Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Alleinsorge eines Elternteils

Rz. 173 Stand die elterliche Sorge dem verstorbenen Elternteil allein zu – gleichgültig ob nach § 1626a Abs. 3 BGB oder aufgrund von § 1671 BGB, so ist dem anderen Elternteil nach § 1680 Abs. 2 BGB die Sorge zu übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.[588] Bei der durchzuführenden Kindeswohlprüfung gelten die zu § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB entwickelten Kriterien....mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Gefährdung des Kindeswohls

Rz. 159 Eine dauerhafte Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts sind nur möglich, wenn andernfalls das Kindeswohl nachhaltig gefährdet wäre.[598] Der Ausschluss des Umgangs ist also nur gerechtfertigt, wenn er nach den Einzelfallumständen unumgänglich ist, um eine akute Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden, und wenn der Ge...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IV. Grundlagen der Verfahrensführung

Rz. 365 Zu den Grundlagen der Verfahrensführung finden sich in der Literatur anschauliche Schaubilder.[1297] Wegen des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist das Gericht verpflichtet, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidung einzubeziehen.[1298] Hiermit geht einher, dass das Gericht seiner Entscheidung auch nur solche Tat...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Voraussetzungen der Wohnungsdurchsuchung

Rz. 51 § 91 Abs. 1 FamFG entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 758a Abs. 1 ZPO und unterscheidet sich nur insoweit, als keine Regelung der örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit enthalten ist, wobei dies jedoch mit Blick auf § 88 Abs. 1 FamFG entbehrlich ist. Die Notwendigkeit zur Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses besteht im Falle mangelnder Einwilligung...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Anforderungen an die Begleitperson

Rz. 191 Bei der Auswahl der möglichen Begleitpersonen sollte Wert darauf gelegt werden, dass sie entweder bereits das Vertrauen des Kindes besitzen oder aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung in der Lage sind, die Begleitung kindgerecht umzusetzen. In Betracht kommen daher vor allem Einrichtungen der Träger der Jugendhilfe und hier insbesondere das Jugendamt [741] oder Vereine,...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Zweck der Anhörung

Rz. 414 Die Anhörung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 103 Abs. 1 GG, dem Anspruch auf rechtliches Gehör. Darüber hinaus ist sie essentieller Bestandteil des aus dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) folgenden Gebots der Sachaufklärung und richterlichen Überzeugungsbildung.[1497] Der Anspruch des Kindes darauf, seine Wünsche, Neigungen und Bindungen per...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der ...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehal...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 121 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diffe...mehr

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§ 10 Kostenrecht / A. Kostenverteilung

Rz. 1 Die Regelungen zu den Gerichtskosten und Verfahrenswerten in Familiensachen und in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind seit dem 1.9.2009 im FamGKG enthalten.[1] Das FamGKG wurde allerdings durch das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG modifiziert.[2] Rz. 2 Kosten im Sinn des FamFG sind die Gerichtskosten sowie die zur Durchführung des Verfahrens notwend...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Voraussetzungen

Rz. 209 Unter den Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB ist ein staatlicher Eingriff in die Vermögenssorge legitimiert.[791] Erforderlich ist dazu, dass durch das Verhalten des Sorgerechtsinhabers das Kindesvermögen gefährdet wird. Eine Gefährdung des Kindesvermögens ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens nach den obwaltenden Umständen wahrscheinlich ist, mindestens a...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 3. Zentrale Behörden

Rz. 133 Jeder Vertragsstaat hat die Pflicht, eine Zentrale Behörde zu bestimmen, die für die Ausführung des Übereinkommens national wie international einzustehen hat, Art. 6 Abs. 1 HKÜ. In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Aufgabe seit dem 1.1.2007 von dem Bundesamt für Justiz in Bonn wahrgenommen, § 3 IntFamRVG, in anderen Ländern ist für diese Aufgabe häufig das Jus...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / d) Stellungnahme und Folgen für die Vertragsgestaltung

Rz. 347 Das Bundesverfassungsgericht postuliert einen Teilhabeanspruch an den in der Ehe geschaffenen Vermögenswerten incl. des Zugewinnvermögens (positives Interesse).[196] Rz. 348 Der Bundesgerichtshof postuliert einen Abwehranspruch gegen ehebedingte Nachteile (negatives Interesse). Rz. 349 Beispiel F und M sind gleich alt, haben die gleiche akademische Ausbildung, sind auc...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Konkretheitsgebot

Rz. 60 In der zu erlassenden familiengerichtlichen Entscheidung ist das Umgangsrecht entweder einheitlich und konkret zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen.[218] Aufgrund dieses Konkretheitsgebotes [219] (siehe im Einzelnen – auch mit Formulierungsbeispielen – § 6 Rdn 16 ff.) – das auch für den begleiteten Umgang,[220...mehr

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§ 3 Der Miterbe / bb) Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Erzeugers

Rz. 9 Bei kollusivem Zusammenwirken der Kindesmutter mit dem tatsächlichen Vater eines als ehelich geltenden Kindes hat der Scheinvater einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter als Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 S. 1 BGB zur Geltendmachung des Unterhaltsregresses – und damit auch zur Anfechtung der Vaterschaft.[23] Die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft hat unm...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Nicht miteinander verheiratete Eltern

Rz. 57 Die nicht verheiratete Mutter erlangt mit der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge für das Kind (§ 1626a Abs. 3 BGB). Dieser Rechtszustand giltmehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Kinderbetreuungsmodelle

Rz. 323 Im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern ist die Entscheidung zu treffen, bei welchem ­Elternteil das Kind künftig seinen Aufenthalt haben wird. Bis zur Grenze der Kindeswohlge­fährdung obliegt den Eltern die autonome Entscheidung darüber, wie sie die Aufgabenverteilung gestalten und wie im Einzelnen der Aufenthalt des Kindes geregelt sein soll. Bei der Kindesbetr...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Ausschluss des Vertretungsrechts kraft Gesetzes

Rz. 134 Soweit die Gefahr von Interessenkollisionen [498] besteht, sind die Eltern von der Vertretung ausgeschlossen (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795, 1796 BGB). Für dieses Vertretungsverbot ist keine konkrete Gefährdung des Kindesvermögens notwendig.[499] Es genügt die bloße Möglichkeit der Benachteiligung. Soweit jedoch das Geschäft nach seiner konkreten Ausgestaltung für das Kin...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 11. Rechtsmittel

Rz. 142 Gegen eine im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung findet das Rechtsmittel der Beschwerde – Frist aber ausnahmsweise zwei Wochen! – zum Oberlandesgericht statt, § 40 Abs. 2 IntFamRVG.[450] Innerhalb derselben Frist muss die Beschwerde auch zugleich begründet werden (§ 40 Abs. 2 S. 2 IntFamRVG.[451] Eine Verlängerung der Begründungsfrist ist gesetzlich nicht vorges...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 4. Zuständigkeit bei widerrechtlichem Verbringen, Art. 10 Brüssel IIa-VO

Rz. 17 Um Kindesentführung[55] durch einen Elternteil zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, gewährleistet Art. 10 der Verordnung, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt vor der Entführung hatte, auch nach der Entführung für die Hauptsache des Falls zuständig bleiben. Die internationale Zuständigkeit kann den Gerichten des n...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Zielrichtung

Rz. 33 Wird einem bestehenden Vollstreckungstitel, der auf die Herausgabe eines Kindes oder die Umsetzung einer Umgangsregelung gerichtet ist, zuwider gehandelt, so kann das Familiengericht die Nichtbefolgung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes ahnden. Im Gegensatz zur bislang geltenden Gesetzeslage bedarf es keiner zwischengeschalteten Androhung mehr. Anstelle der Androh...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Anhörung der Beteiligten

Rz. 228 Wie im Sorgerechtsverfahren sind auch im Umgangsrechtsverfahren die Eltern (§ 160 FamFG) und das Kind (§ 159 FamFG)[828] persönlich sowie das Jugendamt (§ 162 Abs. 1 FamFG) und ggf. die Pflegeperson (§ 161 Abs. 2 FamFG) anzuhören. In Umgangsverfahren wird von der Anhörung eines Kindes ab Vollendung des 3. Lebensjahres nur selten abgesehen werden können (dazu im Einze...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Gemeinschaftliche Vertretung

Rz. 112 Trotz des im Rahmen bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge für die Eltern grundsätzlich geltenden Gesamtvertretungsprinzips kann – im Einzelfall bzw. für einen bestimmten Kreis von Geschäften – ein Elternteil den anderen Elternteil bevollmächtigen, Erklärungen zugleich als sein Untervertreter abzugeben. Die Erteilung einer solchen Unterbevollmächtigung ist auch ko...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Verstöße der Eltern gegen vermögensrelevante Schutzpflichten

Rz. 212 Eine Eingriffsbefugnis des Familiengerichts besteht erst dann, wenn den Eltern ein in ihren Verantwortungsbereich fallendes Versagen bei Ausübung der Vermögenssorge angelastet werden kann. Vorrangig sind dabei die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1666 Abs. 2 BGB zu prüfen. Insoweit werden die Eingriffsmöglichkeiten in die Vermögenssorge als Regelbeispiele zu § ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Gerichtliche Maßnahmen

Rz. 216 Die Verletzung der Pflicht zur Vermögenssorge löst vorrangig einen Schadensersatzanspruch nach § 1664 BGB aus.[805] Parallel ergeben sich aus § 1667 BGB mögliche Anordnungen, um das Kind künftig vor einem elterlichen Fehlverhalten zu schützen. Bevor Maßnahmen nach § 1666 BGB ergriffen werden können, ist regelmäßig zunächst von den – milderen – in § 1667 BGB aufgezeig...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (e) Schädliche Erziehungseinflüsse

Rz. 290 Im Rahmen der Ausgestaltung der Umgangskontakte kann sich der schädliche Erziehungseinfluss eines Elternteils auf das Kind dokumentieren, etwa in der Sexualisierung des Umgangs und fehlender Grenzwahrung. Auch wenn hierin nicht automatisch in jedem Fall ein sexueller Missbrauch liegen muss, wird es naheliegen, diesem Umstand bei der Sorgerechtsregelung – und ggf. bei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 10 KSÜ

Rz. 32 Art. 10 KSÜ enthält eine Annexzuständigkeit des Gerichts der Ehesache. Diese endet allerdings – anders als im Rahmen der Brüssel IIa-VO! – wenn die Entscheidung in der Ehesache rechtskräftig geworden oder das Eheverfahren anderweitig beendet worden ist. Folgendes Prüfungsschema bietet sich an (damit die Zuständigkeit greift, müssen alle Fragen mit ja beantwortet werde...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Die Aufhebung der elterlichen Vertretungsmacht (§ 1629 Abs. 2 BGB)

Rz. 133 Die elterliche Vertretungsmacht kann kraft Gesetzes oder durch familiengerichtliche Entscheidung aufgehoben werden. Rechtsfolge ist jedoch nicht das Alleinvertretungsrecht des anderen Elternteils – vielmehr sind beide Elternteile von der Vertretung ausgeschlossen. Für das vorzunehmende Geschäft ist nach § 1909 Abs. 1 BGB ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[496] Für d...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / a) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 130 Wird eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, ist die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts gegeben, § 23b Abs. 1 S. 1 GVG. Für die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen ist im Rahmen des HKÜ das Familiengericht freilich auch dann zuständig, wenn es sich um ein Kind handelt, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind.[391]mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Vorgeburtliche Sorgeerklärungen

Rz. 3 Muster 13.3: Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Muster 13.3: Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Jugendamt/Notar _________________________ Urkunden-Register-Nr.: _________________________ Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Unmöglichkeit der gemeinsamen Sorge

Rz. 317 § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB soll die Fälle erfassen, in denen die bislang allein sorgeberechtigte Mutter einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmt. Der Vater macht hier mit seinem Antrag von seinem verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch Gebrauch, auch gegen den erklärten Willen der Mutter durch gerichtliche Entscheidung die alleinige Sorge zu erhalten.[1185] Um eine G...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Sachliche und geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeit

Rz. 223 Die Regelung des Umgangs[822] mit einem Kind ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG eine Kindschaftssache und daher nach § 111 Nr. 2 FamFG eine Familiensache. Als solche ist sie gemäß § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG den Amtsgerichten sachlich zugewiesen. Die geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeit des Familiengerichts als Abteilung des Amtsgerichts folgt aus § 23b Abs. 1 GVG. Rz. 224 Ha...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / I. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 58 Die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist eine Familiensache kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs,[177] so dass die Entscheidung über die Verhängung von Ordnungsmitteln dem Familiengericht obliegt. Rz. 59 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 88 Abs. 1 FamFG. Daher erfolgt die Vollstreckung durch das Gericht, in dessen Bezirk das Kind, das herauszugeben b...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / VII. Objektive Beendigung der Hauptsache

Rz. 236 Mit objektiver Beendigung der Hauptsache – anders bei Beendigungserklärung, dort gelten die zu Rdn 215 ff. aufgestellten Grundsätze[846] –, sei es durch Erreichen der Volljährigkeit[847] oder Tod, entfällt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die unmittelbare Beschwer, so dass das Verfahren beendet ist, da der Zweck nicht mehr erreicht werden kann. Das Geric...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / c) Festlegung eines Zeitraums für die Einbeziehung von Anrechten

Rz. 53 Zulässig ist es auch, eine Höchstdauer in Bezug auf die in den Ausgleich einzubeziehenden Anrechte vereinbaren.[38] Insoweit muss nur klar erkennbar sein, an welchen Anfangs- und an welchen Endzeitpunkt die Eheleute anknüpfen. Rz. 54 Beispiel M und seine Frau F vereinbaren, dass aus der gemeinsamen Ehezeit nur Anrechte ausgeglichen werden sollen, welche nach der Geburt...mehr

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / V. Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 12 Kettenschenkung Schwiegereltern/eigenes Kind/Schwiegerkind Im Gegensatz zum Notar (siehe unter Notarhaftung, Rdn 13) muss der Rechtsanwalt über diese besondere Gestaltungsmöglichkeit, die der Steuervermeidung dient und daher grundsätzlich haftungsträchtig ist, nicht Bescheid wissen.[8]mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Gerichtlich gebilligte Vergleiche

Rz. 9 Vollstreckungsgrundlage sind ferner gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs. 2 FamG (siehe dazu § 2 Rdn 237). Bereits nach bisheriger Rechtslage konnten die Eltern im gerichtlichen Verfahren Vereinbarungen protokollieren lassen, die aber als solche nicht vollstreckungsfähig waren,[22] sondern zusätzlich der gerichtlichen Billigung...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Regelumgang

Rz. 121 Muster 9.14: Regelumgang Muster 9.14: Regelumgang Der Vater hat das Recht und die Pflicht, zweiwöchentlich Umgang mit dem Kind zu pflegen und es dazu von Freitag 18.00 bis Sonntag 18.00 zu sich zu nehmen. Der Umgang findet erstmals am _________________________ statt. An die Stelle eines ausgefallenen Umgangswochenendes tritt das nachfolgende Wochenende. Entsprechend ver...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / F. Unterbrechung und Erledigung des Verfahrens

Rz. 39 Wird das Kind während des kindschaftsrechtlichen Verfahrens volljährig, wird dadurch das Verfahren in der Hauptsache beendet. Eine Sachentscheidung kann nicht mehr ergehen.[126]mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Allgemeine Wohlverhaltensklausel

Rz. 123 Muster 9.16: Wohlverhaltensklausel Muster 9.16: Wohlverhaltensklausel Die Kindeseltern verpflichten sich wechselseitig, sich jeder Verhaltensweise zu enthalten, die das Verhältnis des anderen Elternteils zum Kind beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Verlöbnis und nichteheliche Lebensgemeinschaft ohne Verlöbnis

Rz. 9 Die Frage, ob auch noch nicht miteinander Verheiratete einen Vertrag für ihre künftige Ehe schließen können, stellt sich vor dem Hintergrund moderner Partnerschafts- und Lebensmodelle. Rz. 10 Ein Verlöbnis geht ungeachtet des Umstands, dass es heutzutage immer seltener formell vorgenommen wird, der Eheschließung notwendig voraus. Es ist das gegenseitige Versprechen, die...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2017 Anlage II Kindergeldanrechnungstabelle Anlage III Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ei...mehr