Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 § 26 KStG insbesondere als Ausprägung der Anrechnungsmethode und Pendant zu § 34c EStG

Tz. 1 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Vorschrift bildet bezogen auf ihren Hauptanwendungsfall, die St-Anrechnung, einen der beiden essenziellen Bestandteile des Systems der Vermeidung von Doppelbesteuerung im Rechtssinne (neben der Freistellung gem DBA, s Tz 6). Konkret verankert sie in sehr engem Zusammenspiel mit § 34c EStG (s Tz 23) und § 50 Abs 3 EStG (s Tz 307) die Anrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.7 Fehlender Ermäßigungsanspruch?

Tz. 223 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Anders als bei Festsetzung und Zahlung ist die Rechtslage beim Erfordernis des fehlenden Ermäßigungsanspruchs (s § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG; nicht zu verwechseln mit s Tz 220). Dieses Merkmal (s Tz 95 ff) gilt nicht in DBA-Fällen (ebso s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 124; s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 159; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Folgen für §§ 26 KStG, 34c EStG

Tz. 25 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für § 26 KStG und § 34c EStG folgt aus diesen allgemeinen Grundsätzen grob gesagt, dass die DBA diesen vorgehen, soweit das "Ob" (Voraussetzungen) der Anrechnung betroffen ist. Denn alle dt DBA enthalten – in Abgrenzung zur Freistellung ausl Eink gem DBA – eigene Regeln dazu, in welchen Fällen Anrechnung dem Grunde nach zu gewähren ist oder n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999 (§ 34c Abs 6 S 6 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als Reaktion auf die oben behandelte BFH-Rspr (s Tz 296) hat der Gesetzgeber ab VZ 1999 (s Tz 19) § 34c Abs 6 S 4 (heute: S 6) EStG eingeführt. Danach ist Abs 3 (nur) anzuwenden, wenn der DBA-Staat Eink besteuert, "die nicht aus diesem Staat stammen" und diese Besteuerung ihre Ursache nicht "in einer Gestaltung [hat], für die wirtsch oder sons...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Ausländische Einkünfte (§ 34d EStG)

Tz. 69 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 "Ausl Eink" werden im KStG nicht definiert. Dass hierfür § 34d EStG heranzuziehen ist, ergibt sich aber aus dem Verweis des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG auf Teile des § 34c EStG. Denn § 34d EStG definiert ausdrücklich (Wortlaut "im Sinne des") für § 34c Abs 1 bis 5 EStG den dort verwendeten Begriff der ausl Eink. Beide Vorschriften folgen damit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.4 Insbesondere Dividenden aus ausländischen Beteiligungen

Tz. 117 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für ausl Dividenden gelten zwar keine besonderen Regeln. Jedoch ist es sinnvoll, sich für eine evtl ausl Besteuerung folgende Unterscheidung vor Augen zu führen: Hat der ausl Staat die ausschüttende ausl Gesellschaft einer dortigen KSt unterworfen, so besteht insoweit keine Subjektidentität, weil diese St für Rechnung der ausl Gesellschaft er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2.1 Wirtschaftliche/rechtliche Doppelbesteuerung

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Hauptzweck des § 26 KStG (s Tz 1) erschließt sich zur Gänze erst, wenn man die Vorschrift im Gesamtzusammenhang mit den in D geltenden Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sieht. Dazu ist zunächst zwischen der rechtlichen Doppelbesteuerung (auch Doppelbesteuerung "im Rechtssinne" bzw "juristische" Doppelbesteueru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 "Per-country-limitation" (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG)

Tz. 140 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Höchstbetragsberechnung ist für jeden Staat, aus dem Eink mit anrechenbarer ausl St bezogen werden, gesondert durchzuführen ("Per-country-limitation"). Vor dem VZ 2014 ergab sich dies unmittelbar aus § 26 Abs 1 letzter HS KStG aF ("aus diesem Staat"). In der aktuellen Fassung (s Tz 22d) enthält § 26 KStG dies nicht mehr selbst; insbes sp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 § 12 AStG

Tz. 41 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In § 12 Abs 2 AStG (und auch Abs 3, dazu s Tz 42) wird die "entspr Anwendung" von Teilen der § 34c EStG bzw § 26 KStG (versehentlich noch auf "Abs 1 und 6", also auf die Fassung vor 2014, s Tz 22d; gemeint ist nunmehr Abs 1 S 1 Nr 1 iVm Abs 2, auch s Staats, in R/H/N, KStG, § 26 Rz 18; s Roser, in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 26 Rz 17) angeordnet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Erfolgte Zahlung der ausländischen Steuer, spätere Änderungen bei Festsetzung; Zahlung der ausländischen Steuer

Tz. 85 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das Merkmal der Zahlung soll vor allem (ebenso hierzu s Tz 91) sicherstellen, dass der inl Gewährung des Vorteils St-Anrechnung auch eine tats und vollzogene wirtsch St-Belastung im Ausl vorangegangen ist (die Anrechnung "fiktiver", dh nicht gezahlter ausl Quellen-St kommt nur in bestimmten DBA-Fällen in Betracht, s Tz 237 ff). Dies gilt auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Herkunftsstaat ("Staat, aus dem die Einkünfte stammen")

Tz. 79 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die anzurechnende ausl St muss gerade von demjenigen Staat bzw einer seiner Gebiets-Kö erhoben worden sein, aus dem die Eink stammen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG). Für Zwecke des § 26 KStG bestimmt sich diese Herkunft danach, in welchem Staat die jeweiligen Anknüpfungsmerkmale der ausl Eink iSd § 34d EStG (s Tz 69 ff) ör...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Identität des Besteuerungsgegenstands (Steuerobjektidentität)

Tz. 102 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auf die Eink, die iSd § 34d EStG (s Tz 69, 79 ff) aus einem bestimmten ausl Staat stammen und dort besteuert werden, muss dt KSt entfallen. Sonst kann es nicht zu einer Anrechnung kommen. Daraus folgt das Erfordernis der St-Objektidentität (ebso s Geurts, in E & Y, § 26 Rn 67; s Staats, in R/H/N, KStG, § 26 Rn 60; ähnlich s Jochimsen/Schnitg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.1 Herkunftsstaat ("Staat, aus dem die Einkünfte stammen")

Tz. 215 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In der Konsequenz des oben Ausgeführten bestimmt sich der Herkunftsstaat in DBA-Fällen nicht danach, in welchem Staat die Merkmale des § 34d EStG gegeben sind (s Tz 210), sondern danach, ob nach einem DBA ein anderer Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht für die betr Eink besitzt. Dieser Staat ist dann Herkunftsstaat und nur St dieses Staats k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Besonderheiten bei Zinsen und Lizenzgebühren aus EU-Staaten (§ 26 Abs 6 S 7 und 8 KStG aF)

Tz. 329 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit Wirkung von VZ 2004–2013 ( s Tz 22 , 22d ) wurde § 50 Abs 3 EStG (iVm § 26 Abs 6 S 1 KStG aF) durch die S 7 und S 8 des § 26 Abs 6 KStG aF modifiziert (keine eigenständige Anrechnungsgrundlage, auch s Tz 228 ). Anlass dafür war die EU-RL über eine gemeinsame St-Regelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Normgeschichte des § 26 KStG iVm § 34c EStG

Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 26 KStG regelt seit dem vorletzten KSt-Systemwechsel 1977 die Berücksichtigung ausl St (vor 1977: § 19a KStG). Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen/Anpassungen seit 1988 dargestellt; diese ergaben sich zT auch erst mittelbar durch Änderungen des § 34c EStG , auf den § 26 KStG seit jeher fast zur Gänze verweist: Tz. 14 Stand: EL 62 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Vorbemerkung

Tz. 196 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die grds Auswirkungen von DBA auf bzw das Verhältnis der DBA zu den innerstaatlichen Anrechnungsvorschriften wurden bereits erläutert (s Tz 24 – 29). Demnach gilt das im vorstehenden Abschnitt zur Anrechnung unmittelbar gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG Geschilderte unverändert nur dann, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.2 "Briefkastengesellschaften"

Tz. 115 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Werden Eink über eine gem § 42 AO nicht anzuerkennende ausl Kap-Ges bezogen, sind ausl St, die bei dieser Kap-Ges anfallen, beim inl AE (nur) anrechenbar, soweit sie auch bei iSd § 42 AO angemessener Gestaltung angefallen wären (vgl auch BFH Urt v 02.03.2016, BStBl II 2016, 887). Dies setzt insbes voraus, dass es sich um ausl Eink (dazu s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Aussensteuerrecht, Loseblattkommentar; Wassermeyer, DBA, Loseblattkommentar; Menhorn, Anrechnungshöchstbetrag gem § 34c EStG noch gemeinschaftskonform?, IStR 2002, 15; Kaminski/Strunck, Internationale Aspekte des StVergAbG, StB 2003, 253; Lüdicke J., Internationale Aspekte des StVergAbG, IStR 2003, 433; Müller-Dott, Zur Rechtsänderung des § 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.11 Anrechnung fiktiver ausländischer Steuer kraft DBA

Tz. 237 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Erweiterung der normalerweise nach DBA bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten stellt es dar, dass nach einem Teil der dt DBA in unterschiedlichem Umfang eine Anrechnung auch bzgl "fiktiver" Quellen-St möglich ist (vor allem bei Entwicklungsländern, s DBA-Übersicht und nähere Erl s Vogel, in Vogel/Lehnert, DBA, Art 23 Rn 191ff; s Wassermey...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.10 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO), Feststellungslast

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fast alle der behandelten Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1, 5 EStG beziehen sich auf im Ausl verwirklichte Sachverhalte (ausl Eink, im Ausl festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende St, St-Objekt- und -Subjektidentität sowie zeitliche Identität bzgl dieser ausl St); dies gilt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines zu § 34c Abs 5 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht)

Tz. 338 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 34c Abs 5 EStG, der kraft des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG auch für die KSt anwendbar ist, kann die auf ausl Eink entfallende dt KSt bei unbeschr Stpfl (s Tz 67 f) "ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Abs 1 besonders schw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Normzweck und Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 34c Abs 3 und Abs 6 S 6 EStG (jeweils iVm § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG) sind ausgesprochen "schillernde" Vorschriften, die eine Reihe ungeklärter Fragen aufwerfen. Dies liegt letztlich an ihrem ambivalenten Sinn und Zweck: Auf der einen Seite bringt der Gesetzgeber durch sie zum Ausdruck, dass auch in den – recht seltenen – Fällen, in denen di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Rechtsfolge (Ermessen, Selbstbindung der Finanzverwaltung)

Tz. 352 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zunächst schon s Tz 341 ff. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (s Tz 350 ff zu § 34c Abs 5 EStG bzw s Tz 350 ff zu § 50 Abs 4 EStG) hat der antragstellende Stpfl einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entsch zur Anwendung der jeweiligen Vorschrift. Dazu gelten die allgemeinen Ermessensregeln. IR dieses Ermessens sind folglich insbes der Zwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rechtsfolge Abzug von der Bemessungsgrundlage

Tz. 279 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Seit dem VZ 1992 erfolgt der Abzug der ausl St bei der BMG (vorher: GdE). Damit werden die ausl St bei Ausübung des Wahlrechts – als Ausnahme zu § 10 Nr 2 KStG – wie BA behandelt. Zu den möglichen Folgen schon s Tz 194. Die Höhe des Abzugs entspr der Höhe der nach den jeweils einschlägigen Voraussetzungen (s Tz 278) potenziell anrechenbaren ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Übergreifende Voraussetzungen

Tz. 286 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist zunächst, dass die Doppelbesteuerung im konkreten Fall nicht schon auf anderem Wege vermieden wird. Hier (zu DBA-Fällen s Tz 296 ff) kommen dafür nur in Betracht (zum Verhältnis zu § 34c Abs 6 S 4 EStG s Tz 306): St-Anrechnung gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG, St-Abzug gem § 26 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Wahlrecht, Per-country-limitation, Verfahren

Tz. 274 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug kann und muss pro Staat ausgeübt werden (s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 283; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 106; s R 26 Abs 3 S 4 KStR 2015). Dies folgt daraus, dass auch die Anrechnung der Per-country-limitation unterliegt (s Tz 140, 246) und § 34c Abs 2 EStG immer nur "statt der Anrechnung" zur Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.2 Weiteres zur Einnahmenseite (insbes § 34c Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 161 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bis zum VZ 2002 waren – mangels entspr ges Einschränkung – auch im Ausland stfreie ausl Eink iSd § 34d EStG aus einem Staat in die Berechnung der ausl Eink einzubeziehen (so auch schon s Tz 108; auszuscheiden waren hingegen immer schon in D stfreie Eink, s Tz 102 ff, 152). Dies galt nach BFH (s Urt des BFH v 20.12.1995, BStBl II 1996, 261; d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.4.2 Insbesondere pauschal besteuerte Einkünfte

Tz. 177 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Aus dem Gesetz nicht unmittelbar ersichtlich ist, inwieweit in D einer pauschalen Besteuerung (ggf mit Abgeltungswirkung) unterliegende Eink aus der "Summe der Eink"sowie auch aus den ausl Eink auszuscheiden sind und ob ggf eine pauschal erhobene KSt auch aus der dt KSt iSd Formel (s Tz 149) herauszurechnen ist. Dazu ist besonders zu beachte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1 Grundregeln für Zuordnung von Drittstaateneinkünften bzw Einkünften aus dem Ansässigkeitsstaat zu Betrieben im Quellenstaat

Tz. 314 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Nicht-Ansässigkeitsstaat ("Quellenstaat", in der Konstellation des § 50 Abs 3 EStG: D) hat in DBA-Fällen im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat zumindest im Grundsatz nur insoweit ein Besteuerungsrecht, als ein hinreichender territorialer Bezug zum Quellenstaat vorhanden ist. Fehlt dieser, darf der Quellenstaat nicht besteuern, wie sich le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.13 Anrechnung ausländischer Steuern bei nicht steuerfreien verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 26 Abs 1 S 2)

Tz. 137c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem JStG 2007 eingeführte § 26 Abs 1 S 2 (vor VZ 2014: Abs 6 S 1 2. HS) ist Folgeregelung zum gleichzeitig eingeführten § 8b Abs 1 S 2 . Nach Letzterem sind vGa nicht schachtelprivilegiert, wenn und soweit sie bei der (hier: ausl) ausschüttenden Kö zu einer Einkommensminderung führen. Anrechnung bzw Abzug ausl St ist in diesen Fällen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3 Festzustellende Anrechnungsvoraussetzungen

Tz. 48 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei allen Tatsachen, die für die Anrechnung ausl St dem Grunde und der Höhe nach maßgebend sind, handelt es sich ebenfalls um Besteuerungsgrundlagen iSd § 180 Abs 1 Nr 2a AO (nicht § 180 Abs 5 AO, weil dieser ersichtlich nur auf die Anrechnung inl St zielt), so dass die geschilderte Ansicht der Fin-Verw (s Tz 46) auch diesbzgl zutr ist (ebens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.1 Deutschland ist nur Quellenstaat; Dreieckskonstellationen; Doppelansässigkeit

Tz. 33 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 An einer Aussage des DBA zur anzuwendenden Methode fehlt es – mit der Folge, dass die §§ 26 KStG, 34c EStG unmittelbar anwendbar sind – zunächst für die Fälle, in denen D nicht Ansässigkeitsstaat (iSd DBA) des betroffenen Stpfl ist. Denn die DBA regeln (jedenfalls in aller Regel) die Methode der Vermeidung der Doppelbesteuerung nur für den An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.3.1 Allgemeines

Tz. 256 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Grundsatz gilt das oben Ausgeführte ( s Tz 150 – 170 zu Nicht-DBA-Fällen) auch hier entspr. Insbes ändern die DBA nichts daran, dass die Eink nach dt Recht und den einschlägigen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln sind. Außerdem gilt auch in DBA-Fällen die Per-country-limitation, so dass für jeden (DBA-)Staat eine gesonderte Höchs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Fehlende Identität zwischen Herkunftsstaat und besteuerndem Staat (2. Alternative)

Tz. 290 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die 2. Alt kann nur zur Anwendung kommen, wenn die ausl St auf ausl Eink iSd § 34d EStG (zu DBA-Fällen aber s Tz 303) erhoben wurde; fehlt es hieran, kommt nur die 3. Alt in Betracht. Daraus folgt, dass die 2. Alt nur einschlägig sein kann, wenn Eink vorliegen, die nach § 34d EStG einem bestimmten Staat zuzuordnen sind, aber tats (ggf zusätz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Steueranrechnung/-abzug bei Organschaft (§ 19 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach der sog Zurechnungstheorie bleiben OT und OG (auch) stlich selbständige Rechtssubjekte, die in der ersten Stufe ihr jeweiliges Einkommen selbständig ermitteln; erst in der zweiten Stufe kommt es zur Zurechnung des Einkommens der OG zum OT (zB s Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9). Auf dieser Basis gilt für die Anwendung der §§ 26...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Anrechnung nur bis zur vom DBA vorgesehenen Höchstgrenze (Dividenden/Zinsen/Lizenzgebühren), weitere Begrenzungen

Tz. 220 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die tats gezahlte ausl St erfüllt nicht in allen Fällen in voller Höhe die Anrechnungsvoraussetzungen. Denn in den DBA wird in jeweils unterschiedlichem Umfang dem Quellenstaat bei bestimmten Eink nur ein der Höhe nach begrenztes Besteuerungsrecht zugebilligt (bei Dividenden – s Art 10 Abs 2 OECD-MA – durchgängig, bei Zinsen – s Art 11 Abs 2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Wahl des Steuersatzes

Tz. 38 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Die Frage, ob aktuelle oder zukünftige Steuersätze für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen werden sollen, wird konzeptionell durch die Wahl der Methode entschieden (vgl. Wollmert, 1995, S. 92; Wagenhofer, 2001, S. 41): Die liability-Methode erfordert prinzipiell zukünftige, die deferred-Methode aktuelle Steuersätze. Tz. 39 Stand: EL 3...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gewinnpauschalierung mit 15 % der Einnahmen

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Erzielt ein Verband/Verein Einnahmen aus der Bandenwerbung, kann er den Gewinn pauschal mit 15 % der Einnahmen ermitteln und der Besteuerung zugrunde legen (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass für diese Art der Besteuerung von der Körperschaft ein entsprechender Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt wird. Dieser...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz 1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. 2. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 5 Dienst- und Werkleistungen

Dienst- und Werkleistungen für andere Betriebe, auch unter Verwendung von eigenen Maschinen und Fahrzeugen, sind grundsätzlich gewerblich [1], gleichgültig ob sie der Land- und Forstwirt selbst oder mit seinem Personal, ggf. mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens, für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einschließlich der Betriebe von Körperschaften des pr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (2)

Leitsatz Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG) anhand der geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel nicht dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel und der maßgebende Abzinsungss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland

Kommentar Das FinMin Nordrhein-Westfalen hat sich zu den wesentlichen Aspekten einer Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland geäußert. In der Verfügung werden insbesondere auch die Besonderheiten im Hinblick auf bestimmte Staaten dargestellt. Bekanntgabe von Verwaltungsakten in bestimmte Staaten Die Verfügung bietet insbesondere einen guten Überblick über die Besonderheite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungs- und Literaturve... / K

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert im Gewinnfeststellungsverfahren bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft

Bei Anfechtungsklagen wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bemisst sich der Streitwert nach § 52 Abs. 1 GKG nach der typisierten einkommensteuerlichen Bedeutung für die Feststellungsbeteiligten. Diese ist regelmäßig – im Sinne einer Vereinfachungsregelung – mit 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen. Die tatsächlichen Auswirkungen bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungserträge von Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbauvereinen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der Frage geäußert, ob bzw. in welchem Umfang Einnahmen, die eine steuerbefreite Wohnungsgenossenschaft bzw. ein Wohnungsbauverein aus einer Organgesellschaft erhält, unschädlich für die Steuerbefreiung sind. Wohnungsgenossenschaften und Körperschaftsteuer Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind u.a. Wohnungsgenossenschaften von der Körpers...mehr