Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.1.2 Sachgesamtheiten

Auch die Zusammenfassung von mehreren rechtlich selbstständigen Gegenständen, die wirtschaftlich als ein anderes Verkehrsgut angesehen werden als die Summe dieser Gegenstände[1], wie z. B. Blumenstrauß, Pralinenpackung usw., können Gegenstand einer Lieferung sein.mehr

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Ort der Lieferung / 2.5.3 Umkartierung/Umdisponierung

Während einer schon begonnenen Beförderungs- oder Versendungslieferung kann es immer wieder vorkommen, dass die betreffende Ware umdisponiert wird. Der Grund dafür kann z. B. darin bestehen, dass der Lieferer selbst die Lieferung an den vorgesehenen Abnehmer rückgängig machen will oder der Abnehmer nachträglich den Lieferer bittet, die Waren nicht an die bislang angegebene A...mehr

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Lieferung / Zusammenfassung

Begriff Eine Lieferung im Umsatzsteuerrecht liegt vor, wenn ein Unternehmer einer anderen Person die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft. Dabei ist auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Oberbegriff ist die Leistung im Umsatzsteuerrecht. Der Tatbestand der Lieferung stellt neben der sonstigen Leistung die Hauptanspruchsgrundlage für steuerb...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Unionsrecht

Steuerbefreiung mit Ausnahmen: Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist gem. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden (GuB) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke von der MwSt befreit. Nicht befreit ist allerdings die Lieferung der in Art. 12 Abs. 1 MwStSystRL genannten Gebäude oder Gebäu...mehr

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Ort der Lieferung / Zusammenfassung

Begriff Ein Unternehmer kann nur dann eine im Inland steuerbare Lieferung bewirken, wenn der Ort der Lieferung nach den Vorschriften des UStG im Inland liegt. Damit kommt der Ortsbestimmung bei der Prüfung eines Umsatzes eine entscheidende Bedeutung zu. Fehler bei der Bestimmung des Orts einer Lieferung können für den Unternehmer zu erheblichen Nachzahlungen gegenüber seinem...mehr

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Lieferung / 2.2 Verpfändung und Sicherungsübereignung

Wird eine Sache verpfändet, stellt dies allein noch keine Lieferung dar. Eine Lieferung liegt erst vor, wenn der Pfandgläubiger das Recht erlangt, das Pfand zu verwerten. Erst mit dem Ablauf der dem Verpfänder zur Pfandeinlösung eingeräumten Frist erfolgt die Lieferung der Pfandsache an den Pfandgläubiger, da der Verpfänder hierdurch seine Verfügungsmacht verliert. Durch den ...mehr

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Lieferung / 1.1.4 Gehaltslieferung

Führt ein Unternehmer gegenüber einem Abnehmer eine Lieferung aus und hat der Abnehmer dem liefernden Unternehmer Neben- oder Abfallprodukte, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung der Gegenstände anfallen, zurückzugeben, liegt kein Tausch vor, sondern es handelt sich nur um eine Lieferung, die von dem Gehalt dessen bestimmt wird, was dem Leistungsempfänger verbleibt.[1] ...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.1 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 sind die Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es nicht zur Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kommen kann, erheblich verändert worden. Um bei Lieferungen zwischen 2 Mitgliedstaaten der EU an Abnehmer, die keinen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen müssen (dies sind regelmäßig Nichtunternehmer und bes...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / cc) Fest auf dem GuB installiert

Installation ohne Gebäude: Selbst wenn die VuM (wiederum unabhängig davon, ob es sich um BV handelt oder nicht) ohne Gebäude unmittelbar auf dem GuB installiert werden, dürfte die Lieferung des GuB im Vordergrund stehen. Erschließungsanlagen: So z.B. im Fall von Erschließungsanlagen, die ein Unternehmer auf Grundstücken errichtet, die er hinterher entgeltlich auf eine Gemeind...mehr

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Lieferung / 4.4 Rücknahme

Eine Rücknahme liegt vor, wenn eine Lieferung unter Rückabwicklung des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts rückgängig gemacht wird. Die Initiative geht dabei vom Lieferanten aus (Gegensatz zur Rückgabe). Auch hier kommt es für die praktische Abwicklung darauf an, ob die Rücknahme im gleichen Voranmeldungszeitraum wie die Lieferung vorgenommen wird. Geschieht dies, sind...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / c) Unbebaute Grundstücke

Lieferung von unbebauten Grundstücken steuerfrei: Ähnliche Gedanken könnten im Fall der Lieferung von Erschließungsanlagen auf Baugrundstücken gelten, wenn die Erschließungsanlagen – anders als im Regelfall (s. oben V.2.b.cc.) – den bestimmenden Bestandteil des Vorgangs ausmachten: Hier käme nach nationalem Recht in Betracht, dass nicht nur die Übertragung der Erschließungsa...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.2 Weitere Formen von Fernverkäufen (seit 1.7.2021)

Seit dem 1.7.2021 ergibt sich aus § 3c Abs. 2 und Abs. 3 UStG auch die Verlagerung des Orts der Lieferung an den Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, wenn der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die Europäische Union gelangt. Es ergeben sich dabei unter weiteren Voraussetzungen die folgenden 2 Möglichkeiten: Fernverkauf eines Ge...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / aa) Nicht fest installiert

Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um fest installierte oder nicht fest installierte VuM handelt.[53] Wenn Lieferung mit GuB, mglw. zwei Umsätze: Werden sie mit GuB geliefert, würde sich daher schon die Frage stellen, ob es sich m...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Konstellationen

Fraglich ist, in welchen Fällen eigentlich sinnvollerweise vorstellbar ist, dass die Übertragung der VuM den Hauptbestandteil eines einheitlichen Vorgangs darstellt. aa) Nicht fest installiert Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant

Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VI. Konformität mit Unionsrecht?

Zu prüfen bliebe, ob es unionsrechtskonform wäre, wenn in dem vorstehend unter V.2.b.dd. genannten Fall (Lieferung von fest installierten VuM, die als BV anzusehen sind, mit einem (Gebäude-)Grundstück) stets von der Steuerpflicht des Umsatzes auszugehen wäre (vorausgesetzt, es würde nicht ohnehin dem unter IV. dargestellten Verständnis gefolgt). Möglicherweise ergäbe sich au...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht

VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu verschaffen und die Übertragung des (Gebäude...mehr

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Lieferung / 4.3 Umtausch

Beim Umtausch wird der ursprüngliche Liefergegenstand gegen einen anderen unter Rückgabe des Ersteren ausgetauscht. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein gleichartiger Gegenstand oder ein völlig anderer erworben wird. Der ursprüngliche Kaufvertrag wird aufrecht erhalten. Beim Umtausch ist die erste Lieferung wie eine Rückgängigmachung zu behandeln, die zweite wie eine normale (...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze"

Lieferung an Unternehmer oder jur. Person: Anders ist die Lage aber, wenn der Erwerber ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wird in diesen Fällen nämlich gem. § 13b Abs. 5 S. 1, Abs. 2 Nr. 3 UStG der Erwerber Steuerschuldner. Bisher Aufteilung: Nach bisheriger Praxis wurde daher bei der Übertragung von Gr...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / dd) Eindeutiger Zweck: Übertragung von VuM

Untergeordnete Bedeutung der Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks: Wird aber z.B. eine teure technische Anlage übertragen, die eine BV darstellt und (ggf. in einer Leichtbauhalle o.Ä.) fest auf einem Grundstück installiert ist, das keinen eigenständigen Zweck erfüllt, wäre denkbar, dass der eigentliche Zweck der Transaktion in der Lieferung der Anlage besteht und die Mitlie...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. "Neues" Verständnis: Keine Aufteilung

Prüfung, ob einheitlicher Vorgang: Stellt die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks mit VuM einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang dar, ist dieser, wie unter I.1. dargestellt, (jetzt) aber mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln.[35] Künftig wird sich also bei der Lieferung von (Gebäude-)Grundstücken mit VuM der Schwerpunkt der mehrwertsteuerlichen Prüfung zunächst...mehr

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Lieferung / 1.2.2 Verschaffung

Der liefernde Unternehmer muss den Abnehmer befähigen, dass er über den Liefergegenstand im eigenen Namen verfügen kann.[1] Nur die Erlangung der Verfügungsmacht reicht dazu allerdings nicht aus. Vielmehr muss die wirtschaftliche Stellung auf einer Zuwendung des Leistenden beruhen. Es muss ein Leistungswille vorhanden sein. Die Verfügungsmacht wird dem Abnehmer des Gegenstan...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Einheitlicher Umsatz ist mehrwertsteuerfrei

Sonderregelung: Wie bereits gesagt (s. oben II.) hat der deutsche Gesetzgeber nicht explizit – entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben – die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen GuB (Ausnahme Neubauten[37]) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke (Ausnahme Baugrundstücke[38]) von der MwSt befreit. Er hat vielmehr einen Sonderweg gewählt, inde...mehr

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Lieferung / 4.2 Rücklieferung

Eine Rücklieferung liegt vor, wenn nicht das Verpflichtungsgeschäft rückabgewickelt, sondern ein neues Verpflichtungsgeschäft über denselben Gegenstand in umgekehrter Richtung abgeschlossen wird. Ob eine Rückgängigmachung oder eine Rücklieferung vorliegt, ist aus der Position des ursprünglichen Leistungsempfängers (Abnehmers) zu beurteilen. Bei der Rücklieferung bleibt die ur...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 4. Mehrwertsteuerbefreiung unabhängig vom Hauptbestandteil

Umsätze stets mehrwertsteuerfrei: Die Lieferung eines Grundstücks und von VuM als einheitlicher Umsatz ist also, wenn "der Umsatz" der GrESt unterfällt, unabhängig davon steuerfrei, welcher Teil der Lieferung den Hauptbestandteil darstellt.[49] Willkommener Nebeneffekt: Es entfiele im Regelfall, zumindest für die mehrwertsteuerliche Veranlagung, die teilweise recht mühsame B...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Ausnahmeregelung

Ermächtigung für abweichendes nationales Recht: In Deutschland gelten die oben unter II.1. genannten Ausnahmen von der Steuerbefreiung für Neubauten und Baugrundstücke nicht. Deren Lieferung ist also ebenfalls mehrwertsteuerbefreit. Das ist vom Unionsrecht "abgesegnet". Grundlage für die Nichtgeltung ist die Vorschrift des Art. 371 i.V.m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Da...mehr

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Ort der Lieferung / 2.5.2 Sammelladungen/Beipacksendungen

Von einer Sammelladung bzw. Beipacksendung wird gesprochen, wenn der liefernde Unternehmer die für mehrere Unternehmer bestimmten Teilmengen von vertretbaren Sachen[1] unaufgegliedert transportiert und sich aufgrund einer vorhandenen Lieferaufstellung genau ergibt, welche Waren in welcher Menge für den einzelnen Abnehmer bestimmt sind. Damit sind auch Beförderungs- und Verse...mehr

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Lieferung / 2.1 Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erlangt die tatsächliche Sachherrschaft und sein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb, wenn der Lieferer den Gegenstand der Lieferung unter Eigentumsvorbehalt herausgibt. Der Verkäufer verschafft dem Käufer eine eigentümerähnliche Rechtsposition an der Sache, solange der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Praxis-Beispiel Verschaffung der Ve...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Berufung auf Unionsrecht

Voraussetzungen: Weicht das nationale Recht, das eine EU-Richtlinie umsetzen soll, von dieser ab (hat also ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht innerhalb der Umsetzungsfrist ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt), können sich Steuerpflichtige unmittelbar auf das Unionsrecht berufen, wenn dieses günstiger für sie ist.[61] Voraussetzung ist, dass die betreffenden Best...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.3 Kurzhinweise zur Versandhandelslieferung (bis 30.6.2021)

Hinweis Gilt nur für Lieferungen bis 30.6.2021 Die bis 30.6.2021 geltende Regelung des § 3c UStG (sog. Versandhandelsregelung) war die Vorgängerregelung zu den innergemeinschaftlichen Fernverkäufen. Auch unter Anwendung dieser Regelung kam es zu einer Verlagerung des Orts der Lieferung an den Ort, an dem sich die Ware am Ende der Beförderung oder Versendung befunden hatte. Au...mehr

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Lieferung / 1.1.1 Körperliche Gegenstände

Zu den in § 3 Abs. 1 UStG genannten Liefergegenständen gehören zunächst die körperlichen Gegenstände, also Sachen und Tiere.[1] Gegenstand einer Lieferung können bewegliche und unbewegliche (z. B. Grundstücke) und flüssige oder gasförmige Gegenstände sein.mehr

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Lieferung / 1.1.3 Nichtkörperliche Gegenstände

Zu den Gegenständen i. S. d. Umsatzsteuerrechts gehören auch nichtkörperliche Gegenstände, die im allgemeinen Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden.[1] Dazu zählen insbesondere die verschiedenen Arten von Energie, wie z. B. elektrischer Strom, Gas, Wasserkraft, Wärme. Wichtig Kundenstamm ist kein Gegenstand Die Übertragung eines Geschäfts- oder Praxiswerts oder eines ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / bb) Fest in einem Gebäude installiert

Installation in einem Gebäude: Sind die VuM (unabhängig davon, ob es sich um BV oder Scheinbestandteile handelt oder nicht) fest in einem Gebäude installiert, dürfte die Lieferung der VuM samt (Gebäude-)Grundstück im Regelfall einen einheitlichen Vorgang darstellen. Dann aber wird es dem Erwerber häufig in erster Linie auf den Erwerb des Gebäudes ankommen. BFH-Fall: So war es...mehr

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Lieferung / 1.2.3 Fälle der Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen geschieht meist durch Einigung und Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB. Praxis-Beispiel Fahrzeugkauf Das Eigentum an einem bestellten Fahrzeug wird dem Käufer durch die Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Papiere übertragen. Ist dagegen der Erwerber schon im Besitz des Gegenstands, reicht es aus, wenn sich Lieferer und Abnehm...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Steuerfreiheit nach Unionsrecht

a) Gebäudegrundstücke Nach nationalem Recht steuerpflichtig: Als Beispiel soll von der unter V.2.b.bb. dargestellten Fallkonstellation (Übertragung eines Stallgebäudes mit Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen) ausgegangen werden. Wäre diese ausnahmsweise so zu werten, dass die Übertragung der BV den Hauptbestandteil darstellt (z.B. weil die Anschaffungskosten der BV e...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / I. Einheitliche Behandlung einheitlicher wirtschaftlicher Vorgänge

1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2]...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / IV. Steuerfreiheit, weil Umsatz der GrESt unterfällt

1. Einheitlicher Umsatz ist mehrwertsteuerfrei Sonderregelung: Wie bereits gesagt (s. oben II.) hat der deutsche Gesetzgeber nicht explizit – entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben – die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen GuB (Ausnahme Neubauten[37]) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke (Ausnahme Baugrundstücke[38]) von der MwSt befreit....mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze

Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich danach, ob ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Recht...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Alt-/Neubauten

Berufung nur auf Steuerbefreiung, nicht auf Ausnahme davon: Diese Steuerbefreiung gilt zwar nur dann, wenn es sich um Altbauten handelt. Im Fall der Übertragung von Neubauten wäre allerdings denkbar, dass der Steuerpflichtige sich zwar auf den Steuerbefreiungstatbestand des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL beruft, gleichzeitig aber geltend macht, dass dessen Einschränkun...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

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Lieferung / 1.2.1 Verfügungsmacht

Der Empfänger der Lieferung muss die Verfügungsmacht erlangen. Dies geschieht durch die Zuwendung der vollen körperlichen und wirtschaftlichen Sachherrschaft. Er muss wirtschaftlich Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstands erhalten.[1] Die Verfügungsmacht hat der Eigentümer, denn er kann mit der Sache nach eigenem Belieben verfahren.[2] Aber auch der wirtschaftliche Eigentüm...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VIII. Ausschließliche Verwendung für steuerfreie Umsätze

Lieferung aller Bestandteile steuerfrei: Einen Sonderfall stellt die Lieferung von Grundstücken und VuM dar, wenn sie vor der Lieferung ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und 29 UStG steuerbefreite Tätigkeit verwendet worden sind (das Deutsche Jugendherbergswerk veräußert beispielsweise eine Jugendherberge samt fest installierten VuM). In diesem Fall ist die Übert...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Gebäudegrundstücke

Nach nationalem Recht steuerpflichtig: Als Beispiel soll von der unter V.2.b.bb. dargestellten Fallkonstellation (Übertragung eines Stallgebäudes mit Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen) ausgegangen werden. Wäre diese ausnahmsweise so zu werten, dass die Übertragung der BV den Hauptbestandteil darstellt (z.B. weil die Anschaffungskosten der BV einen Anteil von 80 % ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Auch bisher schon: Gesamter Umsatz mehrwertsteuerfrei, wenn nur teilweise grunderwerbsteuerbar

Sichtweise ist nicht neu: Es ist auch nichts Neues, dass ein Umsatz, der lediglich teilweise der GrESt unterfällt, gleichwohl vollständig mehrwertsteuerfrei ist.[39] So gehören z.B. lt. BFH die Kosten für die Bebauung (oder sonstige körperliche Veränderung des verkauften Grundstücks) nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), wenn zwar der Ve...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. / RA FAStR StB Dr. Stefan Behrens[*] Überlegungen zu den Auswirkungen und etwaigem Handlungsbedarf im deutschen Mehrwertsteuer- und/oder Grunderwerbsteuerrecht nach dem EuGH-Urt. v. 4.5.2023 – C-516/21 – Finanzamt Xmehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / IX. Option und Steuerschuldnerschaft

1. Steuerpflicht bei Option § 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundst...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Steuerschuldner

a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant. b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze" Lieferung an Unternehmer oder jur. Person:...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / V. Beurteilung der Steuerpflicht bzw. -freiheit nach dem Hauptbestandteil

Abstellen auf "Hauptleistung": Alternativ zu den Ausführungen unter IV. kommt auch in Betracht, die Steuerbefreiung – ebenso wie bei den Vermietungsvorgängen (s. oben I.1.) – danach zu beurteilen, welcher Lieferungsbestandteil den Hauptbestandteil des jeweiligen Vorgangs darstellt, um dann den gesamten Vorgang nach den für den Hauptbestandteil geltenden Regelungen zu beurtei...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Nationales Recht

a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich dana...mehr