Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügung über den Gesellschaftsanteil.

I. Verfügung. Rn 2 I 1 schreibt die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils fest. Darunter fallen sowohl die Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils (BGH NJW 97, 860, 861) als auch seine Teilübertragung (Frankf NJW-RR 96, 1123 [OLG Frankfurt am Main 15.04.1996 - 20 W 516/94]). Möglich ist auch die gleichzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf mehrere Erwerbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Privilegierte volljährige Kinder.

I. Alter der Kinder. Rn 13 Erfasst werden von der Gleichstellung nur solche Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. II. Familienstand der Kinder. Rn 14 Privilegiert werden ausschl ledige Kinder. Dies bedeutet, dass die Gleichstellung mit minderjährigen Kindern mit der Heirat des Kindes endet. Die Privilegierung lebt auch nicht wieder auf, wenn die Ehe ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Definition.

a) Objektive Festlegung. Rn 29 Der gewöhnliche Aufenthalt setzt anders als das im anglo-amerikanischen Rechtskreis vorherrschende Anknüpfungsmoment des ›domicile‹ keine dauerhafte heimatliche Verbundenheit (Hamm FamRZ 92, 552; BeckOK/Lorenz Rz 18; Erman/Hohloch Rz 59; Looschelders Rz 15) mit dem betreffenden Ort voraus. Gewöhnlicher Aufenthalt ist vielmehr der Ort, an dem ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

I. Für die ordentliche Kündigung, § 584 I. Rn 3 Eine Kündigung eines Grundstückspachtvertrages auf unbestimmte Zeit – dies gilt auch bei auflösend bedingten Verträgen (BGH NZM 09, 433) und für die Fälle formunwirksamer Verträge nach § 550 – ist nur zum Ablauf des sich aus dem konkreten Vertrag ergebenden Pachtjahres möglich. Ist nichts ausdrücklich geregelt, ist idR der Pacht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungspunkte.

I. Überblick. Rn 6 Art 11 schreibt im Interesse eines favor negotii eine alternative Anknüpfung vor, entweder an den Abschlussort des Geschäftes oder an den Anknüpfungspunkt des Geschäftsstatuts, dem das Rechtsgeschäft, um dessen Form es geht, selbst unterliegt. Jedenfalls, soweit als Geschäftsstatut für den Vertrag ein anwendbares Recht gewählt werden kann, ist auch die Alte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begriff der Rechtsfähigkeit.

I. Begriff. Rn 7 Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist im Gesetz nicht festgelegt, sondern er wird vorausgesetzt. Nach heute weithin anerkannter Auffassung wird Rechtsfähigkeit verstanden als die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (abw früher Fabricius Relativität der Rechtsfähigkeit, 1963, S 31 ff). Dieser allg und umfassende Begriff der Rechtsfähigkeit steht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

I. Einzelzahlungsvertrag. Rn 2 Die Regelung in I legt die Primärpflichten seitens des Zahlungsdienstleisters in einem Einzelzahlungsvertrag fest und definiert gleichzeitig den Zahlungsdienstnutzer. Durch die Sonderform des Geschäftsbesorgungsvertrages nach I wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei der Erbringung eines Zahlungsdienstes einen Zahlungsvorgang auszuführe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Garantie.

1. Inhalt. Rn 51 Der selbstständige Garantievertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW 96, 2569, 2570; ZIP 01, 1469). Die Regelungen des Bürgschaftsrechts gelten nicht (BGH NJW 67, 1020, 1021; Erman/Zetzsche § 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Normzweckvorbehalt. Rn 16 Ein gesetzwidriges Rechtsgeschäft ist nach § 134 nichtig, falls sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Über die Rechtsfolge entscheidet damit in erster Linie der Verbotszweck. Sinn und Zweck des Gesetzes müssen eine Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts verlangen und dürfen sich nicht mit Wirkungen begnügen, bei denen die Gültigkeit des Geschäfts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Jahresabrechnung (§ 28 II 2).

I. Allgemeines und Zweck. Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

1. Kaufvertrag/Werkvertrag. Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen (§ 556d I).

I. Neuabschluss eines Mietvertrags. Rn 2 In zeitlicher Hinsicht maßgeblich ist der Neuabschluss eines Mietvertrags, nicht der Zeitpunkt des Mietgebrauchs. Spätere Änderungen der Miethöhe sind unerheblich. Ein Neuabschluss liegt auch dann vor, wenn der bisherige Mietvertrag wirksam gekündigt ist und die Mietvertragsparteien vergleichsweise eine ›Fortsetzung‹ vereinbaren (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung. 1. Sittenverstoß. Rn 5 Sittenwidrigkeit liegt vor beim Verstoß gegen das ›Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden‹ (RGZ 48, 114, 124; BGH NJW 91, 913, 914 mwN; VersR 13, 200 Rz 25 mwN; WM 14, 71 Rz 23). § 826 gewährleistet ein rechtsethisches Minimum (s nur Larenz/Canaris § 78 II 1b; Soergel/Hönn § 826 Rz 27); zu seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vollmachtserklärung.

1. Interne und externe Vollmachtserteilung. Rn 7 Empfänger der Vollmachtserklärung ist gem I entweder der Bevollmächtigte (Innenvollmacht) oder der Dritte (Außenvollmacht), dem ggü die Vertretung stattfinden soll. Die externe Bevollmächtigung kann auch durch Erklärung an eine Mehrzahl von Personen zB durch einen Rundbrief an Kunden eines Unternehmens erfolgen. Eine solche Bev...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Grundsatz. Rn 3 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, sind solche Vereinbarungen, die vor dem 1.12.20 getroffen wurden, grds unbeachtlich. II. Abweichender Wille. Rn 4 Etwas anderes gilt, wenn sich ein Wille, weiterhin zu gelten, aus der Vereinbarung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt (BRDrs 168/20, 95). Dies ist der Fall, wenn sich im Wege der Auslegung aus der Vere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel.

1. Anknüpfungsgesichtspunkte und Anknüpfungshierarchie. Rn 9 Bei unerlaubten Handlungen mit Auslandsberührung werden häufig nicht alle Bestandteile des Haftungstatbestands am gleichen Ort verwirklicht, zB fallen bei Distanzdelikten Handlungs- und Erfolgsort auseinander, bei Streudelikten treten an mehreren Orten Verletzungserfolge ein. Zudem spielen neben den Interessen der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungen.

I. Stellvertretung. Rn 4 Auch bei der direkten Stellvertretung kann ein am Vertragsschluss Unbeteiligter vertragliche Leistungsansprüche erhalten. So können etwa die Eltern einen Vertrag über die ärztliche Behandlung ihres Kindes als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen auf Leistung an das Kind schließen. Für die erste Alternative ist Vertretungsmacht nötig; andererseit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Ermächtigung. Rn 2 Voraussetzung der partiellen Geschäftsfähigkeit ist die formfreie Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter zur Aufnahme des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäftes. Die Ermächtigung ist eine einseitige, an den Minderjährigen zu richtende Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Familiengericht bedarf (Soergel/Hefermehl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Staatsangehörigkeit.

I. Bestimmung der Staatsangehörigkeit. 1. Recht des betreffenden Staates. Rn 5 Da die Staatsangehörigkeit eine öffentlichrechtliche Zugehörigkeitsbeziehung zwischen Person und Staat schafft (Kegel/Schurig § 9 II 2a), richtet sich ihre Bestimmung – auch aus völkerrechtlichen Gründen (Staud/Blumenwitz Rz 45 ff; BeckOK/Lorenz Rz 2 zu Art 1 I Staatenlosenkonvention, zu dieser s.u....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung/Erzeugung.

1. Grundsätzliches. Rn 4 § 650 findet nur Anwendung auf Verträge mit einer Herstellungs- oder Erzeugungspflicht, dh Pflicht zur Erstellung eines Arbeitserfolgs. Es ist die Schaffung von etwas Neuem geschuldet. Die Erzeugung unterscheidet sich von der Herstellung dadurch, dass der Erfolg nicht wie bei der Herstellung aus eigener Kraft des Unternehmers erfolgt, sondern mittels ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Handeln eines Verrichtungsgehilfen. Rn 7 Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einem anderen, in dessen Einflussbereich er allgemein oder im konkreten Fall steht und dem gegenüber er in gewisser Weise abhängig, insb weisungsgebunden ist, eine Tätigkeit übertragen worden ist (BGHZ 45, 311, 313; 103, 298, 303; NJW 09, 1740 Rz 11 mwN; VersR 14, 466 Rz 12). Da § 831 eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Voraussetzungen.

I. Auslegungsgegenstand. Rn 13 Die Auslegung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst ist der Erklärungstatbestand festzustellen (BGH NJW-RR 92, 773). Auslegungsgegenstand sind die Tatsachen, die den Erklärungsakt verkörpern, sowie alle Modalitäten, die Rückschlüsse auf seinen Inhalt zulassen (vgl BGH NJW 84, 721f [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]). Auslegungsmittel sind die auß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfähigkeit (§ 9a I 1).

I. Überblick. 1. Allgemeines. Rn 2 Die GdW ist grds in sämtlichen Bereichen rechts- und parteifähig (s.a. § 1 BGB Rn 8). Bsp: Erb- und Grundbuchrecht (BGH ZMR 05, 547; KG IMR 15, 512), Scheck- und Wechselrecht, Verwaltungsprozess (zB OVG Lüneburg ZMR 18, 94; OVG Berlin-Brandenbg ZWE 10, 42, 42). Die GdW kann auch Vereinsmitglied (AG Hannover ZMR 08, 743; str) und Beteiligter i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Zusammenfassung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollzugspflichten.

I. Beschl-Durchführung. 1. Verpflichteter. Rn 12 Der Verw muss als Organ der GdW jede Vereinbarung (BTDrs 19/22634, 47), va aber jeden Beschl, auch angefochtene (BGH NJW 96, 1216, 1217), zeitnah (LG Frankfurt aM ZMR 10, 787), idR unverzüglich (BGH NZM 11, 454 Rz 20), durchführen (BTDrs 19/22634, 47; s.a. BGH WuM 20, 233 Rz 13; ZMR 18, 777 Rz 13). Dieses Tun kann nur die GdW vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt, System.

I. Bedeutung der Norm. Rn 5 Die Beschreibung des Mangels leistet § 434 durch ein Nebeneinander von subjektiven (II) und objektiven (III) Anforderungen sowie Anforderungen an die Montage (IV) und die Falschlieferung (V), welche sodann in den einzelnen Abs beispielhaft konkretisiert werden. Der bisherige hierarchische Charakter, der zum Vorrang der subjektiven vor den objektive...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand.

I. Wurzeln. Rn 6 Die Wurzeln müssen in das betroffene Grundstück hinüber gewachsen sein; eine Grenzüberschreitung ist notwendig. II. Zweige. Rn 7 Auch hinsichtlich der Zweige muss eine Grenzüberschreitung vorliegen; sie müssen also in den Luftraum über dem betroffenen Grundstück herüberragen. Das Selbsthilferecht ist nicht auf Zweige bis zu einer bestimmten Höhe beschränkt, vie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

1. Allgemeines. Rn 26 Den Nebenpflichten kommt im Werkvertragsrecht aufgrund der häufig bestehenden Unwägbarkeiten bei der Vertragsabwicklung eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbes vor dem Hintergrund, dass die Erreichung des Werkerfolgs häufig – typischerweise bei Bauverträgen – eine längerfristige kooperative Zusammenarbeit der Vertragsparteien voraussetzt. Die Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Pfandgläubiger ist zur Verwahrung des Pfandes verpflichtet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ende des Sicherungsvertrags.

1. Rückgewähranspruch. Rn 16 Aus dem Sicherungsvertrag steht dem Sicherungsgeber ein durch den Wegfall des Sicherungszwecks bedingter Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zu, der durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld erfüllt werden kann. Das Wahlrecht steht dem Sicherungsgeber zu; die in der Bankpraxis häufige Beschränkung auf den Aufhebungsanspruch ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Konstitutives Schuldanerkenntnis.

I. Voraussetzungen. Rn 3 Das konstitutive Schuldanerkenntnis iSd § 781 ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Schuldvertrag. Ohne dass sich das im Wortlaut der Erklärung niederzuschlagen braucht, muss der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit anerkennen (Köln NJW-RR 95, 566 [OLG Köln 26.08.1994 - 19 U 260/93]: Übersendung eines Verrechnungsschecks). Es kann sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten des Pächters.

I. Zahlungsverpflichtung. Rn 3 Die Pacht kann wie Miete als bestimmter Betrag geschuldet sein oder als Bruchteil des Umsatzes (BGH NJW-RR 98, 803 = WuM 99, 161 [BGH 22.10.1997 - XII ZR 142/95]) oder Ertrages des Pächters. Eine unwirksame Betriebskostenvorauszahlung kann auszulegen sein als Pauschale (Ddorf GuT 02, 136 = NZM 02, 526). Bei Gaststättenpacht geht stillschweigend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen des Verkehrschutzes.

I. Anwesenheit im selben Staat. Rn 11 Die Parteien müssen sich bei Abgabe (MüKo/Spellenberg Rz 15 iVm Art 13 ROM I Rz 58; Looschelders Rz 8; Staud/Hausmann Rz 55) ihrer Willenserklärungen im Anwendungsbereich derselben Rechtsordnung aufhalten; ein Rechtsgeschäft unter Anwesenden ist aber nicht erforderlich (Soergel/Kegel Rz 4). Rn 12 Bei Stellvertretung auf Seiten des vertraue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Anspruchsteller. Rn 40 Der Anspruchsteller muss WEigtümer sein (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1). WEigtümer idS ist auch der ausgeschiedene, sofern er noch betroffen ist (KG NZM 00, 828, 829). Das Einsichtsrecht unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (s.a. BGH NJW 11, 1137 Rz 8; LG Saarbrücken ZMR 19, 798). Der Einsichtnehmende muss kein besonderes rechtliches Interesse geltend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfrage und Ablehnungsoption, § 594 S 2–4.

I. Voraussetzungen. 1. Form. Rn 2 § 594 3. Zwecks Beweissicherung ist für beide Erklärungen Schriftform vorgesehen. 2. Befristeter Pachtvertrag. Rn 3 Nur bei einem auf mindestens drei Jahre geschlossenen Vertrag besteht die Klärungsmöglichkeit durch Anfrage. 3. Hinweis auf Rechtsfolgen. Rn 4 Hinweis auf Rechtsfolgen und Erklärungszeitraum, § 594 4. Die Anfrage bleibt wirkungslos, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Voraussetzungen. Rn 2 I erfordert die Besorgnis, dass der Erblasser versterben werde, bevor ihm möglich ist, vor einem Notar zu testieren. Gleiches gilt, wenn der Eintritt einer bis zum Tod fortdauernden Testierunfähigkeit des Erblassers zu besorgen ist (BGHZ 3, 377). Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn ein Notar zwar erreichbar ist, aber an der Testamentserrichtung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechte und Pflichten.

I. Rechte. 1. Vorteilsrechte (Wertrechte). Rn 5 Sie gewähren den Mitgliedern Anteil an den Vorteilen aus der Verfolgung des Vereinszwecks, also je nach konkretem Zweck Anspruch auf die Benutzung von Vereinseinrichtungen, auf Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen des Vereins (Reichert/Notz Kap 4 Rz 90 ff), zB Vertretung von Mitgliedern durch die Gewerkschaft in Arbeitsgerichts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Personenbeförderungsverträge.

I. Anknüpfung. 1. Struktur und beschränkte Rechtswahl. Rn 4 Für Personenbeförderungsverträge (wohl a Gepäck und mitreisende Tiere, Mankowski in: Reithmann/Martiny Rz 15.40) enthält II in zwei Unterabsätzen eine ganz eigenständige komplizierte Regelung. Während Unterabsatz 1 die objektive Anknüpfung regelt, gestattet Unterabsatz 2 eine Rechtswahl, beschränkt allerdings die wähl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsinhalt.

I. Unterlassung. Rn 16 Der Unterlassungsanspruch dient dazu, die Errichtung der Anlage zu verhindern. Er entsteht nicht erst dann, wenn mit der Errichtung begonnen wurde, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in welchem die Absicht der Errichtung zu Tage tritt wie zB bei der Einreichung eines Bauantrags (München NJW 54, 513). Der Anspruch ist allerdings bis zum Auftreten der unzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abgrenzung.

I. Grundlagen. Rn 20 Die nach obigen Grundsätzen vorzunehmende Abgrenzung des Werkvertrages von anderen Vertragstypen ist wegen der Besonderheiten des Werkvertragsrechts im Bereich der Mängelhaftung, der Mitwirkungspflichten, der Sicherungsrechte, der Kündigung und der Verjährung bedeutsam. Darüber hinaus kennt nur das Werkvertragsrecht die rechtsgeschäftliche Abnahme (§ 640)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Umfang des Formzwangs.

I. Grundsätzliches. Rn 11 Die Urkunde muss grds das gesamte Rechtsgeschäft enthalten. Das Formerfordernis erstreckt sich auch auf alle Nebenabreden (München ZMR 21, 37; Naumbg WuM 00, 671; Sommer in: Schmid/Harz, Mietrecht, § 550 Rz 21). Die Einzelangaben müssen nicht exakt bestimmt sein; es genügt Bestimmbarkeit (BGH DWW 13, 334): Auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Normstruktur. Rn 1 Art 40 ff wurden mit Wirkung vom 11.1.09 in weitem Umfang durch die ROM II-VO (IPR-Anh 2) abgelöst. Sie gelten jetzt nur noch außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (insb für außervertragliche Schuldverhältnisse, die sich aus der Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte oder aus Schäden durch Kernenergie ergeben, sowie für Altfälle, Ar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist.mehr