Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / n) Übereinstimmende Erledigungserklärung

Rz. 62 Wegen des zu differenzierenden Streitwerts bei übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der gesamten Hauptforderung oder eines Teils der Klagforderung sowie bei einseitiger teilweiser oder vollständiger Erledigterklärung der Hauptsache wird auf Zöller/Herget [76] sowie auf Schneider/Herget/Kurpat [77] verwiesen. Bei einem Vergleich (vgl. dazu ausführlich § 25...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 31 Kostenrecht / I. Rechtsverfolgungskosten und Prozesskostenrisiko

Rz. 1 Ehe ein Geschädigter oder ein sonstiger Anspruchsinhaber (Gläubiger) sich entschließt, seine Rechte außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen, will er in aller Regel wissen, was ihn dies maximal kosten wird; Entsprechendes gilt für die Rechtsverteidigung eines in Anspruch Genommenen (Schuldners). Die Berechnung des Prozesskostenrisikos gesc...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Schuldner der Gerichtskosten gegenüber der Staatskasse (Kostenschuldner)

Rz. 71 Kostenschuldner der Gerichtskosten ist gemäß § 22 Abs. 1 GKG zunächst derjenige, der das Verfahren der Instanz beantragt hat, also der Kläger und gegebenenfalls der Widerkläger. Trifft das Gericht eine Kostenentscheidung, schuldet gemäß § 29 Nr. 1 GKG derjenige die Gerichtskosten, dem sie darin auferlegt worden sind. Das Gleiche gilt im Falle einer Übernahme der Geric...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Halter

Rz. 43 § 7 Abs. 1 StVG richtet die Gefährdungshaftung an den Halter. Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.[113] Rz. 44 Bei der Beurteilung, wem die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht, kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis...mehr

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§ 26 Klagearten / 6. Beseitigung der Gefahr

Rz. 112 Damit ein Feststellungsinteresse besteht, muss das auf die Feststellungsklage ergehende Urteil mit seiner rein ideellen Rechtskraftwirkung schließlich geeignet sein, die Gefahr der Unsicherheit für die Rechtslage des Klägers zu beseitigen.[323] Das ist zu bejahen, wenn nach Lage des Falles durch ein Feststellungsurteil des begehrten Inhalts eine sachgemäße und erschö...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Heilbehandlung

Rz. 80 So besteht Einigkeit, dass sich ein nicht nur unerheblich körperlich bzw. seelisch Verletzter in medizinische (wenn auch nicht notwendigerweise schulmedizinische)[226] Heilbehandlung begeben und die ärztlichen Verordnungen/Empfehlungen befolgen muss, will er nicht – auch schadensrechtlich – Gefahr laufen, dass ein etwaiger Anspruch mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB gekür...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Kreditaufnahme

Rz. 78 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es auch ab, ob den Geschädigten aus § 254 Abs. 2 BGB die Obliegenheit trifft, den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Betrag aus eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Das kommt insbesondere in Frage, wenn der Geschädigte ohnehin über die notwendige Liquidität oder auch Bonität verfügt, so dass ein Kredit...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 10. Kostenentscheidung

Rz. 66 Keine besonderen Fragen stellen sich im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung, wenn die Klagepartei mit ihrem Schmerzensgeldbegehren voll unterliegt oder obsiegt (oder das ­Gericht gar – zulässigerweise – mehr als erwartet zuspricht). Bleibt die Klagepartei indessen teilweise beweisfällig und wird deren Klage deshalb teilweise abgewiesen (oder w...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Grundsatz

Rz. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs. Unter den zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten der Naturalrestitution hat der Geschädigte allerdings grundsätzlich diejenige zu wähl...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / K. Beschränkung der Haftung von Betriebsangehörigen

Rz. 204 Die Haftungsprivilegierung (Sperrwirkung) des schädigenden und in demselben Betrieb tätigen Betriebsangehörigen (§ 105 SGB VII) stellt im Vergleich zu der des Unternehmers (§ 104 SGB VII) eine Erweiterung dar, die erst nach Vorliegen zusätzlicher Tatbestandsmerkmale anzunehmen ist. Der versicherte Verletzte und der Schädiger müssen "demselben Betrieb" angehören; zum ...mehr

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§ 14 Sachschaden / 5. Finanzierungskosten

Rz. 185 Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 BGB gehören auch die Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln durch den Geschädigten zur Finanzierung der Instandsetzung seines beschädigten Kraftfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, wenn ihm die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist.[398] Eine Pflicht des Geschädigte...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / IV. Leistungen der Sozialversicherer und Sozialleistungen

Rz. 18 Die Entwicklung des Haftpflichtrechts geht dahin, die Fälle der Vorteilsausgleichung einzuschränken. Grundsätzlich soll der Schädiger keinen Vorteil davon haben, wenn der Geschädigte von anderer Seite eine Deckung seines Schadens erhält. Die Gesetzgebung hat daher in weitem Umfang die Vorteilsausgleichung ausgeschlossen und durch einen Rechtsübergang des in dieser Höh...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Kostengrundentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 5 Zu der Frage, welcher Prozessbeteiligte ganz oder teilweise die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, enthalten §§ 91 ff. ZPO teils unmittelbare verbindliche Regelungen, teils aber auch nur Bestimmungen für eine vom Gericht zu treffende Kostengrundentscheidung (siehe dazu unten Rdn 31 ff.). §§ 91 ff. ZPO enthalten ferner Vorschriften darüber, welche Kostenarten unter...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Prozesskostenhilfe

Rz. 73 Einer in erster Instanz unterlegenen Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung in zweiter Instanz nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§§ 114 S. 1, 115 ZPO),[251] stehen binnen der Berufungsfrist – bis zum letzten Tag[252] – zwei Möglichkeiten offen:[253] Sie kann sich entweder zunächst auf d...mehr

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§ 31 Kostenrecht / j) Deckungsschutzklage

Rz. 58 Der Streitwert für eine Klage auf Deckungsschutz ist nach dem Betrag zu bewerten, auf den der Versicherungsnehmer von dem geschädigten Dritten haftbar gemacht wird, begrenzt durch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme;[69] bei Feststellungsklage weiterer Abschlag von 20 %. Beim Deckungsschutz-Feststellungsprozess in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kan...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 38 Die Vorschriften der ZPO über den Streitwert und den Wert des Beschwerdegegenstands betreffen die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und die Zulässigkeit der Rechtsmittel. Ihr Geltungsbereich ist dadurch erweitert, dass sie grundsätzlich auch für die Gerichtsgebühren und für die Gebühren der Rechtsanwälte gelten, wobei Folgendes zu beachten ist: Gemäß § 48 Abs. 1 GK...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Bei der Prüfung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeldklagen gelten hinsichtlich der erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten die allgemeinen Grundsätze. Bestehen Erfolgsaussichten nur für eine Teilforderung, für die eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet wäre, hat das angerufene Landgericht die Bewilligung der Prozesskostenhi...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Einfach gelagerte Fälle

Rz. 18 Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall – z.B. bei Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge – die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherun...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO)

Rz. 54 Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist (§ 32 ZPO). Zweck dieser Regelung ist es, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann.[84] Der Wahlgerichtsstand der unerlaubten Handlung is...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 102 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Anwendung von § 254 BGB trägt grundsätzlich derjenige, welcher sich hierauf beruft, also grundsätzlich der Schädiger.[293] Der Geschädigte muss aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken. Er muss erforderlichenfalls etwa darlegen, was er zur Schadensminderung unternomm...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Feststellung eines Schadensersatzanspruchs

Rz. 53 Zwar kann die Feststellung, dass ein gleichzeitig zuerkannter Schadensersatzanspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, in der anschließenden Zwangsvollstreckung (§ 850f Abs. 2 ZPO) und auch bei einer späteren Insolvenz des Beklagten (§§ 302 Nr. 1, 174 Abs. 2 InsO) für den Kläger von Vorteil sein. Eine solche Feststellung kann grundsätzlich seine Aus...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Identität zwischen Geschädigtem und Anspruchsteller

Rz. 20 Voraussetzung eines auf § 823 Abs. 1 BGB gegründeten materiellen Kostenerstattungsanspruchs ist unter anderem auch die Identität zwischen Geschädigtem und Anspruchsteller. Soweit daher Zessionare, insbesondere auch Legalzessionare wie die Sozialversicherungsträger, ihrerseits Anwaltskosten aufwenden, sind diese regelmäßig außerhalb eines Prozesses nicht erstattungsfäh...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Sachschaden

Rz. 57 Nicht vom Haftungsprivileg betroffen ist dagegen der Sachschaden. Diesen kann der Versicherte nach den materiellrechtlichen Vorschriften gegen den Unternehmer bzw. Arbeitskollegen uneingeschränkt geltend machen. Ausgenommen sind nur Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung von Körperersatzstücken oder größeren orthopädischen Hilfsmitteln, denn sie sind dem Körpersch...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Abgrenzung: vermehrte Bedürfnisse; immaterielle Beeinträchtigung

Rz. 8 Der Erwerbsschaden, der in dem Ausfall der Einnahmen besteht, die der Verletzte unfallbedingt nicht mehr erzielen kann, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob daneben unfallbedingte erhöhte Bedürfnisse des Geschädigten bestehen. Vermehrte Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1 BGB (siehe dazu § 16 Rdn 22 ff.) stellen einen vom Erwerbsschaden zu trennenden weiteren Schad...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Die Anordnung der Legalzession gilt gegenüber allen der deutschen Sozialversicherung unterliegenden Personen. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte.[27] Rz. 16 Sie wird weitgehend im Ausland anerkannt. Der Anspruchsübergang richtet sich nach deutschem Recht. Dies ist in sämtlichen zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen festgelegt (vgl. auch Art. 33 Abs. 3 EGBGB)....mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Ausgangspunkt Naturalrestitution

Rz. 6 Von den in § 249 Abs. 1 BGB verankerten zwei Grundprinzipien, zum einen der Verpflichtung des Schuldners zur sogen. Naturalrestitution, das heißt zur – soweit möglich – (Wieder-)Herstellung des Zustands vor dem schadensstiftenden Ereignis, sowie zum anderen der Verpflichtung zum Totalersatz, q. e. der grundsätzlichen Verpflichtung zum Ersatz allen Schadens, betrifft § ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 253 BGB: Immaterieller Schaden (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschad...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / I. Grundlagen

Rz. 6 Soweit der Verletzte im staatsrechtlichen Sinn des BBG Beamter ist, besteht eine gesetzliche Sonderregelung hinsichtlich derjenigen Ansprüche, welche aus Anlass eines Unfalls gegen öffentliche Körperschaften erhoben werden können. Rz. 7 Weil Beamte nicht den einschlägigen sozialrechtlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des SGB VII, unter...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Schadensbemessung

Rz. 210 Der Schadensersatzanspruch aus § 845 BGB ist auf den Ersatz des Wertes der Dienstleistung des "Hauskindes" gerichtet; hingegen können die Eltern nicht Ausgleich des Schadens verlangen, der ihnen insgesamt aus dem Eingang der Dienstleistung erwächst.[435] Der Wert der Dienste ist auf der Basis der erforderlichen Aufwendungen für eine gleichwertige Ersatzkraft zu berec...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 14 Sachschaden / 4. Das Vier-Stufen-Modell

Rz. 44 a) Bereits 2001 hat Eggert ein dreistufiges Modell für Entschädigungsobergrenzen vorgeschlagen.[79] Das in der neueren Literatur als solches bezeichnete Vier-Stufen-Modell stellt nun eine systematische Beschreibung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für bestimmte Abrechnungssituationen dar.[80] Das Verständnis erfordert eine Definition der verwendeten Begriffe:...mehr

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§ 14 Sachschaden / V. Sonstiges

Rz. 24 Zum ersatzfähigen Schaden zählt schließlich auch noch der entgangene Gewinn (§ 252 BGB). Insoweit wird auf die Ausführungen zum Personenschaden verwiesen (§§ 12 ff.). Rz. 25 Die für das Unfallrecht maßgebenden Anspruchsgrundlagen gehen bei einem Sachschaden auf Ersatz der Substanz und der Vermögensfolgen. Von daher erweitern sich Inhalt und Umfang des Schadensersatzans...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Inhaltliche Gestaltung

Rz. 355 Die Teilungsabkommen erhalten grob skizziert folgende Regelung: Der aufgrund einer bestehenden Haftpflichtversicherung im jeweiligen Einzelfall zum Versicherungsschutz verpflichtete Haftpflichtversicherer ersetzt "ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage" dem Sozialversicherungsträger einen stets gleichbleibenden Anteil (Prozentsatz, Quote) von dessen Aufwendungen, für ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Kostenbeteiligung

Rz. 12 Die frühere Praxisgebühr, Eigenleistungen für Sehhilfen und Zuzahlungen beim Bezug von Medikamenten oder anlässlich einer stationären Behandlung sind dem Geschädigten, sofern sie durch den Schadensfall veranlasst sind, zu ersetzen. Der verletzte Kassenpatient kann, soweit dies nicht als unverhältnismäßig erscheint, die Heilbehandlungskosten ersetzt verlangen, die die ...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / IV. Übernahme durch Krankenversicherung oder sonstige Dritte

Rz. 10 Besteht eine gesetzliche Krankenversicherung, ist der Geschädigte, soweit diese kongruente Leistungen erbringt, nicht aktivlegitimiert (§ 116 SGB X). Entsprechendes gilt, wenn die Heilungskosten von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden (§ 86 VVG). Der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, die private Versicherung in Anspruch zu nehmen. Tut er dies n...mehr

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§ 14 Sachschaden / 7. Auslagenpauschale

Rz. 188 Eine generelle Anerkennung einer solchen Pauschale für sämtliche Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen gibt es in der Rechtsprechung nicht. Dazu sind deshalb im Allgemeinen zureichende Anknüpfungstatsachen vorzutragen.[403] Bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden als Massengeschäft darf allerdings regelmäßig von näherem Vortrag abgesehe...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Mietwagenkosten

Rz. 75 Dies wird deutlich am Beispiel des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Macht ein Geschädigter diesen geltend, so fordert er keine Entschädigung nach § 251 BGB, sondern Naturalrestitution in Form des Herstellungsaufwands gem. § 249 BGB.[213] Er kann demnach nur den zur Herstellung objektiv erforderlichen Betrag ersetzt verlangen, das hei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gehwege

Rz. 1007 Der Gehweg ist Teil der öffentlichen Straße; für ihn trägt deshalb die zuständige Körperschaft die Verkehrssicherungspflicht. Gehwege sind Verkehrsflächen, die von der Fahrbahn äußerlich abgegrenzt und für den Fußgängerverkehr bestimmt sind. Das kann auch ein neben der Fahrbahn liegendes Bankett sein.[3061] Im Bereich der Gehwege kommt eine Übertragung der Verkehrss...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Berechtigte Sicherungserwartungen des Verkehrs

Rz. 285 Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrskreises.[644] Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält.[645] Es gilt daher ein objektivierter Maßsta...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Begriff des Haushaltsführungsschadens

Rz. 188 Ein Haushaltsführungsschaden ist gegeben, wenn ein Verletzter – Hausfrau, Hausmann oder (sonstiger) Mithelfender – die Führung des Haushalts ganz oder jedenfalls teilweise übernommen hatte und infolge eines Schadensfalls entweder vorübergehend oder auf Dauer den Haushalt nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr im gleichen Umfang wie früher führen kann. Ob die Haushalts...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 132 Die Erhebung der Klage erfolgt durch – wirksame[280] – Zustellung eines Schriftsatzes, der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO). Die Klageschrift muss – zwingend – die Bezeichnung der Parteien, einschließlich grundsätzlich deren ladungsfähiger Anschriften,[281] und des Gerichts und die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches sowie einen ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Bahnunternehmer

Rz. 22 Nur der Betriebsunternehmer ist dem durch einen Bahnbetriebsunfall Geschädigten ersatzpflichtig (§ 1 Abs. 1 HaftpflG; im Unterschied zum Anlageninhaber als Ersatzpflichtigen nach § 2 Abs. 1 HaftpflG; § 25 AtomG; § 1 UmweltHG). Im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftung (§ 18 StVG) kennt § 1 HaftpflG keine besondere Haftung für den Führer eines Bahnfahrzeugs. Personen, die ...mehr