Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Wiederheirat

Erstaunlicherweise wendet der BGH im Rahmen des § 1615l BGB aus dem Recht des Geschiedenenunterhalts sogar die Vorschrift des § 1586 Abs. 1 BGB an: So wie die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie einen anderen heiratet, so auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes, für die das im Gesetz an sich nicht vorgesehen ist.[24] Das ist nicht leicht zu begr...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Der Unterhaltstatbestand

Eine Angleichung des Betreuungsunterhalts nichtehelicher an denjenigen geschiedener Eltern betrifft den Unterhaltstatbestand selbst. Wie gesagt, werden beim Anspruch aus § 1570 BGB nicht nur "kindbezogene" (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB), sondern zudem "elternbezogene" Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB) für eine Verlängerung der Unterhaltsdauer anerkannt, während in § 1615l Abs....mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / A. Ausgangslage

RichterInnen, die am Familiengericht tätig sind, haben – nicht nur, aber vor allem anderen in Kindschaftssachen – eine besonders hohe Verantwortung. Denn sie entscheiden über das Lebensschicksal von Kindern und nehmen hierdurch zugleich sehr maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens von Eltern und ihren Kindern. Dies ist zum einen dann geboten, wenn Eltern ...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / 1 Gründe:

I. Der Kindesvater begehrt Umgang mit dem am … 2009 geborenen Kind X. X. stammt aus einer schon vor ihrer Geburt beendeten nichtehelichen Beziehung der jeweils 1980 geborenen Kindeseltern. Sie lebt mit einem dreijährigen Halbbruder und der Großmutter mütterlicherseits im Haushalt der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Den Vater ihres Halbbruders, der in einer eigenen Wohn...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / Leitsatz

1. Ist der Ausschluss des persönlichen Umgangs eines Elternteils (hier: psychisch kranker und in seinem Sozialverhalten auffälliger Kindesvater, der aufgrund seiner emotionalen und kognitiven Beeinträchtigungen und mangels Krankheitseinsicht nicht in der Lage ist, sein Verhalten zu ändern) mit seinem Kind (hier: den persönlichen Kontakt ablehnende achtjährige Tochter ohne Bi...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags, ein paritätisches Wechselmodell zu begründen. [2] 1. Der Beschwerdeführer und die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens haben ein gemeinsames, im Jahre 2009 geborenes Kind. Sie waren nicht verheiratet, sind aber aufgrund einer Sorgeerklärung Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge. Seit der Tre...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Internationales

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.3.2017 – 2 UF 106/16 Von der Vollstreckung eines die Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ anordnenden Beschlusses ist abzusehen, wenn diese mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgebenden Umstände zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eingetreten sind (Anschl. an...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / cc) Ableitung von unrichtigen Fragestellungen

Grundsätzlich ist es als zulässig zu erachten, dass der Sachverständige aus juristischen Fragestellungen des Beweisbeschlusses wissenschaftlich beantwortbare Fragen des eigenen Fachgebietes ableitet.[75] Ob diese Ableitung aber juristisch korrekt ist, ist vom Familiengericht zu prüfen.[76] Insbesondere aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Prüfungsmaßstäbe im Kindschaftsrec...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen befasst sich in seiner Entscheidung vom 12.10.2017 mit der Vorschrift § 155c FamFG, die durch das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG[1] in das FamFG neu eingefügt worden ist. Anlass hierzu bestand vor allem deshalb, weil der...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / II. Erforderlichkeit der Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

In welchen Fällen die Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Amtsaufklärung i.S.d. § 26 FamFG erforderlich ist, lässt sich abstrakt nur schwer beantworten. Die Entscheidung, ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts.[5] Einen Grundsatz dahingehend, dass in bestimmten ...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Der Beweisbeschluss und die Formulierung der Beweisfragen

Im Zusammenhang mit der Qualitätsdiskussion über familienpsychologische Sachverständigengutachten stellt sich zu Recht die Frage, welche Verantwortung die Familiengerichte für eine sachgerechte familienpsychologische Begutachtung trifft. Das Familiengericht hat auch und gerade in Kindschaftsverfahren nicht nur die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung, sondern auch d...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Kindeswohl

Rz. 94 Das Gericht hat seine Entscheidung immer zum Wohle des Kindes zu treffen. Es darf also die elterliche Sorge nur auf beide Eltern gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Wenn der Elternteil, dem der Antrag zugestellt worden ist, innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Stellungnahme abgibt und sich auch aus der Anhörung des Kindes oder sonst ersichtli...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die vorstehende Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 Abs. 1 BGB seit Einführung der Norm durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997[1], in Kraft seit dem 1.7.1998, darstellt. Es hat also gut 19 Jahre gedauert, bis der BGH eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit § 1685 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 177 Voraussetzung für einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB ist neben dem Getrenntleben beziehungsweise der Absicht, sich zu trennen, das Vorliegen einer unbilligen Härte, die insbesondere dann gegeben sein kann, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Ob im konkreten Fall jeweils eine unbillige Härte vorliegt, ist immer ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 196 Neben dem Getrenntleben ist für diesen Anspruch weitere Voraussetzung, dass die Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder haben. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 BGB. Aus § 1626a BGB, der für den Fall, dass die Eltern nicht miteinander v...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / dd) Streitige Entscheidung

Rz. 121 Dem Antrag ist stattzugeben, wenn eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht, § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB. Während nach altem Recht Voraussetzung für eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater eine Kindeswohlgefährdung bei Fortbestand der alleinig...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 3. Übertragung durch das Familiengericht

Rz. 80 Das Gesetz sieht als dritte Möglichkeit der Entstehung der gemeinsamen elterlichen Sorge die durch Regelung des Familiengerichts vor. Nach § 1626a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 BGB überträgt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam. Das geschieht nur, wenn die Übertragung dem Kinde...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Muster

Rz. 126 Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge An das Familiengericht _________________________ Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge des Herrn _________________________ – Beteiligter zu 1) und Antragsteller – gegen Frau _________________________ – Beteiligte zu 2) und...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kinderschutzklausel

Rz. 445 Da grundsätzlich davon auszugehen sein sollte, dass gemeinsame Kinder eines Ehepaares ein Interesse am Bestand einer sozial intakten Familie haben, kann die sogenannte Kinderschutzklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Das Interesse des Kindes muss sich auf das äußere Band der Ehe, also das Verheiratetsein der Eltern, beziehen.[3...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / II. Entstehen der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 47 Allein die Elternschaft hat noch nicht zur Folge, dass auch die elterliche Sorge für das Kind besteht. Rz. 48 Gemäß § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Dieser Wortlaut erscheint eindeutig. Er stellt nur auf die Elternschaft ab und lässt automatisch hierdurch die elterliche Sorge bei beiden Eltern entstehen...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / IV. Kindschaftsreformgesetz 1998

Rz. 12 21 Jahre nach Erlass des Nichtehelichengesetzes war das Bundesverfassungsgericht mit folgendem Fall befasst: Mutter und Vater eines Kindes lebten vor und nach der Geburt des Kindes zusammen, betreuten und erzogen das Kind gemeinsam. Nach der Geburt des Kindes beantragte die Mutter, die elterliche Sorge auf sie zu übertragen, die Amtspflegschaft also aufzuheben, zugleic...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Alleinige elterliche Sorge der Mutter

Rz. 116 Die alleinige elterliche Sorge der Mutter muss auf § 1626 Abs. 3 BGB beruhen, darf also nicht aus anderen Gründen gegeben sein.[107] Liegt also beispielsweise eine gerichtliche Entscheidung vor, die die elterliche Sorge in welcher Weise auch immer bereits regelt, ist der Vater gehalten, ein Abänderungsverfahren zu betreiben, möchte er diese Regelung ändern.[108] Die ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / cc) Einwilligung der Mutter

Rz. 118 Dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ist stattzugeben, wenn die Mutter zustimmt, es sei denn, die Übertragung widerspricht dem Wohl des Kindes oder das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB. Rz. 119 Die Zustimmung der Mutter ist nicht formbedürftig.[111] Deshalb kann die Erklärung be...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 376 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlagen, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 377 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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AGS 1/2018, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der amtsgerichtlichen Zulassung der Beschwerde zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Eine Einigungsgebühr steht der Antragstellerin nicht zu. Die Einigungsgebühr entsteht nach der amtlichen Anm. zu Nrn. 1003, 1000 Abs. 1 S. 1 1. Hs. VV "für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / aa) Vor der Geburt des Kindes

Rz. 55 Bereits vor der Geburt des Kindes kann eine Sorgeerklärung abgegeben werden. Zwar ist grundsätzlich gemäß § 1626b Abs. 1 BGB eine Erklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung unwirksam. Aber gemäß § 1626b Abs. 2 BGB ist eine Erklärung vor der Geburt möglich. Sie erlangt erst mit der Geburt des Kindes Wirksamkeit.[52] Rechtsbedingung für das Wirksamwerden ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OVG Münster, Beschl. v. 22.2.2017 – 12 E 780/16, FamRZ 2017, 1935 Bei der Prüfung, ob ein geeigneter Fall für eine Begleitung des Umgangs durch das Jugendamt i.S.d. § 18 Abs. 3 S. 4 SGBVIII vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass dem Um gangsrecht zwischen Eltern und ihrem Kind ein hoher Rang zukommt. Angesichts dessen reichen bloße Unannehmlichkeiten für das Kind nicht aus, u...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 205 Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – gegen Frau _________________________, wohnhaft ___...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / V. Gesetzesänderung 2013

Rz. 15 Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war schließlich Anstoß für die bislang jüngste Gesetzesänderung im Jahre 2013. Ein Vater rügte vor dem EuGM die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber den Müttern und die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber Vätern ehelich geborener Kinde...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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FF 12/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BVerfG vom 13.7.2017 stützt sich in ihrer Begründung auf eine ständige Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 GG. Die Feststellung, dass die räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht darstellt, der nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen darf, enthält ebenso wenig grundlegend...mehr

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AGS 12/2017, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, da das AG die Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat, § 33 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG. Mangels Zustellung der angefochtenen Entscheidung ist die Beschwerde insbesondere auch fristgerecht erhoben. Gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 RVG ist das Beschwerdegericht an die Zulassung gebunden ungeachtet der Frage, ob das AG ...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / Einleitung

Am 22.7.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen[1] in Kraft getreten. Am Zustandekommen und der Ausgestaltung des Gesetzes hat es viel – zum Teil berechtigte – Kritik gegeben. Als für das Gesetzesvorhaben zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag möchte ich im Folgenden die Hintergründe des Zustandekommens näher beleuchten. Dabei lie...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / III. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Die politische Diskussion um eine Neuregelung nahm, auch befördert durch die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des OLG Bamberg sowie die erhebliche Zunahme von registrierten ausländischen Minderjährigenehen, im Laufe der ersten Jahreshälfte 2016 an Fahrt auf. So wurde die Problematik am Rande der Justizministerkonferenz im Juni 2016 erörtert. In mehreren Landtagen w...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. "Das Wechselmodell anzuordnen, wenn es dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht"

Dies sieht auch der XII. Zivilsenat so, der mit seinem Beschluss keineswegs den ersten Schritt zu einer Etablierung des Wechselmodells als Standardmodell unternommen hat. So kritikwürdig die Entscheidung auf der einen Seite sein mag, so begrüßenswert deutlich erteilt sie einer solchen Tendenz eine Absage, denn gleich im ersten Leitsatz ist nach dem Ausspruch der Zulässigkeit...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Verteilungsgerechtigkeit statt Kindeswohl?

Wie dem auch sei: Nunmehr können Familiengerichte Umgangsregelungen mit dem Inhalt eines paritätischen Wechselmodells anordnen und es stellt sich die Frage nach den Entscheidungsmaßstäben. Vorgelagert ist freilich die Frage, ob der XII. Zivilsenat des BGH mit dieser Entscheidung den Weg zur Etablierung des Wechselmodells als Standardmodell einschlagen möchte. Diese Frage, der...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr