17] muss in das deutsche Zivilrech...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / VI. Einwände gegen die Rechtsverbindlichkeit

Die beim Scheitern der Ehe von der Ehefrau erhobene Forderung auf Leistung der Brautgabe wird seitens des Mannes vielfach mit dem Argument zurückgewiesen, hierzu mangels Zustandekommens eines wirksamen Vertrages nicht verpflichtet zu sein. Das Brautgabe-Versprechen sei von ihm bei der Heirat nur formaliter abgegeben worden – allein in der Absicht, der gesellschaftlichen Konv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.2 Kind des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 17 Hat der Arbeitslose nicht selbst ein Kind, sondern soll erhöhtes Alg aufgrund eines Kindes des Ehegatten geleistet werden, setzt dies voraus, dass die Ehegatten beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die Finanzverwaltung entscheidet für die Agentur für Arbeit bindend darüber, ob unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Dasselbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch die Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG

Leitsatz 1. Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. 2. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von ­Zugewinnausgleichsforderung un...mehr

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zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Sachverhalt

Der am 23.12.2015 durch Suizid verstorbene Erblasser war seit dem 8.10.2015 mit der Beteiligten 1 im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Beteiligten Ziff. 2 bis 6 sind Abkömmlinge des Erblassers aus früheren Beziehungen, wobei die Beteiligte Ziff. 7 die Mutter der Beteiligten Ziff. 3 bis 6 ist, während der Beteiligte Ziff. 2 aus einer noch früheren Beziehung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.4 Zugewinngemeinschaft (Zeilen 18 bis 20)

Die Zeilen 18 bis 20 betreffen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner nichts anderes vereinbart, leben sie grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ergibt sich aus § 1363 BGB. Verstirbt ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, erhöht sich s...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Sachverhalt

(...) Am 29. August 2015 verstarb Herr Mahnkopf Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. Die Eh...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Aus den Gründen

Zur ersten Frage: Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendun...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Leitsatz

Tritt im Falle eines türkischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in Deutschland die gesetzliche Erbfolge ein, so wird der gesetzliche Erbteil des nach türkischem Recht mit dem Erblasser verheirateten Ehegatten nicht pauschal nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht. Lebten die Ehegatten im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach türkischem Recht, so ergibt sich auch aus Ar...mehr

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zerb 5/2018, Bestehen eines... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch um Pflichtteilsergänzungsansprüche der Kläger nach dem Tod ihres Vaters. Der Erblasser war mit der Beklagten in zweiter Ehe im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Die Kläger sind seine beiden Söhne aus erster Ehe. Der Vater des Erblassers hatte sich verpflichtet, dem Erblasser eine Teilfläche eines Grundstücks zu übereignen. A...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verbund, Teilbeschluss und Teilantrag – das juristische Bermudadreieck des gesetzlichen Güterstandes

1 Verfolgt man einen Zugewinnausgleichsanspruch, muss immer überlegt werden, ob sich ein Verbundantrag nicht geradezu kontraproduktiv auswirkt. Die großen Nachteile dieses Verfahrens werden in der Praxis nicht gegenüber den vermeintlichen Vorteilen abgewogen. Erhebliche Haftungsrisiken können entstehen, die oftmals nicht erkannt werden. I. Einleitung Als der Gesetzgeber Folge...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Das Kammergericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem die Ehefrau Alleineigentümerin zweier zu Vermietungszwecken erworbener Ferienhäuser wurde: Der Kauf und die Vermietung von Ferienhäusern kann Zweck einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft sein. Der gesetzliche Güterstand steht einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft rechtlich nicht entgegen, ist jedoch...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / B. Literatur

Diese Zusammenstellung soll den schnellen Zugriff auf im Berichtsjahr erschienene Bücher und Aufsätze ermöglichen. Aus Platzgründen kann auf die Inhalte nur teilweise eingegangen werden. "Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts"[53]. Auch auf die soeb...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Zugewinn als abgetrennte Folgesache

Ist der Zugewinn im Verbund geltend gemacht worden – sei es aus taktischen Gründen oder in Verkennung der sich hieraus ergebenden Verfahrensverzögerung und der Zinsnachteile –, so scheint bei einem länger dauernden Verfahren eine Lösung aus dem Verbund unmöglich zu sein. Viel fach wird das Gericht einem Abtrennungsantrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG nicht stattgeben. Zumeis...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / I. Einleitung

Als der Gesetzgeber Folgesachen in Familienverfahren einführte, lag dem folgendes Motiv zugrunde: Der Richter sollte einheitlich über die Scheidung und alle mit der Vermögensauseinandersetzung einhergehenden Ansprüche entscheiden können.[1] Sofern er gleichzeitig z.B. auch über den Unterhalt befinde, sei die Wechselwirkung der einzelnen Ansprüche untereinander am besten zu b...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr