Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anrechnung der schweizerischen Kinderrente auf das Kindergeld

Leitsatz Die schweizerische Kinderrente, die als Kinderzuschuss zur Invaliditätsrente und somit als Familienbeihilfe gezahlt wird, ist nicht auf das deutsche Kindergeld anzurechnen. Der Anspruch auf Kinderrente in der Schweiz wird nicht durch den Anspruch auf Kindergeld in Deutschland ausgesetzt. Das deutsche Kindergeld und die schweizerische Kinderrente sind nicht als Leist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Es besteht Anspruch auf Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn die Familienkasse den Kindergeldberechtigten nicht hinreichend über seine Mitwirkungspflichten belehrt hat und er infolgedessen zu Unrecht Kindergeld bezogen hat unter gleichzeitiger Anrechnung auf ihm gewährte Leistungen nach dem SGB II. Sachverhalt De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 3.1 Erstellen der LSt-Bescheinigung (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 10 Die elektronische LSt-Bescheinigung ist aus dem Lohnkonto abzuleiten, d. h., sie darf nur die, muss aber auch alle relevanten Daten enthalten, die im Lohnkonto einzutragen sind. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, die LSt-Bescheinigung elektronisch aus dem Lohnkonto abzuleiten.[1] Rz. 11 Die LSt-Bescheinigung erstreckt sich auf die in § 93c Abs. 1 AO und § 41b Abs. 1 S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ist die Höhe der Kinderfreibeträge verfassungswidrig?

Leitsatz Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgericht stuft die Höhe der Kinder- und Betreuungsfreibeträge für das Jahr 2014 (und darüber hinaus) als zu niedrig und damit verfassungswidrig ein. Am 2.12.2016 hat das Finanzgericht ein dort anhängiges Klageverfahren ausgesetzt und die Frage dem BVerfG vorgelegt. Sachverhalt Bei der Einkommensteuerveranlagung wird für jedes s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15 (AG Baden-Baden, Beschl. v. 8.3.2013 – 6 F 80/11; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.6.2015 – 20 UF 63/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, FF 12/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Gegenüber dem Umgangsausschluss ist die Anordnung von Ordnungsmitteln dann kein milderes Mittel, wenn diese ungeeignet oder gar kindeswohlgefährdend wären. b) Ein Umgangsausschluss kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch unbefristet erfolgen (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch das 12-jährige Kind seit acht Jahren, Belastung des Kindes durch Vielzahl von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, DJT: Forderung nach Reformen im Familienrecht

Vom 13. bis 16.9.2016 fand der 71. Deutsche Juristentag in Essen statt. Die erstmals seit acht Jahren wieder gebildete familienrechtliche Abteilung unter Vorsitz von Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn, befasste sich mit den Fragen der rechtlichen, biologischen und sozialen Elternschaft und den Herausforderungen des Rechts durch moderne Familienformen. Nachfolgend werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Anspruch auf U... / Leitsatz

Weist das Berufungsgericht die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurück, obwohl es die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für unzulässig erachtet hat, ist die Rechtsbeschwerde gem. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft. Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung eines Eintrags in Facebook, in dem ein minderj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, FF 12/2016 / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

a) Ein minderjähriges Kind hat ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung. b) Das Recht jedes Kindes auf ungehinderte Entwicklung zur Persönlichkeit – auf "Person werden" – umfasst dabei sowohl die Privatsphäre als auch die kindgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit. c) Ein Facebook-Eintrag, in welchem e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Anspruch auf U... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO). Zwar hat das Berufungsgericht die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Es hätte aber durch Beschluss gem. § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO entscheiden müssen, weil es die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für unzulässig erachtet hat. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, FF 12/2016 / Kosten

Es entspricht billigem Ermessen gemäß § 81 Abs. 1 FamFG abweichend von dem Grundsatz, in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren die Gerichtskosten zwischen den beteiligten Eltern hälftig aufzuteilen, ausnahmsweise einem Elternteil, hier der Kindesmutter, die Gerichtskosten aufzuerlegen, die durch die Einholung eines schriftlichen familienpsychologischen Sachverständigengutachtens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Vergütung in Ge... / 1. Hauptsacheverfahren

In einem Hauptsacheverfahren über Maßnahmen nach § 1 GewSchG ist ein Regelwert i.H.v. 2.000,00 EUR vorgesehen (§ 49 Abs. 1 Hs. 1 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 2 GewSchG gilt ein Regelwert in Höhe von 3.000,00 EUR (§ 49 Abs. 1 Hs. 2 FamGKG). Soweit Gegenstand des Verfahrens sowohl Ansprüche nach § 1 GewSchG als auch nach § 2 GewSchG sind, werden die Werte nach § 33 Abs. 1 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 1 I. Der Fall

Arbeitseinkommen gepfändet – Abfindung gezahlt Vier Gläubiger haben im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen. Als das Arbeitsverhältnis aufgrund gesundheitlicher Probleme des Schuldners aufgelöst wird, erhält dieser eine Abfindung in Höhe von 15.000 EUR brutto (ca. 13.000 EUR netto). Der Schuldner erzielte ansonsten ein regelmäßiges ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Entziehung des ... / Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. 2. Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als milde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Erblasser und seine Ehefrau hatten zwei gemeinschaftliche Testamente verfasst, deren Auslegung zwischen den Beteiligten streitig war. Die Eheleute hatten keine Kinder. Sie hatten jedoch jeweils mehrere Geschwister, die alle vorverstorben oder im Verlaufe des Nachlassverfahrens verstorben sind. Die Beteiligten sind Abkömmlinge dieser Geschwister. Die Beschwerdeführerinnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / I. Einleitung

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft entsteht die Zugewinnausgleichsforderung des ausgleichsberechtigten Ehegatten mit Beendigung des gesetzlichen Güterstandes. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB vererblich und übertragbar. Stirbt daher der ausgleichsberechtigte Ehegatte nach Beendigung des gesetzlichen Güterstandes, ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

Die gesetzlichen Grundlagen nach dem AG … Dem Schuldner ist der Betrag pfandfrei zu belassen, der während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den der übrigen Unterhaltsberechtigten ausreicht (Zöller-Stöber, 28. Aufl., § 850i Rn 2). Es ist ihm jedoch nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Vergütung in Ge... / II. Erstinstanzliches Verfahren

Verfahren nach §§ 1, 2 GewSchG werden nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG (Nr. 3100 ff. VV RVG) vergütet. Zu beachten ist, dass es sich bei einem Verfahren auf Anordnung einer Maßnahme und einem späteren Verfahren auf Verlängerung der Maßnahme (§ 1 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GewSchG; § 2 Abs. 2 S. 3 GewSchG) um zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG handelt, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / VI. Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, Abs. 4 S. 2

Grundsätzlich muss beim Überholen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden. Überwiegend wird dabei von einem Seitenabstand von 1 m ausgegangen.[44] Der richtige Seitenabstand ist eine Frage des Einzelfalls. Bei Radfahrern hat der Überholende mit leicht schwankenden Fahrlinien zu rechnen, was seine besondere Aufmerksamkeit erfordert. Bei Kindern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Abschied vom Verkehrsrecht – zufrieden im Privatleben!

Prof. Dr. Friedrich Dencker ist zum Jahresende aus dem Beirat der Zeitschrift für Schadensrecht ausgeschieden. Dies geschah auf seinen – lange angekündigten – eigenen Wunsch. Bei aller Liebe zum Straf- und Verkehrsrecht erfreut er sich nun des Privatlebens mit seiner Frau und kann auch für seine Kinder und Enkel da sein. Im Namen der Herausgeber und des Anwaltverlags danke ic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / c) Erben sind die einseitigen Nachkommen des Verstorbenen

Das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten am Übergang seines Anteils am typischerweise gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen bliebe bei fehlender Vererblichkeit unter Umständen sogar völlig außer Acht, wenn es sich bei seinen Erben zumindest teilweise um einseitige Nachkommen, beispielsweise um Kinder aus einer früheren Beziehung, handelte. Diese würden im Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Ehen vor Gericht

Eva Becker So hieß in den 70er-Jahren des letzten Jahrtausends eine der ersten Justizreihen im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen. Die Sendung gibt es nicht mehr. Ehen vor Gericht gibt es immer noch und das liegt daran, dass eine Ehe in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann (§ 1564 BGB). Einige europäische Nachbarn haben sich inzwischen entschi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Keine Rückford... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auf Rückzahlung von Versicherungsleistungen für einen von ihrem VN, Herrn A T, verursachten Schaden aus einem Verkehrsunfall vom 12.7.2013 auf der B64 zwischen H und E in Anspruch. Zum genannten Unfallzeitpunkt kollidierte der VN der Kl. mit dem bei der Kl. haftpflichtversicherten Opel Astra mit dem aus der Gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Anspruch auf U... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen und auf Veröffentlichung des begehrten Unterlassungsausspruchs auf dem Facebook-Profil der Beklagten in Anspruch. Die Beklagte, Mutter eines damals zehnjährigen Mädchens, das Mitschülerin des damals zehnjährigen Klägers war, veröffentlichte im März 2015 auf ihrem Facebook-Profil einen Beitrag, in welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / b) Erben sind die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute

Selbst wenn es sich bei den Erben um die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute handelte, wäre bei fehlender Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht sicher gewährleistet, dass diese nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten am miterwirtschafteten Vermögen des vorverstorbenen Elternteils vollumfänglich beteiligt wären. Der Letztverstorbene könnte das Vermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 3 Der Praxistipp

Die maßgeblichen rechtlichen Regelungen Werden nicht wiederkehrende bezahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner nach § 850i Abs. 1 ZPO auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, wie nach freier Schätzung des Gerichtes verble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.2 Gemeinsame Nutzung mit der Familie

Rz. 8a Nach st. Rspr. kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, auch benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird.[1] Eine abgeleitete Verfügungsmöglichkeit (z. B. im Verhältnis Kinder/Eltern oder Ehemann/Ehefrau) genügt grundsätzlich.[2] Ein gemeinsamer Wohnsitz besteht bei intaktem familiären Zusammenhalt, und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 9 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.2 Aufgabe des Wohnsitzes – Einzelfälle

Rz. 14 Ein Wohnsitz ist aufgegeben, wenn die Voraussetzungen des § 8 AO nicht mehr vorliegen. Dies ist stets anzunehmen, wenn die Wohnung selbst durch Auszug, Verkauf, Vermietung oder ähnliche Vorgänge aufgegeben wird. Eine Aufgabe kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Umstände ändern, sodass nicht mehr auf eine Beibehaltung und Nutzung geschlossen werden kann. Dies ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.1 Begründung des Wohnsitzes

Rz. 13 I. d. R. wird der Wohnsitz dadurch begründet, dass der Stpfl. sich eine Wohnung beschafft, um sie zu bewohnen. Damit sind dann auch die Umstände gegeben, die auf ein Beibehalten und Nutzen schließen lassen. Ausnahmsweise ist kein Wohnsitz begründet, wenn die Verschaffung der Wohnung nur für kurze Zeit geschieht (etwa bis zu 6 Monaten[1]; oder wenn sich aus den sonstig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 2.2.4 Umstände, die ein nicht nur vorübergehendes Verweilen erkennen lassen

Rz. 6 Vorübergehendes Verweilen ist nach der Formulierung des § 9 S. 1 AO das Gegenteil zum dauernden, gewöhnlichen Aufenthalt. Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen setzt eine längere Verweildauer voraus. Ein kurzfristiger Aufenthalt ist kein nicht nur vorübergehendes Verweilen. Mehrere kurzfristige Aufenthalte reichen regelmäßig ebenfalls nicht aus.[1] Eine Mindestdauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 7 Weitere Einzelfälle

Rz. 17 Ausbildungsaufenthalte: Studenten und andere in Ausbildung befindliche Personen, die am Studien- oder Ausbildungsort in einem möblierten Zimmer oder in einem Wohnheim wohnen und bei ihren Eltern ein Zimmer behalten, begründen mit der Anmietung einer der genannten Unterkünfte regelmäßig einen Wohnsitz.[1] Sie begründen einen (weiteren) Wohnsitz, oftmals jedenfalls ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 4.2 Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 12 Der gewöhnliche Aufenthalt findet sein Ende, wenn er weder nach S. 1 noch nach S. 2 mehr angenommen werden kann. Die Voraussetzungen des S. 2 entfallen bereits dadurch, dass der zusammenhängende Aufenthalt von mehr als 6 Monaten Dauer nicht nur kurzfristig unterbrochen wird.[1] Vielfach wird jedoch in solchen Fällen weiterhin ein gewöhnlicher Aufenthalt bestehen, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.2 Tatsächliche Gestaltung

Rz. 2 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist nicht ein Willensakt, sondern die tatsächliche, wirtschaftliche Gestaltung der Verhältnisse entscheidend.[1] Die Verobjektivierung des Wohnsitzbegriffs sollte ursprünglich (bis zum Jahr 1945) verhindern, dass die durch Reichsfluchtsteuergesetz 1931 eingeführte Reichsfluchtsteuer bei Wegzug durch willentliche Beibehaltung des Wohnsit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / j) Übersichtstabelle/erbrechtlicher Status des nichtehelichen Kindes im Wandel der Zeit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / a) Geburtenregister

Rz. 184 § 21 PStG Eintragung in das Geburtenregister (1) Im Geburtenregister werden beurkundetmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 1. Adoptionen in der BRD "ohne Bezug zu DDR-Recht"

Rz. 129 Zur Übersicht siehe hierzu nachstehende Tabellen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / e) Erbfälle vom 1.1.1970 bis 2.10.1990 (in der BRD)

Rz. 93 Durch die Streichung des § 1589 Abs. 2 BGB a.F. mit Einführung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG) zum 1.1.1970 war das nichteheliche Kind, wenn nach dem 1.7.1949 geboren, zwar fortan mit dem Vater und dessen Verwandten verwandt, hatte jedoch weiterhin für den Erbfall kein uneingeschränktes Erbrecht, sondern gegebenenfalls ledi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / i) Erbfälle ab dem 29.5.2009

Rz. 116 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Ausschluss des Erbrechts nach dem Vater, für vor dem 1.7.1949 geborene Kinder, als menschenrechtswidrig anzusehen ist oder nicht. In seiner Entscheidung vom 28.5.2009 bejahte der EGMR diese Frage und sah dem Grunde nach das damalige deutsche Nichtehelichen-Erbrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / VI. Gesetzliche Erbfolge in der ehemaligen DDR

Rz. 80 Bei Erbfällen von DDR-Bürgern mit letztem Wohnsitz in der DDR gilt im Zeitraum vor Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 (0 Uhr) für die Durchführung von Nachlassverfahren weiterhin das Recht der früheren DDR (Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB). Hier sind zunächst drei Zeitbereiche zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / f) Erbfälle zwischen dem 3.10.1990 und 31.3.1998

Rz. 100 Grundsätzlich gilt: Für das ab dem 1.7.1949 geborene nichteheliche Kind gelten weiterhin die unter dem Zeitraum 1.1.1970 bis 2.10.1990 stehenden Regelungen. Aber: Kommt es zur Anwendung des Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGB a.F., hätte das nichtehelich geborene Kind (auch das vor dem 1.7.1949 geborene) ein uneingeschränktes Erbrecht.[46] Rz. 101 Wann und wie kommt es zur Anwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / h) Erbfälle zwischen dem 1.7.1998 und 28.5.2009

Rz. 111 Mit Wirkung vom 1.7.1998 wurden die Vorschriften über das Recht der Legitimation und der Ehelicherklärung nichtehelicher Kinder durch das KindRG aufgehoben.[55] Infolgedessen ist für die vor dem 1.7.1949 geborenen und seit dem 1.4.1998 erbrechtlich noch nicht mit ehelichen Abkömmlingen gleichgestellten, nichtehelichen Kinder die Möglichkeit weggefallen, aufgrund Ehel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / b) Erbfälle vom 1.4.1966 bis 31.12.1975 (in der DDR)

Rz. 90 In der Zeit vom 1.4.1966 bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB)[44] der DDR am 1.1.1976 bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse zwischen dem nichtehelichen Kind und seinem Vater sowie den väterlichen Verwandten nach § 9 EGFGB wie folgt: Zitat (1) Ein Kind, das außerhalb der Ehe geboren wurde, erbt beim Tod seines Vaters oder seiner Großeltern väterlich...mehr