Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.6 Weitere Richtlinien für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 82 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für die vertragsärztliche Versorgung noch zu folgenden Regelungsbereichen Richtlinien verabschiedet: Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Nr. 7), Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 1 Nr. 11), Gesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Jugendgesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Kinder (Abs. 1 Nr. 3 i...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.6 Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Abs. 7)

Rz. 79 Die Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 regelt für den Vertragsarzt bzw. das zugelassene medizinische Versorgungszentrum die Erfordernisse, die bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege beachtet werden müssen. Abs. 7 enthält gesetzliche Vorgaben, die der Gemeinsame Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.1 Lebenswelten (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff Lebenswelten als für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Der lebensweltbezogene Ansatz zielt auf eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.2 Psychotherapie-Richtlinien (Abs. 6a)

Rz. 60 Mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ist Abs. 6a eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) wurde in Abs. 6a Satz 2 neu geregelt, dass die zur Ein...mehr

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Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Pflege kranker Kinder

Rz. 271 Neben den Regelungen im PflegeZG sind für den Fall der Arbeitsverhinderung wegen der Erkrankung eines Kindes sowohl in §§ 275 Abs. 3, 616 BGB, § 45 SGB V, § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG als auch in Tarifverträgen (z.B. § 29 TVöD) und Einzelarbeitsverträgen weitere Regelungen enthalten. Rz. 272 Nach § 45 Abs. 3, Abs. 4 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf unbezahlte Fre...mehr

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AGS 08/2023, Meinungsverschiedenheit der Eltern bzgl. der Impfung ihrer Kinder gegen COVID-19

§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG; § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 FamGKG; §§ 1628, 1666, 1671 BGB Leitsatz In Verfahren wegen Meinungsverschiedenheiten der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über die Impfung ihres Kindes ist grundsätzlich der Regelverfahrenswert nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG festzusetzen, es sei denn, dieser Wert ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, § ...mehr

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zfs 08/2023, Mitversicherung eines volljährigen Kindes nur bei häuslicher Gemeinschaft

BB PHV Ziff. 2.1.(4), 2.1.(5) Leitsatz 1. Lässt sich die Haftpflichtversicherung auf die unmittelbare Inanspruchnahme durch einen als Versicherter auftretenden Dritten ein, ist dessen Aktivlegitimation für das Berufungsverfahren bindend. 2. Setzt nach den für die Haftpflichtversicherung geltenden (Muster-)Versicherungsbedingungen die Mitversicherung von Angehörigen mit abgeschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15 Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 4 Nr. 25 UStG)

2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Anspruchsberechtigung

Rz. 553 Der Kreis der Berechtigten, die einen Anspruch auf Elternzeit haben, ergibt sich aus § 15 Abs. 1 BEEG sowie aus § 15 Abs. 1a BEEG. Rz. 554 Gem. § 15 Abs. 1 BEEG sind anspruchsberechtigt:mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / V. Beschäftigung von Kindern

Rz. 62 Die regelmäßige Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig (§ 5 JArbSchG). Ab einem Alter von 13 Jahren ist mit Einwilligung des Sorgeberechtigten eine leichte und für diese geeignete Beschäftigung zulässig, maximal zwei Stunden am Tag bzw. drei Stunden im Familienbetrieb der Landwirtschaft. Unter welchen weiteren Voraussetzung...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1 Tatbestände des Steuerstrafrechts

[1]Für Familienkassen hat vor allem der Straftatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) Bedeutung, der als lex specialis § 263 StGB (Betrug) vorgeht. [2]Zu beachten sind insbesondere § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen) und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Pflichtwidriges Unterlassen einer Mitteilung über steuerlich erh...mehr

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zfs 08/2023, Mitversicherun... / 1 Aus den Gründen:

Der Kl. kann von der Bekl. die Freistellung von der Inanspruchnahme wegen des Schadensereignisses vom 4.8.2018 nicht verlangen. 1. Dem Anspruch steht nicht bereits entgegen, dass der Kl. nicht VN des Familien-Haftpflichtversicherungsvertrages Nr. H … und damit dem Grund nach nicht befugt ist, Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen (vgl. Späte/Schimikowski/Schim...mehr

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zfs 08/2023, Mitversicherun... / Leitsatz

1. Lässt sich die Haftpflichtversicherung auf die unmittelbare Inanspruchnahme durch einen als Versicherter auftretenden Dritten ein, ist dessen Aktivlegitimation für das Berufungsverfahren bindend. 2. Setzt nach den für die Haftpflichtversicherung geltenden (Muster-)Versicherungsbedingungen die Mitversicherung von Angehörigen mit abgeschlossener Berufsausbildung voraus, dass...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Beschäftigungsverbote

Rz. 1286 Neben den Beschäftigungsverboten innerhalb der Schutzfristen von sechs Wochen vor gemäß § 3 Abs. 1 MuSchG und acht bis 12 Wochen nach der Entbindung gem. § 3 Abs. 2 MuSchG verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei einem Kind mit Behinderung. Rz. 1287 Bei jeder Entbindung vor dem errechneten ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Arbeitsplatzgestaltung

Rz. 1283 Nach der Klausel des § 9 MuSchG trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, bei Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter alle erforderlichen Maßnahmen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu treffen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlich sind. Die Maßnahmen sind nach § 9 Abs. 2 MuSchG so auszugestalten, dass Gefährdungen vo...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / c) Sonstige wichtige Gründe

Rz. 49 Das Alter, die Zusage einer Abfindung, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 428 SGB III, der Erhalt des Arbeitsplatzes für einen jüngeren Arbeitnehmer stellen allein für sich keinen wichtigen Grund dar. Allerdings hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Urt. v. 13.3.2014 – L 9 AL 253/10 ausgeführt, ein wichtiger Grund für den Abschluss der Altersteilzeitver...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / m) Beratung des Arbeitnehmers und Vermittlungsleistungen von Betreuungspersonen, Zahlung von Betreuungskosten

Rz. 1403 Nach § 3 Nr. 34a EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers steuerfreimehr

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ZErb 08/2023, Kein Ausstatt... / Leitsatz

1. Voraussetzung für das Bestehen von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen ist nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, sondern nur eines Pflichtteilsrechts; eine Auskunfts- und Wertermittlungspflicht ist jedoch dann zu verneinen, wenn der Pflichtteilsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht. 2. Der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten be...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beschäftigungsverbot

Rz. 627 → Mutterschutz (Rdn 1274 ff.). Ab 2018 haben Arbeitnehmerinnen mehr Mitsprache und Eigenverantwortung. So dürfen schwangere oder stillende Frauen künftig bis 22 Uhr beschäftigt werden, wenn die Arbeitnehmerin einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Weitere Voraussetzung ist, dass eine "unverantwortbare Gefährdung" der Frau oder ihres Kindes durch n...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Befristete Einstellung von Ersatzkräften

Rz. 601 Die in § 21 BEEG getroffenen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für die befristete Einstellung von Ersatzkräften reichen über den Geltungsbereich des BEEG hinaus. Sie erfassen nach § 21 Abs. 1 BEEG befristete Arbeitsverträge zur Vertretung anderer Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen für Zeitenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kindergeld

IRd § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG ist eine monatsbezogene Vergleichsrechnung durchzuführen. Die Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes sind, soweit für Gewinneinkünfte nicht das Realisationsprinzip gilt (s dazu BFH vom 22.12.2011, III R 69/09, BStBl II 2012, 888), nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG zu erfassen, BFH vom 16.04.2002, VIII R 76/01, BStBl II 2002, 525; BFH vom...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Ermittlung der Daten für die Sozialauswahl

Rz. 773 Bevor der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführt, muss er die relevanten Daten ermitteln (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 948; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 734). Soweit die auswahlrelevanten Daten nicht aus den Personalunterlagen folgen, muss der Arbeitgeber diese erfragen (BT-Drucks 15/1204, 11; Gaul/Lunk, NZA 2004, 184, 187). Hinsichtlich der Unterhaltsverpflich...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 9 Strafzumessung

(1) 1Gem. § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten grundsätzlich die allgemeinen Gesetze über das (materielle) Strafrecht. 2Danach sind insbesondere auch die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB (§§ 1 bis 79b StGB) anzuwenden, die u.a. die Rechtsfolgen der Tat beschreiben. 3Hauptzweck der Strafe ist es, der Begehung von (Steuer-) Straftaten entgegenzuwirken und die...mehr

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AGS 08/2023, Meinungsversch... / I. Sachverhalt

Die getrennt lebenden Eltern der minderjährigen Kinder waren sich uneinig, ob ihre Kinder entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) gegen COVID-19 geimpft werden sollten. Die Antragstellerin wollte eine Impfung durchführen lassen. Demgegenüber war der Antragsgegner der Auffassung, dass die vorgesehene Impfung nicht zu verantwo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Pensionsvereinbarung

Rz. 142 Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird ergänzend zu dem Dienstvertrag vom _________________________ vereinbart, dass die Gesellschaft Versorgungsleistungen nach folgenden Bestimm...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Beschäftigungsverbot

Rz. 60 Hinsichtlich des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit Minderjährigen sind zunächst die Beschränkungen des JArbSchG zu beachten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (§ 2 Abs. 1 JArbSchG) und Jugendlichen (§ 2 Abs. 2 und 3 JArbSchG) und spricht in § 5 Abs. 1 JArbSchG ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Kindern aus, zu denen jedoch die Abs. 2–5 Ausnahm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / N. Verträge mit Familienangehörigen

Rz. 1736 Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen (insb. mit Ehegatten und Kindern) sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten oder seine mitarbeitenden Kinder inklusive der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Tr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Realisierung und Dauer der Elternzeit

Rz. 567 Elternzeit fällt nicht automatisch bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung an, auch gewährt sie nicht der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechtes. Die Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerinnen (auch zur Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigte bzw. Gleichgestellte, § 20 BEEG) müssen sie vielmehr bei beabsichtigter Inanspruchnahme vom Arbeitgeber (Auftraggeber, ...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1022 § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG setzt das Bestehen eines Anspruches auf Elternzeit voraus, § 15 Abs. 1 BEEG (BAG v. 17.2.1994 – 2 AZR 616/93, NZA 1994, 656). Rz. 1023 Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss die Elternzeit vom Arbeitgeber verlangen, § 16 Abs. 1 BEEG. Für das Elternzeitverlangen i.S.d. § 16 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG gilt das Schriftformerfordernis. Es ...mehr

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AGS 08/2023, Meinungsversch... / III. Verfahrenswert

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in einer Kindschaftssache, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge betrifft, 4.000,00 EUR. Ist dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht gem. § 45 Abs. 3 FamGKG einen höheren, aber auch einen niedrigeren Wert fest...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 37. Unpünktlichkeit/Verspätungen

Rz. 556 Häufige und verschuldete Verspätungen sind nach vorheriger Abmahnung ein Kündigungsgrund. Hinsichtlich des Verschuldensgrades sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen, es genügt Fahrlässigkeit (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 302/96, NZA 1997, 761 = NJW 1997, 2540; BAG v. 17.1.1991, DB 1991, 1226). Rz. 557 Von einem einschlägig abgemahnten Arbeitnehmer muss erwartet werd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Sicherungsmöglichkeiten für nicht gesetzlich insolvenzgeschützte Pensionen

Rz. 721 Für den Fall, dass eine Insolvenzsicherung über den PSV nach den vorstehenden Ausführungen nicht möglich ist, bietet sich als Ausweg eine Lösung auf privatrechtlicher Basis an (vgl. Doetsch/Lenz, S. 25 ff.; Langohr-Plato/Teslau, INF 1999, 400 ff.). Die Gesellschaft schließt – zur Finanzierung der betrieblichen Versorgungszusage – eine Lebensversicherung (Rückdeckungs...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 47 Die bisher geltenden Regelungen aus der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 in das MuSchG integriert. Bisher musste der Arbeitgeber eine – über die nach § 5 ArbSchG durchzuführende allgemeine Gefährdungsbeurteilung hinaus – speziell auf die Arbeitsplätze werdender oder stillender Mütter ausgerichtete Beurteilung...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist. Die Beteiligte zu 1 ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Ehefrau. Das Nachlassgericht eröffnete ein von der...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Besondere Regelungen für EU/EWR-Angehörige (§ 1a EStG)

Rz. 19 § 1a Abs. 1 EStG sieht Steuerentlastungen für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR (Island, Norwegen und ab 1996 Liechtenstein; die Schweiz ist hingegen nicht beigetreten) vor, wenn diese Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. I...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1719 Sinnvoll ist die Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, wenn der Arbeitnehmer die Steuerklasse I, II, III oder IV hat (keine Lohnsteuer bei Arbeitsentgelt bis zu 520,00 EUR). Rz. 1720 Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohns...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr