Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkosten

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Instandhaltung und Instands... / 6.1 Heizungsanlage

Auch aus dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. BGB) kann der Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage herleiten.[1] Dies gilt auch bei außergewöhnlich hohen Heizkosten. Eine Heizungsanlage, die zwar nic...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 12 Die Kosten der Schornsteinreinigung (§ 2 Nr. 12 BetrKV)

Zu den Kosten der Schornsteinreinigung gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nr. 4a (s. Abschn. 4) berücksichtigt sind. Durch Rechtsverordnung der Länder (Kehr- und Überprüfungsordnungen) ist geregelt, welche Schornsteine, Feuerstätten, Lüftungsanlagen etc. in welchen Zeitabständen gereinigt und geprüft werden...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.3 Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip verdunstet je nach Dauer und Intensität der Heizkörpererwärmung eine Messflüssigkeit, die in einem Röhrchen enthalten ist. In der Regel wird Methylbenzoat, Cyclohexanol oder Phenethol verwendet.[1] Bei starker Beheizung verdunstet viel Flüssigkeit, bei geringerer entsprechend weniger. Ergänzend zur Verdunstungsmenge si...mehr

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HeizKV: Ablesung und Abrech... / 5.2 Informationspflichten (§ 6a Abs. 3 HeizKV)

Die Informationspflichten nach § 6a Abs. 3 HeizKV gelten für alle Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (nicht nur für fernablesbare). Der Gebäudeeigentümer musste den Nutzern die neuen Informationen zusammen mit den Abrechnungen erstmals für Abrechnungszeiträume zugänglich machen, die ab dem Inkrafttreten der Verordnung, also ab 1.12.2021, begonnen haben. "Zugänglich machen"...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 2 Heizpflicht des Vermieters/Mieters und Heiztemperaturen

Regelmäßig im Frühjahr und Herbst entbrennt ein Streit um die richtigen Wohnraumtemperaturen. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung darüber, wie warm es in einer Wohnung zu sein hat. Die Heizperiode dauert üblicherweise vom 1.10. bis 30.4.[1] Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise in Betrieb halten.[2] ...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 4 Duldungspflicht des Nutzers

Der Nutzer hat gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten zu dulden. Die Duldungspflicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Anbringung der Erfassungsgeräte stehenden sachgerechten Maßnahmen von der ersten Besichtigung durch den beauftragten Handwerker über die Anbringung, die teilweise auch die Verlegung elektrischer Leitungen notwe...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.5 Kaltverdunstung

Die DIN EN 834 und die DIN EN 835 stellen an die Heizkostenverteiler bestimmte Anforderungen, insbesondere an deren Anzeigeverhalten. Das Anzeigeverhalten der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip unterscheidet sich sehr von dem elektronischer Heizkostenverteiler. Während die elektronischen Geräte bei der Wärmeabgabe ein proportionales Anzeigeverhalten aufweisen, ...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.5 Rückforderungsansprüche des Mieters bei überzahlten Betriebskosten

In 3 Jahren verjähren auch die Rückforderungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen überzahlter Heizkosten und sonstiger Betriebskosten.[1] Wichtig Verjährungsbeginn nach Abrechnungszugang Der Rückerstattungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Betriebskostenvorauszahlungen wird erst nach Zugang der Abrechnung fällig. Vorher beginnt die Verjährung nicht zu laufen.[2...mehr

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Verjährung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache verjähren in 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache. Ebenfalls in 6 Monaten verjähren die Ersatzansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung. Verjährungsbeginn ist die Beendigung des Mietverhältnisses. Die Anspr...mehr

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Privilegierte Einnahmen bei... / Zusammenfassung

Begriff Privilegierte Einkommen sind Einnahmen, die beim Bürgergeld nicht oder nicht vollständig als Einkommen berücksichtigt werden. Dies sind insbesondere Einnahmen, die für einen anderen Zweck bestimmt sind und dessen Erfüllung durch die Berücksichtigung als Einkommen beeinträchtigt würde. Beim Bürgergeld gibt es keine "Anrechnung". Denn der Leistungsanspruch entsteht erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begünstigte Maßnahmen (§ 10g Abs 1 S 1 und 3 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen des Denkmal- oder Archivschutzes erforderlich sind und in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde durchgeführt werden (§ 10g Abs 1 S 1 und 3 EStG). Auf die Abgrenzung zwischen HK und Erhaltungsaufwand kommt es für die Förderung nach § 10g ...mehr

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Wärmecontracting / 4.2.2 Kostentragungspflicht des Mieters

Weiter ist erforderlich, dass der Mieter die Betriebskosten der Wärmeversorgung zu tragen hat. Dies gilt, wenn entweder eine Betriebskostenumlage mit Vorschusszahlung und Abrechnungspflicht oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist. Soweit die HeizkostenV gilt, haben Pauschalmietvereinbarungen – außer bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermiet...mehr

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Wärmecontracting / 2 Vertrag über Fullcontracting

Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mieter mit dem Contractor einen Wärmelieferungsvertrag abzuschließen hat (sog. Fullcontracting). Auch diese Vereinbarung kann durch Formularvertrag getroffen werden.[1] Beim Fullcontracting gehört die Wärmelieferung nicht zu den Vertragspflichten des Vermieters. Die Wärmelieferung erfolgt nicht aufgrund des Mietvertrags, sondern aufgrun...mehr

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Wärmecontracting / 3 Allgemeine Betriebskostenumlagevereinbarung

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter "die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung" oder "die Heizkosten" zu tragen hat, so ist zu unterscheiden: Erfolgt die Wärmeversorgung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch den Contractor, hat der Mieter Betriebskosten nach § 2 Nr. 4c BetrKV zu tragen. Wird das Gebäude durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.3.2.2 Heizung

Rz. 29 Der notwendige Bedarf für Heizung und Warmwasserbereitung wird ebenfalls gesondert gewährt. Es gelten die gleichen Grundsätze wie im Sozialhilferecht (vgl. § 35 SGB XII). Allerdings können Heizkosten nicht in Form einer Pauschale abgegolten werden (Herbst, in: Mergler/Zink, AsylbLG, § 3 Rz. 31).mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 anerkannt. Das Jobcenter überprüft nur, ob die Aufwendungen für Heizung angemessen sind oder nicht. Eine Obergrenze für die Anerkennung von Aufwendungen ist insoweit ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 1 Satz 6 tritt seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1 noch im angemessenen Bereich bewegt. Seit dem 1.8...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.3 Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten

Zur Entlastung bei den Heizkosten wird folgender monatlicher Gesamtbetrag Summe aus dem Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung und einer dauerhaften Heizkostenkomponente der Miete bzw. Belastung hingerechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / Zusammenfassung

Begriff Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag gezahlt. Die Leistung wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt. Der Mietzuschuss wird an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Ein Lastenzuschuss wird an Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Luftbefeuchtung und Raumkli... / 5.4 Zerstäuber

Bei dieser Methode wird Nebel mechanisch oder per Ultraschall erzeugt und im Raum verteilt. Der Nebel ist bei älteren Geräten oft sehr feucht und gut sichtbar.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 6 Ausgleichszahlungen für Verfolgte in besonders beeinträchtigter wirtschaftlicher Lage

Verfolgte erhalten auf Antrag beim örtlich zuständigen Sozialamt eine Ausgleichsleistung, wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn das entsprechend § 82 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie Abs. 2 SGB XII ermittelte Einkommen die allgemeinen Einkommensgrenzen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen zuzüglich der Kosten für Unterk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Beschwer der V... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Abhilfemöglichkeit auch bei unzulässiger Beschwerde Nach allen Gerichtkostengesetzen ist ein Rechtsmittelgericht innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Beendigung eines Verfahrens berechtigt, den Wert der Vorinstanz abzuändern, wenn das Verfahren bei ihm anhängig ist. Dabei muss das Verfahren nicht zwingend im Rahmen einer Wertbeschwerde anhängig sein. Auch eine Anhängigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Leistungen

Rz. 15 Bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit werden Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, des Verpartnerten und des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft Lebenden gemäß § 9 Abs. 2 SGB II einbezogen, ferner hinsichtlich des an minderjährige unverheiratete Kinder zu gewährenden Sozialgelds auch Einkommen und Vermögen der Eltern, so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Variabler Transaktionspreis

Die Bestimmung des Transaktionspreises kann dort Probleme bereiten, wo Entgelte vertragsgemäß wesentlich vor oder nach der Leistungserfüllung erbracht werden (implizites Kreditgeschäft) oder Entgelte ganz bzw. in wesentlichen Teilen variabel sind. Den Fall des impliziten Kreditgeschäfts kennt auch das Handels- und Steuerbilanzrecht. Wenn etwa ein Unternehmen eine Maschine heu...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

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Warmwasserkosten / 1 Zentrale Warmwasserversorgung

Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung und die Kosten der Wassererwärmung. Dazugehören können außerdem die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser (u. a. entsprechend § 2 Nr. 5b BetrKV, also das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr