Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Kommanditgesellschaft / 1.2.6 Gesellschaftsvermögen

Wie bei jeder Personengesellschaft ist auch das Gesellschaftsvermögen einer KG das gemeinschaftliche Vermögen aller Gesellschafter. Die Gesellschafter sind daran zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt.[1] Dieser bisher geltende Grundsatz hat sich mit der Reform des Personengesellschaftsrechts[2] mit Wirkung ab 1.1.2024 geändert. Seither ist zivilrechtlich das Prinzip...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Zebragesellschaft / 7.3 Negative Abgrenzungen

Daneben gibt es aber auch Fallkonstellationen, die nur auf den ersten Blick vergleichbar sind, bei näherem Hinsehen aber gerade nicht unter eine Zebragesellschaft zu subsumieren sind. In der Praxis sind dies vor allem die folgenden Fallgruppen: Gemischte Tätigkeit Übt eine Personengesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus und erfüllt mindestens eine Tätigkeit die Voraussetzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dop...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Stiftung & Co KG

Tz. 57 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Lit wird seit langem auch die Stiftung & Co KG als Unternehmensalt hervorgehoben (s Weimar/Geitzhaus/Delp, BB 1986, 1999 und Schulze zur Wiesche, WPg 1988, 128). Nach der Entsch des BFH v 25.06.1984 (aaO) handelt es sich auch hier unzweifelhaft um eine Pers-Ges, wobei die Kpl-Stiftung der KSt nach § 1 Abs 1 Nr 4 KStG unterliegt. Mögli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in gewerblich geprägte GmbH & Co. KG

Rz. 211 [Autor/Stand] Früher: Gestaltungsmittel der Wahl. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (sog. Gepräge-KG) war bis etwa Anfang 2010 das gängige Mittel zur Vermeidung der Anwendung von § 6.[3] Dies galt nicht nur...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 7.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

1. Wenn in zweiter Instanz nicht die Verpflichtung streitig ist, eine Auskunft erteilen zu müssen, sondern die Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags gerichtet ist, den Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskunft zu verpflichten, bemisst sich der Beschwerdewert nach einem Bruchteil des 42-fachen Werts des vom Unterhaltsberechtigten in der Leistungsstufe begehrten Unte...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 8.1 KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 43/23

1.a) Die Bestimmungen der EU-Güterrechtsverordnung gelten nur für Ehen, die am 29.1.2019 oder später eingegangen wurden und nicht für die Übertragung von Ansprüchen auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten, die zwar während der Ehe erworben wurden, aber noch zu keinem ehezeitlichen Renteneinkommen geführt haben. b) Nach dem autonomen deutschen Kollisionsrecht folgt das Stat...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.4 KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 43/23

… 2. Wenn ein Dritter einem Ehegatten Geld zuwendet und der Ehegatte mit diesem Geld ein Anrecht bei einem Versorgungsträger erwirbt, dann ist das Anrecht, dass der Ehegatte auf diese Weise während der Ehezeit erlangt hat, im Versorgungsausgleich auszugleichen. 3. Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich kein "Mechanismus", um einen untreuen Ehegatten zu sanktionieren. Ein a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

… 2. Für die Berechnung der zweijährigen "Sperrfrist" gemäß § 1605 Abs. 2 BGB für das Verlangen des Unterhaltsberechtigten nach einer erneuten Auskunft über das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist auf den Schluss der letzten Tatsachenverhandlung bzw. auf den entsprechenden Zeitpunkt im schriftlichen Verfahren und nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der ...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.2 KG, Beschl. v. 7.3.204 – 16 UF 112/23

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Übersicht über die wichtigsten ausländischen Gesellschaftsformen

Tz. 93 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Bsp hinsichtlich der Einordnung von ausl Gesellschaftsformen nach dem abstrakten Rechtstypenvergleich, s Schreiben des BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076 und s Anlage 2 zu § 43b EStG.mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil A: Rechtsmittel / 12 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Erkrankung [Rdn 154]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des KG gibt Anlass für einige Anmerkungen. 1. Rechtliches Gehör Zutreffend führt das KG aus, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren und dort auch bei einfach gelagerten Fällen dem Erstattungspflichtigen vor der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag das rechtliche Gehör gewährt werden muss (so auch von Eicken/Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzun...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / III. Verfahrensrechtliche Einwendungen

1. Vorherige Anhörung im Kostenfestsetzungsverfahren Das KG hat zunächst ausgeführt, es entspreche nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, im Kostenfestsetzungsverfahren einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen, ohne den Erstattungspflichtigen zuvor zu dem Kostenfestsetzungsantrag anzuhören. Diese in der Praxis weit ver...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 35 Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 530]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 531 Literaturhinweise: Beulke, Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers bei Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 86 Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1292]

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Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 34 U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 427]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.2 Der Teil des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters, der an ihn als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Begriff des weiteren nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb Betrags, nämlich des Teils des Gewinns, der als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird, ist aus der Sicht der KGaA – nicht aus der Sicht des phG – zu beurteilen (s Urt des BFH v 14.09.2022, Az: I R 13/20). Hierzu gehören alle Arten von Vergütungen, die die phG als Ge...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 65 Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 925]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 95 Wiederaufnahme, Zulässigkeitsprüfung (Aditionsverfahren) [Rdn 1485]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 135 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Durchführung [Rdn 1889]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 79 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Neue Tatsachen oder Beweismittel (Nova) [Rdn 1191]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-GmbH Sonder-BV der Kdsten. Hier stellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 9 Berufung, Gebühren [Rdn 87]

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Teil A: Rechtsmittel / 75 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 1110]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 91 Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1409]

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Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

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Informationen zur 111. Ergänzungslieferung

An die Leser des Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld Köln, im September 2024 Informationen zur 111. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, mit der 111. Ergänzungslieferung erhalten Sie kostenfrei fünf neue Ordner Ihres Stammwerks. Hiermit setzen wir die bereits vor einigen Jahren beschlossene Namensänderung des Werks von Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld i...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 79 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1155]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil A: Rechtsmittel / 62 JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 933]

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