Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Parteiwechsel / 3.2 Juristische Personen (GmbH, AG)

Juristische Personen sind rechtlich selbstständig.[1] Ein Wechsel der Gesellschafter hat auf den Mietvertrag keinen Einfluss. Befindet sich eine juristische Person im Gründungsstadium, so kommt es darauf an, ob die Gründer den Mietvertrag im Namen der künftigen juristischen Person abschließen oder ob sie in eigenem Namen handeln. Im erstgenannten Fall kommt der Mietvertrag zu...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.8 Nichtbeachten der Schriftform

Wird die Schriftform nicht beachtet, gilt der Vertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen; die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassen des Wohnraums zulässig.[1] Wird ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag im Verlauf der Mietzeit befristet, ist dieser Zeitpunkt als der der Überlassung i. S. d. § 550 Satz 2 BGB anzusehen.[2] Wicht...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.7.1 Vertragsschluss durch Vertreter

Hier ist die Schriftform gewahrt, wenn der Vertreter mit seinem Namen unterschreibt. Aus der Vertragsurkunde muss sich grundsätzlich ergeben, dass der Unterzeichnende als Vertreter der Vertragspartei tätig wird.[1] Wichtig Zusatz zur Unterschrift entfällt Ein Zusatz zur Unterschrift ist entbehrlich, wenn der Unterzeichnende nicht die Absicht hat, selbst Partei des Mietvertrags...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.5 Unklarheiten

Die Schriftform ist nicht gewahrt, wenn die Parteien Ansprüche vereinbaren oder ausschließen, deren Umfang nicht feststeht.[1] Wichtig Im Zweifel Schriftform Ist nach den Regelungen in dem schriftlichen Mietvertrag unklar, ob die Parteien ein befristetes oder ein unbefristetes Mietverhältnis gewollt haben, so ist die gesetzliche Schriftform ebenfalls nicht gewahrt.[2] Zunächst ...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.2 Verlängerungsvertrag

Soll ein schriftlicher Mietvertrag zeitlich verlängert werden, genügt es zur Wahrung der Schriftform, wenn der Verlängerungsvertrag von den Mietvertragsparteien unterzeichnet und dort auf den Ursprungsvertrag Bezug genommen wird.[1] Wichtig Körperliche Verbindung notwendig? Es ist nicht erforderlich, dass der Mietvertrag und der Verlängerungsvertrag körperlich verbunden werden...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.1 Bezeichnung des Vertragspartners

Aus der Urkunde muss sich ergeben, wer Vertragspartner ist. Es reicht aus, wenn eine Vertragspartei so klar bezeichnet ist, dass sie unzweifelhaft identifiziert werden kann. Wichtig Gesellschaft Bei einer Vermietung durch eine Gesellschaft oder an eine Gesellschaft bedarf es weder einer genauen Bezeichnung der Gesellschaftsform noch der Nennung der einzelnen Gesellschafter.[1]...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2 Gestaltung der Vertragsurkunde

Die Vorschrift des § 550 BGB verfolgt vorrangig den Zweck, dem in den Mietvertrag eingetretenen Grundstückserwerber die Möglichkeit zu verschaffen, sich über den Umfang und Inhalt der auf ihn übergehenden Verpflichtungen mit Zuverlässigkeit zu unterrichten.[1] Hieraus ergeben sich folgende Grundsätze: 1.1.2.1 Bezeichnung des Vertragspartners Aus der Urkunde muss sich ergeben, w...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.5 Einzelheiten

Wird ein langfristiger Mietvertrag geändert, genügt es, wenn die Änderungen schriftlich niedergelegt sind und die Urkunde von beiden Seiten unterschrieben wird. Es ist zweckmäßig, die Urkunde fest mit dem Ursprungsvertrag zu verbinden. Es genügt aber auch, wenn die Nachtragsvereinbarung die Parteien bezeichnet, hinreichend deutlich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt,...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / Zusammenfassung

Überblick Die Schriftform erfordert im Regelfall nicht, dass die gesamte Erklärung von den Parteien selbst verfasst oder niedergeschrieben wird. Erforderlich ist, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels beglaubigten Handzeichens unterzeichnet ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 550 BGB bedarf ein Mietvertrag über ein ...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.1 Anwendungsbereich des § 550 BGB

§ 550 BGB ist in folgenden Fällen anwendbar: Wenn in dem Vertrag eine fest bestimmte Vertragszeit von mehr als 1 Jahr vereinbart ist und der Vermieter das Mietverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit nicht im Wege der ordentlichen Kündigung beenden kann. Die Jahresfrist wird vom Beginn des Mietverhältnisses, nicht ab Vertragsschluss, gerechnet. Bei einem vereinbarten Kündigungsa...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.3 Vertragszeit

Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen zählt weiterhin die Vereinbarung über die Vertragszeit. Maßgeblich ist insoweit, ob ein möglicher Erwerber der Mietsache dem schriftlichen Mietvertrag entnehmen kann, wann das Mietverhältnis endet. Für die Bestimmbarkeit ist es nicht erforderlich, dass das Mietende kalendermäßig bestimmt wird. Es genügt, wenn sich aus der Vertragsurkun...mehr

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Parteiwechsel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mieterwechsel findet i. d. R. statt durch Beendigung des alten und Abschluss eines neuen Mietvertrags. Möglich ist aber auch eine Vertragsübernahme durch einen dreiseitigen Vertrag bzw. einen zweiseitigen Vertrag mit Zustimmung des Vermieters. Findet ein Vermieterwechsel infolge eines Eigentümerwechsels statt, so ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" zu ber...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.8.1 Ergänzungsvertrag

Ist ein Ergänzungsvertrag formunwirksam, hat dies zur Folge, dass der zunächst formgültig geschlossene Mietvertrag nunmehr gleichfalls der Schriftform entbehrt und deshalb nach § 550 BGB gekündigt werden kann.[1] Dies folgt daraus, dass wegen der Formungültigkeit der Ergänzung nicht der gesamte Inhalt des geänderten Vertrags von der Schriftform gedeckt wird.mehr

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Optionsrecht / 7 Formvorschriften

Gesetzliche Formvorschriften für die Ausübung der Option bestehen nicht. In der Regel sehen die Mietverträge vor, dass die Option schriftlich ausgeübt werden muss. Eine solche Vereinbarung ist wirksam und hat zur Folge, dass eine mündlich erklärte Option keine Vertragsverlängerung bewirkt.[1] Die allgemeine Schriftformklausel ("Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfe...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.2 Vertragsgegenstand

Bei der Raummiete muss sich aus der Vertragsurkunde ergeben, welche konkreten Räume dem Mieter überlassen werden. Die vermieteten Räume sowie eventuell mitvermietete Stellplätze, Freiflächen und Nebengelasse sind bestimmbar zu bezeichnen. Ist ein vollständiges Grundstück vermietet, genügt dessen postalische oder Grundbuchbezeichnung.[1] Sind Teile eines Grundstücks vermietet...mehr

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Optionsrecht / 10 Haftung des Bürgen für Verbindlichkeiten nach Ausübung der Option

Die Verpflichtung des Bürgen wird nicht erweitert, wenn der Hauptschuldner – also der Mieter – nach der Übernahme der Bürgschaft ein Rechtsgeschäft vornimmt, durch das weitere Verbindlichkeiten entstehen.[1] Zweifelsfrei endet die Bürgschaft, wenn die Parteien des Mietvertrags vor Ablauf der Vertragszeit eine Verlängerung vereinbaren oder nach Ablauf der Vertragszeit einen n...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 2.4 Schriftformklauseln für Anzeigen und Erklärungen

In einem Mietvertrag, der vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurde, ist eine formularvertragliche Klausel wirksam, wonach Anzeigen und Erklärungen schriftlich erfolgen müssen.[1] Für Mietverträge, die nach dem 30.9.2016 vereinbart werden, ist § 309 Nr. 13 BGB (in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften d...mehr

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Optionsrecht / 8 Mehrere Vertragspartner

Sind mehrere Personen Vertragspartner, so muss die Optionserklärung von allen Optionsberechtigten gegenüber allen Optionsverpflichteten abgegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist, wonach "Willenserklärungen eines Mieters auch für den anderen Mieter verbindlich sind", weil eine derartige Klausel nicht für solche Erklärungen gilt, die ...mehr

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Parteiwechsel / 3.1 Personen-Handelsgesellschaften (OHG, KG)

Bei den Personen-Handelsgesellschaften kommt der Mietvertrag nicht mit den Gesellschaftern, sondern mit der rechtlich selbstständigen Gesellschaft zustande.[1] Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft so klar bezeichnet ist, dass sie unzweifelhaft identifiziert werden kann. Dazu bedarf es weder einer genauen Bezeichnung de...mehr

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Parteiwechsel / 1.2.2 Schriftform bei langfristigen Verträgen

Ist der Mietvertrag befristet und beträgt dessen Laufzeit mehr als ein Jahr, bedarf der Vertrag über den Mieterwechsel der Schriftform.[1] Wird der Mieterwechsel auf einer gesonderten Urkunde vereinbart, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn sich aus der Vertragsgestaltung die Zusammengehörigkeit des betreffenden Vertrags mit der Mietvertragsurkunde zweifelsfrei ergibt.[2...mehr

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Parteiwechsel / 1.1 Mieterwechsel durch vertragliche Neugestaltung

Bei dieser Form des Mieterwechsels wird der Vertrag mit dem Altmieter durch Vereinbarung aufgehoben und ein neues Vertragsverhältnis mit dem Neumieter begründet. Wichtig Formlose Vertragsaufhebung Die Vertragsaufhebung ist formlos möglich. Der Vertrag mit dem Neumieter bedarf beim befristeten Mietvertrag der Schriftform, wenn die Vertragszeit die Dauer eines Jahres überschreitet.mehr

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Optionsrecht / 6 Keine oder verspätete Ausübung

Wird das Optionsrecht nicht oder verspätet ausgeübt, so endet der Mietvertrag mit dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragszeit. Wird das Vertragsverhältnis dennoch fortgesetzt, so liegt die Annahme nahe, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert werden sollte: Der Vermieter ist dann zur ordentlichen Kündigung berechtigt.[1] Achtung Mehrmaliges Optionsre...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 2.3 Doppelte Schriftformklausel

Die "doppelte Schriftformklausel" Praxis-Beispiel Formulierung der doppelten Schriftformklausel Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen unabdingbar und unwiderruflich der Schriftform. schließt aus, dass die Mietvertragsparteien eine Schriftformklausel mündlich aufheben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Klausel wegen des Vorrangs der Individualverein...mehr

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Parteiwechsel / 1.3 Mieterwechsel durch zweiseitigen Vertrag

Nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit kann ein Mieterwechsel auch dergestalt erfolgen, dass der Wechsel zwischen 2 Beteiligten vereinbart wird und der 3. Beteiligte zustimmt. Deshalb kommt ein Mieterwechsel zustande, wenn der Wechsel zwischen dem Vermieter und dem Altmieter vereinbart wird und der Neumieter dieser Vereinbarung zustimmt[1]; wenn der Altmieter und der Neumieter ...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.4 Miethöhe

Aus der Vertragsurkunde muss sich die Miete ergeben. Dabei genügt es, wenn diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmbar ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Parteien die Wohn- oder Nutzfläche schriftlich festlegen und eine Quadratmetermiete vereinbaren.mehr

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Parteiwechsel / 3.3 Gesamthandsgemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (BGB-Gesellschaft; Erbengemeinschaft; Gütergemeinschaft)

Kraft Gesetzes gilt, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft beim Abschluss des Mietvertrags mitwirken müssen (Gesamtvertretung).[1] Soll ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft zur Vertretung der übrigen befugt sein, so muss dies vereinbart werden. Jedes einzelne Mitglied der Gemeinschaft wird Partei des Mietvertrags. Nach der Rechtsprechung des BGH[2] ist die Übertragung von...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.7 Unterschrift

Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Vertragsparteien die Vertragsurkunde unterzeichnen.[1] Wichtig Anforderungen Die Unterschrift muss eigenhändig und handschriftlich mit dem bürgerlichen Namen, der Firma oder dem Vereinsnamen erfolgen. 1.7.1 Vertragsschluss durch Vertreter Hier ist die Schriftform gewahrt, wenn der Vertreter mit seinem Namen unterschreibt. Aus der Vertragsurk...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.3 Ergänzungs-/Änderungsvertrag

Für diese Verträge gelten dieselben Grundsätze wie für den Ursprungsvertrag. Der Ergänzungs- und Änderungsvertrag ist deshalb ebenfalls beurkundungsbedürftig, es sei denn, dass er nur unwesentliche Änderungen enthält. 1.3.1 Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen sind z. B. die Veränderung – auch die Herabsetzung [1] – des Mietpreises[2] sowie die Änderung der Fälligkeit d...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.6 Grundsatz der Einheitlichkeit der Vertragsurkunde

Die Vertragsbedingungen (mit Ausnahme der in Abschn. 1.1.2.5 unter 1. bis 3. genannten) müssen grundsätzlich in einer einzigen Urkunde niedergelegt werden. Besteht das Vertragswerk aus mehreren Urkunden oder gehören hierzu Anlagen, so muss sich aus der Vertragsgestaltung die Zusammengehörigkeit der Urkunden und Anlagen ergeben. Die Unterzeichnung eines Schriftstücks, das erst...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.8.2 Verlängerungsvertrag

Für den Verlängerungsvertrag gelten diese Grundsätze nicht. Ist der Verlängerungsvertrag formunwirksam, bleibt der ursprüngliche Vertrag gleichwohl wirksam. Der Erwerber ist an den ursprünglichen Vertrag, nicht aber an den Verlängerungsvertrag gebunden.[1]mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.6 Untermietvertrag

Für Untermietverträge gelten dieselben Grundsätze wie für sonstige Mietverhältnisse. Ist in einem langfristigen Untermietvertrag vereinbart, dass die Regelungen des Hauptmietvertrags auch für den Untermieter gelten, so genügt es zur Wahrung der Schriftform, wenn der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag Bezug nimmt und dieser Vertrag dabei so eindeutig bezeichnet ist, da...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.4 Aufhebungs-/Änderungsvertrag

Die Aufhebung eines Mietverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ist formlos möglich.[1] Anders ist es, wenn lediglich einzelne Verpflichtungen des Vermieters oder des Mieters aufgehoben werden. Diese Änderungsverträge bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass lediglich unwesentliche Verpflichtungen aufgehoben werden. Ein Mieterwechsel kann durch Vertrag zwischen dem Vermieter...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.7.2 Räumlicher Abschluss, Nachträge

Wird nur eine Urkunde aufgenommen, müssen sich die Unterschriften auf dieser Urkunde befinden. Die Unterschriften müssen unter dem Text stehen und diesen räumlich abschließen. Wichtig Nachtrag Beschließen die Parteien einen Nachtrag, so muss der Nachtrag von beiden Parteien unterzeichnet werden, wenn er unterhalb der ursprünglichen Unterschriften steht; die Unterschrift nur ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Optionsrecht / 5 Kombination mit anderen Verlängerungsregeln

Die Optionsklausel kann mit anderen Verlängerungsregelungen kombiniert werden. Häufig wird in befristeten Mietverträgen vereinbart, dass sich das Mietverhältnis nach Ablauf der Befristung um jeweils 1 Jahr verlängern soll, falls nicht eine der Parteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht; zugleich wird einer oder beiden Parteien ein Opti...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.3.2 Unwesentliche Änderungen

Zu den unwesentlichen Änderungen gehören die Vereinbarung über die Herabsetzung der Miete für das 1. Mietjahr[1], eine Herabsetzung der Miete, wenn sie zwar einen späteren Zeitraum betrifft, ihre Dauer die Zeit von 1 Jahr aber nicht übersteigt[2] sowie eine Vereinbarung über die Herabsetzung der Miete, wenn diese für den Vermieter (und einen eventuellen Erwerber) jederzeit oder...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.3.1 Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen sind z. B. die Veränderung – auch die Herabsetzung [1] – des Mietpreises[2] sowie die Änderung der Fälligkeit der Miete.[3] Wird die Mieterhöhung auf eine Wertsicherungsklausel gestützt, ist zu unterscheiden: Ist vereinbart, dass sich die Miete bei einer Veränderung eines von den Parteien bestimmten Indexes ohne Zutun der Parteien ("automatisch") verändert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Parteiwechsel / 2 Vermieterwechsel

Tritt der Vermieterwechsel infolge eines Eigentümerwechsels ein, so gilt § 566 BGB. Erfolgt der Vermieterwechsel im Zuge des Austausches eines gewerblichen Zwischenvermieters, so gilt § 565 Abs. 1 Satz 2 BGB. Für die in diesen Vorschriften nicht geregelten Fälle des Vermieterwechsels gelten die Ausführungen in Abschnitt 1 entsprechend. Die Vertragsübernahme wirkt ex nunc (fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvertrag: Kündigung wegen frei laufender Hunde

Leitsatz der Redaktion Lässt ein Mieter trotz wiederholter Abmahnungen seine Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses herumlaufen, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Das Problem Die Vermieterin einer Wohnung hatte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Anlass der Kündigung war, dass die Mieter ihre b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Leasing

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Leasing ist eine vertragliche Mischform, die rechtlich vom Mietvertrag bis zum verdeckten Ratenkaufvertrag reichen kann. Das Operational-Leasing ist zeitweilige Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Geber zugerechnet. Beim Financial-Leasing besteht eine Grundmietdauer, während der Vertrag von beiden Seiten unkünd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 19 [Autor/Stand] Die in § 158 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftsgebäude

Rz. 93 [Autor/Stand] Wirtschaftsgebäude gehören dabei auch dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie vorübergehend oder dauernd leer stehen. Beispiel hierzu ist der Viehstall, der wegen der Umstellung auf eine viehlose Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr genutzt wird. Dies gilt jedoch nur unter der Einschränkung, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 3 Anmerkung

1. Ein in einer Betreuungssache berufsmäßig bestellter Verfahrenspfleger erhält gem. § 277 Abs. 2 FamFG neben dem Ersatz seiner Aufwendungen (vgl. § 277 Abs. 1 FamFG) eine Vergütung in entsprechender Anwendung der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 und 2 VBVG. Wird ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bestellt, kann dieser seine Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 RVG grds. nicht als Vergütun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Vermögensverz... / 1 Gründe

I. Der am 20.4.1987 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Von den Kindern aus erster Ehe sind zwei verstorben. Am Verfahren beteiligt sind daher drei Kinder aus erster Ehe (Beteiligte zu 2, 6 und 7) und drei Kinder aus der zweiten Ehe (Beteiligte 3 bis 5). Mit seiner Ehefrau errichtete der Erblasser am 28.6.1962 einen Ehe- und Erbvertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 89)

Die Zeilen 65 bis 89 betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden kann.[1] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Gebäude getre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Kein Da... / 2 Die Entscheidung

Tritt als Erwerber nach § 566 BGB eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), z. B. eine Erbengemeinschaft, in den Mietvertrag ein, hat der Mieter nach einem Beschluss des LG Dortmund gegen den Verwalter, der die GbR weitgehend vertritt, einen Anspruch auf Bekanntgabe der Namen und der ladungsfähigen Adressen der Gesellschafter der GbR. Dies gilt jedenfalls dann, wenn z. B....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietpreisbremse wird bis Ende 2025 verlängert und verschärft

Das hat der Bundestag beschlossen. In Mietverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung begründet werden, können Mieter künftig zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend zurückfordern. Der Bundestag hat das "Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" beschlossen. Damit soll für Städte und Gemeinden die Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Beendigung eines Mietvertrags durch Konfusion

Leitsatz 1. Treten die Erben in einen Mietvertrag auf Vermieterseite ein und ist ein Erbe zugleich Mieter, erlischt der Mietvertrag durch Konfusion. 2. Ein hinreichendes Neuregelungsverlangen ist gegeben, wenn die Miterben deutlich machen, dass die alleinige Nutzung zukünftig nicht mehr hingenommen wird. AG Mönchengladbach, Urt. v. 18.12.2019 – 35 C 97/19 1 Tatbestand Die Klägeri...mehr