Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.1 Umfang der Handlungsvollmacht

Der Umfang der Handlungsvollmacht ist im Innenverhältnis, genau wie bei anderen Vollmachten, frei bestimmbar. Dies schränkt die Vollmacht im Außenverhältnis aber nur selten ein. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit der Vertragspartner auf das Bestehen der Vollmacht vertrauen durfte. Dies ist im Fall der Handlungsvollmacht zum Teil durch das Gesetz vorgegeben. Das Gesetz be...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf präsente Hilfsmöglichkeiten verweisen, die geeignet und zumu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Konkurrenzen

Rz. 39 § 536a ist neben § 536 anwendbar, bei Rechtsmängeln sogar schon vor Übergabe. Weder der Anwendungsbereich des § 536a Abs. 1 noch derjenige des § 536a Abs. 2 wird durch eine Kündigung des Mieters ausgeschlossen. Während der Räumungsfrist wird § 536a auf die Maßnahmen zur Sicherstellung von Strom, Wasser und Heizung zu beschränken sein. Der Anspruch auf Ersatz der Mängelbe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verzugshaftung

Rz. 15 Die Verzugshaftung setzt einen fälligen Mängelbeseitigungsanspruch (§ 535) voraus, den der Vermieter trotz Mahnung schuldhaft nicht erfüllt hat (§ 286). Hinweis Mangelbeseitigung Ein Mangel, mit dessen Beseitigung der Vermieter in Verzug gekommen ist, ist anzunehmen, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.1 Mietschulden/Mietrückstände

Rz. 390 Die materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages müssen für die Übernahme von Mietschulden schon vorliegen (LSG Hessen, Beschluss v. 17.5.2013, L 9 AS 247/13 B ER). Rz. 390a Das LSG Sachsen sieht es als erforderlich an, dass die Möglichkeit fehlt, eine angemessene Ersatzwohnung anzumieten (LSG Sachsen, Beschluss v. 17.2.2016, L 4 AS 345/1...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Anfänglicher Mangel

Rz. 4 Der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags entscheidet darüber, ob § 536a Abs. 1 1. oder 2. Alt. zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist der Mietvertrag, der rechtlich das Mietverhältnis begründen soll. Dazu reicht grundsätzlich auch ein formloser Vertrag, selbst wenn später noch ein förmlicher, schriftlicher Mietvertrag geschlossen wird. Anders mag der Fall zu beurtei...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.1 Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 27 Bei der Bemessung des Alg bleibt Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 2 unberücksichtigt. Die Regelung soll Manipulationen des Alg entgegenwirken. Im Grundsatz gilt, dass Arbeitsentgelt gegen Arbeitsleistung nicht i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart oder erzielt worden ist. Das Arbeitsentgelt soll dementsprechend im Normalfall in die...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Umfang des Schadensersatzanspruch

Rz. 21 Der Schadensersatzanspruch des Mieters beschränkt sich nicht auf den Schaden, der daraus entsteht, dass der Mieter die Mietsache nicht in ihrem vollen Wert genießen kann. Der Mieter hat vielmehr einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang nachgekommen wäre. Der Anspruch umfasst zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / C. Betriebsbedingte Kündigung als wichtigster Fall einer Kündigung

Rz. 3 Der wichtigste Fall einer Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung. Hierbei setzt der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung um, die zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führt. I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Kündigung

1. Anwendungsbereich des KSchG Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 1161 Die ordentliche Kündigung ist gem. §§ 132 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Sie ist nur bei unbefristeten Gesellschaften möglich. Die Kündigung (ordentliche oder aus wichtigem Grund) der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter führt gem. §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 1...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 3 Kündigung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter seit mehr als 6 Monaten beschäftigt. Der Arbeitgeber hat vor 4 Tagen festgestellt, dass dieser Mitarbeiter Arbeitsmittel gestohlen hat; dies kann auch bewiesen werden. Vor Ausspruch der Kündigung hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung an. Der Betriebsrat gibt eine Stellungnahme n...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 269 Die außerordentliche Kündigung ist bei allen Dauerschuldverhältnissen anerkannt, so auch beim Vertragshändlervertrag. a) Wichtiger Grund Rz. 270 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund objektiver Tatsachen die Fortsetzung des Vertrages mit der anderen Vertragspartei nicht mehr zuzumuten ist.[397] Dazu sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und gegeneinan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Kündigung des Gesellschafters

Rz. 553 Der Gesellschafter kann seine Mitgliedschaft durch ordentliche Kündigung oder durch eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kündigung aus wichtigem Grund beenden. Gem. §§ 132, 134 HGB kann die Kündigung einer OHG, die auf unbestimmte Zeit oder auf die Lebenszeit des Gesellschafters eingegangen wurde, nur für den Schluss eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 6 Mo...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Form der Kündigung und Vertretung

Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar. Die Künd...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (5) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 1000 Bei der GmbH sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht vor. Den Gesellschaftern einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen KG steht dagegen das Recht zu, die Gesellschaft jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§§ 161 Abs. 2, 132 Abs. 1 HGB). Ferner steht sowohl den Gesellschaftern einer unbefristeten als auch den Gesellschafter...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 339 Nach § 725 Abs. 2 Satz 1 BGB kann eine Unterbeteiligungsgesellschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie auf unbestimmte oder bestimmte Zeit eingegangen ist.[420] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung der Unterbeteiligungsgesellschaft dem kündige...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kündigung

Rz. 212 Durch Gesellschaftsvertrag kann den Gesellschaftern ein Kündigungsrecht[606] eingeräumt und dieses an bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft werden. In der Praxis empfiehlt es sich häufig in der Satzung zunächst eine Periode vorzusehen, in der eine Kündigung ausgeschlossen ist. Die Gesellschaft soll auf diese Weise eine fest vereinbarte Startphase erhalte...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 176 Nach § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 132 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 HGB kann eine stille Gesellschaft, unabhängig davon, ob sie auf unbestimmte oder bestimmte Zeit eingegangen ist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt bereits vor Invollzugsetzung der Gesellschaft.[229] Das Recht zur außerordentlichen Kündi...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 89a HGB)

Rz. 126 Jede Vertragspartei kann nach § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB den Handelsvertretervertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen auch, muss die außerordentliche Kündigung in der Regel nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden; sie muss aber so klar und unmissverständlich erklärt werde...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 171 Nach § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 132 Abs. 1 HGB ist eine auf unbestimmte Zeit eingegangene stille Gesellschaft ordentlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres. Eine stille Gesellschaft ist allerdings nicht schon immer dann auf unbestimmte Dauer eingegangen, wenn im Gesellschaftsvertrag kein Endzeitpunkt festgelegt ist, da sich ei...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Abgrenzung zur Kündigung der Gesellschaft

Rz. 85 Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft (vgl. §§ 725 ff. BGB) führt seit dem 1.1.2024 grds. nicht mehr zu ihrer Auflösung, sondern "nur" noch zum Ausscheiden des Kündigenden (§ 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sofern der Gesellschaftsvertrag in diesem Fall nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht Der Ausscheidende ist nach Maßgabe des Gesellschaftsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Kündigung eines Mitgliedes

Rz. 1496 Die Kündigung eines Mitgliedes der Vereinigung ist nach Maßgabe des Gründungsvertrages oder, falls dieser hierüber nichts bestimmt, mit einstimmiger Zustimmung der übrigen Mitglieder möglich. Der Gründungsvertrag kann Kündigungsgründe und Kündigungsfristen regeln. Ein Mitglied einer in Deutschland eingetragenen, unbefristeten EWIV kann 6 Monate zum Schluss eines Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 433 Weiterer Auflösungsgrund ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. die Kündigung der Gesellschaft. Nach den Neuregelungen des MoPeG ist die Kündigung der Gesellschaft (sog. Auflösungskündigung) zu unterscheiden von der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, die lediglich zu dessen Ausscheiden führt. Zudem ist bei der Auflösungskündigung danach zu differe...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 18. Kündigung

Rz. 188 Zu den Kündigungsgründen des Auftraggebers aus § 8 VOB/B und des Auftragnehmers aus § 9 VOB/B sind hier noch weitere Gründe genannt, die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Kündigung

Rz. 494 Das GmbHG kennt keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung. Anerkannt ist aber, dass gleichwohl aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt es wesentlich darauf an, dass die Gesamtabwägung aller Umstände zu einem Unzumutbarkeitsurteil hinsichtlich der Fortsetzung der Gesellschafterstellung führt.[1661] Es muss sich um eine...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 2. Muster: Kündigung des Auftragnehmers gem. § 6 Abs. 7 VOB/B

Rz. 261 Muster 3.39: Kündigung des Auftragnehmers gem. § 6 Abs. 7 VOB/B Muster 3.39: Kündigung des Auftragnehmers gem. § 6 Abs. 7 VOB/B Firma _________________________ (Auftraggeber) _________________________, den _________________________ Bauvorhaben: _________________________ Bauvertrag vom: _________________________ Hier: Kündigung des Bauvertrages wegen längerer Unterbrechung...mehr