Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Verneinung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 535 Die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments wurde in folgenden Fällen verneint:mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 152 Demnach ist die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers nach Zeitaufwand für die erbrachten Tätigkeiten und angemessenem Stundensatz abzurechnen.[106] Zahlungspflichtig ist der Erbe. aa) Zeitaufwand Rz. 153 Maßgebend für die Bestimmung des Zeitaufwandes ist der Umfang der Pflegschaftsgeschäfte. Dieser bestimmt sich im Wesentlichen nach der aufgewendeten Arbeitszei...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Zeitablauf/Bedingungseintritt

Rz. 242 Hat der Erblasser in der letztwilligen Verfügung einen Endtermin für die Testamentsvollstreckung bestimmt, so erlischt das Amt des Testamentsvollstreckers und damit die Testamentsvollstreckung als solche mit dem Eintritt des Endtermins. Gleiches gilt für den Fall der Bestimmung einer auflösenden Bedingung mit Eintritt der Bedingung.[456] Rz. 243 Unabhängig von diesen ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / J. Forderungen gegen den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 696 Ein Pflichtteilsanspruch ist nach § 852 ZPO nur pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig ist. Nach der Vorstellung des Gesetzes soll der Pflichtteilsberechtigte selbst entscheiden, ob er gegen den/die Erben einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will oder nicht. Rz. 697 Teil des Pflichtteils ist auch der Ergänzungspflichtteil nach §§ 2325 ff. BGB...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Erteilung beglaubigter Abschriften

Rz. 44 Dem Antragsteller wird – anders als im deutschen Erbscheinsverfahren – nur eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt; die Urschrift verwahrt dagegen die Ausstellungsbehörde (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Darüber hinaus verlangt Art. 70 Abs. 2 EuErbVO, dass die ausstellende Behörde über alle Empfänger einer beglaubigten Abschrift ein Verzeichnis führt. Aus Gründen des...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / VIII. "Dingliche Einigung" nach Verurteilung des Auflassungsschuldners

Rz. 293 Sind die beklagten Miterben rechtskräftig zur Auflassung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung verurteilt, so muss die Einigungserklärung des klagenden Miterben wegen des Formzwangs nach § 925 BGB gleichwohl noch beurkundet werden.[277] Eine reine Beglaubigung der Unterschrift des Erwerbers reicht nicht aus. Die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien, wie sie...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Drohender Beweisverlust bei hohem Alter eines Zeugen

Rz. 625 Das hohe Alter eines Zeugen (in dem vom OLG Nürnberg entschiedenen Fall: 84 Jahre) begründet die Besorgnis, dass das Beweismittel verloren geht, und rechtfertigt die Sicherung des Beweises durch ein selbstständiges Beweisverfahren. Fall des OLG Nürnberg:[771] Es ging um einen Zugewinnausgleichsanspruch, der vorprozessual von der geschiedenen Ehefrau verlangt wurde und ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Irrtümer über die Rechtsfolgen einer Ausschlagung

Rz. 553 Der Irrtum des Ausschlagenden über die Rechtsfolge aus § 1931 BGB ist kein beachtlicher Rechtsfolgenirrtum, sondern ein unbeachtlicher (Motiv-)Irrtum über eine nur mittelbare abstrakte Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung.[673] Es ist h.M., wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugutekommt, nur einen unbeachtlichen Motivirrtum darstellt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Heimbewohner und Heimbewerber

Rz. 433 Ratio legis war von Anfang an, d.h. seit der Gesetzesinitiative im Jahr 1972, der Schutz vor Übervorteilung. Dabei sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich bereits Bewerber unter den Schutz des § 2 Abs. 1 S. 2 HeimG i.d.F. vom 7.8.1974,[481] dem Vor-Vorläufer des heutigen § 5 Abs. 3 (zwischendurch § 4 Abs. 3) HeimG, fallen.[482] Auf den generalpräventiven...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Zweck des Zuwendungsverbots

Rz. 380 Mit dem Zuwendungsverbot versucht das HeimG, in dem äußerst sensiblen Bereich zwischen Testierfähigkeit und Testierfreiheit potenziellen Erblassern zu einem Freiraum zu verhelfen, der sie möglichst jedem Druck, in einer bestimmten Weise zu testieren, aus der unmittelbaren Umgebung ihrer Heimunterbringung entziehen und wenigstens in diesem Teilbereich ihre Testierfrei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 178 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestattung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Rz. 179 Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem/den Erb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Formbedürftige Einigungserklärung des Klägers

Rz. 112 Ist der Beschenkte rechtskräftig zur Auflassung verurteilt, so muss die Einigungserklärung des Erben im Hinblick auf das Formerfordernis des § 925 BGB gleichwohl noch beurkundet werden.[193] Eine reine Beglaubigung der Unterschrift des Erben reicht nicht aus.[194] Die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien, wie sie in § 925 BGB vorgesehen ist, ist hier nicht notwendi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Vermächtniskürzungsrecht als Erfüllungsverweigerung

Rz. 129 Hat der Erbe außer dem Vermächtnis auch einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, so kann er nach § 2318 Abs. 1 BGB das Vermächtnis in der Weise kürzen (Erfüllungsverweigerung), dass Erbe und Vermächtnisnehmer die Pflichtteilslast im Verhältnis ihres jeweiligen Erwerbs tragen (vgl. das Berechnungsbeispiel in Rdn 141). Dieses Kürzungsrecht steht dem Erben erst dann zu, w...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / hh) Außerordentliche Verwaltung der Miterben bei Auflösung eines Sparkontos und Auszahlung des Guthabens

Rz. 69 Besteht der Nachlass ausschließlich aus einem Guthaben auf einem Sparbuch des Erblassers, kann in der Kündigung dieses Sparbuchs zum Zweck der Auszahlung an die Erben eine wesentliche Veränderung des Nachlasses liegen. In diesem Fall kann die Kündigung nicht nach § 2038 Abs. 1 BGB mit Mehrheit beschlossen werden. Die Kündigung eines Teils eines solchen Sparguthabens im...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 7 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[15] Der Anteil des Gesamthänders ist...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 241 Neben der Möglichkeit, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, kann ein Miterbe aber auch einen Teilerbschein erlangen. Er bezeugt als Einzelerbschein eines Miterben dessen Erbrecht.[146] Dieser ist vor allem bedeutsam, wenn z.B. die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.[147] In Verbindung mit ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 294 Das Vermächtnis begründet eine Nachlassverbindlichkeit, § 1967 Abs. 2 BGB. Der Vermächtnisanspruch wird durch die jeweiligen sachenrechtlichen Übertragungsakte erfüllt, bei Grundstücken insbesondere durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch, §§ 873, 925 BGB, bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe, § 929 BGB, bei Forderungen durch Abtretung, § 398 BGB, ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 9 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[9] Der Anteil des Gesamthänders ist ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / i) Transmortale Vollmacht und Verfügung von Todes wegen

Rz. 96 Ein Erbschein oder ein ENZ bzw. eine notariell errichtete Verfügung von Todes wegen mit nachlassgerichtlicher Eröffnungsniederschrift muss zur Grundbuchberichtigung auf die Erben auch dann vorgelegt werden, wenn eine über den Tod des Erblassers hinaus wirkende Vollmacht erteilt wurde. Es reicht nicht etwa eine Berichtigungsbewilligung nach § 19 GBO quasi anstelle des ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Anlegung von Siegeln

Rz. 9 Die Anordnung der Siegelung ist Aufgabe des Nachlassgerichts.[4] Die Entscheidung wird vom zuständigen Rechtspfleger getroffen. Die Anordnung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag. Der Rechtspfleger kann die Ausführung der Versiegelung zwar selbst vornehmen, wird diese aber in der Regel anderen Organen übertragen; maßgebend ist das Landesrecht. Diese kostengünstige Mö...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / II. Anmeldung von Rechtsänderungen zum Handelsregister

Rz. 5 Nach §§ 31 Abs. 1, 29 HGB ist jede Änderung des Inhabers des Unternehmens zum Handelsregister anzumelden, und zwar in elektronischer Form, § 12 Abs. 1 S. 1 HGB. Für OHG und KG ist die Anmeldepflicht von Veränderungen bei der Rechtsinhaberschaft eines Gesellschaftsanteils in §§ 107, 143 Abs. 2, 161 Abs. 2, 162 HGB geregelt. Die Eintragungen haben, weil der Rechtsübergan...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 S. 1 Hs. 1 BGB)

Rz. 8 Sie beinhaltet die Anordnung des Erblassers, dass der Testamentsvollstrecker nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben die Verwaltung des Nachlasses fortzuführen hat, also Abwicklungsvollstreckung und Verwaltungsvollstreckung zeitlich aneinandergefügt werden.[21] Bei Vorhandensein mehrerer Erben führt sie folglich zur Aufschiebung der Auseinandersetzung.[...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / k) Grundbucheinsichtsrecht des Miterben wegen evtl. Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 74 OLG München: Ein berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten kann bejaht werden, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will. Das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist.[80]mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / V. Erfordernis der Zwischeneintragung

Rz. 24 Nach einhelliger Meinung sind Zwischeneintragungen erforderlich, wenn mindestens zwei materiellrechtliche Veränderungen eingetreten sind, ohne dass die erste bisher im Handelsregister verlautbart wurde. Rz. 25 Beispiel Der einzelkaufmännische Unternehmer U ist gestorben und wurde von drei Miterben beerbt. Nach kurzer Zeit einigen sich die drei Miterben darauf, dass ein...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Einsicht in das Grundbuch

Rz. 69 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist umfassender als der des "rechtlich...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Feststellungsverfügung

Rz. 17 Ob eine einstweilige Verfügung eine Feststellung – hier: die Feststellung der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge – zum Inhalt haben kann, ist streitig. Gegen die Zulässigkeit wird insbesondere eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtschutz unstatthaft sei. Eine entsprechende Verfügung könne auch nicht v...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 512 Wenn der Erbe seine Möglichkeit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass wahrnehmen will, muss er ebenfalls die Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil nach § 780 ZPO beantragen. Rz. 513 Kosten des Rechtsstreits: Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden sind, und das...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Eigenhändigkeit

Rz. 155 Für das eigenhändige Testament gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[193] Rz. 156 Liegen – gegebenenfalls sogar erst nach Einvernahme von Zeugen – keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, g...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Arten der Testamentsvollstreckung

Rz. 326 Es sind diverse Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung möglich. Man unterscheidet zwischen der Abwicklungsvollstreckung, der Dauertestamentsvollstreckung und der Verwaltungstestamentsvollstreckung.[405] Daneben gibt es noch die Vermächtnisvollstreckung sowie die Nacherbenvollstreckung. Rz. 327 Gemäß §§ 2203, 2204 BGB beinhaltet die Abwicklungsvollstreckung die...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Zeitaufwand

Rz. 153 Maßgebend für die Bestimmung des Zeitaufwandes ist der Umfang der Pflegschaftsgeschäfte. Dieser bestimmt sich im Wesentlichen nach der aufgewendeten Arbeitszeit.[107] Nach herrschender Auffassung der Rechtsprechung[108] besteht ein Vergütungsanspruch nur für Tätigkeiten des Nachlasspflegers, die dieser nach wirksamer Bestellung erbracht hat. Für vor der Bestellung er...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Vollmachtserteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

Rz. 310 Die Vollmacht an einen Alleinerben erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. Zitat "Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird. …"[280] Das OLG München zur rechtsdogmatischen Konstruktion der transmortalen Vollmacht bei gleichzeitig angeordneter Testamentsvollstreckung: Zitat "…Die transmortale Generalvollmacht kann selbstständig...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Unbenannte Zuwendung und bereicherungsrechtlicher Durchgriff nach § 822 BGB

Rz. 135 Für die Frage, ob ein Empfänger einer Schenkung das dadurch Erlangte seinem Ehegatten als Dritten unentgeltlich zugewendet hat, ist im Verhältnis zum Gläubiger nicht nach den Regeln des ehelichen Güterrechts zu beurteilen. Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten sind unentgeltliche Zuwendungen i.S.v. § 822 BGB.[211] Ein solcher Bereicherungsanspruch kann in der Fallko...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Heimgesetz

Rz. 171 Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Erbe benannt werden. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer Position gegenüber dem Erblasser nicht zu Erben bestimmt werden können. Das Heimgesetz des Bundes ist in den Ländern durch landesrechtliche Vorschriften abgelöst worden, die aber weitgehend inhaltsgleiche Regelungen enthalten. Lediglich vereinzelt finden sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Unterschrift

Rz. 134 Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers sicherstellen. Sie soll auch klarstellen, dass das Schriftstück kein unverbindlicher Entwurf und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- und Familiennamen nur als Sollvorschrift einordnet, kann auch mit anderen eindeutigen Kennzeichnung...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Testamentsniederschrift

Rz. 108 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB. Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgegebenen Erklärung befasst. En...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Vorfragen

Rz. 25 Unter einer Vorfrage versteht man nach der h.M. jede Frage nach dem Bestehen eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses oder einer Rechtslage, die im Tatbestand einer in- bzw. ausländischen Kollisions- oder Sachnorm vorausgesetzt wird.[34] Auch im Erbrecht kommt eine Vielzahl von Vorfragen in Betracht, die nach h.M. selbstständig anzuknüpfen sind:[35]mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 372 Trotz des auf Auseinandersetzung gerichteten Zwecks der Erbengemeinschaft (Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB) muss der Nachlass zwischen dem Erbfall und der endgültigen Erbauseinandersetzung zur Erhaltung als Haftungsmasse sinnvoll verwaltet werden. Diese Verwaltungsbefugnis kommt den Miterben zu, es sei denn, der Erblasser hätte sie einem Testaments...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt und Arten des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 38 Im Testamentsvollstreckerzeugnis sind anzugeben: Rz. 39 Es sind also alle vom Erblasser angeordneten Abweichungen von der Regelbefugnis der üblichen Abwi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Testamentsauslegungsvertrag

Rz. 557 Mit seiner in NJW 1986, 1812 veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auch über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung streitig ist.[682] Der Auslegungsvertrag – gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen – hat zwar nur schuldrechtliche Wirkung (§ 311 BGB bzw. §§ 305, 2371, 2385 BGB), aber die Beteiligten h...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 21 Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht geschäftsfähig sein.[27] Geschäftsfähigkeit erfordert die Einsichtsfähigkeit sowie die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, mithin die grundsätzliche Bedeutung des Erklärten verstanden und bewertet werden kann;[28] sie ist nicht mit einem freien Willen gleichzusetzen.[29] Die Frage, ob der Vollmac...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 84 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr