Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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ZAP 1/2015, Kindschaftsverfahren: Hinzuziehung von Pflegepersonen als Beteiligte

(OLG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2015 – 2 UF 160/14) • Pflegepersonen (hier: die Großeltern väterlicherseits der Kinder) können als Beteiligte zu einem Kindschaftsverfahren hinzuzuziehen sein. Familienpflege bedeutet Pflege und Erziehung eines Kindes in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie und geht im Bereich des BGB und FamFG über den Begriff erlaubnispflichtiger Familien...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Umgangsausschluss

Gemäß § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB kann eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs für längere Zeit angeordnet werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das BVerfG (FamRZ 2016, 1917 m. Anm. Splitt) hebt erneut hervor, dass das Gericht bei der Entscheidung sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 2. Inhalt des Sorgerechts

Das Sorgerecht umfasst die Personen- sowie die Vermögenssorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) einschließlich der gesetzlichen Vertretung des Kindes auch in gerichtlichen Verfahren (§ 1629 BGB). Die – praktisch in aller Regel nur relevante – Personensorge umfasst nach § 1631 Abs. 1 BGB vor allem die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufe...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Anspruch aus § 1570 BGB

Ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB besteht, wenn das betreute eheliche Kind noch keine drei Jahre alt ist. Danach verlängert sich der Unterhaltsanspruch, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB).mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 14/2016, Neuregelungen ... / Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung angenommen

Ebenfalls im Juni hat der Bundestag beschlossen, das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu vereinfachen. Mit dem neuen Gesetz werden zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert. Die Neuregelungen betreffen u.a. Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Ber...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Wechsel des Studienganges

Mit dem OLG Saarbrücken (FamRB 2015, 453 m. Hinw. Liceni-Kierstein) ist davon auszugehen, dass es sich noch um den Beginn einer Erstausbildung handelt, wenn das Kind den überobligationsmäßig früh begonnenen Studiengang nach dem ersten Semester wechselt und sein Studium in einem anderen Studiengang fortsetzt. Ein Studienwechsel ohne Einverständnis des Unterhaltspflichtigen ka...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Verlängerter Anspruch

In der Entscheidung zum Verhältnis zwischen Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt (s.o. unter II. 2.) hat sich der BGH auch mit den Voraussetzungen für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts befasst (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2016, 1511). Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Elternunterhalt/Leistungsfähigkeit

Der BGH hat klargestellt, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ein vom Unterhaltspflichtigen seiner Lebensgefährtin geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB als vorrangige sonstige Verpflichtung i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB gem. § 1609 Nr. 2 BGB von seinem Einkommen abzuziehen ist (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im September

Im September ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie bringen Änderungen insbesondere für Familien, Autofahrer und Reisende. Im Einzelnen: Kindergeld Ab September gibt es für jedes Kind 4 EUR mehr Kindergeld. Da die Regelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt wurde, bekommen die Familien sogar Nachzahlungen: pro Kind werden für acht Monate also 32...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Entzug

Das OLG Köln (FamRZ 2015, 1904) betont, dass es nicht den Eltern obliegt, ihre Erziehungsfähigkeit positiv zu beweisen und sich zu "bewähren"; vielmehr umgekehrt das Gericht den Entzug der elterlichen Sorge als massivsten Eingriff in das grundrechtlich geschützte Elternrecht nur dann anordnen darf, wenn und soweit ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit h...mehr

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ZAP 1/2017, Steuerbefreiung: Unentgeltliche Wohnungsüberlassung an nahe Angehörige

(BFH, Urt. v. 5.10.2016 – II R 32/15) • Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Für die Bestimmung zur Selbstnutzung genügt eine bloße Widmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber (etwa durch Angabe in der Erbschaftsteuererk...mehr

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ZAP 12/2016, Vaterschaft: Anfechtung durch den biologischen Vater

(OLG Hamm, Beschl. v. 11.2.2016 – 12 UF 244/14) • Bei der Anfechtung durch den leiblichen Vater ist zu beachten, dass das Kind, anders als bei der zwischenzeitig aufgehobenen Behördenanfechtung, nicht vaterlos gestellt wird, sondern seinen biologischen Vater zum rechtlichen Vater erhält. Maßgeblich ist deshalb, ob zwischen dem Kind und seinem Vater eine sozial gehaltvolle, v...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Hohe Einkünfte des betreuenden Elternteils

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 850. In Ausnahmefällen ist auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB trifft den einem minderjährigen Kind Barunterhaltspflichtigen keine erhöhte Unterhaltspflicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Bei ihm kann es sich auch um den das Kind betreuenden Elternteil...mehr

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ZAP 9/2015, Namensänderung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.1.2015 – 5 UF 202/14) • Nach § 1628 BGB kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen, wenn sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können. ...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / b) Gerichtliche Entscheidung bei Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)

Ist der andere Elternteil einverstanden mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, so ist dennoch eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel. Die Vereinbarung der Eltern allein hat noch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht, sondern ist nur Grundlage einer entsprechenden gerichtliche...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Vaterschaftsanfechtung

In Übereinstimmung mit dem Beschluss des BVerfG (FamRZ 2015, 817) zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB hat jetzt der EGMR (FamRZ 2016, 437) entschieden, dass es nicht gegen Art. 8 EMRK verstößt, wenn der Antrag des mutmaßlichen leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft unter Hinweis auf die zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bestehende sozial-famili...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 2. Örtliche Vorgaben

Der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, wird vom Umgangsberechtigten bestimmt; allein diesem obliegt auch die Entscheidung darüber, wie und in welcher Weise er den Umgangskontakt ausgestaltet (KG MDR 2015, 1241; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2 Rn 89, 93 m.w.N.). In der Regel wird es sich dabei zwar um die Wohnung des Umgangsberechtigten ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Negative Kindeswohlprüfung

Nach § 1626a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz beruht auf der Annahme, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternte...mehr

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ZAP 24/2015, Umgangsausschluss: Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens

(OLG Schleswig, Beschl. v. 22.9.2015 – 10 UF 105/15) • Vor der Anordnung eines vollständigen Umgangsausschlusses sind mildere Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von begleiteten Umgangskontakten zu prüfen. Eine gemeinsame Anhörung von vier Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren erscheint nicht geeignet, um zuverlässig bei jedem Kind einen beachtlichen ablehnenden Kindeswille...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / ee) Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Die Eheleute können neben der einfachen Gütergemeinschaft auch eine fortgesetzte Gütergemeinschaft miteinander vereinbaren. Hierbei wird die Gütergemeinschaft beim Tode eines Ehegatten nicht aufgelöst, sondern zwischen dem überlebenden Ehegatten und den ehelichen Kindern fortgeführt, § 1483 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Gesamtgut wird beim Tode des erstversterbenden Ehegatten nicht ve...mehr

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ZAP 3/2017, Genetische Abstammungsuntersuchung: Ausnahmefälle

(BGH, Beschl. v. 30.11.2016 – XII ZB 173/16) • Nach § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB können Vater, Mutter und Kind zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes voneinander verlangen, in eine genetische Abstammungsuntersuchung einzuwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe zu dulden. Der Anspruch aus § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, das...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / b) "Mütterrente": Schematische Anwendung auch bei Adoptiveltern

Zum 1.7.2014 wurden die Kindererziehungszeiten (KErzZ) für vor 1992 geborene Kinder (Schlagwort "Mütterrente") von bisher einem Jahr auf zwei Jahre erhöht und damit denen für seit 1992 geborene Kinder (drei Jahre) angenähert. Für Neurentnerinnen ab dem 1.7.2014 gilt der durch § 249 SGB VI modifizierte § 56 SGB VI mit kalendermonatsscharfer Ermittlung der KErzZ; § 307d SGB VI...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht: Keine Regelung gegen den erklärten Willen einer fast 15-Jährigen

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2015 – 10 UF 57/13) • Nach dem BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erzwingung des Umgangs gegen den erklärten Willen eines fast 15 Jahre alten Kindes gefährdet dessen Wohl, so dass ung...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / b) Erbfälle ab dem 1.4.1998

Erst im Jahre 1998 wurde durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz der Erbersatzanspruch sowie der Geldanspruch abgeschafft (BGBl I 1997, 2968). An deren Stelle wurde das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes in ein echtes gesetzliches Erbrecht umgewandelt. Diese Gleichstellung erfuhr aber eine Einschränkung, wonach für nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 gebor...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 3. Beachtlichkeit des Kindeswillens/Rechtsfolgen

