Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.2 Einkommensanrechnung

Rz. 13 Nr. 3 trifft die grundsätzliche Aussage zur Bedürftigkeit. Die Höhe von Einkommen bzw. die Existenz und Größe von Freibeträgen wird in § 67 behandelt. Rz. 14 Für die Frage der Bedürftigkeit ist also neben der Berücksichtigung des eigenen Einkommens Eltern- und Ehegatteneinkommen anzurechnen. Mit der Anrechnung der beiden letztgenannten Einkommen soll der zivilrechtlich...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Beispiel zur Gebührenberechnung bei Inkassotätigkeit

Rz. 69 Beispiel: RAin Irmgard Kruse hat von ihrem Auftraggeber einen Inkassoauftrag für eine Kaufpreisforderung von 48,00 EUR gegenüber dem Rentner Alfred Edler. Frau Kruse sendet Herrn Edler ein diesbezügliches Mahnschreiben. Daraufhin ruft Herr Edler sie an und schlägt vor, die Forderung und die Kosten in zwei Raten zu begleichen, da er nur eine geringe Rente erhalte. Eine...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / F. Vorauszahlungspflicht

Rz. 8 Teilweise müssen Sie die Gebühren für gerichtliche Verfahren vorausbezahlen. So ordnet § 12 Abs. 1 GKG an, dass bei einer Klage (gilt also nur in der ersten Instanz) dem Beklagten die Klageschrift erst nach Vorauszahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden soll. Vor den Arbeitsgerichten gilt dies nicht gemäß § 11 GKG. In Berufungs- und Revisionsverfahren sind die Ko...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 2 Die Anwaltstätigkeiten, die in diesem Kapitel betrachtet werden sollen, sind insbesondere solche, mit denen ein RA beauftragt wird, um Geldforderungen gegenüber einem Schuldner anzumahnen. Diese Tätigkeit wird entweder auftragsgemäßmehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / c) Der Verurteilungsstreitwert

Rz. 13 In vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind gemäß § 708 Ziff. 11 ZPO dann Urteile vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, wenn der "Gegenstand der Verurteilung" in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn einzig die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht. Gemäß § 2 ZPO...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Die Berechnung von Zinsen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 29 Die Gebühren des RA für Vollstreckungsmaßnahmen können nur auf der Grundlage eines richtig berechneten Gegenstandswertes in der richtigen Höhe ermittelt werden. Dazu ist die Berechnung der bisher in der Vollstreckungssache aufgelaufenen Zinsen notwendig. Da diese Zinsen den Gegenstandswert erhöhen, kann es sein, dass durch die Einberechnung der Zinsen in den Streitwer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Wertvorschrift für Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 66 Da bei Zahlungsvereinbarungen über unstrittige Forderungen (insbesondere bei niedrigen Forderungen) keine gemessen an dem Aufwand des RA überhöhten Kosten entstehen sollen, wurde in § 31b RVG eine spezielle Wertvorschrift geschaffen. Wenn mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, wonach der Schuldner z. B. in Raten zahlt und der Gläubiger auf eine g...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Grundsätzliches

Rz. 35 Die Gebühren für Zwangsvollstreckungstätigkeiten sind Verfahrenspauschgebühren, d. h., sie entgelten nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG nicht Einzeltätigkeiten, sondern jeweils die Gesamtheit aller zu einer Vollstreckungsmaßnahme (= Angelegenheit; siehe Rdn 6 ff.) gehörenden Vollstreckungshandlungen. Diese Gebühren erhält sowohl der RA des Gläubigers als auch ein eventuell f...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Nur wenn dies nicht geschieht gelten die nachstehenden Erläuterungen. Der RA berechnet dann die "übliche Vergütung" nach dem BGB (siehe Rdn 89 ff.). Dabei hat der RA gegenüber dem Verbraucher die Höchstgebühren nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG zu b...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Prüfungsschema für praktische Fälle

Rz. 17 Wie Sie aus vorstehenden Ausführungen ersehen können, ist die gebührenrechtliche Lösung von Fällen aus der Zwangsvollstreckung entscheidend davon abhängig, dass Sie erkennen, ob es sich darin um eine oder um mehrere verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung handelt. Dazu müssen Sie prüfen, ob die im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit o...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Vereinbarung der Beratungsgebühr

Rz. 82 Durch § 34 Abs. 1 S. 1 RVG wird der RA befugt, seine Gebühr für eine Beratung ohne jede gesetzliche Vorgabe frei zu vereinbaren. Für die Vereinbarung spielt es keine Rolle, ob der Klient Verbraucher oder Unternehmer ist. Allerdings "soll" der RA mit dem Klienten (sinnvollerweise schon vor der Raterteilung) über die Höhe der entstehenden Ratgebühr sprechen. Hinweis: Da ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Die Haftung der Auftraggeber für die Vergütung

Rz. 66 Jeder Einzelne der Auftraggeber schuldet gemäß § 7 Abs. 2 RVG dem RA die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der RA nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Also könnte der RA von einem der Auftraggeber z. B. die 1,3 Verfahrensgebühr und die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte verlangen und von einem zweiten nur die 0,3 Erhöhung...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 60 Gebühren erhält der Pflichtverteidiger grundsätzlich für dieselben Tätigkeiten wie der Wahlverteidiger, jedoch ist seine Vergütung niedriger; sie beträgt circa 80 % der jeweiligen Mittelgebühr für den Wahlanwalt. Die Gebühren sind Festgebühren und werden im Vergütungsverzeichnis zu jeder Gebühr in der rechten Randspalte ausgewiesen. Es gelten also alle vorstehenden Er...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die in der Vorschrift unter Nr. 1 und 2 formulierten Anspruchsvoraussetzungen werden in den §§ 57 bis 61 dieses Gesetzes konkretisiert. Danach haben Auszubildende Anspruch auf BAB während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Rz. 7 Der Begriff des Auszubildenden ist in den §§ 56 ff. nicht gesondert beschrieben. Insofern gilt die ...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

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Aufgabenteil / 16. Selbstständiges Beweisverfahren (→ § 7 Rdn 64 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Gebühren bei außergerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen

Rz. 80 Bei einem ausdrücklichen Auftrag, die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Folgen ausschließlich außergerichtlich mit der Gegenseite in einem Scheidungsfolgenvergleich zu regeln, kann der RA eine Geschäftsgebühr erhalten. Ein solcher ausdrücklicher Auftrag ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, sodass die Scheidungsfolgenvereinbarung in Fo...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / a) Vereinfachtes Verfahren zur erstmaligen Festsetzung des Unterhalts (§§ 249 ff. FamFG)

Rz. 101 Zur verfahrensrechtlichen Erleichterung gibt es das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder, das in den §§ 249 bis 260 FamFG geregelt ist. In den Fällen, in denen dieses vereinfachte Verfahren zulässig ist, kann den Beteiligten ein streitiges gerichtliches Verfahren erspart bleiben. Mit diesem vereinfachten Verfahren besteht für alle minderjähr...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Rz. 84 Eine Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit lässt sich so gestalten, dass der RA ein festes Pauschalhonorar für die Beratung erhalten soll. Mit der Bezahlung dieses Pauschalbetrages wird dann die gesamte Beratungsleistung des RA abgegolten. Der Vorteil für den Klienten liegt bei dieser Art der Berechnung darin, dass von Anfang an feststeht, welchen Betrag er dem R...mehr

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Aufgabenteil / 5. Gebühren im Mahnverfahren (→ § 6 Rdn 1 ff.)

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Aufgabenteil / 9. Die (Regel)gebühren des Prozessbevollmächtigten (→ § 7 Rdn 4 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars

Rz. 86 Bei der Vereinbarung von Zeithonoraren sind hauptsächlich Stundensatzvereinbarungen üblich. Der Vorteil für den Auftraggeber und gleichermaßen auch den RA liegt darin, dass dies eine gerechte Lösung ist, weil der Arbeitsaufwand des RA maßgebend für die Höhe der Gebühr ist. Ist die Beratung zeitaufwendig, erhält der RA eine hohe Gebühr. Ist die Dauer der Beratung kürze...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

Rz. 17 Das FamGKG enthält in den §§ 33 bis 42 allgemeine Wertvorschriften. Diese entsprechen weitgehend den allgemeinen Wertvorschriften der §§ 39, 40, 43, 44, 45 und 47 des GKG. Deshalb wird hierzu auch auf die Ausführungen in § 3 Rdn 31 ff. dieses Buches verwiesen. Wichtige Wertvorschriften des FamGKG stellen sich zu einer kurzen Übersicht zusammengefasst wie folgt dar:mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / b) Der Rechtsmittelstreitwert

Rz. 9 Der Rechtsmittelstreitwert entscheidet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Einlegung eines gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Rechtsmittels. Den Rechtsmittelstreitwert bezeichnet § 2 ZPO als "Wert der Beschwer" bzw. als "Wert des Beschwerdegegenstands" und hebt ihn damit für die Rechtsmittelinstanzen vom "Wert des Streitgegens...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / B. Die Arten von Aufforderungsschreiben

Rz. 3 Ein von einem RA verfasstes Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung nennt man anwaltliches Aufforderungsschreiben. Meistens hat der RA den Auftrag, einen Schuldner schriftlich zu mahnen und zur Zahlung seiner Schulden anwaltlich aufzufordern. Für ein solches anwaltliches Aufforderungsschreiben sprechen in der Regel zwei Gründe, die sich aus der Berücksichtigung ges...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / i) Einholung Auskünfte Dritter (§ 802l ZPO)

Rz. 68 Es kann vorkommen, dass in dem Verfahren auf Einholung einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO der Schuldner entweder die Auskunft verweigert oder die in der Auskunft angegebenen Vermögensgegenstände des Schuldners eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lassen. Danach kann gemäß § 802a Abs. 2 Ziff. 3 ZPO beantragt werden, Auskünfte Dritter über d...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 2. Die Gebühren im Vorverfahren

Rz. 103 Für Tätigkeiten im Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101, 5103 oder 5105 VV RVG. Außerdem können Terminsgebühren für jeden Tag gemäß Nrn. 5102, 5104 oder 5106 VV RVG anfallen. Das Besondere an diesen Gebühren im Vorverfahren ist, dass sie von der Höhe der Geldbuße abhängig sind. Hinweis: Dadurch, dass die G...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / II. Gebühren nach einem Vorbehaltsurteil im Urkunden- oder Wechselprozess

Rz. 72 → Dazu Aufgaben Gruppe 25 Weil im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess als Beweismittel nur der Urkundenbeweis oder Parteivernehmung zulässig ist (§ 592 ff. ZPO), schließt dieser Prozess mit einem Vorbehaltsurteil ab, wonach der Beklagte seine Rechte im Nachverfahren geltend machen kann. In dem Nachverfahren sind dann – da es sich bei diesem um ein ordentliches Verfa...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / B. Besonderheiten bei der Berechnung der Rahmengebühren

Rz. 8 Die oben (siehe § 2 Rdn 108 ff.) dargestellten Grundlagen der Berechnung von Rahmengebühren gelten selbstverständlich auch für die Gebühren in Strafsachen. Nach § 14 RVG bestimmt der RA die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Verm...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 28 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist aus systematischen Gründen erforderlich, wenn ein RA in derselben Rechtssache zwei Aufträge nacheinander erhalten hat. Dies gilt natürlich auch, wenn der RA beide Aufträge gleichzeitig erhalten hat – den unbedingten Auftrag zur außergerichtlichen Geschäftsbesorgung und den bedingten Auftrag zur gerichtlichen Vertretung, falls der...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / G. Die Gebühren im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren

Rz. 39 Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren ergeben sich die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren sind die Gebühren nicht von der Ordnung des Gerichts abhängig. Es können in beiden Verfahren jeweils eine Verfahrensgebühr und (eventuell mehrere) Te...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 3. Das Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 109 Nach § 17 Ziff. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Vorverfahrensgebühr wird nicht auf eine Verfahrensgebühr im...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 5. Zusätzliche Gebühren

Rz. 115 Genauso wie in Strafsachen ist auch in Bußgeldsachen vorgesehen, dass ein RA durch diesbezügliche Mitwirkung in den Fällen, in denen sich das Verfahren schon vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird, eine Zusatzgebühr (Zusatz-Verfahrensgebühr, Erledigungsgebühr, Befriedungsgebühr) erhält. Die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 VV RVG ent...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Gebührenabkommen mit Versicherungen in Verkehrsunfallsachen

Rz. 57 Zwischen dem DAV und dem HUK-Verband wurde seit 1970 eine Vereinbarung abgeschlossen, die das "Honorar für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafsachen für Versicherungsgesellschaften" regelt. Kurz gesagt, erhält der RA für die Einsichtnahme in Unfallstrafakten und die Fertigung von Auszügen daraus für ein Versicherungsunternehmen ein Pauschalhonorar von 26,00...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr