Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Einzelfälle

Rz. 165 Im Hinblick auf die Änderung der maßgebenden Kriterien durch die Rechtsprechung, sind Aussagen älterer Entscheidungen nur mit Vorsicht auf heutige Verhältnisse zu übertragen. Streitanfällig ist die Abgrenzung insb. bei Haftungssachverhalten sowie bei Streitigkeiten um das Honorar des Beauftragten. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht kann die Abgrenzung Bedeutung erlan...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Makler

Rz. 173 Ein Rechtsanwalt kann sich grds. auch als Makler i.S.d. § 652 BGB betätigen.[436] Mit dem Beruf des Rechtsanwalts ist eine gewerbliche Tätigkeit nicht kraft Gesetzes unvereinbar. Unzulässig ist es allerdings, dass ein Rechtsanwalt ständig den Beruf eines Maklers ausübt. Jedenfalls gelegentlich kann ein Rechtsanwalt ein einzelnes Maklergeschäft mit Dritten vereinbaren...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausgestaltung

Rz. 501 Bei einer Haftungsbeschränkung, deren Ausgestaltung nur wirksam ist, wenn sie den Anforderungen an eine Vereinbarung im Einzelfall genügt, muss darauf geachtet werden, dass der Text nicht einem vorformulierten Muster entnommen wird. Die Parteien sollten beim Abschluss des Auftrags den Inhalt so genau wie möglich positiv umschreiben sowie negativ abgrenzen. Sie können...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Verjährungserleichterung durch Einzelvereinbarung

Rz. 141 Eine verjährungserleichternde Vereinbarung im Einzelfall für Regressansprüche wegen fahrlässiger Pflichtverletzung eignet sich zum Schutz der Rechtsanwälte und anderer Rechtsberater bei erkennbar schadensgeneigten Mandaten, die z.B.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Weitere Rechtsprechung zur Unzulässigkeit einer erfolgsbestimmten Vergütung

Rz. 494 Die Vereinbarung eines Streitanteils als Mindesthonorar ist nichtig (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 134 BGB); diese Rechtsfolge kann bei Verbraucherverträgen nicht durch Wahl US-amerikanischen Rechts umgangen werden (Art. 29 EGBGB).[1899] Vereinbart ein Rechtsanwalt mit den Parteien eines Grundstückskaufvertrages, in deren Auftrag er mit Gläubigern des Verkäufers über die Ablös...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Verkehrsanwaltsvertrag

Rz. 255 Ein Verkehrsanwaltsvertrag kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien zustande kommen. An einen konkludenten Abschluss eines Verkehrsanwaltsvertrages sind im Interesse der Rechtssicherheit erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. Rdn 15 ff.). Ein Verkehrsanwaltsvertrag kommt nicht bereits konkludent zustande, wenn der ers...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / E. Grenzen eines anwaltlichen Auskunftsvertrages

Rz. 34 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den – i.d.R. stillschweigenden – Abschluss eines Auskunftsvertrages können auf das Verhältnis eines Rechtsanwalts zu einem Nichtmandanten nur mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung angewendet werden;[100] dies gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entsprechend. Das Bestreben, Unzulänglichkeiten des d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rz. 474 Die Frage der Unangemessenheit beurteilt sich unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des § 242 BGB danach, ob sich das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar und als ein unerträgliches Ergebnis darstellt. Das vereinbarte Honorar ist unangemessen hoch, wenn es unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Erfolgshonorar

Rz. 489 Nach dem durch Gesetz vom 2.9.1994 eingeführten § 49b Abs. 2 BRAO waren Vereinbarungen ausnahmslos unzulässig, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird ("Erfolgshonorar" = "palmarium") oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhält ("quota li...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Folgen einer verbotswidrigen Abrede

Rz. 495 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG führt nicht zur Nichtigkeit der Vergütungsabrede, sondern beschränkt die vertraglich vereinbarte Vergütung auf die gesetzliche Gebühr.[1904] Ist die gesetzliche Gebühr höher, kann nur die vereinbarte Vergütung verlangt werden.[1905...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Strafrechtliches Mandat

Rz. 475 Vereinbart ein Rechtsanwalt bei einer Strafverteidigung eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch ist und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt. Diese Vermutung konnte nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Rechtsanwalt nur ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 360 Die Haftung des in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalts (im Folgenden: des deutschen Rechtsanwalts) richtet sich grds. nach deutschem Recht. Danach kann dem Rechtsanwalt ein Verschulden des hinzugezogenen ausländischen Anwalts unter den Voraussetzungen des § 278 BGB als eigenes Verschulden zuzurechnen sein. Analog § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der deutsche Rechts...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. § 1 Abs. 2 RVG

Rz. 428 Das RVG gilt – ebenso wie früher die BRAGO nach ihrem § 1 Abs. 2 – auch dann nicht, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder,[1590] Schiedsrichter oder in ähnlicher Stellung tätig wird.[1591] Dabei handelt es sich um Aufga...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Dauerhaftes Dienstverhältnis mit festen Bezügen

Rz. 87 § 627 Abs. 1 BGB schließt das jederzeitige Kündigungsrecht ausnahmsweise aus, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem Berechtigten in einem dauerhaften Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Dahinter steht der Gedanke, dass in diesen Ausnahmefällen dem Vertrauen des Dienstverpflichteten auf seine Existenzsicherung Vorrang vor dem Schutz der Entschließungs...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 248 Wenn ein Anwaltsvertrag nichtig ist, kommen neben Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag auch Bereicherungsansprüche, insb. aus Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht.[611] Der Bereicherungsschuldner hat dann i.d.R. die von dem Rechtsanwalt geleisteten Dienste "erlangt". Deren Wert (§ 818 Abs. 2 BGB) richtet sich nach der Höhe der ü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Nachfrage des Mandanten

Rz. 197 Fragt der Mandant nach den Kosten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung, etwa um das wirtschaftliche Risiko der Prozessführung abschätzen zu können, muss der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seiner gesetzlichen Vergütung wahrheitsgemäß mitteilen.[812] Ist für den Rechtsanwalt erkennbar, dass der potenzielle Auftraggeber Wert darauf legt, vor Abschluss eines rec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Vereinbarung im Einzelfall

Rz. 489 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung "im Einzelfall" wird dadurch erschwert, dass der die Klausel verfassende Rechtsanwalt – abgesehen von einer Wiederholung des Gesetzeswortlauts – von § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO wenig Gestaltungsspielraum hat.[1123] Umso wichtiger ist es bei der Ausgestaltung, die Vorgaben der Rechtsprechung an eine "Vereinbarung im Einzelfall" z...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Fälle gesamtschuldnerischer Haftung

Rz. 270 Da der Prozess- und der Verkehrsanwalt selbstständig für Fehler in ihrem jeweiligen vertraglichen Verantwortungsbereich einzustehen haben, haften sie dem gemeinsamen Auftraggeber grds. nicht als Gesamtschuldner. Rz. 271 Eine gesamtschuldnerische Haftung des Prozessbevollmächtigten und des Verkehrsanwalts kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn beide Rechtsanwälte unabhä...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer

I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat, begangenen Verstoßes von einem anderen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Rz. 204 Eine Pflicht zur Aufklärung über die Kosten eines Rechtsstreits/Verfahrens oder einer Beratung erstreckt sich grds. nicht darauf, den Auftraggeber auf die abstrakte Möglichkeit hinzuweisen, Beratungs- bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (vgl. § 1 Rdn 192–200) in Anspruch nehmen zu können. Eine solche Hinweispflicht kann aber bestehen, falls der Mandant beim Rech...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Keine Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG?

Rz. 406 Die (konkludente) Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages wäre zwar entbehrlich, wenn man für die persönliche Haftung der Mitglieder von Rechtsanwaltssozietäten weitergehend eine Analogie zu § 8 PartGG in Betracht zöge.[922] Eine solche Analogie ist aber im Ergebnis nicht angebracht, weil sie zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG ...mehr

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Österreich / f) Honorar des Testamentsvollstreckers

Rz. 198 Dem Testamentsvollstrecker gebührt im Zweifel keine Entlohnung. Ein Ersatz seiner Barauslagen steht ihm jedoch zu. Gebührenschuldner ist bis zur Einantwortung die Verlassenschaft, dann der Erbe. Das Honorar des Testamentsvollstreckers wird nicht im Verlassenschaftsverfahren bestimmt; der Testamentsvollstrecker muss seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend mache...mehr

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Österreich / b) Honorar des Erbenmachthabers

Rz. 186 Wird ein Notar oder Rechtsanwalt im Verlassenschaftsverfahren als Vertreter einzelner oder aller Erben tätig, richten sich seine Honoraransprüche nach der mit den Erben getroffenen Vereinbarung. Wurde nichts vereinbart, steht dem Vertreter ein angemessenes Entgelt zu. Honorarschuldner ist der jeweilige Auftraggeber. Honorarstreitigkeiten sind vor dem ordentlichen Ziv...mehr

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Ungarn / 2. Erbschaftsgebühr bei gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge

Rz. 311 Der allgemeine Satz der Erbschaftsgebühr beträgt 18 % nach dem reinen Wert der an je einen Erben anfallenden Erbschaft.[239] Rz. 312 Gehört zum Nachlass ein Wohnungseigentum oder ein mit dem Wohnungseigentum verbundenes Recht, beträgt der Erbschaftsgebührsatz 9 %.[240] Rz. 313 Besondere Regelungen sind vorgesehen für Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger. Bei solchen Nachlassge...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Streitiges Erbteilungsverfahren

Rz. 231 Falls sich Miterben oder Vermächtnisnehmer hinsichtlich der Aufteilung der Erbschaft nicht einigen, können im Rahmen des streitigen Verfahrens die Gerichte angerufen werden (Art. 782 ff. LEC 2000). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass weder der Erblasser, die Miterben, der Notar noch der Rechtspfleger (secretario judicial) einen Erbteiler (comisario o contador/part...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / e) Zahlungsverkehr

Rz. 142 Alle in der Angelegenheit eingehenden Zahlungen müssen mit dem Eingangsdatum und dem Namen des Zahlenden eingetragen werden. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen elektronischer Erfassung und der früher üblichen und auch heute noch durchaus verbreiteten Methode, sämtliche Zahlungsvorgänge im Handaktenbogen bzw. Aktenkonto zu erfassen. Es muss erkennbar sein,...mehr

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Ungarn / e) Sicherungsmaßnahmen

Rz. 245 Macht ein an der Erbfolge Beteiligter glaubhaft, dass ein zum Nachlass gehörender Vermögensgegenstand gefährdet ist, kann der Gemeindedirektor bzw. der Notar noch im Laufe des Nachlassverfahrens Sicherungsmaßnahmen anordnen. Welche Maßnahmen in Betracht kommen, richtet sich nach dem Stand des Verfahrens. Beispielsweise kann der Nachlassgegenstand in richterliche, not...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / I. Voraussetzungen

Rz. 10 Gemäß § 72 ZPO kann eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder für diesen Fall den Anspruch eines Dritten besorgt, dem Dritten den Streit verkünden verbunden mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf ihrer Seite beizutreten. Beisp...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Interessenkollision

Rz. 268 Der Begriff " Interessenkollision " wird zwar im juristischen Sprachgebrauch oft verwendet. Eine eindeutige Begriffsdefinition gibt es jedoch nicht. Unter Interessenkollision – auch Interessengegensatz oder Interessenwiderstreit genannt – wird im Allgemeinen das Zusammentreffen einander entgegengesetzter (widerstreitender) Interessen verstanden. Im Nachfolgenden soll d...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 6. Buchhaltung

Rz. 78 Einige Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen in der Kanzlei weitgehende Aufgaben im Bereich der Buchhaltung. Sie sind nicht nur für die Vorkontierung verantwortlich, sondern auch dafür, eingehende Fremdgelder mit offenen Honoraren zu verrechnen (soweit zulässig) und dem Mandanten zustehende Fremdgelder unverzüglich auszuschütten. Ihnen wird sowohl die Klärung von Ak...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Sozietät – "GbR"

Rz. 31 Die Sozietät ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Zusammenschluss ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie kann mit den in § 59a BRAO näher bezeichneten Berufsgruppen gebildet werden, so z.B. neben Rechtsanwälten unter anderem auch mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Die Sozietät ist die wohl häufigste Gesellschaftsform im Anwaltsbereich. Sie ve...mehr

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Finnland / III. Anwaltskosten in Finnland

Rz. 112 Eine dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entsprechende Gebührenordnung gibt es in Finnland nicht. Üblicherweise rechnen finnische Anwälte ihre Honorare auf Stundenbasis ab, wobei von einem Stundensatz von etwa 200–350 EUR zzgl. 24 % MwSt. ausgegangen werden kann. Erbrechtliche Mandate werden oft auch nach zu vereinbarenden Pauschalen abgerechnet. Anwälte in der H...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / III. Wirkung

Rz. 14 Der Streitverkündete hat, wenn ihm die Streitverkündung zugestellt wird, zwei Möglichkeiten: Entweder er tritt dem Rechtsstreit bei , wobei er nicht gezwungen ist, dem Streitverkünder beizutreten. Er kann auch dem Prozessgegner des Streitverkünders beitreten. Durch den Beitritt wird der Streitverkündete zum Nebenintervenienten mit den bereits oben geschilderten Möglichk...mehr