Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die Frage, ob die Kö einen weiteren Geschäftsbetrieb aufgenommen (schädlich) oder lediglich ihren bisherigen Geschäftsbetrieb erweitert hat (unschädlich) gelten die vorstehenden Ausführungen zum Branchenwechsel entspr (s Tz 61ff). So stellt auch die Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) für § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 und 3 KStG auf dieselben Grundsätze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Keine Versteuerung der erhaltenen Anteile nach § 6 AStG (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II (s Tz 78) und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden (s Tz 80), wenn und soweit bei natürlichen Pers als AE die stillen Reserven in den erhaltenen Anteilen auch ohne Veräußerung wegen § 6 AStG aufzudecken sind ("Wegzugsbesteue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Steuerliche Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, und ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 348 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 2 KStG idF des StVergAbG ist das Einkommen der OG dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj endet, in dem der GAV wirksam wird. § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG wurde parallel geändert. Bei nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederten OG wird der GAV mit seiner Eintragung in das HReg wirksam; bei eingegliederten OG tritt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag

Tz. 76a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auff der Fin-Verw: Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist nach Auff der Fin-Verw ein nicht genutzter Verlust iSd § 8c KStG, der durch einen weiteren schädlichen Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG grds untergeht. Es kann aber ein erneuter Antrag nach § 8d KStG gestellt werden; dann werden die gesamten nicht genutzten Verluste einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Allgemeines

Tz. 97 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 3 S 1 KStG gilt die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft für Ertrag-St-Zwecke, dh für die KSt, ESt und GewSt, als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Bei von natürlichen Personen im PV gehaltenen Anteilen an einer optierenden Gesellschaft ist daher § 17 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG einschlägig. § 17 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG verlagert die Entscheidung über die je nach Rechtsform unterschiedliche stliche Behandlung von Vermögensmehrungen bzw -minderungen der OG sowie der damit zusammenhängenden Ausgaben auf die Ebene des OT. Ist der OT eine Pers-Ges, entscheidet sich die stliche Behandlung sogar erst auf der MU-Ebene, und zwar unterschiedli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.6 Die transparente Besteuerung der KGaA nach der BFH-Rechtsprechung

Tz. 42f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die – lange erwartete – Entsch, dass auf der Ebene des phG die Anwendung des Halb-/Teileink-Verfahrens in Bezug auf die ihm über den Gewinnanteil anteilig zugerechneten lfd Beteiligungseink der KGaA anzuwenden ist, hat der BFH in dem Urt v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) uE eher "beiläufig" gefällt und nicht mit der in diesem Urt besonders hervo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Ausschluss oder Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 4)

Tz. 171 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kommt es in Fallgruppe 3 zum (vollständigen oder tw) Ausschluss oder einer Beschränkung dt Besteuerungsrechte, kann das UmwStG dennoch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG Anwendung finden (Fallgruppe 4). Übertragender (oder einbringender bzw formwechselnder) Rechtsträger muss hierzu eine Gesellschaft oder natürl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.5 Beispielreihen zur Bildung und Auflösung von Ausgleichsposten

Tz. 1362 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und AP verdeutlichen. Tz. 1363 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Aktiver APmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des KöMoG

Tz. 144 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils richtet sich vor Inkrafttreten des KöMoG nach § 1 Abs 2 UmwStG . Die Anforderungen an die am Umwandlungsvorgang beteiligten Rechtsträger sind hier abschließend definiert (Ges-Begr, s BR-Drs 542/06, 57). Bei den in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Umwandlungsarten müssen daran beteiligtemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

NN, IDW-Stellungnahme zum Ref-Entw für ein Ges zur Umsetzung stlicher EU-Vorgaben sowie weiterer stlicher Regelungen, Ubg 2009, 903; Stalleiken, Drittmittelforschung im Ertrag-StR, FR 2010, 781; Fischer, Mitwirkungspflichten des Stpfl bei der Geltendmachung von Ausl-Spenden, jurisPR-SteuerR 33/2011; Förster, Grenzüberschreitende Gemeinnützigkeit – Spenden schwer gemacht?, BB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.6 Veräußerung sperrfristverhafteter "Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften"

Tz. 28d Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Gegenstände einer Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG innerhalb der Sperrfrist sind (nur) "erhaltene Anteile" aus "Fällen einer Sacheinlage unter dem gW". Es handelt sich bei den sperrfristverhafteten Anteilen also um Anteile (zum Begriff s § 21 UmwStG Tz 25) an einer Kap-Ges oder Gen (nämlich übernehmende Gesellschaft iSd § 20 Abs 1 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.3 Modifizierte Wiederinkraftsetzung des BMF-Schr v 02.12.1998 (BStBl I 1998, 1509)

Tz. 199 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Da eigene Anteile vor Inkrafttreten des BilMoG zu aktivieren waren (s Tz 126ff), hatte deren Erwerb keine Auswirkung auf das stliche Einlagekonto und den Sonderausweis. Soweit der Kaufpreis den Nennbetrag der Anteile über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu einem geringeren als dem gemeinen Wert auf die Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wenn § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG die Übertragung von WG zu einem geringeren als dem gW auf die Verlust-Kö als ein für die weitere Nutzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags schädliches Ereignis bezeichnet, betrifft das sowohl die Übertragung einzelner WG auf die Verlust-Kö als auch die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG (auch) bei der Organgesellschaft?

Tz. 95c Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ob darüber hinaus auch die OG (bei der es sich ja um eine Kap-Ges handeln muss) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen muss, ist str (abl s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 Rn 41; s Rödder/Liekenbrock in R/H/N, KStG, § 15 Rn 142; und s Schiffers, DStZ 2018, 417). Nach dem Wortlaut des § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkommensermittlung bei partieller und voller Steuerpflicht

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Fällen der partiellen StPflicht sind bei der Ermittlung des Einkommens aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten in der Praxis folgende Grundsätze zu beachten: Für Vermietungsgen liegen hinsichtlich dieses stpfl Bereichs in vollem Umfang Eink aus Gew vor (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 32). Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) steht grds eben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Weitere Ausschlussgründe (Abs 6 S 2 Nr 2 und 3, S 4)

Tz. 71 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Abs 6 S 2 Nr 1 (Subsidiarität) s schon Tz 61. S 2 Nr 2 begründet zusätzliche (negative) Tatbestandsmerkmale dergestalt, dass die Erstattung bei entspr Anwendung der §§ 50d Abs 3, 50j EStG nicht ausgeschlossen "wäre". Der Wortlaut "entspr" und "wäre" macht deutlich, dass die Voraussetzungen der §§ 50d Abs 3, 50j EStG nur insoweit vorliegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis des § 8d KStG zu § 8c KStG und zu § 2 Abs 4 UmwStG

Tz. 4 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c und § 8d KStG stehen als zwei sich ergänzende, eigenständige Regelungen nebeneinander. Anders als beim früheren § 8 Abs 4 KStG aF ist dabei ein Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der strukturellen Veränderung auf Gesellschaftsebene nicht erforderlich (s Tz 36). Tz. 5 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c KStG gehen nicht genu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Rechtslage für vor dem 01.01.2014 beginnende Feststellungszeiträume

Tz. 1520 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da OT und OG eigenständige St-Subjekte sind, haben sie auch jährlich eine eigene St-Erklärung beim FA abzugeben und erhalten einen eigenen St-Bescheid. Die gegen OG und OT ergehenden St-Bescheide sind verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft, denn bei der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG handelt es sich lediglich um ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.2 Die Begrenzungsregelung im Einzelnen

Tz. 736 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 10 und 11) ist bei der Ermittlung des fiktiv ausschüttbaren Gewinns der hr-liche Jahresüberschuss als Ausgangsgröße um solche Beträge zu bereinigen, die ohne Bestehen einer Organschaft bei einer Ausschüttung an den außenstehenden AE nicht zur Verfügung gestanden hätten. Danac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.4 Verhältnis des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG enthält – anders als Nr 2 (s Tz 104ff) – nicht den "Vorbehalt" des § 8 Abs 3 KStG. Es ist daher umstritten, ob unangemessene Leistungen der KGaA an den phG überhaupt eine vGA darstellen können oder ob der Vorschrift des § 8 Abs 3 KStG im Verhältnis zwischen KGaA und phG keine Bedeutung zukommt. Diese Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Verhältnis von Steuerrecht und Zivilrecht

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das allg Verhältnis zwischen ZivR und StR war in der Lit lange umstritten. So ist nach Tipke/Lang (StR, 24. Aufl, 6ff) das ZivR zwar das rechtliche Instrument für den Rechtsverkehr, an dessen wirtsch Ergebnisse das StR anknüpft. Gleichwohl sei es aber "irreführend, das ZivR als Mutterrecht des StR zu bezeichnen oder von einem Primat des ZivR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und ausl Umwandlungsvorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umwandlungsart vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw ausl Umwandlung insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Erstmalige Anwendung des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6b KStG)

Tz. 49 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 6b KStG erstmals auf Mitgliedsbeiträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 gezahlt werden. Ausschlaggebend ist uE der Abfluss der Mitgliedsbeiträge bei der leistenden Kö. Bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.7 Veräußerung der Anteile durch "den Einbringenden" (§ 22 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 29a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Veräußerung der maßgebenden Anteile (s Tz 31–33a) iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG ist dann "sperrfristschädlich", wenn "der Einbringende" die Veräußerung vornimmt. Der Begriff des Einbringenden ist weder in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG noch in den übrigen Bestimmungen des § 22 UmwStG erläutert. So liegt es nahe, hierunter die einbringende Pers iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16.1 Erstmalige Anwendung des § 12 Abs 1 S 3 und 1a KStG idF des ATADUmsG (§ 34 Abs 6d S 1 KStG)

Tz. 50a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 6d S 1 KStG, der durch das ATADUmsG als Abs 6d eingefügt und durch das KöMoG zu S 1 geworden ist, sind § 12 Abs 1 S 3 und Abs 1a KStG idF des ATADUmsG erstmals für nach dem 31.12.2019 endende Wj anzuwenden. Der Begriff "WJ" ist uE missverständlich, da Abs 1a gerade die WG des PV betrifft. Bezogen auf Abs 1a dürfte uE gemeint s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Anwendung des § 22 UmwStG

Tz. 87 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der fiktive Formwechsel hat uE bei einem Ansatz von Bw oder Zwischenwerten wegen der in § 1a Abs 2 S 2 KStG angeordneten entspr Anwendung des § 25 iVm §§ 20ff UmwStG uE weiter zur Folge, dass für alle Anteile an der optierenden Gesellschaft § 22 UmwStG zu beachten ist, da optionsbedingt alle Anteile wie neue Anteile zu behandeln sind (s Tz 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringungszeitpunkt (§ 1a Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 3 KStG gilt als Einbringungszeitpunkt das Ende des Wj, das dem Wj, in dem die Option erstmals gilt, vorangeht. Wird zB die Option erstmals für das Wj=Kj 2022 beantragt, ist stlicher Einbringungszeitpunkt der 31.12.2021. Fraglich ist, ob hierdurch ein sog "Ein-Sekunden-Wj" ausgelöst wird, für das die optierende Gesellschaft b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.4 Übergangsregelung der Finanzverwaltung als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung

Tz. 962 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw hat erst im Zusammenhang mit der Einfügung des ab dem VZ 2004 geltenden § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG zur Anwendung des Urt des BFH v 18.12.2002 (BStBl II 2005, 49) Stellung genommen, und zwar mit Schr des BMF v 22.12.2004 (BStBl I 2005, 65) und v 28.06.2005 (BStBl I 2005, 813). Nach dieser Übergangsregelung gilt folgendes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Verlusterhalt in Höhe der stillen Reserven (§ 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG geht bei Eintritt eines der in Abs 2 genannten schädlichen Ereignisse ein nach Abs 1 festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag unter, wobei aber § 8c Abs 1 S 5–8 KStG (sog Stille-Reserven-Klausel, dazu s § 8c KStG Tz 250ff) entpr gilt. Das bedeutet, dass der vom Untergang bedrohte fortführungsgebunden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Tatsächliche Verwendung der Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 150 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Zuwendung muss, um nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abzb zu sein, tats für die begünstigten Zwecke verwendet werden (s H 10b.1 "Zuwendungsbestätigung" EStH 2022). Eine tats Verwendung der Spende für st-begünstigte Zwecke erfordert jedoch nicht, dass genau der zugewendete Einzel-Geldschein oder die Einzel-Bankgutschrift für diese Zwecke verausg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Verringerung des Sonderausweises um spätere Zugänge beim steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 3 KStG)

Tz. 93 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 3 KStG mindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wj um den positiven Bestand des stlichen Einlagekontos zu diesem Stichtag; der Bestand des stlichen Einlagekontos mindert sich entspr ("Umgliederung"). Diese durch das UntStFG in das KStG eingefügte Regelung verhindert, dass auf einen Feststellungsstichtag nebeneinander ein S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 EuGH-Rechtsprechung: Gründungstheorie in der EU?

Tz. 77 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es war lange Zeit umstritten, ob und inwieweit die in D wie auch in anderen EU-Staaten geltende Sitztheorie mit dem EG-Recht vereinbar ist. Die in Art 49 und 54 AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit, nach der Angehörige eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat zu den gleichen rechtlichen Bedingungen eine Erwerbstätigkeit ausüben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 2 KStG spricht zwei unterschiedliche Tatbestände an, nämlich die Herabsetzung des Nennkap einer Kö und die Auflösung einer Kö. Gem § 29 Abs 1 KStG gilt in Umw-Fällen iSd § 1 UmwG das Nennkap der übertragenden Kap-Ges und bei einer Abwärtsverschmelzung bzw -spaltung zusätzlich das Nennkap der übernehmenden Kap-Ges als in vollem Umfang n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Zur Bedeutung des in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Worts "insbesondere"

Tz. 925 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 6 KStG liegen Minder- oder Mehrabführungen iSd S 1 insbes vor, wenn … . Daraus folgern Neumann (Ubg 2010, 673), weiter in Neumann/Suchanek, Ubg 2013, 549, 551), Breier (DK 2011, 11, 13) und von Freeden/Lange (DB 2017, 2055), dass mit den Vergleichspaar "an den OT abgeführter Gewinn" und "St-Bil-Gewinn der OG" lediglich ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 105 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 15 um die S 3 und 4 erweitert. Die beiden neuen S betreffen nach DBA stfrei gestellte Erträge der OG aus einem ausl Investmentfonds (dazu näher s Tz 120). Gemäß § 15 S 2 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Regelungsinhalt

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG ist, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1 Ermittlung der verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe des Fremdspendenvergleichs

Tz. 238 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA liegt – unter Heranziehung des Maßstabs der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – insbes vor, soweit die an den Gewährträger (bzw die Träger-Kö) geleisteten Zuwendungen den durchschnittlichen Betrag an Spenden übersteigen, den die Sparkasse (bzw ein anderer BgA) an Dritte zugewendet hat ("Fremdspendenver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bescheinigungsverfahren über die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 22 Abs 5 UmwStG)

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das in § 22 Abs 5 UmwStG geregelte Bescheinigungsverfahren dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Bw-Aufstockung bei der übernehmenden Gesellschaft gem § 23 Abs 2 UmwStG zu schaffen. Denn die Vorlage einer Bescheinigung gem § 22 Abs 5 UmwStG ist tatbestandliche Voraussetzung (s § 23 UmwStG Tz 118f) für eine Erhöhung der Werte des übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 2000, Beil 10; Jünger, Liquidation und Halb-Eink-Verfahren, BB 2001, 69; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK iSd §§ 27–29 KStG 2001, FR 2002, 1205 und 1257; Knödler, Verwendungsfiktion bei GA im Halb-Eink-Verfahren und Umw von Rücklagen in Nennkap, StStud 2002, 607; Voß/Unbescheid, Kein Doppelauswei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.3 Zustimmung der Gesellschafter (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag muss nach § 1a Abs 1 S 1 KStG von der Pers-Handels-, Partnerschaftsgesellschaft oder (ab VZ 2024) eingetragenen GbR gestellt werden. Die Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag kann nur für die Pers-Ges als Ganzes und damit mit Wirkung für und gegen alle Gesellschafter gestellt werden (s Kölbl/Luce, Ubg 2021, 264, ...mehr