Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 4 Erbenermittlung / g) Erbfälle zwischen dem 1.4.1998 und 30.6.1998

Rz. 109 Durch das (erste) ErbGleichG[53] wurden die §§ 1934a bis 1934e und 2338a BGB unter hierdurch veranlasster Angleichung des Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGG mit Wirkung vom 1.4.1998 aufgehoben. Dadurch kam es für nach dem 31.3.1998 eingetretene Erbfälle (Art. 227 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) zu einer völligen erbrechtlichen Gleichstellung von nach dem 30.6.1949 geborenen nichteheliche...mehr

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§ 18 Ergänzungspflegschaft / I. Verhinderung der Eltern/des Vormunds

Rz. 2 Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung ist gegeben, wenn die Eltern, auch der alleinvertretungsberechtigte Elternteil oder der Vormund, an der Besorgung einer einzelnen Angelegenheit oder eines Kreises bestimmter Angelegenheiten für den Mündel an der Vertretung gehindert sind. Dabei werden z.B. der Auslandsaufenthalt, die Strafhaft oder die Krankheit als Fälle tatsäc...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / a) Ausschlagung

Rz. 13 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, gilt deren Anfall rückwirkend als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Die Erbschaft fällt dann gemäß § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen an, der berufen wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Bei der testamentarischen Erbeinsetzung ist das der vom Erblasser bestimmte Ersatzerbe (§ 2096 BGB; § 2069 BGB). Beim ...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / a) Erbfälle vor dem 1.4.1966 (in dem Gebiet der BRD und späteren DDR)

Rz. 89 Weder in der BRD noch in der ehemaligen DDR bestand für ein nichteheliches Kind zu seinem Vater bzw. väterlichen Verwandten (und umgekehrt) ein gesetzliches Erbrecht. Nach § 1589 Abs. 2 BGB in der damals gültigen Fassung galten das Kind und der Vater als nicht verwandt. Das Kind konnte nur dann die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangen, wenn die Vatersch...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / c) Erbfälle vom 1.4.1966 bis 31.12.1969 (in der BRD)

Rz. 91 Es bestand (weiterhin) für ein nichteheliches Kind zu seinem Vater bzw. väterlichen Verwandten (und umgekehrt) kein gesetzliches Erbrecht. Nach § 1589 Abs. 2 BGB in der damals gültigen Fassung galten das Kind und der Vater als nicht verwandt. Das Kind konnte nur dann die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangen, wenn die Vaterschaft anerkannt war und es dur...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Allgemeines

Rz. 84 Schon seit der Einführung des BGB wurden Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, hinsichtlich der Mutter des Kindes wie ein ehelicher Abkömmling behandelt ("mater semper certa est"). Hinsichtlich der väterlichen Linie ergaben sich jedoch im Laufe der Jahrzehnte durch unterschiedliche Gesetzgebungen und Rechtsprechungen auch unterschiedliche Rechtsfo...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / b) Gütertrennung

Rz. 61 Bei Gütertrennung erfolgt verständlicherweise mangels Zugewinn der Ehepartner auch kein Ausgleich eines Zugewinns, so dass es grundsätzlich bei den in § 1931 Abs. 1 BGB genannten Erbquoten für den überlebenden Ehegatten bleibt. Eine Ausnahme dazu bildet § 1931 Abs. 4 BGB, wonach bei Gütertrennung und bei Vorhandensein von ein oder zwei erbberechtigten Kindern des Erbl...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Die erste Erbfolgeordnung nach § 1924 BGB

Rz. 28 Die gesetzlichen Erben der I. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924 Abs. 1 BGB), also dessen Kinder, Enkel, Urenkel usw. Rz. 29 Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus (§ 1924 Abs. 2 BGB). An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings tre...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / d) Übersichtstabelle/Ehegattenerbrecht (aktueller Erbfall ohne Bezug zu DDR-Erbrecht)

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§ 4 Erbenermittlung / aa) Familienbuch

Rz. 190 Das Familienbuch war vom 1.1.1958 (alte Bundesländer) bzw. 3.10.1990 (neue Bundesländer) bis zum 31.12.2008 nach damaligem Personenstandsrecht ein neben dem Heiratsbuch geführtes Register, das im Anschluss an eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder in bestimmten Fällen auch auf Antrag nachträglich, angelegt wurde. Rz. 191 Bei...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / a) Adoptionen auf dem Gebiet der ehem. DDR im Zeitraum 1.1.1957 bis 2.10.1990

Rz. 134 Wie schon bei den Ausführungen zum Erbrecht des nichtehelichen Kindes erwähnt, galt in der ehemaligen DDR das BGB bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches am 1.1.1976 fort. Am 1.4.1966 wurde das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) eingeführt, das die Annahme an Kindes statt in den §§ 66 ff. FGB gegenüber dem BGB neu regelte. Rz. 135 Jedoch gab es bereits eine zum 1.1....mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 2. Vorgehensweise

Rz. 228 Als erste Maßnahme – soweit nicht bereits anfänglich vorhanden – hat der Nachlasspfleger den Sterbeeintrag des Erblassers zu beschaffen. Dieser Eintrag enthält zwei für die weiteren Nachforschungen wichtige Informationen: Gener...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / dd) Familienstammbuch (Stammbuch der Familie)/Ahnenpass

Rz. 204 In ein internationales Stammbuch der Familie, das in einem Vertragsstaat des Übereinkommens vom 12.9.1974 zur Schaffung eines internationalen Stammbuchs der Familie ausgestellt worden ist, können Angaben eingetragen werden über die Geburt gemeinsamer Kinder der Ehegatten sowie über den Tod der Ehegatten und ihrer Kinder.[109] Rz. 205 Gleichwohl die BRD ein solches Übe...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / d) Erbfälle vom 1.1.1976 bis 2.10.1990 (in der DDR)

Rz. 92 Mit der Einführung des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB) zum 1.1.1976 wurden gemäß § 8 Abs. 1 EGZGB für alle ab diesem Zeitpunkt eingetretenen Erbfälle die nichtehelichen Kinder ohne jegliche Ausnahme wie eheliche Kinder behandelt.mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Verwandtenerbrecht

Rz. 1 Das Erbrecht der gesetzlichen Erben ist in den §§ 1922 ff. BGB geregelt. Die gesetzliche Erbfolge sieht per Gesetz eine gleichmäßige Verteilung des Nachlasses auf die Erben vor. Die Verteilung erfolgt dabei zunächst nach Erbordnungen, wobei Erben einer niedereren die Erben einer höheren Ordnung nach dem sog. Parentelsystem ausschließen (§ 1930 BGB). In der jeweiligen O...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / IV. Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 65 Das Erbrecht des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestimmt sich nach § 10 LPartG wie folgt: Zitat (1) Der überlebende Lebenspartner des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft gesetzlicher Erbe. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großelter...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / aa) Allgemeines

Rz. 138 Bei den vor Erlass der Adoptionsverordnung (siehe Rdn 134 ff.) nach dem "alten BGB-Recht" erfolgten Adoptionen muss geprüft werden, ob eine Überleitung in die Vollrechtswirkung durch die AdoptVO erfolgte oder nicht. Rz. 139 Im Falle von Adoptionen, die vor Inkrafttreten der DDR-AdoptionsVO erfolgten, spricht man von sog. "Uraltadoptionen". Auch solche Adoptionen wurde...mehr

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§ 20 Pflegschaft für eine Leibesfrucht

Rz. 1 Zitat "Eine Leibesfrucht erhält zur Wahrung ihrer künftigen Rechte, soweit diese einer Fürsorge bedürfen, einen Pfleger" (§ 1912 Abs. 1 BGB). Die Vorschrift ist nur anwendbar auf die Leibesfrucht. Rz. 2 Die Leibesfrucht als erzeugtes, aber noch nicht geborenes Kind ist teilrechtsfähig, soweit ihr Rechte zugeordnet sind, die sie endgültig erst mit der Geburt erwirbt.[1] Rz...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 2. Die zweite Erbfolgeordnung nach § 1925 BGB

Rz. 32 Die gesetzlichen Erben der II. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1925 Abs. 1 BGB). Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern (egal, ob diese noch miteinander verheiratet sind oder nicht bzw. in weiterer Ehe leben), so erben sie allein und zu gleichen Teilen – also je zu ½ (§ 1925 Abs. 2 BGB). Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Elternteil nicht m...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / c) Verkehrssicherung bei Grundstücken

Rz. 321 Der Grundstückseigentümer kann verpflichtet sein, das Grundstück vor unbefugtem Betreten durch Kinder wirksam zu sichern, wenn diesen dort Gefahren drohen. Auf dem Grundstück liegende, gefährliche Gegenstände sind dann zu entfernen oder das Grundstück ist abzusperren.[259] Eine als Grünanlage ausgewiesene, aber verwilderte Parzelle, die im unmittelbaren Bereich einer ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / cc) Abgabepflicht

Rz. 526 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall "Beteiligten" die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, auch wenn der Betreffende selbst nicht steuerpflichtig ist (§ 31 Abs. 1 ErbStG); erst mit dieser Aufforderung entsteht eine Pflicht zur Abgabe.[400] Abgabepflichtig sind die Erben, aber auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Kündigung des Mietverhältnisses

Rz. 435 Der Nachlasspfleger hat zu unterscheiden: Standen Wohnung oder Haus im Eigentum des Erblassers, ist weder die Wohnungsauflösung noch die Räumung von Haus oder Wohnung erforderlich. Für den Fall, dass der Erblasser die Wohnung im Rahmen eines Mietverhältnisses nutzte, muss der Nachlasspfleger sofort über eine Kündigung der Wohnung entscheiden. Rz. 436 Nach § 564 BGB, i...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / VIII. Erbrechtliche Auswirkungen von Adoptionen

Rz. 127 Die Adoption (Annahme an Kindes statt) gehört ebenfalls zu den Problemkreisen, mit denen sowohl der Nachlasspfleger als auch das Nachlassgericht häufig in Kontakt kommen. Problematisch dabei ist, dass bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden nicht immer die Adoption aus der Urkunde selbst ersichtlich ist und demzufolge vermutlich eine Vielzahl von Adoptionen be...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / C. Inhalt des Erbscheinsantrages

Rz. 8 Wer die Erteilung eines Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt, hat nach § 352 Abs. 1 S. 1 FamFG anzugeben:mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 2. Beginn der Festsetzungsfrist

Rz. 560 Die Festsetzungsfrist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO). Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 38 AO).[422] Rz. 561 Vom Grundsatz, dass die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung der Steuer beginnt (§ 170 Abs. 1 AO), gibt...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 2. Zeiträume

Rz. 88 Für das Erbrecht des nichtehelichen Kindes muss zwischen unterschiedlichen Zeiträumen unterschieden werden. Die einzelnen Zeiträume im Überblick: a) Erbfälle vor dem 1.4.1966 (in dem Gebiet der BRD und späteren DDR) Rz. 89 Weder in der BRD noch in der ehemaligen DDR bestand für ein nichteheliches Kind zu seinem Vater bzw. väterlichen Verwandten (und umgekehrt) ein gesetz...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Allgemeines

Rz. 225 Zwar hat der Nachlasspfleger die Erben zu ermitteln, nicht aber deren Erbenstellung zu belegen. Er kann nicht den Erbschein für die (von ihm ermittelten) Erben beantragen.[126] Dies ist im Sinne von § 352 FamFG die Aufgabe der Erben soweit die Erben einen Erbschein begehren. Dennoch wird der Nachlasspfleger im Rahmen der Erbenermittlung bereits Personenstandsurkunden...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 6. Ablehnungsrecht

Rz. 87 Hat das Gericht einen Nachlasspfleger ausgewählt und liegen weder Unfähigkeit noch Untauglichkeit vor, so kann der ausgewählte Nachlasspfleger ein Ablehnungsrecht nach § 1786 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BGB geltend machen. Als Ablehnungsgründe kommen dabei stichwortartig in Betracht: Familiäre Belastungen, Alter, Sorge für mehr als drei Kinder, Krankheit/Gebrechen, räumliche En...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Abteilung I

Rz. 266 Die Abteilung I des Grundbuches gibt Auskunft über die aktuellen und historischen Eigentumsverhältnisse betreffend die in diesem Grundbuchblatt aufgeführten Grundstücke (einseitig mit 4 Spalten). Rz. 267 Ein wirksamer notarieller Grundstückskaufvertrag kommt dadurch zustande, dass sich Verkäufer und Käufer über das abzuschließende Grundstücksgeschäft vor einem Notar e...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VII. Fallbeispiel

Rz. 258 Anhand des nachstehenden fiktiven praxisnahen Falles, werden regelmäßig vorkommende Eintragungen erläutert. Aus Gründen des Datenschutzes und zur vereinfachten Darstellung wurde das Grundbuchblatt "Nienberge Blatt 1085 des Amtsgerichts Münster" als Mustergrundbuch selbst erstellt. Alle dortigen Angaben sind frei erfunden. Rz. 259 Fallbeispiel Das Nachlassgericht in Mü...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 39. Renten

Rz. 470 Der Nachlasspfleger hat den gesetzlichen Rentenversicherungsträger vom Tod des Erblassers zu benachrichtigen, damit die Zahlung von Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten von Todes wegen (Witwen-, Witwer-, Erziehungsrente, Waisenrente) eingestellt wird. Zuständig für die Entgegennahme der Sterbefallmitteilung sind die örtlich zuständigen ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Nachweis durch Urkunden

Rz. 18 Eine Definition der öffentlichen Urkunde findet sich in § 415 ZPO . Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens verstehen sich darunter in der Regel Personenstandsurkunden nach dem Personenstandsgesetz (PStG). Eine einmal wirksam erteilte Personenstandsurkunde verliert ihre Beweiskraft nicht (vgl. § 54 Abs. 2 PStG). Insbesondere Urkunden aus der ehemaligen DDR gelten weiter; si...mehr

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Betriebsausgaben: Pauschale in der Kindertagespflege

Kommentar Wer selbstständig in der Kindertagespflege tätig ist, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR pro betreutem Kind und Monat von seinen steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Das BMF hat nun ergänzend dargelegt, welcher Pauschalabzug bei sog. Freihalteplätzen möglich ist. Ein Fallbeispiel veranschaulicht die Berechnungsgrundsätze. Die Kindertagespflege gewinnt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Verweis auf die Vorschriften des SGB IX führt zu einer einheitlichen Höhe und Berechnung von Übergangsgeld, das bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gezahlt wird. Eigenständige Regelungen trifft das SGB IX nicht nur zur Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes (§ 46 SGB IX), sondern auch zur Berechnung des ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eines im Ausland geborenen Kindes gleichgeschlechtlicher Eltern im Geburtenregister

EGBGB Art. 6 13 17b Abs. 1, 4 19 Abs. 1; PStG § 36; RuStAG § 4 Abs. 1 § 30 Abs. 3 Leitsatz 1. Eine im Ausland (hier: Südafrika) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe unterliegt kollisionsrechtlich den für die eingetragene Lebenspartnerschaft geltenden Regeln. (Rn 36) 2. Weist das anwendbare ausländische Recht die Elternstellung für ein Kind neben der Mutter kraft Gesetzes auch...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 1 Aus den Gründen:

[18] Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist vielmehr im vorliegenden Verfahren zu klären und setzt nicht voraus, dass diese zuvor in einem Verfahren nach § 30 Abs. 3 StAG (vgl. insoweit OVG Münster FamRZ 2015, 866; VG Köln FamRZ 2014, 1558) festgestellt worden ist. Ist nur die Abstammung als Vorfrage der Staatsangehörigkeit zweifelhaft und würde sich aus ihr ohne spezifische...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH befasst sich erneut mit der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und einer im Ausland rechtlich anerkannten Co-Mutterschaft. Dieses Thema hatte den BGH zuletzt Ende des Jahres 2014 im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft beschäftigt.[1] Rechtlicher Aufhänger war auch in diesem Fall die standesamtliche Eintragung einer Auslandsgeburt in da...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / Leitsatz

1. Eine im Ausland (hier: Südafrika) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe unterliegt kollisionsrechtlich den für die eingetragene Lebenspartnerschaft geltenden Regeln. (Rn 36) 2. Weist das anwendbare ausländische Recht die Elternstellung für ein Kind neben der Mutter kraft Gesetzes auch deren Ehefrau oder Lebenspartnerin zu, so liegt darin kein Verstoß gegen den kollisionsr...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / II. Umgangsbegleitung, § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Von der Umgangspflegschaft ist die Umgangsbegleitung zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute sind verschieden.[69] Während die Umgangspflegschaft den Regeln des § 1684 Abs. 3 S. 3 und 4 BGB folgt, beruht die Umgangsbegleitung auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkun...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 2. Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht

Die Anordnung der Umgangspflegschaft setzt stets voraus, dass ein Elternteil oder beide Eltern gegen die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB dauerhaft und wiederholt[10] verstößt/verstoßen. Um das beurteilen zu können, müssen die Modalitäten des Umgangs zuvor durch den Richter festgelegt worden sein.[11] Er allein hat die Eckpunkte des Umgangs wie die Häufigkeit,[12...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / Anmerkung

Anmerkung der Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in NJW 2016, 2322 m. Anm. Rauscher S. 2327 = FamRZ 2016, 1251. Vgl. auch A. Fischer, NZFam 2016, 657 und Campbell, NZFam 2016, 721. FF 11/2016, S. 453 - 458mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

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FF 11/2016, Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen

BGH, Beschl. v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15 (AG Neuss, Beschl. v. 26.2.2014 – 45 F 386/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2015 – II-1 UF 83/14) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssi...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / V. Fazit

Im Rückblick kann die Regelung des Betreuungsunterhalts in der DDR, insgesamt betrachtet, kaum befriedigen: Die familienfeindliche, rigide Strenge der Regelungen und die fehlende Möglichkeit für den betreuenden Elternteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob das eigene Kind in den ersten Jahren selbst oder fremdbetreut werden soll, sind mit einem an der Freiheit des Ind...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / III. Verbindung der Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft

Gelegentlich wird die Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft verbunden. Das erfordert aber eine zusätzliche Anordnung durch das Gericht nach § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB. Der Umgangspfleger wird dann zum mitwirkungsbereiten Dritten erklärt und entsprechend beauftragt.[109] Für die Umgangsbegleitung durch den Umgangspfleger spricht, dass die Beteiligten, insbesondere das Kind...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr