Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 1 Allgemeines / 4. Verträge mit Dritten

Rz. 20 Verträge mit Dritten sind nach allem keine Eheverträge, auch wenn sie einen Bezug zu einer bestimmten Ehe haben. Rz. 21 Beispiel Die Schwiegereltern verpflichten sich unter der Voraussetzung, dass ihr Kind mit seinem Ehegatten, ihrem Schwiegerkind, Gütertrennung vereinbart und eine anzuschaffende Immobilie zu Alleineigentum erwirbt, diesem eine bestimmte finanzielle Un...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Alleinzuständigkeit des nicht Sorgeberechtigten nach § 1687a BGB

Rz. 340 Hält sich das Kind mit Einwilligung des Sorgerechtsinhabers oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem nicht sorgeberechtigten Elternteil auf, so hat dieser die Befugnisse zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung sowie bei Gefahr im Verzug. Hierdurch wird die Position desjenigen Elternteils deutlich gestärkt, der berechtigt Umg...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / d) Der Umgangspfleger

Rz. 79 Der Umgangspfleger kann der Berechtigte aus einem Herausgabetitel sein, da er für die Zeit des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betroffene Kind innehat. Dann muss er grundsätzlich den Titel auch vollstrecken lassen.[209]mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 10. Geschenke

Rz. 101 Geschenke des Umgangsberechtigten in angemessener Form sind zulässig, soweit sie nicht geeignet oder darauf ausgerichtet sind, die Erziehungsziele des Sorgeberechtigen zu unterlaufen.[370] Soweit daher Geschenke in Rede stehen, die Gelegenheitsschenkungen übersteigen, muss eine vorherige Abstimmung mit dem Sorgeberechtigten erfolgen. Bei gemeinsamer Sorge steht diese...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2017

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2017 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2016 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährige...mehr

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§ 13 Formularteil / VI. Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG

Rz. 34 Muster 13.32: Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG Muster 13.32: Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG des _________________________ – Antragsteller/Vater – Ver...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht:

Grundsätzlich soll in Österreich der künftige Erblasser über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod frei verfügen können. Diese Intention des Gesetzgebers ist auch im ErbRÄG 2015 deutlich wahrnehmbar und wird immer mehr verstärkt. Eine gravierende Einschränkung dieser Testierfreiheit ist jedoch nach wie vor das Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil ist nach der Definit...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 4. Einschränkung des Auskunftsrechts

Rz. 210 Die Geltendmachung dieses Anspruches muss nicht dem Kindeswohl dienen, sondern darf ihm lediglich nicht widersprechen.[804] Das Kindeswohl ist daher nicht Maßstab des Auskunftsrechts, sondern lediglich seine Grenze.[805] Deshalb ist der Auskunftsanspruch nur in Ausnahmefällen einzuschränken. Folglich darf die Auskunft nur verweigert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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§ 40 Verkehrskonzepte / C. Tempo-30-Zonen (Zeichen 274.1, 274.2)

Rz. 19 Bei Errichtung ist eine Widmungsbeschränkung nicht erforderlich.[41] Der Verordnungsgeber hat den Sorgfaltsmaßstab für die Wahrnehmung von Tempo-30-Zonen über die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO hinaus dadurch verschärft, dass er in § 39 Abs. 1a StVO bestimmt hat, dass innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der An...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / d) Lösungsvorschlag: Vertrag über die Einrichtung und Führung eines Bankkontos ("Topfmodell")

Rz. 103 Einer nochmaligen Stellungnahme bedarf es vorliegend nicht. Problem und Lösung sind von der einzelnen Rechtsauffassung nicht abhängig. Rz. 104 Wenn der jeweilige Elternteil nicht immer beim "Topf" sein kann und der Topf nicht zum jeweiligen Elternteil kommen soll, bedarf es einer externen Lösung: der Topf muss an einen dritten Ort, und beide Elternteile müssen leichte...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Einigung gemäß § 156 FamFG

Rz. 391 Entsprechend der früheren Regelung in § 52 FGG sieht auch § 156 FamFG vor, dass das Gericht in den Kindschaftssachen der elterlichen Sorge, des Kindesaufenthaltes, des Umganges oder der Kindesherausgabe in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken soll.[1379] Hierzu gehört auch der Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten der Einrichtungen de...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / B. Verletzung fachlicher Standards und ihre Folgen

Rz. 9 Unabhängig davon, ob außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen der Jugendhilfe zur Überprüfung stehen, ist Anknüpfungspunkt stets die Frage, ob möglicherweise eine Verletzung fachlicher Standards vorliegt.[42] Problematisch ist hierbei, dass bislang entsprechende Standardisierungen nicht existieren[43] und diese wohl auch durch die jeweils gebotene Einzelfallprüfun...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / II. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit für den Erlass der einstweiligen Anordnung liegt bei dem Gericht, das auch in der Hauptsache zur Entscheidung berufen wäre (§ 50 Abs. 1 S. 1 FamFG). Hauptsacheverfahren in diesem Sinn ist das Verfahren, dessen Regelungsgegenstand mit dem des Eilverfahrens deckungsgleich ist.[31] Das ist bei verschiedenen Kindschaftssachen im Sinne von § 151 ...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / D. Aufhebung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen (§ 1696 Abs. 2 BGB)

Rz. 30 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat der Gesetzgeber auch § 1696 BGB in seiner bisherigen Fassung modifiziert. Eine Maßnahme nach den §§ 1666–1667 BGB oder sonstige kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind nach § 1696 Abs. 2 BGB aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist (siehe dazu eingehen...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Die pauschalierte Kostenbeteiligung nach § 90 SGB VIII

Rz. 141 Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist nach § 90 SGB VIII vorgesehen für Angebote Rz. 142 § 90 SGB VIII richtet sich dabei ausschließlich an die Träger der ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)

Rz. 18 Die in § 16 SGB VIII vorgesehene allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie[80] zielt auf die Vermittlung und Stärkung erzieherischer Kompetenzen.[81] Ohne Eingriff in das Erziehungsrecht[82] als solches, sollen Bedingungen geschaffen werden, die eine bestmögliche Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung gewährleisten,[83] wobei korrespondierend mit § 1631 Abs. ...mehr

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zerb 1/2017, Die Erstreckun... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1–3 sind die Kinder des Erblassers, die Beteiligten zu 4 und 5 sind die Kinder des Beteiligten zu 3, also die Enkel des Erblassers. Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau hatten am 7.5.1991 einen notariellen Erbvertrag geschlossen. Darin hatten sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und zu Erben des Längstlebenden ihre gemeinschaftlichen Ki...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nach § 1632 Abs. 4 BGB nur dann beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens auf Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – XII ZB 328/15). Eine Herausgabeanordnung ist keine bloße Vollstreckungsmaßna...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / Leitsatz

1. Eine gerichtliche Umgangsvereinbarung kann nur aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen abgeändert werden. Maßgeblich ist ausschließlich das Wohl der Kinder, die Änderung kann nicht mit dem Interesse eines beteiligten Elternteils begründet werden. Insbesondere kann sich die Mutter nicht darauf berufen, die von ihr im Vergleich übernommenen Bringdi...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2017) 2. Zahlbeträge Kindesunterhalt 3. Selbstbehaltsätze im Überblickmehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Die Leistungsvoraussetzungen

Rz. 100 § 35a SGB VIII sieht in seinen kumulativ[278] zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen[279] eine Eingliederungshilfe vor, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und hieraus folgend die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entweder bereits b...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Vorgezogene Teilmündigkeit

Rz. 120 Der Entwicklungsreife des Kindes entsprechend, kann dieses bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmte Rechtshandlungen alleine vornehmen. Dazu gehören etwamehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / a) Nach Heimatrecht bestehendes Gewaltverhältnis, Art. 3 MSA

Rz. 50 Art. 3 MSA betrifft den Fall, dass nach dem Heimatrecht des Kindes ein gesetzliches Gewaltverhältnis besteht, in das ausländische Behörden nicht eingreifen dürfen. Betroffen sind jedoch nur Gewaltverhältnisse, die unmittelbar auf Gesetz beruhen. Ein Gewaltverhältnis nach deutschem Recht als Aufenthaltsrecht kann z.B. nach § 1626a Abs. 2 BGB – originäre Alleinsorge der...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Zweck des begleiteten Umgangs

Rz. 185 Durch § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB wird der sog. begleitete oder beschützte Umgang geregelt.[707] Dies bedeutet, dass zum Schutz des Kindes der Umgang nur in Anwesenheit einer mitwirkungsbereiten dritten Person stattfinden darf (zum Umgangspfleger siehe Rdn 38). Der begleitete Umgang ist eine Ausnahmeregelung,[708] da es sich um eine Einschränkung des Umgangs im Sinn de...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 3. Beteiligung Minderjähriger an der Erbengemeinschaft

Rz. 308 Die Vorschrift des § 1629a BGB stellt die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern wieder her. Rz. 309 Das Vertretungsrecht der Eltern bei Rechtsgeschäften für minderjährige Kinder ist geregelt in § 1629 i.V.m. 1643 Abs. 1 BGB. Zu beachten ist die in diesem Zusammenhang bestehende Haftungsbeschränkun...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 4. Präambel

Rz. 109 Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle empfiehlt es sich, dem Vertragswerk eine Präambel voranzustellen, welche die aktuelle Situation beschreibt sowie die Entwicklung, welche die Ehe nach den gemeinsamen Vorstellungen der (künftigen) Eheleute nehmen soll. Rz. 110 Wichtig ist der Personenstand, also ob d...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Internationale Zuständigkeit aufgrund Normen außerhalb des KSÜ, Art. 16–22 KSÜ

Rz. 63 Beruht die internationale Zuständigkeit des Gerichts nicht auf den Vorschriften des KSÜ, so ist zu unterscheiden. Folgt die Zuständigkeit aus der Brüssel IIa-VO, so richtet sich das anwendbare Recht trotzdem nach Art. 15 Abs. 1KSÜ (sog. Gleichlauf);[147] denn das KSÜ ist erkennbar weitgehend auf die Brüssel IIa-VO abgestimmt. Anders, wenn die Zuständigkeit etwa auf da...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG

Rz. 14 Muster 13.13: Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG Muster 13.13: Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ______...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten

Rz. 91 § 1631a BGB enthält eine Beschränkung der Erziehungsfreiheit, weil in Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes in besonderem Maße auf die Eignung des Kindes sowie dessen persönliche Neigungen Rücksicht zu nehmen ist.[305] Hierzu gehört, dass im Zweifelsfall der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt wird (§ 1631a S. 2 BGB). Ziel ist es,...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Einschränkungs- und Ausschlussgründe

Rz. 163 Kommt eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts in Betracht, so sind in die durchzuführende Gesamtabwägung die Lebensverhältnisse des Kindes sowie beider Elternteile, einschließlich etwaiger neuer Partner einzubeziehen. Bedeutsam sind auch die Bindungen des Kindes zum jeweiligen Elternteil und die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Ausübung...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / g) Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)

Rz. 91 Ebenso wie die Vollzeitpflege sieht auch die Heimerziehung eine Unterbringung des Minderjährigen außerhalb des Elternhauses vor, allerdings nicht in einer sonstigen Familie, sondern in einer Einrichtung im Sinne des § 45 SGB VIII,[265] ohne dass sich hierdurch jedoch eine Veränderung der Personensorge ergäbe. Die im Vordergrund stehenden pädagogischen und therapeutisc...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Antragsinhalt

Rz. 355 Ein Antrag auf Übertragung der Sorge muss nicht den förmlichen Anforderungen des § 253 ZPO genügen.[1281] Es reicht aus, dass erkennbar ist, wer als Antragsteller auftritt und welches Ziel er verfolgt. Nach § 23 Abs. 1 FamFG soll allerdings ein verfahrenseinleitender Antrag begründet werden, wobei die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel ebenso anzugeb...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdeentscheidung

Rz. 45 Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss. Grundsätzlich hat es in der Sache selbst zu entscheiden (§ 69 Abs. 1 S. 1 FamFG). Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht ist nur statthaft, wenn (§ 69 Abs. 1 S. 2 und 3 FamFG)mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Der Hilfeplan

Rz. 52 Kann im jeweils zu bewertenden Einzelfall abgeschätzt werden, dass eine Hilfe für längere Zeit zu leisten ist, so soll gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 SGB VIII zur Abgabe eines fachlichen Votums die Entscheidung über die konkret zu wählende Hilfeart im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgen.[179] Als Maßstab für das Merkmal der "längeren Zeit" wird nach h.M. auf einen Zei...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / c) Form und Voraussetzung des Erbverzichts

Rz. 44 Gemäß § 2348 BGB bedarf sowohl der Erbverzichtsvertrag als auch der Pflichtteilsverzichtsvertrag der notariellen Beurkundung. Das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft, i.d.R. der Abfindungsvertrag, bedarf nach h.M. entsprechend § 2348 BGB der notariellen Form. Ist dieses wegen Formmangels nichtig, wird es durch den formgerecht erklärten Erb- oder Pflichtteilsverzic...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / I. Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität

Rz. 12 Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind nur Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Wir im früheren Recht ist der Kanon der ausgleichenden Anrechte streng limitiert auf solche Anrechte, die der Altersabsicherung oder der Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit dien...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensverzögerungen (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)

Rz. 229 Über § 6 FamFG findet § 42 Abs. 2 ZPO entsprechende Anwendung. Danach kann ein Richter abgelehnt werden, wenn die Besorgnis besteht, dass er nicht unparteilich ist. Bis zum Beweis des Gegenteils ist allerdings die Unparteilichkeit zu vermuten.[829] Rz. 230 Wesentlicher Bestandteil der richterlichen Pflicht zu unvoreingenommener neutraler Amtsführung ist auch die Verfa...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Rechtsnatur der Sorgeerklärung

Rz. 48 Bei der Sorgeerklärung handelt es sich um eine höchstpersönliche, formbedürftige, bedingungsfeindliche und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Entscheidung des Familiengerichts, sondern lediglich der Einhaltung des Formerfordernisses des § 1626d BGB, d.h. der öffentlichen Beurkundung. Beurkundende Stelle ist regelmäßig das...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Teilerbschein, § 2353 Alt. 2 BGB

Rz. 85 Ein Miterbe kann neben einem gemeinschaftlichen Erbschein auch einen Teilerbschein [181] erlangen. Dieser bezeugt als Einzelerbschein eines Miterben dessen Erbrecht.[182] Er ist vor allem bedeutsam, wenn z.B. die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.[183] In Verbindung mit der Anordnung einer Teilnachlassp...mehr

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§ 3 Der Miterbe / (1) Grundsätzliches

Rz. 593 Hat ein Abkömmling für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, bspw. durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder durch Pflege des Erblassers, und wurden dadurch Aufwendungen erspart, so dass der Nachlass nicht oder weniger geschmälert wurde als bei Inanspruchnahme fremder Hilfe, so kann dieser Abkömmling von den anderen Abkömmlingen, die mit ihm zusammen Erben ...mehr