Zwar reicht die Weigerung des Kindes regelmäßig nicht für einen Ausschluss des Umgangs aus, sondern ist durch geeignete Maßnahmen abzubauen. Allerdings ist vor allem bei älteren Kindern zu prüfen, ob eine nachhaltige also ernsthafte und nicht fremdbestimmte Umgangsverweigerung nicht einen Ausschluss des Umgangs – ggf. bis zur Volljährigkeit – rechtfertigt (KG FamRZ 2013, 709...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Rückgewähr von Schenkung der Schwiegereltern

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Problematik der Rückgewähr von Schwiegerelternschenkungen mit zwei neueren Entscheidungen weiter fortentwickelt. Schwiegerelterliche Zuwendungen erfüllen nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2010, 958) auch dann sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes wille...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Entzug der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge darf teilweise oder vollständig nur entzogen werden, soweit eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes i.S.v. § 1666 BGB besteht. Voraussetzung für die Annahme der Gefährdung ist dabei, dass die dem Kind drohende Gefahr bereits gegenwärtig in einem solchen Maß besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / c) Gerichtliche Entscheidung bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB)

Gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die gesetzliche Regelung des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ...mehr

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ZAP 18/2016, Verfahrenskostenhilfe: Summarische Prüfung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.5.2016 – 10 WF 57/16) • Das Amtsgericht darf schwierige Rechtsfragen nicht im summarischen Verfahren der Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Lasten des Antragstellers entscheiden. Denn auch der Bedürftige muss die Chance haben, schwierige Rechtsfragen obergerichtlich klären zu lassen. Soweit es bei der Frage, ob für das Begehren des um VKH nachsuch...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Auskunftsrecht

Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1686 BGB ein Auskunftsrecht, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung zu überzeugen. Das OLG Hamm (FamRZ 2016, 917) legt dar, dass zwar Gründe, die zur Versagung eines Umgangsrechts geführt haben, nicht ohne Weiteres auch zur Versagung des Auskunftsrecht führen...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Bestimmung der Eltern über Unterhalt durch Naturalleistungen

Gemäß § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern unter gebotener Rücksichtnahme auf die Belange eines unterhaltsberechtigten unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art der Unterhalt gewährt werden soll. Erforderlich ist eine umfassende Würdigung der beiderseitigen Interessen. Das OLG Karlsruhe (MDR 2015, 401) weist darauf hin, dass die finanziellen Interessen der Eltern ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Wechselmodell

Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf des Kindes (§ 161...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 6. Heterologe Insemination

Die frühere Praxis der anonymen Samenspende ist nicht in Einklang zu bringen mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht der mittels Samenspende gezeugten Kinder, ihre Abstammung zu kennen. Inzwischen ist anerkannt, dass eine Einigung zwischen den Eltern und dem behandelnden Arzt, die Anonymität des Samenspenders zu wahren, im Verhältnis zum ungeborenen Kind einen unzuläs...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Anfechtung

Der biologische, nicht rechtliche Vater kann gem. § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Vaterschaft zwar anfechten, wenn er an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, jedoch nur dann, wenn keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem bisherigen rechtlichen Vater besteht bzw. im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat. Nach Auffassung des OLG...mehr

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ZAP 2/2015, Kein Schadenersatz: Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz

(OLG Dresden, Urt. v. 26.8.2015 – 1 U 319/15) • Eine erwerbstätige Mutter (hier: eine Architektin) kann für ihren Verdienstausfall keinen Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung verlangen, auch wenn Amtsträger die ihnen obliegende Amtspflicht, ihrem Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt haben. Die erwerbstätigen sorgeberechtigten Elter...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / e) Dreißigster und Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter

Neben dem gesetzlichen Erbrecht und dem Voraus können zwei weitere Ansprüche bestehen, durch die das familiäre Näheverhältnis gewahrt werden soll. Nach § 1969 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Erbe verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zzt. des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt...mehr

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ZAP 24/2016, Amtspflichtverletzung: Nichterfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz

(BGH, Urt. v. 20.10.2016 – III ZR 302/15) • Eine Stadt kann ihre Amtspflicht zur Erfüllung des Förderanspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII verletzt haben, wenn sie trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs – als zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe – dem Sohn eines Klägers zum Ablauf seines ersten Lebensjahres keinen Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung gestellt hat. ...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Überlange Verfahren in Kindschaftssachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Mit einem Diskussionsentwurf, der auch der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient (Urt. v. 15.1.2015 – Beschwerde-Nr. 62198/11) verfolgt das Ministerium das Ziel...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 3. Aufenthaltsbestimmungsrecht

Einer der wesentlichen Punkte des Rechts der elterlichen Sorge ist das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, also bei getrennt lebenden Eltern festzulegen, bei welchem Elternteil das Kind leben soll. Vielfach wird zwischen den Eltern nicht um das gesamte Sorgerecht gestritten, sondern allein um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und daran anschließend um die Ausgestalt...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Schutzimpfung keine Alltagssorge

Ob empfohlene Schutzimpfungen in den Katalog der Alltagssorge des Elternteils fallen, bei dem sich das Kind aufhält, ist umstritten (bejahend OLG Frankfurt FamRZ 2011, 47; a.A. KG FamRZ 2006, 142). Das OLG Jena (MDR 2016, 655) und das OLG Frankfurt (FamRZ 2016, 834) sind der Auffassung, dass die Alltagssorge nicht die Befugnis umfasst, über die Vornahme oder Nichtvornahme vo...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Wechselmodell

Wenn sich ein Schwerpunkt der Betreuung nicht ermitteln lässt, weil die Eltern das sog. Wechselmodell praktizieren, kommt entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers in Betracht oder derjenige Elternteil, der den anderen für barunterhaltspflichtig hält, muss gem. § 1628 BGB die familiengerichtliche Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt herb...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / b) Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge

Die Verwandtenerbfolge wird durch die Einteilung in Ordnungen in ein Rangfolgeverhältnis gebracht. Danach gehören zu den Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel, § 1924 BGB), zu den Erben der zweiter Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Tante und Onkel, § 1925 BGB), zu den Erben der dritten Ordnung die Großeltern de...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Negative Kindeswohlprüfung

Nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB steht nicht verheirateten Eltern eines Kindes die gemeinschaftliche elterliche Sorge zu, soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Die Übertragung erfolgt auf Antrag, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 S. 1 BGB). Letzteres wird grundsätzlich vermutet, wenn der andere Elternteil keine Gründ...mehr

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ZAP 10/2017, Kinderunterhalt: Umfang des Ausbildungsunterhalts

(BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 192/16) • Im Rahmen der Unterhaltspflicht wird eine Berufsausbildung geschuldet, die der Begabung und den Fähigkeiten des Kindes am besten entspricht. Eltern, die ihrem Kind eine solche Berufsausbildung gewährt haben, sind grds. nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Für Ausbildungsabläufe, in denen nach einem ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Abstammungsklärung

Der Anspruch auf Auskunft sowie Umgang gem. § 1686a Abs. 1 BGB setzt zweierlei voraus, zum einen die leibliche Vaterschaft des Antragstellers, zum andern, dass dieser ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und dies dem Kindeswohl dient. Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die persönlichen Verhältnisse haben und die Auskunftsertei...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Vaterschaftsfeststellung des Samenspenders

Nach § 1600 Abs. 5 BGB ist die Anfechtung der Vaterschaft durch die rechtlichen Eltern ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer Einwilligung durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. In analoger Anwendung ist auch das Anfechtungsrecht des Samen spendenden biologischen Vaters ausgeschlossen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1209). Das OLG Zweibrück...mehr

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ZAP 7/2017, Kindesunterhalt: Wechselmodell

(BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15) • Der Unterhaltsbedarf bemisst sich beim Wechselmodell nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden Bedarf (Regelbedarf) insb. die Mehrkosten des Wechselmodells. Dass zur Ermittlung des Bedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle die Einkommen beider Elternteile einbezogen werden müssen, folgt...mehr

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ZAP 8/2017, Wucher: Schlüsseldienst

(OLG Köln, Urt. v. 22.11.2016 – 1 RVs 210/16) • Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers (§ 291 StGB) ist erforderlich, dass eine Zwangslage ausgebeutet wird. Das ist bei Beauftragung eines Schlüsseldienstes nicht allein wegen des Ausgesperrtseins der Fall. Vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, wie z.B. dass ein Kind in der Wohnung eingesperrt ist, Wasser aus einer versto...mehr