Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / c) Wiederheirat; neue sexuelle Orientierung

Rz. 24 Die Heirat des Sorgeberechtigten mit einem schwer vorbestraften Dritten kann einen Abänderungsgrund nach § 1696 BGB darstellen, wobei insoweit jedoch eine nähere Einzelfallbewertung geboten ist. Die Wiederheirat der bislang nicht betreuenden Mutter, in deren Zusammenhang sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit aufgibt, konnte nach überkommener Auffassung ein Grund für eine...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerechtsausübung durch Vollmacht; Ermächtigung

Rz. 20 Angesichts der Verrechtlichung aller Lebensbereiche besteht ein hohes praktisches Bedürfnis für die Rechtsinstitute der Vollmacht und der Ermächtigung als Mittel zur Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse. Dabei wird eine Vollmacht von einem Sorgerechtsinhaber an eine Person erteilt, die nicht sorgeberechtigt ist, während die Ermächtigung von einem sorgeberechtigten Elt...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Kollision zwischen Sorge- und Umgangsrecht

Rz. 51 In dem bereits bestehenden Spannungsverhältnis zwischen der Personensorge des einen Elternteils und der Umgangsbefugnis des anderen Elternteils, die sich als selbstständige, einander wechselseitig beschränkende Rechte gegenüberstehen,[193] ist als weitere Rechtsposition das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes und sein eigener Anspruch auf Umgangsausübung mit be...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Längere Zeit

Rz. 161 Diesen Begriff definiert § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB nicht näher. Allerdings ist auch dieses Zeitmaß auf das Kindeswohl zu beziehen und vom Alter und Zeitempfinden des Kindes abhängig zu machen.[605] So kann etwa bei ablehnender Haltung eines neunjährigen Kindes ein Zeitraum von einem Jahr in Betracht kommen. Ein unbefristeter Zustand, dem vorzubeugen ist, entsteht in der...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Sonstige Fallgestaltungen

Rz. 58 Nach zunächst bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge tritt alleinige Sorge eines Elternteils ein, wenn der andere Elternteil in der Wahrnehmung seiner Sorgerechtsbefugnisse ausfällt durch Rz. 59 Im Fall der bestehenden Alleinsorge eines Elternteils sieht §...mehr

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§ 13 Formularteil / VII. Herausgabe und Benutzung der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände

Rz. 61 Muster 13.56: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe und Benutzung der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände Muster 13.56: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe und Benutzung der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Der Begriff der Erziehung

Rz. 81 Unter dem Begriff der Erziehung erfasst man die Sorge für die sittliche, geistige und seelische Entwicklung zunächst des Kindes und dann des Jugendlichen, d.h. der Inbegriff aller pädagogischen Maßnahmen, durch die ein Kind erwachsen werden soll, so dass es in der Lage ist, seine Motive unter Kontrolle zu halten, seine Persönlichkeit im gedeihlichen Zusammenleben mit ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / V. Ruhen und Ende der Vermögenssorge

Rz. 162 Ruht die Vermögenssorge nach den §§ 1673, 1674 Abs. 1 BGB, ist sie nach §§ 1666, 1667 BGB entzogen worden oder endet sie durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, so sind die Eltern verpflichtet, das Vermögen herauszugeben und auf Anforderung über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen (§ 1698 Abs. 1 BGB).[562] Rz. 163 Soweit es um die Nutzungen des Vermögens geht,...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / VIII. Umgangsrechtsvereinbarungen der Eltern

Rz. 237 Unter Geltung des FGG wurde eine zu gerichtlichem Protokoll geschlossene Vereinbarung der Eltern[849] zum Umgang nicht als Verfügung im Sinn des § 33 Abs. 1 FGG angesehen.[850] Sie musste daher familiengerichtlich gesondert gebilligt werden,[851] – sogenannte Erhebung zum Be­­schluss –, um als Vollstreckungstitel zu gelten. Nach nunmehr geltender Gesetzeslage sind ­E...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Aufwendungen bei der Ausübung der elterlichen Sorge

Rz. 341 Soweit Eltern Aufwendungen bei Ausübung der elterlichen Sorge für erforderlich halten dürfen, können sie nach § 1648 BGB von dem Kind Ersatz verlangen. Die praktische Bedeutung dieser Regelung ist eher gering und findet nur dann Anwendung, wenn die Aufwendungen nicht nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ohnehin von den Eltern zu tragen sind. Das sind typischerweis...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 11. Eilzuständigkeit für dringende Schutzmaßnahmen, Art. 20 Brüssel IIa-VO

Rz. 24 Diese ausnahmsweise Zuständigkeit des für die Hauptsache international unzuständigen Gerichts (sonst griffe schon Art. 8 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) ist eng auszulegen; Maßnahmen treten außer Kraft, sobald das international zuständige Gericht selbst entschieden hat, Art. 20 Abs. 2 Brüssel IIa-VO. Der EuGH hat diese Grundsätze bestätigt und präzisiert:[69] Eine von einem nat...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Umgangsrecht

Rz. 90 Auch wenn nach §§ 1626 Abs. 3, 1684 Abs. 1 BGB der nicht betreuende Elternteil grundsätzlich ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, ist die Beschränkung seiner Erziehungsfreiheit im Einzelfall hinzunehmen, soweit durch gerichtliche Entscheidung sein Umgangsrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / bb) Verhaltensbedingte Härtegründe

Rz. 207 Ein Versorgungsausgleich findet auch nicht statt, soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm zustehende Versorgungsanrechte, die an sich auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind. Das entspricht der Härteregelung des § 1587c Nr. 2 BGB a.F. Erfasst wird jedes Verhalten,...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 40 Das Gericht hat die Möglichkeit, gegen den Verpflichteten Ordnungshaft anzuordnen, wenn Rz. 41 Die tatrichterliche Entscheidung dazu, welches Ordnungsmittel zur Anwendung kommt, wird zuvörderst durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz be...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 4. Ende der Inobhutnahme

Rz. 134 Aus der gesetzgeberischen Zielsetzung der Inobhutnahme – des unmittelbaren Handelns in Eil- und Notfällen – folgt, dass die Inobhutnahme unverzüglich zu beenden ist, wenn die Voraussetzungen für den Eingriff nach § 42 SGB VIII nicht mehr vorliegen. Jeweils am Einzelfall orientiert muss fortlaufend bis zur familiengerichtlichen Entscheidung geprüft werden, ob die Inob...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / I. Verfahrensart

Rz. 5 Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG ist nur in Kindschaftssachen im Sinne des § 151 FamFG vorgesehen, die die Person des Kindes betreffen, sei dies unmittelbar oder mittelbar. Wird dem Kind in einer ausschließlich vermögensrechtlichen Angelegenheit ein Verfahrensbeistand bestellt, so ist § 158 FamFG schon dem Grunde nach nicht anwendbar (zur Anfe...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 17. Erwerbsobliegenheit

17.1 Bei der Betreuung eines Kindes besteht keine Erwerbsobliegenheit vor Vollendung des 3. Lebensjahrs, danach nach den Umständen des Einzelfalls insbesondere unter Berücksichtigung zumutbarer Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils, auch unter dem Aspekt des neben der Erwerbstätigkeit anfallenden Betreu...mehr

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§ 13 Formularteil / a) Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 5 Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstelleri...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 13. Abänderung nach § 1696 BGB

Rz. 145 Die Abänderung einer nach dem HKÜ ergangenen Entscheidung ist nicht möglich.[474] § 1696 Abs. 1 BGB ist auch nicht analog anzuwenden.[475] Gegen eine analoge Anwendung Art. 19 HKÜ, wonach eine Rückführungsentscheidung gerade nicht als Sorgerechtsentscheidung anzusehen ist. Vielmehr soll die Entscheidung nach dem HKÜ lediglich den Zustand vor der Entführung wiederhers...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Schwiegereltern

Rz. 388 Vorsorgender Vertrag> Übertragen Schwiegereltern an das Schwiegerkind allein oder an dieses und das eigene Kind zusammen Vermögenswerte, etwa eine Immobilie oder die Mittel zu ihrem Erwerb, kann es beim Scheitern der Ehe zum Streit darüber kommen, wem diese zugedacht war. Eine neuere Entscheidung des OLG Bremen[219] zeigt, welche Beweisprobleme sich ergeben können und...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Eingliederungsmodell

Rz. 324 § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB beinhaltet das sog. Eingliederungsmodell, das auch als Residenz- oder Domizilmodell benannt wird. Es zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind gewöhnlich mit einem Elternteil zusammenlebt und sich die Kontakte zum anderen Elternteil auf Besuche, gemeinsame Wochenenden sowie Ferien und Feiertage beschränken. Durch dieses Modell wird dem Kind ein ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 348 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Mi...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 16 Muster 13.15: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.15: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 53 Muster 13.48: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Muster 13.48: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In d...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Genehmigung des Familiengerichts bzw. des Betreuungsgerichts

Rz. 328 Nach der Systematik des FamFG ist für die Pflegschaft für einen Minderjährigen oder eine Leibesfrucht das Familiengericht, für die weiteren Pflegschaften – mit Ausnahme der Nachlasspflegschaft (§§ 1960 ff. BGB) und der verfahrensrechtlichen Pflegschaft für abwesende Beteiligte (§ 364 FamFG) – das Betreuungsgericht zuständig. Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts für...mehr

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§ 13 Formularteil / 4. Zustimmung zum Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

Rz. 21 Muster 13.20: Zustimmung zum Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.20: Zustimmung zum Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / C. Feststellung und Ausschöpfung des optimalen Regelungsrahmens bei der Vertragsgestaltung

Rz. 8 Praxistipp Die Grobstruktur des anwaltlichen Vorgehens ist folgende: 1. Mandantenwunsch – was will der Mandant? Welchen Vertrag möchte er in Auftrag geben? Beispiel Der Mandant wünscht einen Globalverzicht incl. Verzicht auf den Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und Gütertrennung. Die Verlobten haben bereits ein gemeinsames Kind im Alter von 3 Jahren. F ist sch...mehr

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zerb 1/2017, Zur sittlichen... / Leitsatz

Im Rahmen der Prüfung der sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption hat das zuständige Gericht eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei es insgesamt darauf ankommt, dass die Adoption auf die Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses gerichtet ist, welches einem originären familiären Abstammungsverhältnis gleicht. Der Antrag ist...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Nestmodell

Rz. 325 Diese Betreuungsvariante zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind in derselben Wohnung abwechselnd von beiden Elterteilen betreut wird. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass das Kind zu keinem Zeitpunkt sein gewohntes Umfeld verlassen muss. Der wesentliche Nachteil besteht allerdings darin, dass eine Umsetzung nur in Betracht kommt, wenn jeder Elternteil zusät...mehr

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zerb 1/2017, Zur sittlichen... / Sachverhalt

Die Beteiligten beantragen, dass die Annahme der volljährigen 27-jährigen Beteiligten zu 1) als Kind des 88-jährigen Beteiligten zu 2) gemäß den §§ 1767, 1770 BGB vom Gericht ausgesprochen wird. Zur Begründung führen die Beteiligten aus, dass zwischen ihnen eine starke innere Verbundenheit entstanden sei. Sie würden sich seit 7 Jahren kennen. Auch wenn sie nicht in einem Haus...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (4) Dominanter Einfluss der Großeltern

Rz. 297 Im Rahmen des Förderungsgrundsatzes ist bei gleicher Erziehungseignung beider Elternteile auch dem Umstand Rechnung zu tragen, inwieweit ein Elternteil durch die Familie des anderen Elternteils in massiver Form abgelehnt wird. Wird etwa die Mutter von den Eltern des Vaters vehement abgelehnt und haben diese zudem einen erheblichen Einfluss auf das Kind, so besteht im...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Örtliche und instanzielle Zuständigkeit

Rz. 225 (Zur örtlichen Zuständigkeit vgl. § 1 Rdn 371 ff.) Rz. 226 (Zur instanziellen Zuständigkeit vgl. § 1 Rdn 382.) Rz. 227 (Zu Begriff, Umfang und den verfahrensrechtlichen Ausprägungen des Amtsermittlungsgrundsatzes zunächst eingehend – mutatis mutandis – siehe § 1 Rdn 383 ff.) Das Gericht hat die familiäre Situation nach § 26 FamFG von Amts wegen umfassend aufzuklären und...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (1) Begriff

Rz. 263 Entscheidend für den Kontinuitätsgrundsatz ist, welcher Elternteil auch für die Zukunft eine möglichst einheitliche, stetige, stabile und gleichmäßige Betreuung und Erziehung gewährleisten kann.[990] Denn Erziehung bedeutet Aufbauen von Lebens- und Verhaltenskonstanten.[991] Dieser Aspekt ist doppelrelevant: Während im Rahmen des Kontinuitätsgrundsatzes hier vor alle...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Vorbemerkungen

Rz. 53 Bedarf es einer familiengerichtlichen Regelung zum Umgangsrecht, da sich die Eltern hierüber außergerichtlich nicht verständigen konnten, so hat das Gericht in seine Entscheidung sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Kindeswohl und die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger einzubeziehen; wobei oberster Maßstab jeder zu treff...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Anhörung und Beteiligtenstellung des Jugendamts (§ 162 FamFG)

Rz. 440 Im Gegensatz zu der zuvor in § 49a Abs. 1 FGG vorgenommenen Auflistung der familiengerichtlichen Verfahren, in denen das Jugendamt anzuhören war, fasst § 162 Abs. 1 S. 1 FamFG dies nur kurz und plastisch unter dem Begriff der Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, zusammen. Einbezogen werden damit nach neuem Recht auch Verfahren nach §§ 1628, 1629 Abs. 2 S. ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / II. Abänderung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Rz. 81 Ist eine ausländische Entscheidung anerkennungsfähig, kann sie im Inland wegen veränderter Umstände abgeändert werden. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB vorliegen.[219] Es müssen daher triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe vorliegen, die erst nach der Entscheidung entstanden sein dürfen.[220] Dies gilt grundsätzlich auch z...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Die Eltern als Sorgerechtsträger

Rz. 12 Wer Träger der elterlichen Sorge ist, kann sich unmittelbar kraft Gesetzes, kraft Erklärung oder durch gerichtliche Entscheidung ergeben. Die Pflege und Erziehung des Kindes obliegt nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG vorrangig seinen Eltern. Es handelt sich insoweit um das "natürliche Recht" der Eltern,[38] einhergehend mit den hieraus für sie folgenden Verpflichtungen. Elter...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Nichterfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung

Rz. 213 Zielrichtung dieser Alternative ist, eine Gefährdung der Gesamtvermögenslage zu verhindern.[801] Voraussetzung ist danach grundsätzlich allerdings eine Bedürftigkeit des Kindes, einhergehend mit einer Leistungsfähigkeit der Eltern. Ist das Kind vermögend i.S.d. § 1602 Abs. 2 BGB, so ist ihm sein Vermögen und sein Arbeitsentgelt in angemessenem Umfang zu belassen.[802]...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Dauer der Vertretungsmacht

Rz. 144 Die Vertretungsmacht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB dauert solange an, wie die Voraussetzungen dieser Norm vorliegen. Die Vertretungsmacht endet daher mit Obhutsbeendigung. Auch mit Erlass einer anderweitigen Sorgerechtsentscheidung – auch wenn sie im Wege der einstweiligen Anordnung ergeht – endet die Vertretungsmacht des Obhutsinhabers. Ist zu diesem Zeitpunkt ein von...mehr

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§ 3 Der Miterbe / f) Berechnungsbeispiele

Rz. 574 Beispiel 1 Der Erblasser stirbt im Jahr 2008 unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 200.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S im Jahr 1988 Aktien im Kurswert von 65.000 EUR, indexierter Wert: 136.000 EUR; T im Jahr 1998 ein Grundstück im Wert von 40.000 EUR, indexierter Wert: 52.000...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.7 Anlagen

Anhang I - Düsseldorfer Tabelle Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E. Anhang III - Rechenbeispiele Absoluter Mangelfall (für 1.1.2017 gerechnet) Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.760 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18-jähriges Kind K1, das bei der Mu...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Notvertretungsrecht

Rz. 115 Bei Gefahr im Verzug sieht § 1629 Abs. 1 S. 4 BGB die Berechtigung jedes Elternteils vor, die zum Wohl des Kindes erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen. Praktisch relevantester Anwendungsfall ist die Zustimmung zu einem medizinisch indizierten Eingriff, wenn der andere Elternteil trotz zumutbarer Bemühungen nicht erreichbar und eine weitere Verzögerung nicht ve...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr