Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 55 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Leitsatz Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Normenkette § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 10 Abs. 1, § 25a UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. d EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin erwarb Kapitallebensversicherungen von Privatper...mehr

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zfs 09/2019, Fondsgebundene Lebensversicherung als von der Rechtsschutzdeckung ausgeschlossenes Kapitalanlagegeschäft

ARB § 3 Abs. 2 lit. G Leitsatz Die in einer Rechtsschutzversicherung enthaltene Ausschlussklausel für "Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung" erfasst auch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gem. § 5a VVG a.F. BGH, Urt. v. 10.4.2019 – IV ZR 59/18 Sachverhalt Der Kl. n...mehr

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zfs 09/2019, Fondsgebundene... / Leitsatz

Die in einer Rechtsschutzversicherung enthaltene Ausschlussklausel für "Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung" erfasst auch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gem. § 5a VVG a.F. BGH, Urt. v. 10.4.2019 – IV ZR 59/18mehr

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zfs 09/2019, Fondsgebundene... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt seinen beklagten Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von Rechtsschutz für eine Auseinandersetzung mit seinem Lebensversicherer um die Rückzahlung von Versicherungsprämien in Anspruch. Er unterhält bei der Bekl. seit dem 15.1.2016 eine Rechtsschutzversicherung, die einen Deckungsausschluss zugrunde legt. Darin heißt es unter anderem:mehr

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zfs 09/2019, Fondsgebundene... / 2 Aus den Gründen:

"… [14] 1. Allerdings ist der Rechtsschutzfall – wie das BG zutreffend angenommen hat – erst in versicherter Zeit durch die Weigerung des Lebensversicherers eingetreten, das Widerspruchsrecht des Kl. anzuerkennen und ihm die verlangten Prämien nebst gezogener Nutzungen zu erstatten (vgl. Senat r+s 2013, 283, Rn 12 ff.). Der Deckungsanspruch des Kl. scheitert entgegen der Auf...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Im Rahmen der externen Teilung muss der Ausgleichsberechtigte an den allgemeinen Wertsteigerungen des zu übertragenen Anrechts in der Zeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich teilhaben. Dies gilt generell und unabhängig von der Art der Dynamik des auszugleichenden Anrechts. Der BGH hat erneut entschieden, dass bei Anrechten, di...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 1. Erbschaftsteuer

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben alle Kantone und auch der Bund eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden progressive Tarife angewandt. Schenkungen werden deshalb besteuert, weil man vermeiden will, dass die Erbs...mehr

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zfs 09/2019, Deckungsumfang... / Sachverhalt

I. Die Kl. macht Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte aus abgetretenem Recht geltend. Rechtsanwalt M., der Zedent und Versicherungsnehmer der Bekl., war seit dem Jahre 2009 für die in der Schweiz ansässige S.A.M. AG als Treuhänder neben fünf weiteren Einzelanwälten für deren deutsche Kunden tätig. Die S.A.M. hatte sich auf den Ankauf von Lebensv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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zfs 08/2019, Auskunft über ... / Leitsatz

Der Erbe oder Nachlasspfleger nach der VN einer Lebensversicherung kann grds. – so auch hier – Auskunft verlangen über die Person des Bezugsberechtigten. OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2018 – 20 U 72/18mehr

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zfs 08/2019, Auskunft über ... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist begründet." Der Kl. als Nachlasspfleger kann Auskunft über die Identität des/der Bezugsberechtigten, den/die der Kl. im Rahmen seines bei der Bekl. bestehenden Lebensversicherungsvertrages bestimmt hat, verlangen, nachdem entsprechende Unterlagen des Erblassers bei einer von diesem herbeigeführten Explosion seines Wohnhauses vernichtet worden sind. Dem Kl....mehr

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zfs 08/2019, Keine Hinweisp... / 2 Aus den Gründen:

"… Das BG hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Kl. zwar zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs berechtigt ist, es aber an einer fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität fehlt und die Bekl. sich auf diese Fristversäumnis berufen kann." a) Bei der vom BG festgestellten Versicherung für fremde Rechnung ist die versicherte Person nach Ziff. 12.1 AUB 200...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

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zfs 07/2019, Prölss/Martin, MüKo zum Versicherungsvertragsgesetz: VVG, C.H. Beck, 30. Aufl. 2017, 2.922 S., 169 EUR, ISBN 978-3-406-67312-2

Der Prölss/Martin ist für jeden Versicherungsrechtler das geläufigste Standardwerk und die erste Quelle bei Gericht, wenn es um Versicherungsrecht geht. Dies ist eine Herausforderung für Autoren und Verlag, die nur am höchsten Standard gemessen werden und wissen, welches Gewicht ihre Kommentierungen besitzen. Wie auch in den Vorauflagen werden sie dieser Verantwortung und de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 In bestimmten Fällen (vgl § 14 Abs 2, § 16 Abs 1 und 2 und § 17 VersAusglG), in denen eine Begründung von Versorgungsansprüchen gegen den Träger der Versorgung rechtlich nicht zulässig ist, wird eine während der Ehezeit erworbene Anwartschaft auf Versorgung nicht innerhalb desselben Versorgungssystems, sondern extern geteilt. Dann wird der W...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Versicherungsbeiträge können – wenn sie vom ArbG getragen werden – steuerfrei sein oder zum stpfl > Arbeitslohn gehören. Trägt sie der Versicherte selbst, können sie als > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder > Sonderausgaben abziehbar sein. Im Übrigen sind sie als Aufwendungen für die > Lebensführung und der allgemeinen Vermögensverwaltun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung der Anrechte von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt für beide versorgungsberechtigten Stpfl ein unbesteuerter Vorgang; er wird nach § 3 Nr 55a EStG steuerfrei gestellt. Besteuert wird erst in der Versorgungsphase: Die den geschiedenen Ehegatten zufließenden Versorgungsleistungen werden bei diesen besteuert. Weil si...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004

Leitsatz Der Verlust aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, ist nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 6 i.d.F. am 31.12.2004, § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG Sachverhalt Der Kläger schloss zwei fondsgebundene Lebensversicherungen ab. Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

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zfs 06/2019, Keine Belehrun... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [7] II. (…) Dem K. steht kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsprämien und Herausgabe der von der Bekl. gezogenen Nutzungen aus der fondsgebundenen Rentenversicherung zu. Er hat seine auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gerichtete Vertragserklärung nicht fristgerecht innerhalb von 30 Tagen gem. §§ 8 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.6.1989 (BT-Drucks. 11/4688)

[...] Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 22. § 50d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Worte "gelten § 36 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 2 bis 6 sinngemäß und" durch das Wort "gilt" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte "auf Grund eines Verständigungsverfahrens nach einem Abkommen ein erleichtertes" durch das Wort "erleichterte" ersetzt. [...] B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 15.6.1989 (BT-Drucks. 11/4803)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 11/4688, 11/4712 – Bericht der Abgeordneten Dr. Faltlhauser und Poß I. Allgemeines [...] 1. Inhalt de...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur im Hinblick auf die erst im Berufungsverfahren erhobene Einrede hinsichtlich des Zug-um-Zug-Vorbehalts Erfolg. Im Übrigen war die Berufung zurückzuweisen. 1. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen die Beklagte gemäß § 2219 BGB vorliegen. a) Unzweifelhaft hat die Beklagt...mehr

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FF 05/2019, Betreuungsausgl... / IV. Höhe des Betreuungsausgleichs

Die Höhe des Vorsorgeunterhalts unter geschiedenen Ehegatten wird in der Rechtsprechung bemessen, indem von dem nach dem Halbteilungsprinzip errechneten Unterhalt ein Betrag gemäß dem jeweiligen Prozentsatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, d.h. bis zu 20 %, zu zahlen ist. Die Regeln des Versorgungsausgleichs können für den Betreuungsausgleich nicht einfach übernommen ...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändung eine... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht das ganz anders Die zulässige Beschwerde ist begründet. Zu Unrecht hat es das AG abgelehnt, auch das Recht zur Kündigung des Versicherungsvertrages in den PfÜB mitaufzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.2.1966 (II ZR 286/63, BGHZ 45, 162–168) – damals für den Fall einer Lebensversicherung – zur Pfändbarkeit des Rechts zur Kündigung ausgeführt: Z...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Materielle Schäden

Insgesamt sind jedoch die materiellen Schäden im Vergleich zum immateriellen Schaden viel ergiebiger und im Gesetz auch viel ausführlicher geregelt. Auch die Rechtsprechung ist hierzu wesentlich umfangreicher, wie ein Blick auf die jährliche Berichterstattung zur Rechtsprechung des VI. Zivilsenats in DAR zeigt. Ich kann hier nur in aller Kürze die Grundzüge darstellen. Allem...mehr

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Digitale Planung am Beispie... / 3.1 Ausgangslage: ineffizienter Planungsprozess

Die Swiss Re ist einer der weltweit führenden Rückversicherungskonzerne und deckt hierbei alle wesentlichen Versicherungssparten, wie z. B. Schaden-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung, ab. In der Organisationsstruktur teilt sich der Konzern in eine Holding und drei Geschäftseinheiten (Reinsurance, Corporate Solutions, Life Capital) auf. Auf Basis dessen belief sich da...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / a) Schenkungen

Verschiedene Bereiche der Rechtsnachfolge sind gem. Art. 1 Abs. 2 EU-ErbVO vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies gilt insb. für Schenkungen auf den Todesfall, wenn der betroffene Gegenstand nicht in den Nachlass fällt, sondern direkt auf den Begünstigten übergeht, z. B. bei Erwerb einer Lebensversicherung durch einen Bezugsberechtigten[5] oder bei Kontenübergängen[6] zum T...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 1. Rechtsnachfolge von Todes wegen

Das deutsche Erbschaftbesteuerungsrecht knüpft grds. an eine zivilrechtliche Rechtsnachfolge von Todes wegen an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Darunter fällt jede Vermögensweitergabe aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Rechtsnachfolge von Todes wegen (näheres Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO, EG 9 ff EU-ErbVO).[4] In § 3 ErbStG wird der "Erwerb v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags

Leitsatz Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin schloss auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.3 Nicht steuerbare Vermögensmehrungen

Rz. 53 Nach den in Rz. 22ff. dargestellten Grundsätzen unterliegen Vermögensmehrungen, die nicht unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, nicht der ESt, selbst wenn die Vermögensmehrung zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt. Einmalige Vermögensmehrungen sind regelmäßig nicht stpfl. (vgl. aber § 18 Abs. 2 EStG). Hierunter fallen Schenkungen, Erbscha...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 56 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen

Rz. 419 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl ab: Dieser soll bei ihrem Tode 10.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prämien an V. Als sie stirbt, wird sie kraft Testaments von dem Großvater (GV) beerbt. Als der GV im Nachlass der GM die Versiche...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1.1 Zweckbestimmung

Ob eine Person als Verbraucherin anzusehen ist, richtet sich danach, zu welchen Zwecken ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Damit kann ein und dieselbe Person einmal als Verbraucherin und einmal als Unternehmerin auftreten, je nach dem, welchem Zweck das vorgenommene Rechtsgeschäft dient. Ein Rechtsgeschäft wird zu privaten Zwecken vorgenommen, wenn es überwiegend weder e...mehr

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zfs 02/2019, Leistungsaussc... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe des geltend gemachten Betrages und auf Erteilung einer Deckungszusage für das im Tenor genannte Klageverfahren." 1. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst unstreitig auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicheru...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen im Versicherungsbereich

Rz. 846 Im Versicherungsrecht sind auch zahlreiche besondere Fristenregelungen zu beachten, die hier schon deshalb nicht vollständig dargestellt werden können, weil sie von Versicherung und Versicherer abhängen und in vielfältiger Weise in den einzelnen Bedingungswerken divergieren können. Es kann daher zunächst einmal nur das genaue Studium der jeweils einschlägigen Versich...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / b) Auskunftsansprüche gegen den Begünstigten

Nach schweizerischem Recht ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Pflichtteilsberechnungsmasse im Falle der Pflichtteilsverletzung (Art. 476, 527, 529 ZGB[59]) hinzuzurechnen. Den Erben wird ein erbrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Begünstigten der Versicherung (analog) Art. 607 Abs. 3 und 610 Abs. 2 ZGB gewährt.[60] Die Hinzurechnung des Rückkaufswerts ...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / a) Ansprüche gegen die Versicherung

In Deutschland entsteht in der oben genannten Konstellation häufig ein Wettlauf zwischen den Erben und dem Bezugsberechtigten darüber, wer die zu seinem Vorteil rechtlich notwendigen Erklärungen gegenüber der Versicherung schneller übermittelt. Nach schweizerischem Recht ist dies nicht möglich. Es besteht zudem keine Verpflichtung des Versicherers, die Erben des Versicherungs...mehr

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zfs 01/2019, Erlöschen des ... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Das LG hat den Bekl. auf der Grundlage von § 11 S. 2 i.V.m. § 15 Buchst. a) MB/KT 94 und den vertraglichen TB Nr. 30 und 31 (Bl. 31 GA) für verpflichtet gehalten, die im streitgegenständlichen Zeitraum empfangenen Krankentagegeldleistungen in unstreitiger Höhe von 14.163,01 EUR an die Kl. zurückzugewähren. Das ist richtig:" a) § 11 S. 2 MB/KT 94 regelt die Rückabwicklun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung von Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum 1. Januar 2009 aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt u Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ZinsRL; ABl EU Nr L 157, 38) wurde § 45e EStG durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) in das Gesetz eingefügt. Die ZinsRL ist am 01.07.2005 in Kraft getreten. Ziel der ZinsRL ist es, die effektive Besteuerung von Zinser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Meldepflichten (§§ 2 u 8 FKAustG)

Rn. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Meldepflichtige inl Finanzinstitute sind in Deutschland ansässige Finanzinstitute oder inl Niederlassungen ausl Finanzinstitute. Das FKAustG enthält dazu in § 19 FKAustG eine weitgefasste Definition: Danach erstreckt sich der Anwendungsbereich weit über das Bankensystem hinaus. Die Begriffsbestimmungen knüpfen vielmehr an die konkrete Funkti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2018, Inhaltlich aus... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von dem beklagten VR Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer im Antragsmodell abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherung. Der Versicherungsantrag enthielt unmittelbar über der Unterschriftenzeile folgende fettgedruckte Belehrung mit der seitlichen fettgedruckten Überschrift "Rücktrittsrecht": "Sofern mir alle gesetzlichen Verbraucherinformat...mehr

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zfs 12/2018, Inhaltlich aus... / 2 Aus den Gründen:

"… [9] I. Nach Auffassung des BG ist der Kl. von dem im Wege des Antragsmodells abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht fristgerecht zurückgetreten. Er sei ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrt worden. Die Belehrung im Antragsformular werde den formalen Anforderungen gerecht. Der Fristbeginn sei durch die Formulierung "nach Abschluss des Vertrages" hinreichend b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Für die ab dem 1.7.2016 geltende Erbschaftsteuer gibt es keine Steuerpause. Auch nicht, wenn es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin ihrer Tante, die im August 2016 verstorben ist. Der Nachlass der Tante setzte sich zusammen aus Guthaben bei einer Bank und der Auszahlung einer L...mehr