Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Aussetzung und Ausschluss des Umgangs

Rz. 471 Nach § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Auf längere Zeit kommt eine Aussetzung[590] oder ein Ausschluss als äußerste Maßnahme[591] nur in Betracht, wenn anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre, § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB. § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB entspricht de...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / aa) Verwandtschaft

Rz. 49 Verwandtschaft nach § 1598 BGB entsteht durch Abstammung im Rechtssinn. Auf die genetische Abstammung kommt es nur dort an, wo diese vom Zweck der Vorschrift her maßgeblich ist (Beischlaf unter Verwandten, § 173 StGB, Eheverbot, § 1307 BGB). Rz. 50 Beispiel F hat durch Samenspende eine Tochter T empfangen und zur Welt gebracht. Als deren Vater gilt der Ehemann der F. D...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / ff) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung über pauschalierten Mehrbedarf

Rz. 136 Um aufwändige Auseinandersetzungen über die Frage, was zu den Mehraufwendungen zählt und was einem ggf. gehobenen "Lifestyle zugerechnet werden muss, können Beteiligte sich sinnvollerweise auf eine Pauschalierung einigen." Diese könnte wie folgt formuliert werden. Rz. 137 Muster 2.13: Vereinbarung über pauschalierten Mehrbedarf Muster 2.13: Vereinbarung über pauschalie...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 94 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 95 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 620 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und ohn...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Ehewohnung bei Getrenntleben

Rz. 212 Im Falle des Getrenntlebens wird der namentlich die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil gegenüber dem Verlangen eines Auszugs aus der Ehewohnung einwenden, dass eine unbillige Härte nach § 1361b Abs. 1 S. 2 BGB vorliegt, weil das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Wie bei nahezu allen Streitfragen im Familienrecht, ist es sinnvoll, sich über...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Folgen vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung

Rz. 218 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[176] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[177] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[178] Rz. 219 Voraussetzung i...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Abänderung der elterlichen Sorge

Rz. 375 Das Familiengericht muss eine Anordnung ändern, wenn dies aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen angezeigt ist, § 1696 Abs. 1 BGB.[453] Bei der Änderung ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen.[454] Die Vorteile der Neuregelung müssen bei fehlendem Einvernehmen der Eltern zugleich die damit verbundenen Nachteile unter dem Gesichtspunkt der Erziehungskont...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / I. Allgemeines Verfahren in Unterhaltssachen

Rz. 49 Sämtliche Vorschriften zum Unterhalt einschließlich des einstweiligen Rechtschutzes sind in §§ 246–248 FamFG zusammengefasst. Rz. 50 In den wegen der "Ehe für Alle" auslaufenden Lebenspartnerschaftssachen, welche nach § 111 Nr. 11 FamFG Familiensachen sind, kommen für Familienstreitsachen, nach § 112 FamFG hinsichtlich der gesetzlichen Unterhaltspflicht für ein gemeins...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Streitige Scheidung

Rz. 71 Muster 1.10: Streitige Scheidung Muster 1.10: Streitige Scheidung An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau ______________________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 BGB

Rz. 139 Nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Diese Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft schließt die Verpflichtung ein, in häuslicher Gemeinschaft zusammen zu leben, sofern die Lebensverhältnisse dem nicht entgegenstehen.[115] Voraussetzung für die Bildung einer häuslichen Gemeinschaft ist allerdin...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 353 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[285] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[286]...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Konkurrenz verschiedener Unterhaltsansprüche

Rz. 87 Der Anspruch des den Haushalt ganz oder zum Teil führenden Ehegatten auf Familienunterhalt ist grundsätzlich nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, sondern auf Naturalleistungen wie freies Wohnen etc., aber auch darauf, Wirtschaftsgeld treuhänderisch für die gesamte Familie zu erhalten, und entsprechend zu verwenden. Der Unterhalt anderer Berechtigter wie ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Beschränkungen des Umgangs

Rz. 460 Soweit es das Wohl des Kindes gem. § 1697a BGB erfordert, sind Beschränkungen des Umgangs zu prüfen.[557] Umgang dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes. Er kann deshalb nur bei ernsthaften Gefahren für das Kindeswohl ausgesetzt bzw. ausgeschlossen werden.[558] Als geringerer Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zuvor der Umgang mit Hilfe eines "mit...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 604 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch di...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung

Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen.[170] Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jede Form der Einw...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 165 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig die E...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Nutzung des Ferienhauses

Rz. 362 Für Ferienhäuser gilt: Demjenigen, der das Ferienhaus – faktisch – allein verwaltet und die Mieteinkünfte vereinnahmt, ist ein Nutzungsvorteil und sind fiktive Mieteinkünfte anzurechnen. Dies gilt umso mehr, wenn ein Ehegatte selbst in der Lage ist, das Ferienhaus zu nutzen und der andere Partner tatsächlich das Haus nicht nutzt.[409] Rz. 363 Wird die Ehewohnung von e...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils

Rz. 355 Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die früher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Rz. 356 Nach § 1626a Abs. 1 Zif. 3 BGB kann der Kindesvater die gemeinsame Übertragung der elterlichen So...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Historisches zur elterlichen Sorge

Rz. 288 Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB.[305] Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Rz. 302 Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Zwar wäre eine Vereinbarung der Eltern, beispielsweise im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung auch notariell wie folgt möglich: Formulierungsbeispie...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Rz. 389 Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 Abs. 1 BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Ki...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 694 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1 – 4 BGB, alsomehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 112 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst. Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen daher der ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 138 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Personenkreis der Berechtigten

Rz. 81 Durch die Angleichung der Unterhaltsansprüche von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern nach der Neuregelung durch das Kindesunterhaltsgesetz seit dem 1.7.1998 einschließlich der Einbeziehung von Ansprüchen nicht verheirateter Eltern untereinander nach den §§ 1615l ff. BGB sind alle durch Verwandtschaft begründeten Unterhaltspflichten nach den §§ 1601 f...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes

Rz. 179 Nach § 1612b Abs. 1 BGB dient das Kindergeld der Deckung des Barbedarfs des Kindes. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, wird das Kindergeld hälftig auf den Betreuungsbedarf und hälftig auf den Barbetrag angerechnet. Rz. 180 Rechenbeispiel Berechnung nach Stand Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022. Einkommen Ki...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeines

Rz. 129 Für den Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes ist im Verfahren in Kindschaftssachen anders als in Familienstreitsachen von Bedeutung, dass das Gericht von Amtswegen einstweilige Anordnung gem. § 49 ff. FamFG treffen kann und – wie im Gesetz erwähnt – bei Kindeswohlgefährdung gem. § 157 Abs. 3 FamFG von Amts wegen überprüfen muss, inwieweit mit dem Erlass einer ein...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Bestimmungsrecht

Rz. 57 In vielen Fällen einer Unterhaltsbestimmung wird zweifelhaft sein, ob die Abwägung einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten wird. Es kann daher sinnvoll sein, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herbeizuführen und eine Vereinbarung über die Unterhaltsbestimmung zu schließen. Rz. 58 Will ein Kind, das während seiner Minderjährigkeit mit Billigung seiner Eltern berei...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 907 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1036] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch de...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge

Rz. 339 Im Streitfall ist die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil zu beantragen. Der Antrag mit Rubrum lautet wie folgt: Rz. 340 Muster 2.34: Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge Muster 2.34: Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge Antrag zur Regelung der elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind der Beteiligten K. B _________________________, geb. am __...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / II. Besondere Umgangssituationen und ihr Streitpotential

Rz. 431 Umgang soll dem Kindeswohl dienen, ihm nicht abträglich sein. Streit der Eltern um die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind bewirkt das Gegenteil. Streitbereite Eltern werden vor allem in besonderen Umgangssituationen Möglichkeiten sehen, unterschiedliche Auffassungen zu kultivieren und Gegensätze zuzuspitzen. Um das Kind unter den Auswirkungen solcher "Streitkultu...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Antrag auf Verpflichtung zum Umgang

Rz. 414 In einem Antrag auf Durchsetzung des Umgangs zu einem Erwachsenen durch das Kind sollte es nicht um ein "Dauerrecht" gehen. Dies wird in der Regel nicht angeordnet werden können. Der für das Kind erwünschte Effekt wird aber bei einmaliger Kontaktpflicht erreicht werden können. Umgekehrt wird man in der Regel ein solches Recht auch nicht gezwungen sein, mit Zwangsmitt...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / V. Elterliche Sorge im Trennungsfall, § 1671 Abs. 1 BGB

Rz. 365 Mit Trennung der Eltern besteht zwar grundsätzlich die gemeinsame Elternverantwortung fort, doch hat derjenige, der mit dem Kind zusammenlebt, die ausschließliche Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten, die nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind sind. In allen anderen Fällen wird von den Eltern die Herbeiführung eines Einvernehmens verlangt, vgl. § 1687...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 74 SGB IX)

Rz. 23 Um die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren, werden auch die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuung unter den in § 74 Abs. 1 SGB IX bestimmten Voraussetzungen übernommen: Wegen der Teilnahme wäre die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. Die Hausarbeiten einschließlich Betreuung der Kinder wurden durch...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 951 Unabhängig von jedem Rang ist Unterhalt in Höhe des bestehenden Bedarfs nur dann und soweit geschuldet, wie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reicht. Ist er nicht in vollem Umfange leistungsfähig, besteht ein Mangelfall, der zu einer Verminderung des Unterhaltes unterhalb des Unterhaltsbedarfs führt. Das bedeutet zugleich, dass dem Verpflichteten ein bestimmte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 8. Einsatzzeitpunkt Betreuungsunterhalt

Rz. 637 Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt regelmäßig nur dann gegeben ist, wenn ab Rechtskraft der Scheidung ohne zeitliche Lücke ein Unterhaltstatbestand vorlag. Ansonsten ist der Unterhaltsanspruch erloschen. Rz. 638 Der Einsatzpunkt ergibt sich für die einzelnen Unterhaltstatbestände, wie sie in §§ 1571, 1572, 1...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Der gerichtliche Antrag zum Umgang

Rz. 400 Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes im Bereich des Umgangs sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[482] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelh...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge

Rz. 327 Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht.[382] Streiten Parteien z.B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des K...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 9. Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 646 Ist der Unterhaltsberechtigte durch Kindesbetreuung vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, besteht der Unterhaltsanspruch vollständig aus § 1570 BGB. Dies betrifft auch den Teil seines Bedarfs, der auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 beruht. Daneben ist der Anspruch auf A...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung

Rz. 211 Auch wenn die Pflicht zur gewaltfreien Erziehung von Kindern gesetzlich normiert ist, kann es Anlass geben, ausdrücklich die Gewaltfreiheit in eine Vereinbarung zu fassen. Hat sich ein Elternteil im Zeitraum des Zusammenlebens der Familie solcher Übergriffe schuldig gemacht, ist es sinnvoll, die Gewaltfreiheit ausdrücklich zu betonen. Wollen Kindeseltern die Ehe mitein...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / aa) Abänderungsgrund

Rz. 425 Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[506] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Ki...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr