Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Russland / I. Auswirkungen auf das Eigentum

Rz. 17 Dem gesetzlichen Güterstand liegt der Gedanke der Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde (Art. 33 FGB). Es wird zwischen dem ehelichen Gemeinschaftsvermögen und dem persönlichen Vermögen der Ehegatten differenziert. An dem während der Ehe erworbenen Vermögen besteht nach Art. 34 Abs. 1 FGB, Art. 256 Abs. 1 ZGB Gemeinschaftseigentum zur gesamten Hand (sovmestnaja sobstve...mehr

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Ungarn / 2. Gerichtliche Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens im Falle des gesetzlichen Güterstands

Rz. 143 In Ermangelung eines Konsenses können die Parteien zur Geltendmachung ihrer Ansprüche ein Gericht anrufen. Das Gericht klärt – im Rahmen der Parteianträge – den Erwerbsrechtstitel jedes einzelnen Vermögensgegenstands und prüft, ob der betroffene Vermögensgegenstand zum Sondervermögen gehört; es grenzt ferner die Vermögensmassen (gemeinschaftliches Vermögen – Sonderve...mehr

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Schweiz / V. "Vertretung" der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 46 Die Regelung von Art. 166 ZGB über die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft steht im Zusammenhang mit Art. 163 ZGB, wonach beide Ehegatten die Verantwortung für den Unterhalt der Familie tragen. Dies setzt voraus, dass beide Ehegatten unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft und der konkreten Aufgabenteilung zum selbstständigen Abschluss der zur Deckung des Unt...mehr

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Slowenien / II. Rechtsfolgen

Rz. 88 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Ehe gleichgestellt, sofern keine Gründe vorliegen, nach welchen eine Ehe zwischen ihnen ungültig wäre. Die Rechtsfolgen treten rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Begründung ein.[133] Die Gleichstellung erstreckt sich auf jene Rechtsfolgen, die nach dem FamGB für die Ehegatten gelten (Art. 4 Abs...mehr

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Polen / V. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 52 Die EUGüVO findet keine Anwendung in Polen. In Polen wird daher weiterhin das autonome Kollisionsrecht angewendet. Die persönlichen Ehewirkungen (Statut der Ehewirkungen) sowie die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (Güterrechtsstatut) beurteilen sich nach deren gemeinsamen Heimatrecht (Art. 51 Abs. 1 IPRG 2011). In Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz...mehr

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Österreich / 1. Gesetzlicher Güterstand

Rz. 22 Der gesetzliche Güterstand während aufrechter Ehe ist die Gütertrennung: Jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer des von ihm in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erworbenen Vermögens (§§ 1233, 1237 ABGB) und damit allein über dieses verfügungsberechtigt.[29] Jeder Gatte haftet auch allein für seine Schulden.[30] Während aufrechter Ehe ist somit sowohl eine ding...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Gesetzlicher und vertraglicher Güterstand

Rz. 226 Der Regelungsbereich des Güterstatuts ist in den Güterrechtsverordnungen in Art. 27 positiv und in Art. 1 Abs. 2 negativ definiert. Dem Güterstatut unterliegen die Sonderordnung für das Vermögen von Mann und Frau aufgrund der Ehe und die Abwicklung dieser Sonderordnung.[305] Dazu gehören beispielsweise die Fragen, in welchem gesetzlichen Güterstand die Eheleute leben...mehr

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Slowenien / I. Vermögensteilung

Rz. 55 Wird eine Ehe durch Scheidung beendet, ist die Aufteilung des Gesamtgutes vorzunehmen (Art. 71 Abs. 1 S. 1). Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Höhe der Anteile am Gesamtgut treffen oder eine Festsetzung durch das Gericht beantragen (Art. 73). Bei einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung ist die in Form eines vollstreckbaren Notariatsaktes getroffen...mehr

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Österreich / c) Ablauf des Verfahrens

Rz. 117 Das Verfahren ist nicht öffentlich (§ 460 Z. 3 ZPO); jeder Ehegatte wird aber eine Vertrauensperson mit zur Verhandlung nehmen dürfen.[182] Der Richter ist zu Beginn und das ganze Verfahren über angehalten, auf eine Versöhnung der Parteien hinzuwirken (§ 460 Z. 7 ZPO). Das Unterbleiben eines Versöhnungsversuchs stellt einen rügepflichtigen Verfahrensmangel dar.[183] ...mehr

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Russland / I. Vermögensteilung

Rz. 72 Das eheliche Gemeinschaftsvermögen wird grundsätzlich zu gleichen Anteilen aufgeteilt (Art. 39 Abs. 1 FGB). Das angerufene Gericht kann von diesem Grundsatz zugunsten einer Partei abweichen, wenn die Interessen minderjähriger Kinder oder beachtliche Interessen eines der Ehegatten dies erfordern. So kommt die Begünstigung eines der Ehegatten u.a. dann in Frage, wenn de...mehr

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Deutschland / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 22 Leben die Ehegatten getrennt (zum Begriff siehe Rdn 55), wird die eheliche Unterhaltsverpflichtung grundlegend umgestaltet. An die Stelle der gegenseitigen Verpflichtung beider Ehegatten, die Familie mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu unterhalten, tritt ein einseitiger Individualanspruch eines Ehegatten gegen den anderen. Dieser Anspruch ist nicht mehr auf die Sic...mehr

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Tschechische Republik / I. Güterrecht

Rz. 19 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft ("gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten"), §§ 708 ff. BGB. Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was einer der Ehegatten oder beide Ehegatten gemeinsam während der Ehe erworben haben. Hiervon ausgenommen sind Erbschaften, Schenkungen, Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dien...mehr

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Niederlande / 1. Gütergemeinschaft

Rz. 86 Durch die Auflösung der Gütergemeinschaft (bzw. durch das Anliegen der Eintragung der Entscheidung in die Register) entfallen deren Rechtsfolgen. Die Auflösung des Ehegüterrechtssystems hat zur Folge, dass keine weitere Vereinigung der Vermögenswerte der Ehegatten mehr stattfindet. Erst nach Auflösung der Gütergemeinschaft können die Vermögenswerte verteilt werden.[89...mehr

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Bulgarien / b) Gesamtgut

Rz. 24 Was die Eheleute im Laufe ihrer Ehe durch gemeinsame Tätigkeit i.w.S. erwerben, das fällt in ihr (besonderes) [33] Miteigentum und wird gem. Art. 21 Abs. 1 FamKodex zur Errungenschaft, sog. Gesamtgut oder Errungenschaftsvermögen. Das gilt selbst dann, wenn der eine Ehegatte Eigengut des anderen Ehegatten erwirbt.[34] Ob eine Sache bzw. ein Recht während der Ehe zum Ges...mehr

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Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 24 Der portugiesische Código Civil geht – wie auch andere romanische Rechte – vom Grundsatz der Vertragsfreiheit im Ehegüterrecht aus. So finden sich im Kapitel über die "Wirkungen der Ehe in Bezug auf das Vermögen der Ehegatten" zum Güterrecht zunächst die Regelungen über die (vorehelichen) "Eheverträge" (Convenções antenupciais – Art. 1698–1716 CC), anschließend die zu...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 6. Besonderheiten bei gespaltenem Güterstatut

Rz. 238 Aus der Anknüpfung an die Person der Eheleute ergibt sich die Einheitlichkeit des Güterstatuts: Dieses gilt grundsätzlich für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen. Dennoch können sich Durchbrechungen ergeben: Rz. 239 Gemäß Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB können die Eheleute für Immobilien die Geltung des am Belegenheitsort geltenden Güterrec...mehr

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Griechenland / 2. Weitere vermögensrechtliche Folgen

Rz. 71 Nach der Ehescheidung wird die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten (Art. 256 ZGB) nicht mehr gehemmt. Die Verjährung tritt jedoch in diesem Fall nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem das Scheidungsurteil unwiderruflich wurde, ein (Art. 257 ZGB). Rz. 72 Die Milderung des Maßstabes der gegenseitigen Haftung der Ehegatten bei der Erfüllung ihrer sich aus de...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Staatliche Entscheidungszuständigkeit

Rz. 181 Ein Antrag auf Güterteilung zwischen Ehegatten, die von Art. 4 erfasst werden, ist gem. Art. 5 in dem Staat zu entscheiden, in dem beide Ehegatten wohnhaft sind; im Falle unterschiedlicher Wohnsitze ist in dem Staat zu befinden, in dem der Ehegatte, gegen den der Antrag auf Güterteilung gerichtet ist, wohnhaft ist. Ist dieser Ehegatte in Finnland wohnhaft, ist über d...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Abänderbarkeit, Dauer

Rz. 220 Sowohl die Gewährung als auch die Höhe des assegno di divorzio stehen unter dem Vorbehalt der "rebus sic stantibus".[261] Der italienische Gesetzgeber hat diesen Grundsatz teilweise in Gesetzesform gegossen. Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse bei einem oder beiden Ehegatten kann jeder Ehegatte eine Abänderung des Urteils für die Zukunft beantragen. Das ...mehr

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Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

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Polen / a) Gemeinschaftliches Vermögen

Rz. 17 Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was nicht Sondervermögen eines jeden Ehegatten ist. Dazu gehören nach Art. 31 § 1 S. 1 FVGB alle Vermögensgegenstände, die während der Dauer der gesetzlichen Gütergemeinschaft von beiden Ehegatten gemeinsam oder von einem Ehegatten erworben werden. Nach Art. 31 § 2 FVGB gehören zum gemeinschaftlichen Vermögen insbesondere:...mehr

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Deutschland / a) Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen

Rz. 77 Zuwendungen unter Ehegatten können auf verschiedenen Rechtsgründen beruhen, etwa auf einem Darlehen, einer Schenkung oder auf einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis (zur Ehegatten-Innengesellschaft siehe Rdn 81). Aus einem solchen Schuldverhältnis können dann im Falle der Ehescheidung unabhängig vom Güterrecht Rückabwicklungs- bzw. Auseinandersetzungsansprüche resu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.1 Arbeitnehmerhaftung

Die Haftung des Arbeitnehmers kann im Tarifvertrag abweichend vom Gesetz ausgestaltet werden. Einzelne Tarifverträge im Bereich der Metallindustrie sehen vor, dass Arbeitnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bei grober Fahrlässigkeit ist ein angemessener innerer Schadensausgleich vorzunehmen (so z. B. § 16 des Manteltarifvertrages der Metall- und Elektroin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fahrtenbuchmethode ist trotz geschätztem Treibstoffverbrauch anwendbar

Leitsatz Wird ein Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule betankt, die weder die abgegebene Treibstoffmenge noch den Preis anzeigt, dürfen die für Zwecke der Fahrtenbuchmethode zu ermittelnden Treibstoffkosten aus dem geschätzten Verbrauch des Fahrzeugs abgeleitet werden. Diese Schätzung führt nicht zur Verwerfung der Fahrtenbuchmethode urteilte das FG München. Sachverh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.5 Inhalt eines Vertrages über die Hilfsmittelversorgung

Rz. 3d Nach Abs. 1 Satz 1 regelt der abzuschließende Vertrag die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringende Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung. Diese Gesetzesvorgaben stellen Eckpunkte dar, welche in jedem Vertrag umzusetzen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.17 Hilfsmittel mit Festbeträgen

Rz. 14 Für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, können nach Abs. 4 der Vorschrift in den Verträgen nach Abs. 1 und 3 Preise höchstens in Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Die Vertragsfreiheit, nach Abs. 1 (Rahmenvertrag) oder Abs. 3 (Einzelvereinbarung) für Hilfsmittel, die nicht nach § 34 von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der Betriebssicherheitsverordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 3 FAQs

1) Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass mir der Hersteller eine sichere Maschine liefert? Grundsätzlich schon. Der Hersteller ist über das ProdSG in der Produkthaftung. Erleidet eine Person durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine einen Körperschaden (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung §§ 222, 229 StGB), kann der Hersteller strafrechtlich zur Verantwort...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Keine Meldung zum Transparenzregister durch Eintragen der Zweigniederlassung beim Handelsregister?

Zusammenfassung Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft kann nicht als Komplementärin einer deutschen Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden, um eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister zu vermeiden. Hintergrund: Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung An einer deutschen Kommanditgesellschaft war als Komplement...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird eine Kö zB nach § 75 AO als Haftungsschuldner für betriebliche St des Gesellschafters, der seinen Betrieb in die Kö eingebracht hat, in Anspruch genommen, so begründen etwaige Ausgaben der Kö zunächst einen entspr hohen Ersatzanspruch gegenüber dem Gesellschafter. Darin kann deshalb noch keine Vermögens- oder Einkommensminderung gesehen werden...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / III. Postmortale Vertretung des Vorerben

Soweit es um die Rechtsstellung des Vorerben geht, soll die Bevollmächtigung einer dritten Person über den Tod hinaus durch den Erblasser nach ganz allgemeiner Meinung zulässig sein.[13] Fraglich ist allerdings, ob dies auch für den speziellen Fall zu gelten hat, dass nicht ein beliebiger außenstehender Dritter bevollmächtigt wird, sondern gerade der Vorerbe selbst. Von eine...mehr

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AGS 10/2020, Keine Aktenver... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung ergeht durch die Kammer, nachdem der Einzelrichter das Verfahren über die Kostenerinnerung wegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten und grundsätzlicher Bedeutung durch Beschluss auf sie übertragen hat. Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung hat Erfolg. Die zulässige Erinnerung ist begründet. Zwar ist entgegen der Auffassung des Erinnerungsführers der Anwen...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.3 Unwirtschaftliches Ergebnis des Wertausgleichs (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Die Durchführung des Wertausgleichs soll nicht erfolgen, wenn der Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Dies ist der Fall, wenn sich der Versorgungsausgleich voraussichtlich nicht zugunsten des Berechtigten auswirkt oder der Versorgungsausgleich in dieser Form nach den Umständen des Einzelfalls unwirtschaftlich ist. In diesem Fall unterbleibt ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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ZErb 10/2020, Aufgebotsverf... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte begehrt in seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zu dem Zweck, einen Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen. Das Amtsgericht bestellte am 10.3.2008 den Beteiligten zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am […] verstorbenen Erblasserin mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.2 Ehezeit, Berechnung und Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Grundsätzlich sind nur Anrechte auszugleichen, soweit diese in der Ehezeit erworben oder aufrecht erhalten worden sind. Nur sie können der arbeitsteiligen Leistung der Ehegatten zugerechnet werden.[1] Vorehezeitliche Anrechte werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt; dies gilt auch dann, wenn sie von einem früheren Altersvorsorgevertrag während der Ehezeit in eine...mehr

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Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (2): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung

Leitsatz 1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nac...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des im November 2012 geborenen Sohnes N. L. Sie streiten über das Sorgerecht. [2] Die 1974 geborene Kindesmutter ist kroatische Staatsangehörige, der 1956 geborene Kindesvater besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Beide leben seit geraumer Zeit in Deutschland und s...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.6 Reichweite

Dem anzuwendenden Recht, sei es das des Wohnsitzes oder des gewählten, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 23 Europäische Erbrechtsverordnung). Dies betrifft also insbesondere: die Gründe für den Eintritt des Erbfalls sowie dessen Zeitpunkt und Ort; die Berufung der Berechtigten, die Bestimmung ihrer jeweiligen Anteile und etwaiger ihnen vom Erblasser ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.7 Form

Eine schriftliche Verfügung von Todes wegen ist jetzt hinsichtlich ihrer Form wirksam (vgl. Art. 27 Europäische Erbrechtsverordnung), wenn diese: dem Recht des Staates entspricht, in dem die Verfügung errichtet oder der Erbvertrag geschlossen wurde, dem Recht eines Staates entspricht, dem der Erblasser oder mindestens eine der Personen, deren Rechtsnachfolge von Todes wegen du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgehoben. Die Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung ist seitdem in § 161 geregelt.mehr

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Sommer, SGB V § 171d Haftung im Insolvenzfall (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgehoben. Die Haftung im Insolvenzfall ist seitdem in § 169 geregelt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 2 Haftung des Anbieters, Abs. 2

Rz. 2 Bis Vz 2017 haftete der Anbieter nach Abs. 2 gesamtschuldnerisch gegenüber dem Fiskus nur für den Fall, dass Zulagen und die nach § 10a EStG festgestellten Steuervergünstigungen aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu Unrecht ausgezahlt, nicht einbehalten oder nicht zurückgezahlt worden sind. Die Haftung als Gesamtschuldner nach § 44 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 1 Anwendbarkeit der AO, Abs. 1

Rz. 1 Für die Gewährung der Zulage und die Rückforderungen sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 AO gilt die AO vollen Umfangs auch für Steuervergütungen, somit auch für den Bereich der Zulagengewährung und Rückforderung, soweit nicht Sonderregelungen vorgehen.[1] Es gelten somit insbesondere die Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Haftungsbeschränkung

Rz. 37 Der wichtigste Vorzug einer GmbH & Co. KG gegenüber einer normalen KG ist naturgemäß die begrenzte Haftung aller Gesellschafter, auch die der Komplementäre. Zwar ist die Komplementär-GmbH in ihrer Haftung für Schulden der KG keinesfalls auf einen festen Betrag beschränkt. Sie haftet nach § 13 Abs. 2 GmbHG vielmehr mit ihrem gesamten Vermögen, das sehr wohl mehr als da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.3.2 Beteiligung ohne Kapitaleinlage

Rz. 136 Für den Fall einer Beteiligung ohne Kapitaleinlage ist ein Gewinnanteil der Komplementär-GmbH angemessen, wenn er vollen Kostenersatz und eine ausreichende Vergütung für das Haftungsrisiko bietet. Dabei kann ein Gewinnzuschlag zum Kostenersatz nicht gefordert werden.[1] Ein Ersatz anderer, eigener Aufwendungen der Komplementär-GmbH, die nicht aus der Geschäftsführun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–177a HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsverhältnisse und die Haftun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.2 Grundwertung durch die Rechtsordnung

Rz. 8 Die GmbH & Co. KG ist vom Ansatz her eine echte Personengesellschaft des Handelsrechts, und zwar eine KG i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB. Sie weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf, die vom äußeren Erscheinungsbild und der inneren Organisationsstruktur Wesensmerkmale der Kapitalgesellschaft bilden. Es beginnt mit den Beziehungen der Gesellschafter zueinander, die ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 86 Nach § 164 HGB ist eine Komplementär-GmbH in erster Linie zur Vertretung und Geschäftsführung der GmbH & Co. berufen. Sie übt ihre Befugnisse und Pflichten in dieser Rechtsstellung im Allgemeinen durch ihre Geschäftsführer aus, die dabei unmittelbar für die GmbH, mittelbar aber zugleich für die GmbH & Co. tätig werden. Mit der Komplementär-Stellung ist außerdem die un...mehr