Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur ersten Abwandlung

Gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1a) ZPO bewirkt die Bewilligung der PKH, dass die Landeskasse die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten nur nach den Bestimmungen gegen die bedürftige Partei geltend machen kann, die das Gericht getroffen hat. Privatgutachtenkosten sind somit von dieser Vorschrift nicht erfasst. Um eine systemwidrige Lücke im Rechtsschutz der bedürftigen Par...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Inhalt

Rz. 214 In der Berechnung sind nach § 10 Abs. 2 RVG die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. Bei Entgelten für Post- und Tel...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. §§ 104, 106 ZPO

Rz. 221 Die Festsetzung erfolgt für den Mandanten und erfordert eine entsprechende Kostengrundentscheidung in dem Verfahren. Der Anspruch nach § 104 ZPO auf Erstattung der Prozesskosten kann nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges an...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 9 ErbStG bestimmt konkretisierend – im Vergleich zu § 38 AO spezialgesetzlich – den Zeitpunkt der Steuerentstehung (Besteuerungszeitpunkt). Durch § 9 ErbStG wird im Prinzip die Erbschaft- oder Schenkungsteuerschuld dem Grund und der Höhe nach auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt fixiert (erbschaftsteuerrechtliches Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 ErbStG).[1] I...mehr

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FoVo 03+04/2023, ZPO positiv weiterentwickelt

Salten Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Monographie, 7. Aufl. 2023 522 Seiten, 59,80 EUR ISBN 978-3-504-47955-8 Die 7. Auflage des Werkes ist nicht nur vom Umfang gegenüber der Vorauflage um weitere 100 Seiten gewachsen, sondern steht nur auch unter der alleinigen Verantwortung von Dipl.-Rpfl. Uwe Salten. Der Autor darf mit Fug und Recht als Spezialist für d...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 67 Die Wertfestsetzung ist nach § 32 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren bindend. Beabsichtigt der Anwalt, bei der Vergütung auch einen Mehrwert zu berücksichtigen, wäre daher eine Beschwerde nach § 32 Abs. 2 RVG erforderlich. Diese hätte jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Wertfestsetzung durch das Gericht falsch ist. Entscheidend für den We...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Kostenaspekt

Rz. 27 Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Kostenaspekt, ob die Vorteile einer notariellen Beurkundung tatsächlich die Vorteile der notariell beurkundeten Vollmacht rechtfertigen. Wessen Vermögen einen Wert oberhalb von 2.000.000 EUR aufweist, hat für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht 1.735 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer zu errichten (siehe § 8 Rdn ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / III. Ausgestaltung im Innenverhältnis

Rz. 96 Bei Vorsorgevollmachten von Unternehmern und Gesellschaftern ist daran zu denken, die unternehmerischen und gesellschaftsrechtlichen Ziele des Vollmachtgebers im Innenverhältnis vorzugeben.[139] Dies kann auch im Interesse des Bevollmächtigten liegen, der durch Regelungen im Innenverhältnis seine Haftungsgefahren minimieren kann.[140] Ebenso können – wie bei jeder and...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 38 Häufig stehen dem Jobcenter gegen den Mandanten Rückzahlungsansprüche zu. Daher war verstärkt zu beobachten, dass im Fall erfolgreicher Widerspruchs- und Klageverfahren der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts durch eine Aufrechnung des Jobcenters mit bestehenden Ansprüchen gegen den Mandanten zu Fall gebracht wird. Das BSG hat dem einen Riegel vorgeschoben und entsch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Lohnsumme

Rz. 114 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Die Beschreibung orientiert sich an der Definition in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission v. 28.9.2006 (ABl L 281/15).[244] Die Lohnsumme umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. aa)...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / A. Einführung

Rz. 1 In Bezug auf die anwaltliche Vergütung gibt es wie in allen Rechtsgebieten eine Unmenge an Rechtsprechung. Dabei ist es im normalen Arbeitsalltag kaum möglich, hier den umfassenden Überblick zu wahren – schließlich handelt es sich bei der Abrechnung für viele nur um einen Nebenschauplatz nach eigentlich getaner Arbeit. Bedenklich ist es jedoch, dass manchmal auch die R...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 8. Leitsatz: BGH, Urt. v. 3.12.2015 – IX ZR 40/15

Rz. 127 a) Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst. b) Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / G. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Literaturhinweise: Enders, Das 2. KostRMoG – Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen, JurBüro 2013, 561; Goebel, Einzelheiten zur Einigungsgebühr für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FMP 2021, 145; Hansens, Anfall der Einigungsgebühr bei Hauptsacheerledigung, AGS 2021, 146; Schneider, Vergütung für Ratenzahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung, AGS 2018,...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Anfall

Rz. 210 Nach Nr. 7008 VV RVG gehört zu den Auslagen auch die Umsatzsteuer auf die Vergütung in voller Höhe. Dies setzt zunächst voraus, dass eine solche auch angefallen ist. Das wiederum richtet sich nicht nach dem RVG, sondern nach dem UStG. Sie kann daher nicht in Ansatz gebracht werden, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. Auch bei Geschäften mit ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 79 Jahresrohmiete § 79 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters sind einzubeziehen. Zur Jahresrohmiete gehören auch Betriebskosten (z.B. Gebühren der Gemeinde), d...mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine Zurü... / 3 Der Praxistipp

Problem des hybriden Antrages Nach § 130d ZPO müssen Rechtsanwälte den Vollstreckungsantrag elektronisch einreichen. Andere Rechtsdienstleister und auch die Gläubiger unmittelbar, darunter auch Behörden, können den Antrag nach § 130a ZPO elektronisch einreichen. Hinweis Dies gilt unabhängig von den vereinfachten Vollstreckungsaufträgen nach § 754a oder § 829a ZPO, deren Grundv...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 9. Leitsatz: BGH, Urt. v. 10.11.2016 – IX ZR 119/14

Rz. 128 a) Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stell...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 6. Leitsatz: BGH, Urt. v. 19.11.2020 – IX ZR 133/19

Rz. 115 a) Ein Rechtsanwalt, der einen Anwaltsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat, muss darlegen und beweisen, dass seine Vertragsschlüsse nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen. b) Ist ein auf ein begrenztes Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt deutschla...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur zweiten Abwandlung

Gegen die hier vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte Festsetzung des Vorschusses auf die Privatgutachtenkosten ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG die Erinnerung gegeben, die der Bezirksrevisor hier auch eingelegt hat. Der Beklagtenvertreter kann in formeller Hinsicht rügen, dass die von dem Bezirksrevisor lediglich schriftsätzlich eingereichte E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %)

Rz. 250 Zum Verwaltungsvermögen gehören gem. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG grds. auch in einem Betriebsvermögen gehaltene Anteile und Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital 25 % nicht übersteigt. Rz. 251 Die Regelung stellt die konsequente Fortsetzung der Definition des Begünstigungsgegenstandes (Beteiligung an Kapitalgesellschaften über 25 % des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das deutsche Steuerrecht ist grds. vom Gedanken der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit geprägt.[1] Hieraus folgt bei Doppelbesteuerungskonflikten – nicht nur mit EU-Staaten,[2] sondern ganz allgemein – eine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers zur teilweisen Rücknahme des Besteuerungsrechts hinsichtlich des übergehenden Weltvermögens. Denn die Besteuerung darf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / F. Bewertung von Anteilscheinen/Investmentzertifikaten, Abs. 4

Rz. 81 Der Wortlaut von § 11 Abs. 4 BewG wurde durch das AIFM-StAnpG[256] m.W.v. 24.12.2013 textlich neu gefasst. Der wesentliche Gehalt der Vorschrift hat sich hierdurch aber nicht gewandelt. Sie enthält nach wie vor eine (prinzipiell) zwingende Sonderregelung[257] für die Bewertung von Anteilen an Investmentvermögen (früher: "Anteilscheinen" oder allgemein: Investmentzerti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Unverzinsliche Kapitalforderungen

Rz. 23 Unverzinsliche, befristete Kapitalforderungen[86] und Schulden, die eine feste Laufzeit (definiert durch einen feststehenden Fälligkeitszeitpunkt) von mehr als einem Jahr haben, sind gem. § 12 Abs. 3 BewG nicht mit ihrem Nennbetrag, sondern mit ihrem Gegenwartswert anzusetzen. Dieser ergibt sich als Differenz von Nennbetrag und Zwischenzinsen (unter Berücksichtigung v...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Unbenannte ehebedingte Zuwendungen

Rz. 19 Unbenannte ehebedingte Zuwendungen sind alltägliche Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben. Es handelt sich wegen ihres spezifischen ehebezogenen Charakters grds. nicht um zivilrechtliche Schenkungen.[37] Beispiel Ehemann E und seine Frau F erwerben zu hälftigem Eigentum das gemeinsam bewohnte Haus. Die Finanzier...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Verpachtung des Betriebs im Ganzen

Rz. 209 § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG nimmt von der Qualifikation als Verwaltungsvermögen auch solchen Grundbesitz aus, der im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebs an Dritte überlassen wird. Allerdings ist diese Ausnahme an weitere Voraussetzungen geknüpft: Rz. 210 Grds. muss die Nutzungsüberlassung im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Abfindungsfälle

Rz. 45 § 13a Abs. 5 S. 2 ErbStG ist ausdrücklich nur auf die Weitergabe begünstigten Vermögens an Miterben anwendbar. Somit kann insb. die Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen eines enterbten Pflichtteilsberechtigten durch Weitergabe begünstigten Vermögens nicht in den Anwendungsbereich von § 13a Abs. 5 S. 2 ErbStG fallen. Dies gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schenkung auf den Todesfall

Rz. 76 Das Schenkungsversprechen von Todes wegen nach § 2301 BGB stellt eine Schenkung auf den Todesfall dar, obgleich es als Erwerb von Todes wegen qualifiziert wird. Maßgeblich ist, dass es sich um eine freigebige Zuwendung handelt.[155] Im Sinne der EuErbVO sind Schenkungen auf den Todesfall wohl unter den Begriff des Erbvertrages zu subsumieren.[156] Nach h.M ist die Sch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Befristungen und Betagungen

Rz. 26 Die Regelungen der §§ 4–7 BewG gelten nach § 8 BewG auch dann, wenn der Erwerb eines Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last nicht bedingt aber befristet ist, also hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung bzw. des Wegfalls eine Ungewissheit besteht. Dem Begriff der Befristung kommt in diesem Zusammenhang eine eigenständige bewertungsrechtlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Rechtsnatur des Grundverhältnisses – Auftragsrecht?

Rz. 166 I.d.R. wird angenommen, dass der Vorsorgevollmacht als Rechtsverhältnis ein (unentgeltlicher) Auftrag (§§ 662 ff. BGB) oder eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB) zugrunde liegt.[252] Es kommt aber auch durchaus ein Gefälligkeitsverhältnis (d.h. kein Rechtsverhältnis) in Betracht[253] (insbes. unter Ehegatten, aber auch bei Kindern, die umfassend in ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Konfusion, Abs. 3

Rz. 36 Das BGB regelt die Konfusion nicht ausdrücklich. Es handelt sich dabei um eine Vereinigung von Rechten und Pflichten oder von Forderung und Schuld, wie dies gerade auch beim Erbfall vorkommen kann, in dem der Schuldner Erbe des Gläubigers wird oder umgekehrt. Auch die Konsolidation, also die Vereinigung von beschränktem Recht an einem Grundstück und dem Eigentum daran...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Ausführung bei gemischter Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Rz. 50 Ob eine gemischte Schenkung vorliegt, bestimmt sich danach, ob der Wert des Erworbenen das Entgelt/die Gegenleistung im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung deutlich übersteigt. Dies kann in der Praxis regelmäßig angenommen werden, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 20 bis 25 v.H. unterschreitet.[153] Bei einer gemisch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Zwangsabtretung an die Gesellschaft, an Mitgesellschafter oder Dritte

Rz. 151 Werden die von Todes wegen erworbenen Gesellschaftsrechte an die Gesellschaft selbst abgetreten, ist – eine unter dem gemeinen Wert liegende Abfindung vorausgesetzt – die Gesellschaft selbst als Erwerberin anzusehen.[418] Die Zwangsabtretung führt in diesem Fall nicht zum Untergang der Anteile; diese bestehen vielmehr in der Hand der Kapitalgesellschaft fort. Rz. 152...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit AT-Angestellten gelten nur wenige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sind gewisse Höchstgrenzen zu beachten. Grundsätzlich gilt jedoch zunächst die Vertragsfreiheit, wonach es zulässig ist, längere Kündig...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG muss zwischen gebührenrechtlichen und außergebührenrechtlichen Einwendungen unterschieden werden. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nämlich die Frage, ob es sich um einen gebührenrechtlichen oder um einen außergebührenrechtlichen Einwand handelt, von entscheidender Bedeutung. Gebührenrech...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Auftragsverhältnis

Rz. 24 Erfolgt die Vollmachtserteilung durch den Vollmachtgeber mit Rechtsbindungswillen, soll die Ausübung der Vollmacht jedoch unentgeltlich erfolgen, so ist in der Regel von einem Auftragsverhältnis auszugehen (§ 662 BGB).[17] Schwierig ist insoweit jedoch die Feststellung, ob ein Rechtsbindungswille gegeben war. Rz. 25 Nach der hier vertretenen Auffassung ist bei einer un...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Unbewegliches Vermögen

Rz. 93 Gem. Art. 5 Abs. 1 DBA wird unbewegliches Vermögen grds. (auch)[192] im Belegenheitsstaat besteuert, wobei sich die Definition des Begriffes ebenfalls nach dem Recht des Belegenheitsstaates richtet (Art. 5 Abs. 2 S. 1 DBA). Mit umfasst ist auch das Grundstückszubehör, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Inventar sowie Nutzungsrechte an unbeweglichem Verm...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besondere Regelungen im Grundverhältnis

Rz. 177 In der Gestaltungsliteratur sind Regelungen zum Grundverhältnis darüber hinaus ins Angebot bzw. in die Diskussion gekommen.[266] Regelungsbedarf oder wenigstens Regelungsmöglichkeiten werden damit ferner in folgenden Bereichen gesehen:[267]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gegenstand der Bereicherung

Rz. 7 Als Bereicherung des Bedachten gilt jede Vermögensmehrung oder jede Minderung seiner Schulden oder Belastungen infolge der Zuwendung.[5] Ob und in welcher Höhe eine Bereicherung gegeben ist, richtet sich grds. nach zivilrechtlichen Regeln. Demzufolge ist für die Bestimmung des Zuwendungsgegenstandes und des Umfangs der unentgeltlichen Bereicherung auf die Verkehrswerte...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Einhaltung/Unterschreitung des Lohnsummenkriteriums

Rz. 158 Die Forderung des § 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG geht dahin, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des Unternehmens (einzelunternehmerischer Gewerbebetrieb, Betrieb einer Mitunternehmerschaft bzw. Kapitalgesellschaft) innerhalb der Lohnsummenfrist insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme,[350] mithin also die Mindestlohnsumme, erreichen muss. Im Falle der Vollv...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / E. Vorlage zur Gestaltung des Grundverhältnisses

Rz. 57 Die nachfolgende Vorlage zur Regelung des Grundverhältnisses ist als Ergänzung im Vollmachtsdokument und nicht als gesondertes Dokument gedacht. Für den Fall der Regelung des Grundverhältnisses in einem gesonderten Dokument ist möglichst exakt auf die Vollmachtsurkunde zu verweisen. Die Vorlage ordnet die Anwendung des Auftragsrechtes an, soweit nicht durch die konkre...mehr