Fachbeiträge & Kommentare zu Korruption

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[28] – nicht zuletzt der Bankenkrise[29] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[30] zur Insolvenzverschleppungshaftung[31] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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E / 1 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 1641]

Rdn 1642 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1, Art. 79. Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Nummer 307 und mit dem wesentlichen Inhalt der jetzigen Abs. 2 und 3 mit Wirkung vom 1.1.1989 an in Kraft getreten. Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines SV...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Korruption

Missbrauch übertragener Befugnis aus persönlichem Gewinninteresse, der von Einzelpersonen oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Praktiken wie Bestechungsgelder, Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Außerdem umfasst Korruption das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Darlehen, Gebühren, Belohnungen oder sonstigen Vorteilen für eine oder von ein...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 31 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Bestätigter Fall von Korruption oder Bestechung

Fall von Korruption oder Bestechung, der nachgewiesen wurde. Nicht zu den bestätigten Fällen von Korruption oder Bestechung zählen solche, die zum Ende des Berichtszeitraums noch Gegenstand von Ermittlungen sind. Mögliche Verstöße können entweder vom Compliance-Beauftragten des Unternehmens oder einer Person in ähnlicher Funktion oder von einer Behörde festgestellt werden. D...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 45 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 14 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und der Struktur der Transaktion. ESRS G1...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Fazit

Rz. 76 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 45 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 46 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 47 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 12 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung b...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.2 Wesentliche inhaltliche Vereinfachungen des ED ESRS LSME

Rz. 43 Neben den bereits dargestellten strukturellen und formalen Vereinfachungen sind auch Vereinfachungen auf inhaltlicher Ebene vorgesehen. So wurden nicht alle Anforderungen des ESRS Set 1 in den ED ESRS LSME übernommen und auch der Detaillierungsgrad mancher Angabepflichten wurde gesenkt. Die in den Abschnitten 2–6 des ED ESRS LSME enthaltenen Angabepflichten sind in Ta...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.2 Basis Modul: "if applicable"-Ansatz

Rz. 76 Eine wesentliche Erleichterung für KMU stellt die konzeptionelle Ausgestaltung des Basis-Moduls dar. So ist für die Erstellung eines VSME-Nachhaltigkeitsberichts im Einklang mit dem Basis-Modul keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Stattdessen sind grds. Angaben zu allen zwölf definierten Themenfeldern, B 1 – B 12, erforderlich. Für einige dieser Angabepflichten ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.1 Inhaltliche Prüfpflicht

Rz. 1 Große Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen öffentlichen Interesses mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten, die ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten haben, sind derzeit gem. der RL 2014/95/EU[1] (kurz NFRD) verpflichtet, Informationen im Zusammenhang mit fünf Mindestbelangen der Nachhaltigkeit offenzulegen.[2] Zu diesen Mindestbelangen gehören Umwelt-, Sozial- und ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Rz. 34 Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen: Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken; Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstell...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 77 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits s...mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2084]

Rdn 2085 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basis-Modul

Rz. 80 Die ersten Angaben, die gem. B 1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Bericht erstattende Unternehmen müssen angeben, welches Modul oder welche Module des ESRS VSME für die Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts verwendet wurden und ob dieser auf konsolidierter Basis oder auf Einzelunternehmensebene erstellt wurde. Im ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben z...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 175 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 25 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.3 Narratives Modul zu Leitlinien, Maßnahmen und Zielen (PAT-Modul)

Rz. 103 Die Angaben des PAT-Moduls sollen einen Einblick in die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bestehenden Unternehmensstrukturen und das Management der Nachhaltigkeitsthemen durch das Unternehmen geben. Das PAT-Modul ist für Unternehmen sinnvoll, die bereits (formalisierte) Governance- und Berichtsstrukturen etabliert haben und darüber einen Überblick geben möchten. Wen...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.5 Besondere Erläuterungen und Versicherungen im Lagebericht

Die Besonderheiten der Berichterstattung im Lagebericht bei Kapitalmarktorientierung wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 18.4.2017[1] umfassend neu gefasst.[2] Zuvor hatte dieser Bereich letztmalig durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung erfahren.[3] Bereits durch dieses Gesetz wurde die Berichterstattungspflicht im Lagebericht für ka...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 5 Kontrollfragen

Als Hilfestellung können im Einzelfall auch die folgenden Kontrollfragen herangezogen werden: Beeinflusst eine Vorteilsgewährung eine Auftragsentscheidung bzw. ist es oder sie dazu geeignet oder darauf gerichtet? Soll eine Vorteilsgewährung dazu führen, dass dem Arbeitgeber des Empfängers in irgendeiner Form Schaden zugefügt wird? Würde die Annahme oder die Gewährung des Vortei...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 7 Ausblick: Einfluss der EU

Auch im Bereich der Korruption sollten Unternehmen die Rechtslage auf internationaler Ebene, insbesondere auf EU-Ebene, im Blick behalten, da diese auch kurzfristig erhebliche Änderungen der nationalen Rechtslage mit sich bringen kann: Beispielsweise hat die EU-Kommission im Mai 2023 den Entwurf für eine umfassende Reform des EU-Antikorruptions-Rechtsrahmens veröffentlicht. W...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / Zusammenfassung

Überblick Den weitläufig bekannten Begriff der Korruption (vom Lateinischen corruptio, "Verdorbenheit") verwendet das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Umgangssprachlich sind mit diesem Begriff insbesondere die Bestechungsdelikte gemeint, die neben der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) auch die Bestec...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 4 Allgemeine Grundsätze

Vorteilsgewährungen auf der einen Seite und Umsatzgeschäfte bzw. sonstige Leistungen auf der anderen Seite sind streng zu trennen. Kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Vorteilsgewährungen von Dritten bzw. an Dritte müssen transparent sein od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Korruption verhindern: Grundlagen und Verhaltensregeln

Zusammenfassung Überblick Den weitläufig bekannten Begriff der Korruption (vom Lateinischen corruptio, "Verdorbenheit") verwendet das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Umgangssprachlich sind mit diesem Begriff insbesondere die Bestechungsdelikte gemeint, die neben der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) ...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.2 Korruption

Die Reform des Vermögensabschöpfungsrechts wirkt sich in der Praxis insbesondere auf die Korruptionssachverhalte aus. Die Bestechung ist eine der häufigsten Straftaten in Unternehmen. Häufig erhalten Unternehmen durch eine Bestechungstat einen Auftrag, durch den für das Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Insbesondere in diesen Konstellationen stellt die Besti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2 Sachverhalte aus dem Unternehmensalltag

Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, inwiefern sie von einer Vermögensabschöpfung durch die Behörden betroffen sein können und wie sich diese verschärften Regelungen im Unternehmensalltag auswirken. In den meisten Unternehmen sind Korruption, Verstöße gegen Arbeitssicherheit oder Sozialversicherungsbetrug ein häufiges Problem. Durch die Reform ist es Behörden nunmehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 2.4 Prüfung der Compliance

Die aktuelle Diskussion um die Sicherheit der Unternehmensabläufe und -organisation, dem Schutz vor Missbrauch, Diebstahl oder Sabotagen und um Korruption auf vielen Ebenen ist mehr als nur die Beschäftigung mit einem Modethema. Die rechtlichen Anforderungen steigen, Risikomanagementsysteme gehören auch in kleinen und mittleren Unternehmen zum Standard. "Compliance" meint da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance

Begriff Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 2.2 Begriffsklärung: Corporate (Social) Responsibility (CSR) oder ESG?

Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse. Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisation...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / Zusammenfassung

Überblick Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Franken, Das Verbot des Abzugs der Zuwendung von Vorteilen nach dem JStG 1996, StuW 1997, 3; Rößler, Nochmals: Das Abzugsverbot für Schmiergeldzahlungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStZ 2000, 131; Kiesel, Die Zuwendung an Angestellte und Beauftragte im Ausland und das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStR 2000, 949; Stapf, Steuerliche Folgen der Zuwendung ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr