Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Einigungsgebühr bei vorrübergehender Regelung zum Umgangsrecht?

Rz. 244 In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine nur vorübergehende Einigung über das Umgangsrecht oder aber auch die Regelung nur von Zwischenstreitigkeiten die Einigungsgebühr auslösen kann. Rz. 245 Noch recht streng hinsichtlich des Anfalls einer Einigungsgebühr bei Abschluss eines "Zwischenvergleichs" hat das OLG Köln[176] 2008 entschieden: Zitat "In einem Verfahren übe...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / VI. Der Unterbevollmächtigte

Rz. 524 Im Hinblick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts und die Konzentration auf das örtlich zuständige Gericht, bei dem die Ehesache anhängig ist, spielt die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten auch in Familiensachen eine große Rolle. Rz. 525 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Fälle von Untervollma...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 616 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 258 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 396 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[361] Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[362] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 FamGKG sein...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Festgebühren

Rz. 84 Auch das RVG kennt eine Reihe von Festgebühren. So z.B. die Gebühren in der Beratungshilfe, Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses. Diese Gebühren entstehen immer in einer bestimmten Höhe und sind nicht vom Gebührensatz oder dem Gegenstandswert abhängig. So beträgt beispielsweise die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG 85,00 EUR und zwar unabhängig davon, wi...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Teilregelungen

Rz. 351 Das OLG Hamm sieht zu Recht den Wert von 3.000,00 EUR auch bei einer Teilregelung zur elterlichen Sorge. Zitat "Nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für eine Kindschaftssache, die einen Teil der elterlichen Sorge betrifft. 3.000 EUR, sofern nicht nach Abs. 3 dieser Vorschrift die Wertfestsetzung nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbilli...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 135 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / d) Auskunftsansprüche in Güterrechts- und Unterhaltssachen

Rz. 155 Bei Auskunftsansprüchen im Rahmen des ehelichen Güterrechts oder des Unterhaltsrechts handelt es sich um Auskunftsansprüche als vermögensrechtliche Streitigkeit. Auch hier gilt § 42 FamGKG. Nach § 42 Abs. 1 FamGKG ist der Wert nach billigem Ermessen festzusetzen. Zum güterrechtlichen Auskunftsverfahren in der Rechtsmittelinstanz vgl. auch die Entscheidung des BGH unt...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 242 Wird die VKH versagt oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde, erhoben werden. Eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen. Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG. Rz. 243 Für dieses Beschwerdeverfahren erhält der RA gemäß N...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Allgemeines zum GewSchG

Rz. 373 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[349] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen und Kinder einzudämmen und ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 88 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzungen...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 407 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 522 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 523 Muster 75: Musterrechnung 4.75: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Erstellung eines Ehevertrags

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 403 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 404 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahr...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 37 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 38 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Bereitschaft zur Besprechung

Rz. 473 Ist der Gesprächspartner zu einer Besprechung nicht bereit und erklärt dies, wird hierdurch die Terminsgebühr nicht ausgelöst! Rz. 474 Für die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3202 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG reicht es nach Ansicht des BGH aus, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung in mehreren Parallelverfahren abgeklärt und/oder ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Verfahren nach § 2 GewSchG

Rz. 382 § 2 Abs. 1 und 6 Gewaltschutzgesetz bestimmen, dass in den Fällen, in denen es zu einer Verletzung der Gesundheit oder Freiheit des Opfers entsprechend § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG gekommen ist, sowie in den Fällen einer Drohung nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 um unbillige Härten zu vermeiden (z.B. zum Schutz der im Haushalt lebenden Kinder), die verletzte Person vom Täter ver...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 39 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG (1) 1Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) 2Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. 3...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. Auftrag zur notariellen Beurkundung

Rz. 518 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll im Hinblick auf eine Scheidung die Einigung der Beteiligten erst zu späterem Zeitpunkt notariell beurkundet werden, bewegt sich der Rechtsanwalt gebührenrechtlich im Bereich einer Geschäftsgebühr und ggf. 1,5 Einigungsgebühr. Dabei können Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Eini...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131b Weite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 131 b ist mit Wirkung zum 19.3.2013 durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege v. 13.3.2013 (BGBl. I S. 446) in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas v. 3.3.2016 (BGBl. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Reitunterricht an Jugendliche

Rz. 50 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Werden Entgelte aus der Erteilung des Reitunterrichts von gemeinnützigen und entsprechend in der Jugendfürsorge tätigen Vereinen an Jugendliche erzielt, können diese unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 25 Buchst a UStG (Anhang 5) fallen. Bei dem Reitunterricht muss es sich um eine Betätigung der dem betreffenden Reit-, Fahr- und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131b Weite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine befristete Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, dass die Dauer einer Vollzeitmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, nur dann angemessen i. S. der Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme durch die fachkundige Stelle (§ 179 Abs. 1 Nr. 3) ist, wenn die Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berufsausbildungsende bei normierter Ausbildungszeit

Leitsatz Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 2 APrOHeil­ErzPfl BW, § 4 Abs. 1 Satz 1 KrPflG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AltPflG, § 6 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im SGB und den nach § 68 als besondere Bücher des SGB geltenden Gesetzen knüpfen eine Reihe von Vorschriften an familienrechtliche Beziehungen oder Begriffe (Ehegatte, Kind, Annahme als Kind, Adoptionskinder, Scheidung etc.) oder daraus resultierende Ansprüche (Familienunterhalt, Unterhaltsanspruch etc.) an und machen diese zur Voraussetzung von Rechten und Pflichten. ...mehr

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Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich darauf, dass vielfach in sozialrechtlichen Vorschriften an familienrechtliche Rechtsverhältnisse angeknüpft wird und damit dann Rechte oder Pflichten nach dem SGB verbunden sind oder sein können. Soweit es auf familienrechtliche Verhältnisse ankommt, ist bei solchen, die nach ausländischem Recht begründet wurden oder für die ausländisches R...mehr

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Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986 S. 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986 S. 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998 S. 352. ders., Neue internationalfamilienrechtliche Vorfragen im Sozialrecht, SGb 2016 S. 184. Sanders...mehr

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001 S. 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut ?, NJW 2012 S. 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002 S. 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB...mehr

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Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das Einkommen der Eltern steuerwirksa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beaufsichtigung von Kindern

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies auf Grund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Dienstverhältnisse zwischen Eltern und Kindern

1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stiefkinder

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Stiefkind ist ein mit dem anderen Ehegatten im ersten Grad verwandtes Kind, also dessen leibliches oder von ihm adoptiertes Kind. Stiefkindschaft besteht während der Dauer der sie vermittelnden Ehe, auch bei dauerndem Getrenntleben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten). Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ein Stiefelternteil erhält Kindergeld, w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsschulen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu dem vom Bund an Schulen im Ausland entsandten Personal > Auslandslehrer . Ergänzend Auslandsbeamte, > Europäische Schulen, > Goethe-Institut, > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute. Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Aufwendungen der Eltern für den Schulunterricht ihrer Kinder bei einem vorübergehenden Einsatz im > Ausland sind keine > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch dann, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Angemessenheit der Vergütung, Sonderzuwendungen, Altersversorgung

Rz. 95 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Selbst wenn ein Dienstverhältnis zwischen den Ehegatten steuerlich anerkannt wird (> Rz 90), sind die Vergütungen nur insoweit Arbeitslohn und als BA abziehbar, als sie angemessen sind. Angemessen iS einer Obergrenze ist idR der Betrag, den die Beteiligten selbst als angemessen ansehen, es sei denn, dass er willkürlich, dh ohne zutreffende s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; zu den Vorteilen > Lohnsteuer Rz 9). Rz. 2 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 80 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Unter Eheleuten und anderen Angehörigen des engeren Familienkreises wie Eltern/Kinder oder Geschwistern bestehen typischerweise die zwischen Fremden natürlichen Interessengegensätze nicht: Die Mitarbeit im Beruf oder Gewerbe eines Familienangehörigen kann auf familiärer ebenso wie auf bewusst arbeitsrechtlich gestalteter Grundlage organisier...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien ent...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tagungen, Lehrgänge

Rz. 10 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Reist der Stpfl zu Fachtagungen, Lehrgängen, Kongressen, Symposien, Workshops an einen Ort, der wegen schöner Lage oder wegen seines Kultur- und Erholungswerts regelmäßig auch Urlaubsreisende in großem Umfang anzieht, so deuten auf eine berufliche (oder private) Veranlassung solcher Reisen folgende Kriterien hin: Rz. 10/1 Stand: EL 113 – ET: ...mehr

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Keine Kürzung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen an das studierende Kind bei Unterhaltsleistungen von dessen nichtehelichem Lebensgefährten.

Leitsatz Eine Aufteilung nach § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG ist nur vorzunehmen, wenn der andere Unterhaltsleistende hierzu nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG zivilrechtlich verpflichtet ist oder wenn er nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG einem zivilrechtlich Unterhaltsverpflichteten gleichgestellt ist; eine sittliche Unterhaltsverpflichtung reicht nicht aus. Der nichteheliche Lebensgefähr...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / IV. Wechselwirkungen mit §§ 1601 ff. BGB bei volljährigen Kindern

1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld Bislang nicht dargestellt ist die Situation bezüglich nicht privilegiert volljähriger Kinder, wenn ein Elternteil ein weiteres Kind bekommt und sich für den Bezug von Elterngeld entscheidet. Für das Kind stellt sich die Frage, ob es die Rollenwahl des Elterngeld beziehenden, unterhaltspflichtigen Elternteils zu akzeptieren hat und daher mög...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / b) Die Kindeswohldienlichkeit des Großelternumgangs im Spannungsfeld zu den Elternrechten

Die gerichtliche Durchsetzung eines Umgangsrechts auf Initiative eines Großelternteils ist meistens deshalb erforderlich, weil ein Umgangskontakt von den bzw. dem betreuenden und sorgeberechtigen Elternteil(en) ablehnt wird. Dies wirft das Problem des Verhältnisses des elterlichen Sorgerechts zum Umgangsrecht der Großeltern auf. Denn die Wahl des Umgangs mit Dritten ist zunä...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / II. Das Umgangsrecht der Großeltern nach den Vorstellungen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein könnte".[6] Von einem genuinen Recht der Großeltern auf Um...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch begründet. Denn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist, sind gegeben. Die Rechtsnachfolge der Beteiligten zu 1) ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Testament...mehr