Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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AGS 03/2019, Anwaltskosten ... / 3 Anmerkung

Im zugrunde liegenden Fall war ein freiwilliges Güteverfahren durchgeführt worden. Aus den Gründen der Entscheidung ist jedoch zu entnehmen, dass der BGH auch bei einem nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren die Rechtslage nicht anders beurteilt. Insoweit erscheint die Entscheidung bedenklich, als sie dem Sinn und Zweck der Regelung, nach Möglichkeit ein Streitverfahr...mehr

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AGS 03/2019, Verstoß gegen ... / 2 Anmerkung

Es gibt noch Richter in Köln … und Vorstandsmitglieder von Rechtsanwaltskammern, die ihre Aufgaben ernst nehmen Die vorstehend abgedruckte Entscheidung sollte eigentlich keines Abdruckes Wert sein, da sie Selbstverständlichkeiten für jeden Rechtsanwalt wiedergibt. Leider ist die Wirklichkeit offenbar anders, da immer wieder festzustellen ist, dass Rechtsanwälte ihr eigenes Beru...mehr

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AGS 03/2019, Verstoß gegen ... / Leitsatz

Es stellt einen Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht dar, wenn der Anwalt im Vergütungsprozess zu Internas aus vorherigen Mandaten ausführt, die nicht in Zusammenhang mit dem Vergütungsrechtsstreit stehen. AnwG Köln, Beschl. v. 5.9.2018 – 4 AnwG 49/16 R 10 EV 379/16mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags a.D., Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Liebe Arbeitsgemeinschaft, herzlichen Glückwunsch zu Deinem vierzigsten Geburtstag! Ein Vierteljahrhundert haben wir einander begleitet. Wir lernten uns Anfang der 90er Jahre kennen, als ich bei Deiner Würzburger Frühjahrstagung die Berichterstattung über die Rechtsprechung des BGH-Verkehrsstrafsenats übernommen hatte. Daraus entwickelte sich eine lebenslange Verbundenheit zu...mehr

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AGS 03/2019, Editorial

Es wird immer wieder versucht, eine neue Angelegenheit abzurechnen, wenn ein Verfahren lediglich zwei Jahre geruht hat oder ausgesetzt war. Dabei wird verkannt, dass mit Anordnung des Ruhens oder der Aussetzung die Angelegenheit nicht erledigt ist und § 15 Abs. 5 S. 2 RVG tatbestandlich nicht greifen kann (s. OVG Weimar, S. 105). Mit der Frage der Terminsgebühr im Mahnverfahr...mehr

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zfs 03/2019, Lieber Jörg Elsner,

vielleicht bist Du überrascht, an dieser Stelle einen offenen Brief zu lesen, aber besondere Umstände verlangen besondere Mittel! Diese Zeilen schreibe ich mit einem weinenden und einem lachenden Auge: Du hast schon vor einem Jahr erklärt, dass Du anlässlich der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Weimar für eine weitere Wahl in den Geschäftsführend...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Stundenaufstellung bei Abrechnung der Zeitgebühr

Das Amtsgericht Borken hat sich mit Urteil v. 11.7.2017 (Az. 12 C 158/14) zu diversen gebührenrechtlich abrechnungsrelevanten Tatbeständen geäußert. Neben der Frage der Abrechenbarkeit von Zeitaufwänden für eine Literaturrecherche und für Tätigkeiten im Rahmen einer Insolvenz, nahm das Gericht insbesondere auch Stellung zur Abrechenbarkeit von Mitarbeiterstunden im Rahmen vo...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Spezialist oder Generalist? Wann ein Tätigkeitsschwerpunkt sinnvoll ist

Die Anforderungen an Steuerberater sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden und reichen mittlerweile weit über die klassische Steuerberatung hinaus. Eine "Rundumbetreuung" aller Branchen ist insbesondere für kleinere und mittlere Kanzleien aus zeitlichen und personellen Gründen oft nicht möglich. Die Spezialisierung auf ausgewählte Branchen oder Tätigkeiten ka...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Verfahrensunterbrechung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 41 Zu den Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zählen vor allem Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen wie Arbeitsverhältnisse, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen sind. Deshalb können Masseverbindlichkeiten durch Bestandsschutzprozesse betroffen werden, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im P...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Restmandat

Rz. 73 Geht dagegen im Rahmen eines Spaltungs- oder sonstigen Umstrukturierungsvorgangs (Stilllegung oder Zusammenlegung) ein Betrieb unter, hat dessen bisheriger Betriebsrat ein Restmandat nach § 21b BetrVG, solange wie noch im Zusammenhang damit betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben wahrzunehmen sind.[66] Ist dies nicht der Fall, endet das Mandat schon mit der tatsächlich...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Übergangsmandat

Rz. 68 Kommt es infolge der Spaltung oder der Teilübertragung zu einer Neubildung von zwei oder mehreren Betrieben oder werden Betriebe oder Betriebsteile in Unternehmen eingegliedert, ohne dass dort ein Betriebsrat besteht, besteht ein sog. Übergangsmandat des bisherigen Betriebsrats für höchstens sechs Monate (§ 21a Abs. 1 BetrVG n.F., früher – nur für Umwandlungen i.S.d. ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 688 Für die Annahme eines gemeinsamen Betriebes fordert die Rechtsprechung einen sog. einheitlichen Leitungsapparat, der sich auf den Bereich der personellen und sozialen Angelegenheiten bezieht und die für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel lenkt.[662] Rz. 689 Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer ...mehr

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Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Rückstellung für die Kosten der 10‐jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzt eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten voraus. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folgt weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus ei...mehr

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AGS 02/2019, Überprüfungsve... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das SG die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit des Erinnerungsführers im PKH-Überprüfungsverfahren bereits durch die im Dezember 2012 bewilligte Vergütung abgegolten ist. Nach § 15 Abs. 2 RVG kann ein Rechtsanwalt Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. § 16 Nr. 2 RVG bestimmt für Verfahren über die Prozesskostenhilfe un...mehr

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AGS 02/2019, Regressanspruc... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Anders als das LG angenommen hat, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 8.943,61 EUR nebst Zinsen sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Mahnkosten i.H.v. 8,00 EUR nebst Zinsen gegen die Beklagte zu. 1. Die Hauptforderung ergibt sich aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG. a) Zwischen dem bei der Rechtsvorgängerin ...mehr

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FF 02/2019, Ehe für alle – Das dritte Geschlecht – Neue Medien im Kinderzimmer – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Münster (29.11.–1.12.2018) Etwa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Münster gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich"...mehr

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AGS 02/2019, Aufhebung der ... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers, die mit dem Kläger ein Erfolgshonorar vereinbart haben, werden dadurch, dass das LG sie dem Kläger bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnet hat, beschwert. Die Beiordnung ist für sie im Hinblick auf die Regelung in § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nachteilig. Das Rechtsmittel hat auch in der S...mehr

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AGS 02/2019, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Das LG hat dem Beklagten zu 2) Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung mit Ratenzahlung bewilligt und dem Beklagten zu 2) den Beschwerdeführer zur Vertretung beigeordnet mit der Einschränkung, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolge. Die Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 2) haben im eigenen Namen gegen diesen Beschluss sofort...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 2. Vereinbarung eines Erfolgshonorars und Aufhebung der Beiordnung

§ 4a Abs. 1 S. 1 RVG sieht vor, dass ein Erfolgshonorar nur vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber ansonsten aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Bei dieser Betrachtung hat nach § 4a Abs. 1 S. 3 RVG unberücksichtigt zu bleiben, dass der Auftraggeber Beratungshilfe oder PKH/VKH in Anspruch nehmen kann. Entspric...mehr

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AGS 02/2019, Überprüfungsve... / 3 Anmerkung

Die Auslegung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist unzutreffend. So, wie hier das LSG und auch die h.M. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG auslegen, wäre er faktisch nie anwendbar. Tatbestandsvoraussetzung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist, dass an sich noch dieselbe Angelegenheit vorläge. Andererseits bedürfte es der Fiktion des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ja nicht. Wenn man aber fordert, dass die Angelegen...mehr

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AGS 02/2019, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. Die nach § 121 Abs. 1 ZPO erforderliche Beiordnung der von dem Beklagten zu 2) gewählten Rechtsanwaltskanzlei hatte ohne die vom LG vorgenommene Beschränkung auf die "Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes" zu erfolgen, jedoch mit der Maßgabe, dass der Anteil der Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts, die die Reisekosten ...mehr

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zfs 02/2019, Die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "Die Selbstbeteiligung ist nur einmal in Abzug zu bringen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den ARB Ihres Hauses, dies aus folgenden Gründen:" Die Klausel des § 5 Abs. 3c ARB 2010 (die ARB 1975/1994/2000 sind inhaltsgleich) ist bereits unwirksam, denn sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind allgemeine Versicherun...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 11 Auswirkungen der Bankenfahndung auf die Erfassung steuerpflichtiger Spekulationsgewinne

Bei den Recherchen der Steuerfahndung wurde festgestellt, dass es nicht nur durch ins Ausland transferierte Geldbeträge, sondern auch im Zuge des Börsenbooms Ende der 90er Jahre zu einem erheblichen Anfall steuerpflichtiger Spekulationseinkünfte kam, die nach den empirischen Erfahrungen der Steuerfahndung nicht versteuert wurden. In diesem Zusammenhang spielten insbesondere ...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 1 Kreditinstitute im Visier der Steuerfahndung

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer 10 %igen Quellensteuer wurde zur vermeintlichen Beruhigung von Kapitalanlegern in Deutschland das Bankgeheimnis verankert. Damit sollte sichergestellt werden, dass lediglich 10 % der Quellensteuer einbehalten wird und darüber hinaus der Anleger auf das deutsche Bankgeheimnis vermeintlich vertrauen kann. Parallel wurde eine Steueram...mehr

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§ 1 Einleitung / IV. Haupt- und Nebenpflichten aus dem Mandat

1. Allgemeine Pflichten der Anwälte Rz. 38 Die in § 1 Abs. 3 BORA zum Programmsatz freier Advokatur erhobene und schon im vorstehenden Abschnitt hervorgehobene Generalpflicht des Anwalts ist auch bestimmend für die Determination der Haupt- und Nebenpflichten aus dem Mandat. Rz. 39 Indem nämlich der Anwalt zur umfassenden und erschöpfenden Beratung und Belehrung seiner Mandante...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / C. Arbeitsrechtliche Mandate

Rz. 24 Um das Arbeitsrecht kommt kaum ein Anwalt herum. Für die kleineren Kanzleien ohne Spezialisierung stellte es vor allem durch Kündigungsschutzklagen für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer, die nicht selten rasch mit einem Vergleich vor den Arbeitsgerichten beendet werden, eine lukrative Einnahmequelle dar. Vor allem spezialisierte und größere Einheiten haben es bei d...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Allgemeine Pflichten der Anwälte

Rz. 38 Die in § 1 Abs. 3 BORA zum Programmsatz freier Advokatur erhobene und schon im vorstehenden Abschnitt hervorgehobene Generalpflicht des Anwalts ist auch bestimmend für die Determination der Haupt- und Nebenpflichten aus dem Mandat. Rz. 39 Indem nämlich der Anwalt zur umfassenden und erschöpfenden Beratung und Belehrung seiner Mandanten unter Beachtung des Gebots des si...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Rechts- und Rechtsprechungskenntnisse

Rz. 25 Das Arbeitsrecht erfordert aufgrund dieser Vielgestaltigkeit umfassende Kenntnisse der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsnormen voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen oder im deuts...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Überblick über die Pflichten für eine ordnungsgemäße Berufsausübung

Rz. 42 Größere Bedeutung für Fragen der Berufshaftung von Anwälten als die Vorschriften zu den allgemeinen Berufspflichten hat § 11 BORA. Danach ist der Rechtsanwalt verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant ist insbesondere ü...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 Diese umfassende persönliche Haftung auch für berufshaftu...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Sachverhaltsaufklärung

Rz. 44 Zwar gehört die vollständige und wahrheitsgemäße Erteilung der maßgeblichen Sachverhaltsinformationen und die Überlassung bzw. Mitteilung der zu ihrem Beleg erforderlichen Beweismittel zu den vornehmsten Pflichten der rechtssuchenden Mandanten. Auch mag daraus abgeleitet werden, dass der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit und die Vollständigkeit der tatsächlichen Angabe...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Sonstige Haftungsgefahren

Rz. 110 Bei arbeitsrechtlichen Mandaten treffen den Anwalt somit sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten. Die Übernahme eines arbeitsrechtlichen Mandates erfordert umfassende Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, im Kollektivarbeitsrecht sowie im Arbeitsgerichtsprozessrecht. 1. Allgemeines Rz. 111 Ein Anwalt, der die Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsgerichtsprozess ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Versicherungsbereich

Rz. 854 Die Bearbeitung eines versicherungsvertraglichen Mandates ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen ist ein absolutes "no go". Hier kann man sich auch nicht dadurch behelfen, dass man – was recht häufig bei Mandanten der Fall ist – die Lektüre der aktuell einschlägigen Vertragsunterlagen durch eine Sichtung von Musterbed...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Beratung und Belehrung der Mandanten

Rz. 63 Auf Basis einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsaufklärung und Rechtsprüfung hat der Anwalt seinen Mandanten anschließend zu beraten und zu belehren, wie das vom Mandanten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Rz. 64 In diesem Kontext kommt noch einmal das Gebot des sichersten Weges zum Tragen, weil der Anwalt "dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlose...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Prozessuale Fristen

Rz. 572 Grds. ist durch eine geeignete Büroorganisation des Anwalts sicherzustellen, dass sämtliche Fristen, die im Zusammenhang mit einem Mandat und einem Rechtsstreit zu beachten sind, eingehalten werden. Die Versäumung einer Prozesshandlung hat nach § 230 ZPO im Allgemeinen zur Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird. Wenn also in...mehr

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§ 1 Einleitung / 6. Kommunikation und Prozessförderpflichten

Rz. 80 Mandanten sind nach § 11 BORA über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten, dazu vor allem alle maßgeblichen Schriftstücke, seien sie beim Anwalt eingegangen, seien sie von ihm versandt worden, zur Kenntnisnahme zu übermitteln und Anfragen des Mandanten ohne Verzug zu beantworten. Rz. 81 Die in § 11 BORA erwähnte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / G. Büroorganisation

Rz. 251 Grundlegend für einen möglichst haftungsfreien Kanzleibetrieb ist eine ordentliche Büro- und Mitarbeiterorganisation. Rz. 252 Zitat "Keine Fehlerkultur ohne Fehlerstrategie. Bevor es um den Umgang mit einem Fehler geht, müssen zwei Dinge geklärt sein: Darf ein Fehler überhaupt passieren? Und sodann: Wurde alles unternommen, um Fehler zu vermeiden? Gibt es Regeln und Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Sozialplanverhandlungen

Rz. 125 Wird ein Anwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Angaben nach §§ 111 ff. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen der Arbeitnehmer zu vertreten. Rz. 126 Der vom Betriebsrat abgeschlossene Anwaltsvertra...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Rechtsprüfung

Rz. 51 Kardinalpflicht des Anwalts ist es, den maßgeblichen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen und zu beurteilen. Denn Rechtsprüfung und Rechtsberatung sind ureigene Aufgaben eines jeden Rechtsanwalts. Dies erfordert zwingend die Kenntnis der einschlägigen – höchstrichterlichen – Rechtsprechung und aller berührten Rechtsnormen. Rz. 52 Zu den berührten Rec...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über die Fristen des KSchG

Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Klageerhebung

Rz. 696 Der Rechtsanwalt muss die für das Begehren seines Mandanten entsprechende Klageart erheben. Er muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten – auf der Grundlage der bis zum Prüfungszeitpunkt ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung – umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und AG

Rz. 497 Die Klärung und ggf. die Durchsetzung der Erfüllung der Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und der AG ist keineswegs nur für Gesellschaftsrechtler von Bedeutung. Vor allem, aber nicht nur, Anwälten, die im Bereich der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig sind, bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe der notleidenden Ge...mehr