Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anmeldung der Kostenerstattungsansprüche durch die Streitgenossen

Rz. 74 Streitgenossen sind nicht verpflichtet, ihre Kostenerstattungsansprüche gemeinsam anzumelden.[89] Betreibt ein Streitgenosse allein die Festsetzung (Einzelanmeldung),[90] so kommt es darauf an, von welcher Kostenlast der Gegner ihn freizustellen hat. Der BGH [91] vertritt unter Aufgabe einer früheren Rechtsprechung des BGH[92] hierzu die Auffassung, dass der einzelne S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung im Mahnverfahren

Rz. 89 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits. Da im Mahnverfahren eine Terminsgebühr (nur) unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3. Nr. 2 entstehen kann, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anrechnung folglich auch nur auf diese Gebühr. Si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Selbstständiges Beweisverfahren in der Berufungsinstanz

Rz. 277 Wird das selbstständige Beweisverfahren in der Berufungsinstanz durchgeführt, entsteht dem Rechtsanwalt eine 1,6-Verfahrensgebühr gemäß VV 3200 sowie – unter den entsprechenden Voraussetzungen – eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3202. Gleichgültig ist dabei, ob es sich bei dem in der Berufungsinstanz befindlichen Verfahren um ein Klageverfahren oder ein Verfahren auf Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 45 Fordert das Gericht vom Antragsgegner zunächst nur eine Anwaltstätigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ein – üblicherweise eine Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers –, erhält der Antragsgegneranwalt dafür nur die Gebühr nach VV 3335.[53] Rz. 46 Ist eine Klage zwar anhängig, wird vom Gericht aber zunächst nur der gleichzeitig eingereichte Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 ZPO

Rz. 53 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Antrag gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, das Verfahren an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abzugeben, erwächst ihm hierfür eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3, da es sich um einen verfahrenseinleitenden Antrag i.S.v. VV 3101 Nr. 1 handelt.[59] Rz. 54 Die Frage der Erstattungsfähigkeit ist hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anmeldung nach Zahlung des Haftungsanteils durch einen Streitgenossen

Rz. 76 Sollte der anmeldende Streitgenosse seinen Haftungsanteil nach Abs. 2 dem Anwalt bereits gezahlt haben, so ist ihm – wie die Anmeldung zeigt – daran gelegen, diesen vom Gegner zu erhalten. Das ist sowohl in seinem als auch i.S.d. anderen Streitgenossen, weil diesen dann interne Ausgleichungsleistungen erspart bleiben. Nach einer Ansicht des BGH [98] soll er sich indes ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unselbstständiges Räumungsfristverfahren

Rz. 4 Ein unselbstständiges Räumungsfristverfahren liegt immer dann vor, wenn das Verfahren mit der Hauptsache verbunden ist. In Betracht kommen insoweit nur Verfahren nach § 721 Abs. 1 ZPO, da hier der Antrag vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen ist und das Gericht in der Regel im Räumungsurteil zugleich auch über den Räumungsfristantrag entscheidet. Rz. 5 Ein u...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hinterließ vier Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2 sowie H. und S.; der Beteiligte zu 3 sowie Si. sind die Söhne von S. und Enkel des Erblassers. Alle vier Kinder und die beiden Enkel erklärten – zunächst – wie folgt die Ausschlagung der Erbschaft: Die Beteiligte zu 1, nicht eheliche Tochter des Erblassers, erklärte die Ausschlagung am 8. Dez. 2015 zu Protokol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz der Unternehmensfortführung

Rn. 289 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Eine wesentliche Grundannahme für die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen liefert die in § 252 Abs. 1 Nr. 2 enthaltene Fortführungsprämisse. Danach ist die Höhe einer Verpflichtung unter der Annahme ihrer planmäßigen Erfüllung i. R. d. zukünftigen UN-Tätigkeit zu schätzen (vgl. Fülbier/Kuschel/Selchert, HdR-E, HGB § 252; Wink...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Streitwert

Rz. 279 Der Gegenstandswert im selbstständigen Beweisverfahren ist der objektive, nach dem Interesse des Antragstellers gemäß § 3 ZPO zu schätzende Wert.[323] Dabei ist auf die Tatsachenbehauptung bei Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abzustellen, wobei der objektive Wert der Gegenstände dieses Verfahrens maßgeblich ist.[324] Rz. 280 Eine höhere, noch im Hinterg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Tz. 114 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.53 sind Erstattungsansprüche (reimbursements; zB aus Versicherungsverträgen, Entschädigungsklauseln oder Gewährleistungen von Lieferanten) in der Bilanz nur zu erfassen, wenn so gut wie sicher ist (virtually certain), dass das Unternehmen die Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung von Dritten erhält. IAS 37 schweigt, welche M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Rn. 93 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Gemeinsames Merkmal der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in den verschiedenen Varianten ist, dass es sich um Verpflichtungen handelt, die den UN durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsanordnung in allg. Form oder durch konkrete Vfg. der zuständigen Behörde im Einzelfall auferlegt werden. Für derartige öffentlich-rechtliche Verpflich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedingte Leistungen

Rz. 40 Für die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt das Gesetz wie selbstverständlich, dass die (Vorschüsse und) Zahlungen geeignet sind, den Vergütungsanspruch des Anwalts im Umfang dieser Leistungen zu erfüllen. Denn ohnedies würde jede Art von Anrechnungsregelung schon deshalb ausscheiden, weil es nichts anzurechnen gäbe. Mithin erfasst der Tatbestand zunächst alle vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen

Rz. 39 Sind in Anrechnungsfällen mehrere Pauschalen entstanden, so stellt sich die Frage, wie sich die Gebührenanrechnung auf die Höhe der Pauschale auswirkt. Rz. 40 Nach dem AG Pankow/Weißensee[58] sollen auch die Pauschalen aufeinander angerechnet werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Die Pauschalen selbst werden nie angerechnet, da es hierzu an einer gesetzlichen Vorschrif...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 157 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Ballwieser (1987), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und neues Bilanzrecht, in: Albach/Forster (Hrsg.), Beiträge zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, Wiesbaden, S. 3–24. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düssel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 49 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Durch die Gebühr abgegolten werden somit sämtliche Tätigkeiten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie die Entgegennahme der Information, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, Einsicht in Gerichts- oder Behördenakten, Ortstermine usw. Die Geschäftsgebühr ist eine Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Unrichtige Berechnung

Rz. 105 Ist die Berechnung inhaltlich falsch, hat also der Anwalt versehentlich nach einem überhöhten Streitwert abgerechnet oder hat er irrtümlich falsche Gebührentatbestände angewendet, so ist dies unschädlich. In Höhe der tatsächlich berechtigten Forderung ist die Vergütung dann dennoch einforderbar.[95] Soweit der Anwalt allerdings eine zu geringe Vergütung abgerechnet h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertungsfolgen bei fehlender Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 54 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Wenn von der Fortführung der UN-Tätigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann, muss dies gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 bei der Bewertung berücksichtigt werden. § 252 Abs. 1 Nr. 2 regelt allerdings nicht, wie dann genau bei der Bewertung zu verfahren ist. Weil sich § 252 Abs. 1 nicht konsequent auf die Bewertung beschränkt, sondern auch Fragen des B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussichtliche gesetzliche bzw. vertragliche Vergütung (Nr. 1)

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 muss die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen. Anzugeben ist also die Vergütung, für die der Rechtsanwalt das konkrete Mandat übernehmen würde, wenn kein Erfolgshonorar vereinbart worden wäre.[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebot kostensparender Prozessführung

Rz. 49 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt muss sich auch einen Verstoß gegen seine vertraglichen Anwaltspflichten von der Staatskasse entgegenhalten lassen, da diese für die Vergütung nur als Hilfsschuldnerin (vgl. Rdn 7) und mithin nicht weitergehend einzustehen hat, als die Partei selbst zur Zahlung verpflichtet wäre. Hier geht es letztlich ebenfalls darum, dass bei ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zeitpunkt der Aufforderung

Rz. 466 Da dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Leistung gegeben werden muss, darf die Vollstreckungsandrohung – und natürlich erst recht die Auftragserteilung zur Zwangsvollstreckung – nicht verfrüht erfolgen. Wie lange der Gläubiger zuwarten, also dem Schuldner Gelegenheit geben muss, die titulierte Leistung ohne Zwangsvollstreckung zu erbringen, lässt sich nicht gen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Berufungsverfahren beginnt mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers nach Auftragserteilung im Berufungsverfahren, wobei allerdings zu differenzieren ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Befriedigung des Gläubigers

Rz. 112 Das Tatbestandsmerkmal "bis zur Befriedigung des Gläubigers" ist in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen ist damit nicht nur die Befriedigung des Gläubigers im eigentlichen Sinne gemeint (z.B. der Gläubiger erhält die titulierte Forderung nebst Kosten), sondern auch jede sonstige Art der dauernden Beendigung der konkreten Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Rz. 113 Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. "Doppelte" Einigungsgebühr

Rz. 118 Eine Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr beim Terminsvertreter ist möglich.[64] Die Rechtsprechung, die beim Verkehrsanwalt die Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr nur in Ausnahmefällen anerkannt hat,[65] ist auf den Terminsvertreter nicht übertragbar. Vielmehr wird bei diesem in vielen Fällen die Mitwirkung beider Anwälte notwendig sein. Häufig wird der Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auf Beklagtenseite

Rz. 71 Sofern der Rechtsanwalt nach Klageerhebung feststellt, dass er den "falschen" Beklagten verklagt hat, kann er die Klage zurücknehmen und die Klage gegen den "richtigen" Beklagten erneut erheben. Diese Verfahrensweise ist allerdings in mehrfacher Hinsicht nachteilig. Die Klagerücknahme führt nicht zu einer vollständigen, sondern gemäß Nr. 1211 GKG-KostVerz. nur zu eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 238 Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also nach § 1 Abs. 1 Nr. 10, § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht. Somit bestimmt sich im Beschwerdeverfahren nach den §§ 48 ff. WpÜG der Wert nach § 3 ZPO, also nach freiem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Umstritten war früher die Zuständigkeit in Zwangsvollstreckungssachen. Hier wurde früher zum Teil die Auffassung vertreten, zuständig sei das Prozessgericht.[98] Demgegenüber hat die wohl h.M. das Vollstreckungsgericht auch in Verfahren nach § 11 als zuständig angesehen.[99] Seitdem § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO geändert worden ist und für die Festsetzung von zu erstattenden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zinsen

Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H.v. 10.000 EUR noch die bis zum Tage der Auftragserteilung aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Die weiteren, bis zum Tag der Pfändung entstehenden Zinsen werden zwar vom Gerichtsvollzieher berechnet und mit vollstreckt (vgl. § 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVGA), sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertangabe bei Einreichung des Antrags

Rz. 70 Nach § 53 S. 1 FamGKG hat ein Antragsteller bei Einreichung eines Antrags den Verfahrenswert anzugeben, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, kein fester Wert bestimmt ist und er sich auch nicht aus früheren Anträgen ergibt. Die Obliegenheit zur Wertangabe gilt auch bei Einreichung einer Antragserweiterung oder eines Widerantrags. Die Angabe ist sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Aus- und Rückzahlungen

Rz. 16 Der Anwalt verdient die Hebegebühr nicht – wie vielfach irrtümlich angenommen – schon mit der Entgegennahme des Geldes, sondern erst mit dessen Auszahlung oder Rückzahlung an den Auftraggeber oder an Dritte. Dazu zählt auch die Hinterlegung des Geldes zu Zwecken der Sicherheitsleistung.[23] Rz. 17 Hinsichtlich desselben Betrages kann die Hebegebühr sowohl für die Ausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 204 Da der Anwalt nur ein Rechtsschutzinteresse daran hat, sich gebührenrechtlich zu verbessern, ist nur seine Erhöhungsbeschwerde zulässig. Dieses Recht hat er allerdings auch, wenn er sich selbst vertritt.[74] Rz. 205 Es kommt immer wieder vor, dass ein Anwalt routinemäßig so oder ähnlich diktiert: Zitat "In Sachen pp. wird gegen den Beschl. v. ... Beschwerde eingelegt." ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verjährung des Übergangsanspruchs

Rz. 43 Die Regelungen über die vierjährige Verjährungsfrist in den Gerichtskostengesetzen (§ 5 GKG, § 7 FamGKG, § 6 GNotKG) gelten nicht für die gem. § 59 übergegangenen Ansprüche.[45] Anwendbar sind nach § 59 Abs. 2 S. 1 nur die Vorschriften über die Geltendmachung des Anspruchs und die Erinnerung und Beschwerde (Rdn 33 ff.). Übergangsansprüche sind keine Gerichtskosten, so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde im PKH-Verfahren

Rz. 50 Im Beschwerdeverfahren (§ 127 ZPO) gegen Entscheidungen betreffend die Bewilligung der PKH fallen Gerichtsgebühren nur bei Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. GKG-KostVerz. 1812; FamGKG-KostVerz. 1912) an, und zwar als Festgebühr (66 EUR).[63] Die Ermittlung des Gegenstandswerts richtet sich daher nach § 23 Abs. 2 S. 1. Bei Beschwerden gegen die Ablehnu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispielhafte Wü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 29 In VV 3300 Nr. 2 ist der Gebührentatbestand mit dem 2. KostRMoG auf die erstinstanzlichen Verfahren vor dem BSG und den Landessozialgerichten erweitert worden. Rz. 30 Zuvor galt nach VV 3300 Nr. 2 ein erhöhter Gebührensatz der Verfahrensgebühr nur bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG und einem OVG/VGH. Eine Regelung für die erstinstanzlichen Verfahren vor den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zusammenfassendes Beispiel

Rn. 347 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Das Zusammenwirken der Abzinsungsregelung mit dem Gebot, erwartete Kostensteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt bilanziell vorwegzunehmen, verdeutlicht das nachfolgende Beispiel (modifiziert entnommen aus Kessler, H. 2009, S. 284ff.). Beispiel: Die B AG hat zu Beginn des Jahres 2010 in einer angemieteten Lagerhalle Ein- und Umbauten vorgeno...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgeltungsbereich

Rz. 16 Der zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Verfahrensgebühr deckt damit die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab, die dieser außerhalb der mündlichen Verhandlung erbringt, und zwar vom Beginn des ihm erteilten Auftrags hinsichtlich des gericht...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins. Der Erblasser und seine Ehefrau haben am 10.10.1994 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches auszugsweise wie folgt lautet: "(…)" I. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. II. Nach unserem gleichzeitigen Tod bzw. nach dem Tod des Längstlebenden sind Erben zu gleichen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bewertung in den Folgejahren

Tz. 125 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ansatz und Bewertung einer Rückstellung sind an jedem Bilanzstichtag zu überprüfen (IAS 37.59). Infolgedessen kann der Zugangswert einer Rückstellung in einer nachfolgenden Berichtsperiode sowohl über- als auch unterschritten werden; das Anschaffungswertprinzip, nach dem ein im Vergleich zur Zugangsbewertung niedrigerer Wertansatz einer Schu...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 254 Kündigt der Anwalt, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers hierzu veranlasst worden zu sein, so richten sich die Rechtsfolgen nach § 628 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt aus wichtigem Grund gekündigt hat. § 628 Abs. 1 S. 1 BGB verweist auch auf die Kündigung nach § 626 BGB. Rz. 255 Auch hier gilt zunächst der Grundsatz de...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.2 Umfang

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG gehören, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Beispiele Bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verpflichtung gegenüber einem Dritten

Rn. 35 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Eine ungewisse Verbindl. liegt nur vor, wenn sie den Charakter einer Schuld hat, d. h., wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handelt. Dazu gehören einmal privatrechtliche Verpflichtungen, die insbes. durch Vertragsabschluss (z. B. Erteilen eines Auftrags) oder zum Schadensersatz verpflichtende Handlung entstehen können. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Bewertung zugesagter Anpassungen

Rn. 696 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Barwert des Rentenerhöhungsbetrags aus der Anpassung ist bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter dem Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B. 1.) auszuweisen. In diesen Posten ist auch der Wert der Rentenerhöhung aus Anpassungen von mittelbaren Pensionsverpflichtungen aufzunehmen, wenn d...mehr