Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 866 Zahlreiche Instanzengerichte haben in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Anwälten gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten erheblich ausgeweitet, obwohl die Frage nach dem Rechtsschutz nur einen nebensächlichen Aspekt neben dem hauptsächlichen Mandatsgegenstand bildet und häufig auch kein kostenauslösendes Mandat zur Überprüfung des Rechtsschutzes erte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten/Einrede der beschränkten Erbenhaftung

Rz. 329 Der Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger für die Nachlassverbindlichkeiten dem Grundsatz nach unbeschränkt, § 1967 Abs. 1 BGB. Ein nach Annahme der Erbschaft gegen den Erben erwirkter Vollstreckungstitel kann daher auch in sein eigenes Vermögen vollstreckt werden, § 1958 BGB. Rz. 330 Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden, indem der Erbemehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Materielle Fristen

Rz. 54 Haftungsträchtig ist das Arbeitsrecht auch deshalb, weil eine Vielzahl materieller Fristen sowohl für den Arbeitnehmeranwalt als auch für den Arbeitgeberanwalt zu beachten sind, die in den verschiedensten Gesetzen und sonstigen Vorschriftenkatalogen geregelt werden. a) Ausschlussfristen Rz. 55 Bei Versäumen der Ausschlussfristen ist der Anspruch nicht nur nicht mehr dur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen

Rz. 29 Das Arbeitsrecht hält eine Vielzahl von Fristen parat, die nicht mit den allgemeinen prozessualen und materiellen Fristen deckungsgleich sind, weil das gesamte Arbeitsrecht vom sog. Beschleunigungsgrundsatz geprägt ist (vgl. auch § 9 Abs. 1 ArbGG). 1. Prozessuale Fristen Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Die Fristen des KSchG

a) Überblick über die Fristen des KSchG Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Ausschlussfristen

Rz. 55 Bei Versäumen der Ausschlussfristen ist der Anspruch nicht nur nicht mehr durchsetzbar, sondern erlischt gänzlich. Daher hat die Nichtbeachtung dieser Fristen einschneidende Wirkung für den Mandanten und ist daher besonders haftungsträchtig für den Anwalt, denn der Anwalt haftet auch dann, wenn weder ihm noch seinen Mandanten bekannt ist, dass auf das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Arbeitsrechtliche Fristen

Rz. 493 Hinsichtlich der Fristen, die bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate zu beachten sind, wird auf die Darstellung in Rdn 29 ff. verwiesen.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 680 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Unterhalt

Rz. 292 Gerade bei Mandaten, die die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zum Gegenstand haben, muss der Anwalt auf eine konkrete und korrekte Antragsstellung achten.[226] Rz. 293 Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts, zu Beginn eines Mandats zunächst den Sachverhalt möglichst genau zu klären, den er beurteilen soll. Dabei darf er allerdings den ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (3) Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Rz. 80 Gem. § 77 Abs. 4 S. 4 BetrVG ist die Aufnahme von Ausschlussfristen sowie von die Verjährungsfristen verkürzende Regelungen in Betriebsvereinbarungen grds. zulässig. Rz. 81 Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die von den Abreitnehmern bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verlangt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Erbsachen

Rz. 312 Das Erbrecht ist eine in vielen Stellen komplizierte Rechtsmaterie, die im Falle der Nichtbeherrschung unangenehme Regressfolgen für den Anwalt begründen kann.[248] Hinzukommt, dass der Erbschaftsaspekt auch in prozessualer Hinsicht bedeutsam werden kann, etwa weil die Sondervorschriften der §§ 342 ff. FamFG zu berücksichtigen sind oder weil der als Erbe des Schuldne...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Insolvenzgeld

Rz. 109 Tückisch und erfahrungsgemäß haftungsträchtig ist das Kapitel "Insolvenzgeld", das in den §§ 165 ff. SGB III geregelt wird, für das aber in den Gemeinsamen Vorschriften für Leistungen in § 324 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist statuiert ist, nach der innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld zu beantragen ist.[90] Fast noch häufiger al...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 795 Als Verteidiger im Strafverfahren hat der Rechtsanwalt die Stellung eines selbstständigen Beistandes des Beschuldigten oder Angeklagten und eines unabhängigen Organs der Rechtspflege, seine Aufgabe besteht darin, alles geltend zu machen, was dem Beschuldigten oder Angeklagten nach dem Sach- oder Verfahrensrecht günstig ist.[629] Rz. 796 Hinsichtlich der Einhaltung von...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Sorgfaltspflichten von Anwälten bei Kündigungen

Rz. 45 Spricht ein Anwalt die Kündigung für den Mandanten aus, ist eine Originalvollmacht vorzulegen, weil sonst eine unverzügliche Zurückweisung der Erklärung mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung und entsprechenden finanziellen Nachteilen bis hin zum Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Fristablaufs nach § 626 Abs. 2 BGB droht.[29] Rz. 46 Wenn ein Anwalt mit der Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Ausschlussfristen in Tarifvertrag

Rz. 75 Relevant sind auch die tariflichen Ausschlussfristen, die im Gegensatz zu den bereits genannten gem. § 4 Abs. 4 S. 3 TVG nicht gesetzlich geregelt sind, sondern nur im Tarifvertrag selbst vereinbart werden können. Sie kommen in einer Vielzahl von Tarifverträgen vor. Der Grundsatz, dass ein Anwalt jeden Irrtum zu vertreten hat, ist daher auch auf die fehlende Kenntnis ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemeines

Rz. 111 Ein Anwalt, der die Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsgerichtsprozess übernimmt, beachtet nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er die veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung, vornehmlich die in der Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts abgedruckten Urteile, berücksichtigt.[91] Auch hat der Anwalt die Unterschiede zum "...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / D. Bau- und Architektenrecht

Rz. 141 Bau- und Architektenrechtsfälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Es kommt häufig auf diesem Gebiet zu anwaltlichen Pflichtverletzungen (vgl. auch Rdn 883 ff.). Rz. 142 Wie üblich, sollte der Anwalt als Erstes bei Übernahme eines solchen Mandates die Vertragsgrundlagen und die Beteiligten ermitteln. Häufig verweist der Bauvertrag inhaltlich auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Überblick

Rz. 56 Ausschlussfristen dienen der Rechtsicherheit und dem Rechtsfrieden im Vertragsverhältnis. Zu unterscheiden sind einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.[43] Rz. 57 Einstufige Ausschlussfristen sehen vor, dass die Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Dabei wird meistens verla...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Sog. Verbots- und Zustimmungsfristen

Rz. 95 Weitere regressträchtige Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass für besondere Gruppen von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvoraussetzungen normiert oder auch Verbote einer Kündigung geregelt sind. Rz. 96 Bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die korrekte Beteiligung des Integrationsamtes beachtet werden. § 174 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Rz. 69 Ausschlussfristen können grds. auch in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden.[56] Seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1.1.2002 unterliegen Ausschlussfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen einer Inhaltskontrolle nach den Maßstäben des AGB-Rechts.[57] Bei der Regelung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag werden diese Vertragsinhalt, wenn sie kein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Formerfordernisse

Rz. 115 Es gibt eine Unzahl von Formerfordernissen, deren Nichtbeachtung nachteilige Folgen haben können. Rz. 116 Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristungsabrede, die dem gesetzlich normierten Schriftformerfordernis nicht genügt, ist gem. § 125 S. 1 BGB nichtig mit der Folge, dass der Arbeitsvert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IX. Schriftsätze

Rz. 748 Bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen muss der Rechtsanwalt mit großer Genauigkeit und Sorgfalt arbeiten, da diese für den Erfolg des Mandats von entscheidender Bedeutung sind. Rz. 749 Im Schriftsatz hat der Rechtsanwalt seine gesamten juristischen, sprachlichen und taktischen Fähigkeiten zum Ausdruck zu bringen, aber auch sachlich zu bleiben. Dass dies nicht nur ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG

Rz. 175 Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG liefert durch ihren zu unbestimmten Wortlaut keinen sicher eingrenzbaren Rahmen für die Prognose, wann Mitglieder einer Partnerschaft persönlich haften. Rz. 176 Beispiel Der BGH hat bspw. die Auffassung gutgeheißen, dass ein erst nach dem maßgeblichen Berufsversehen neu in die Gesellschaft eintretender Partner nach § 130 HGB i.V.m. §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Pflichten des Verteidigers

Rz. 801 Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandaten Gelder einwirbt, um eine Kaution stellen zu können, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur länge...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / XXIV. Muster: Mitteilung an den bisherigen Mandanten nach der Niederlegung des Mandates

Rz. 234 Muster 2.24: Mitteilung an den bisherigen Mandanten nach der Niederlegung des Mandates Muster 2.24: Mitteilung an den bisherigen Mandanten nach der Niederlegung des Mandates An _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________, Sehr geehrter Herr _________________________, in Ihrer Rechtssache gegen _________________________ habe ich das Mandat mit Sc...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / IV. Die Niederlegung des Mandates

Rz. 169 Regelmäßig handelt es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter, welcher nach §§ 675, 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden kann. Eines wichtigen Grundes bedarf es dafür grundsätzlich nicht. Gleiches gilt – da der Anwaltsvertrag aufgrund einer gegenseitigen Vertrauensstellung begründet wird – für Anwaltsverträge ...mehr

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AGS 01/2019, Berufswidrigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach Annahme des Mandats

BRAO § 49b Abs. 2; RVG § 4a Leitsatz Es ist unzulässig, nach Annahme des Mandats im Nachhinein eine erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarung zu treffen. AnwG Köln, Urt. v. 9.10.2018 – 2 AnwG 21/15 – 10 EV 115/15, 2 AnwG 60/17 – 10 EV 349/15; 2 AnwG 20/17 – 10 EV 365/16 1 Sachverhalt Im Januar 2017 hat Rechtsanwalt … als Prozessbevollmächtigter für die Mandantin … beim LG eine Kla...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 2. Zwang und Ausschluss der Mandatsübernahme

Rz. 19 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, ein Mandat zu übernehmen. Der Rechtsanwalt ist freier Unternehmer und kann deshalb frei entscheiden, welche Interessen und welchen Mandanten er vertreten möchte. Dabei wird der Rechtsanwalt die Übernahme eines konkreten Mandats aber auch immer an seinen persönlichen Fähigkeiten und seinen sachlichen und personelle...mehr

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§ 2 Vertragsbeziehungen Anw... / III. Sorgfalt bei Einholung und Erhalt der Deckungszusage

Rz. 26 Bei der Einholung der Deckungszusage ist die gleiche Sorgfalt aufzuwenden wie bei der Bearbeitung des eigentlichen Mandats. Die Kenntnis der dem Vertragsverhältnis tatsächlich zugrunde liegenden Bedingungen ist von enormer Wichtigkeit. Aufgrund der regelmäßig niedrigen Streitwerte ist zu überlegen, ob es betriebswirtschaftlich vertretbar ist, das angetragene Mandat an...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 3. Zwei Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 154 Um seine Haftungsrisiken abzudecken, hat der Rechtsanwalt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Rz. 155 Einerseits kann und muss der Rechtsanwalt nach § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss sich dabei auf diejenigen Vermögensschäden erstrecken...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / Literaturtipps

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 3. Der eigentliche Anwaltsvertrag

Rz. 55 Der Anwaltsvertrag stellt regelmäßig einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675 ff. i.V.m. 611 ff. BGB dar.[63] Rz. 56 Wird der Rechtsanwalt lediglich mit einer gutachterlichen Stellungnahme, Erstellung von Vertragsentwürfen[64] oder AGB beauftragt, kann im Einzelfall auch ein Werkvertrag angenommen werden. Wenn der Rechtsanwalt den Eintr...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / XX. Muster: Haftungsbeschränkung auf einzelne Mitglieder der Sozietät

Rz. 230 Muster 2.20: Haftungsbeschränkung auf einzelne Mitglieder der Sozietät Muster 2.20: Haftungsbeschränkung auf einzelne Mitglieder der Sozietät Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung Zwischen _________________________ – Rechtsanwalt und Auftragnehmer – und _________________________ – Auftraggeber – wird vereinbart, dass für die Durchführung des Anwaltsvertrages wegen der Vert...mehr

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AGS 01/2019, Berufswidrigke... / 3 Anmerkung

Von Kennedy stammt der schöne Satz: Hinweis "Too often we enjoy the comfort of opinion without the discomfort of thought." An diesen Satz muss man denken, wenn man zur Kenntnis nimmt, mit welcher Hartnäckigkeit sich manche Rechtsanwälte über klare aktuelle Gesetzestexte hinwegsetzen, weil sie diese für antiquiert und damit offensichtlich für sie nicht mehr gültig halten. Die E...mehr

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FF 01/2019, Haben Sie Ihre Bewertungen schon gelesen?

Dr. Undine Krebs Vor kurzem begrüßte mich meine Mitarbeiterin mit der Frage, ob ich schon die neue Bewertung auf einem bekannten Anwaltsportal gelesen hätte. Eine gewisse Andrea Müller habe dort geschrieben, dass ich leider kein Interesse habe, einen Vergleich auszuarbeiten oder Kosten zu sparen, sondern nur das Verfahren in die Länge ziehen wolle, da ich keine konstruktiven ...mehr

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§ 2 Vertragsbeziehungen Anw... / II. Besonderer Hinweis und gesonderter Auftrag

Rz. 22 Soweit die Herbeiführung des Deckungsschutzes gesondert abrechenbar durch die beauftragte Kanzlei erfolgen soll, ist es angeraten, den Mandanten besonders auf die Kostenfolge hinzuweisen und sich einen gesonderten Auftrag erteilen zu lassen, weil "der Anwalt den Mandanten darüber zu belehren hat, dass für die Einholung der Deckungszusage eine besondere Gebühr entsteht...mehr

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§ 2 Vertragsbeziehungen Anw... / C. Einholung und Erhalt des Deckungsschutzes

Rz. 13 Häufig machen Rechtssuchende die Beauftragung ihres Anwaltes von der Kostenschutzzusage ihrer Rechtsschutzversicherung abhängig und lassen die Einholung der Kostenübernahmebestätigung als liebgewonnenen, zumeist unentgeltlichen Service von ihrem Anwalt erledigen. Eine Selbstverständlichkeit ist das aber nicht – und könnte vom Anwalt dem Mandanten gesondert in Rechnung...mehr

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AGS 01/2019, Berufswidrigke... / 2 Aus den Gründen

Dadurch, dass der Angeschuldigte mit der Mandantin die Honorarvereinbarung v. 23.7.2015 geschlossen hat, hat er gegen die Vorschriften der § 49b Abs. 2 BRAO i.V.m. § 4a RVG verstoßen. Nach § 49b Abs. 2 BRAO sind nämlich Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder deren Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird, unzulässig, s...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / IV. Übernachtungsumgang

Der Übernachtungsumgang ist grundsätzlich altersunabhängig. Das bloße Alter des Kindes ist für sich genommen kein geeignetes Kriterium, um die Frage nach Übernachtungskontakten zu beantworten.[28] Hieraus folgt, dass Übernachtungen grundsätzlich in jedem Alter möglich sind.[29] Mit Rücksicht hierauf hat das OLG Brandenburg[30] entschieden, dass auch bei kleinen Kindern (hier...mehr

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§ 8 Obliegenheiten / 1. Übersicht

Rz. 12 Der VN verstößt nicht gegen die ihm gem. §§ 15 Abs. 1d) cc) ARB 75; 17 Abs. 5c) cc) ARB 94 obliegende Pflicht, wenn er bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung nicht sofort Klageauftrag erteilt, sondern das Mandat auf eine außergerichtliche Beratung und Vertretung des Rechtsanwalts beschränkt.mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / 4. Hinweis

Rz. 25 Einige Rechtsschutzversicherer weisen auf das berechtigte Vorschussverlangen der Anwaltschaft lediglich Teilbeträge an und versuchen, dem Anwalt oder der Anwältin das Recht auf Vorschuss der Vergütung streitig zu machen. Der Anfall der Gebühr muss sich lediglich im Bereich des Möglichen bewegen. Dies ist bei Mittelgebühren der Fall. Rz. 26 Insoweit sollte regelmäßig vo...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / V. Ferienumgang

Bei dem Ferienumgang gibt es ebenfalls keine feste Altersgrenze.[42] Daher ist auch im Rahmen des Umgangsrechts nach § 1684 BGB die Einräumung von Ferienumgang in der Regel angezeigt. Sieht das Gericht hiervon im Einzelfall ab, kann eine Umgangseinschränkung i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 1 oder 2 BGB vorliegen. Das OLG Saarbrücken hat daher in dem Beschluss vom 11.10.2013[43] folg...mehr