Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) BEM und Arbeitsrecht

(1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Schlussbestimmungen, § 9

Rz. 335 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Mitbestimmungsrechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99–105 BetrVG sind von ganz unterschiedlicher Intensität. Während die personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG der Zustimmung des BR bedürfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen ist, be...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Betriebsvereinbarung Gleitzeit

aa) Allgemeines Rz. 240 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[769] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[770] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat – im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Fehler im Anhörungsverfahren

(1) Fehler auf Seiten des Betriebsrats Rz. 769 Äußert sich ein einzelnes BR-Mitglied – oder sogar der BR-Vorsitzende – gegenüber dem Arbeitgeber zur beabsichtigten Kündigung und weiß dieser oder muss er davon ausgehen, dass die ihm mitgeteilte Ansicht nicht durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums gedeckt ist, ist die Anhörung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Betriebliche Lohngestaltung

a) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Anhörung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Initiativrecht des Betriebsrats

Rz. 176 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG ist nicht von einer Aktivität des Arbeitgebers abhängig. Aus dem Grundsatz der betrieblichen Parität folgt, dass der Betriebsrat – ebenso wie der Arbeitgeber – die Initiative zur Umsetzung solcher Angelegenheiten ergreifen kann.[551] Kommt es nicht zu einer Einigung, ist auch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Prozessuales

aa) Einigungsstelle Rz. 191 Erzielen die Betriebsparteien über einen Tatbestand des § 87 Abs. 1 BetrVG keine Einigung, können sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle einschalten, § 87 Abs. 2 BetrVG. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ablehnt und zur Klärung dieser Rechtsfrage das Arbeitsgericht anruft....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 458 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Doppelte Haushaltsführung/Pendlerpauschale

aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise Rz. 1027 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Private Nutzung

(aa) Gestattung privater Nutzung Rz. 367 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die private Nutzung des dienstlichen Telefons, denn dieses gehört zu den Betriebsmitteln des Arbeitgebers, über deren Organisation und Einsatz er allein entscheiden kann. Das bedeutet, dass er die private Nutzung gänzlich verbieten oder erlauben kann.[1101] Er kann den Umfang der pri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung, § 99 Abs. 1 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung u...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Aufgabe des Arbeitsschutzes

Rz. 557 Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Gesundheitsschutz ist der Oberbegriff.[1523] Der Begriff Arbeitsunfall ist in § 8 Abs. 1 SGB VII definiert, der Begriff Berufskrankheiten ergibt sich aus der Berufskrankheitenverordnung, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats?

Rz. 980 Äußerst umstritten ist, ob der Betriebsrat zusätzlich zu den individualrechtlichen Konsequenzen nach § 113 Abs. 3 BetrVG die Möglichkeit hat, im Wege einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren die Unterlassung der Betriebsänderung bis zum Abschluss des Verfahrens nach §§ 111, 112 BetrVG zu verlangen.[2432] Rz. 981 Das Bundesarbeitsgericht hat sich zu dieser F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Datenkontrolle

(a) Dienstliche Nutzung Rz. 364 Für die Zulässigkeit der Datenkontrolle bei dienstlichen Telefongesprächen sind DS-GVO und BDSG und mittelbar natürlich weiterhin das allgemeine Persönlichkeitsrecht, hier dann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung maßgeblich.[1091] Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gew...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / q) Auswahlrichtlinien für Kündigungen

aa) Regelungszweck Rz. 906 Der Gesetzgeber hat den Betriebsparteien in § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Richtlinien Personalentscheidungen zu versachlichen und damit für die Betroffenen durchschaubarer zu machen.[2276] Solche Auswahlrichtlinien können Personalauswahlentscheidungen bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

aa) Allgemeines Rz. 307 Die Provisionsgewähr ist insbesondere im Vertrieb eine klassische, erfolgsbezogene Vergütungsform. Diese knüpft an den Wert des vom Mitarbeiter abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfts oder Vertrags an. Denkbar ist auch die Bezugnahme auf eine bestimmte Stückzahl oder Menge des vermittelten Produkts, ebenso denkbar ist die Anknüpfung an einen bestim...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Muster: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft

aa) Allgemeines Rz. 254 Dienst- und Schichtplangestaltungen finden sich in den verschiedensten Branchen: im Gesundheitswesen, in Produktionsbetrieben, im Dienstleistungsbereich. Im Rahmen der Gestaltung ist entscheidend, welche Schichten geleistet werden müssen, wie deren Festlegung erfolgt und wie die Mitarbeiter im Schichtsystem den konkreten Schichten zugewiesen werden sol...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Unterweisung

Rz. 646 Die Bedeutung dieser Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 5 ArbSchG: Eine Gefährdung kann sich insbesondere durch unzureichende Unterweisung der Beschäftigten ergeben. Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 ArbSchG umfasst die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sin...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld

Rz. 1038 Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden im Austrittsjahr anteilig (pro rata temporis) mit der allgemeinen, auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses folgenden letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

(a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 375 Neben den Bestimmungen des BDSG, des TDDDG und der DS-GVO muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage sowie einer Telefonsoftware das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 489 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1404] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1405] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Provisionsanspruch, Provisionssätze, § 2

Rz. 313 Zu Abs. 1: Es besteht im Arbeitsverhältnis keine Pflicht, Provisionen zu gewähren. Wird aber ein Provisionsanspruch durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet ("bedungen" gem. § 65 HGB), sind die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, deren Abschluss bzw. Vermittlung dem Arbeitnehmer übertragen war,[958] und für die das Tätigwerden...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Unterrichtung über eine vorläufige Einstellung/Versetzung, § 100 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 725 Soll eine Einstellung oder Versetzung erfolgen, zu der keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, auch nicht im Wege der Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 BetrVG, kommt eine vorläufige Maßnahme nach § 100 BetrVG in Betracht. Ansonsten muss der Arbeitgeber bis zum Abschluss des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens warten. Das Verfah...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 500 Die "Ordnung des Betriebs" und "das Verhalten der Arbeitnehmer" darf der Arbeitgeber nicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats regeln, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gemeint ist damit nicht das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer – als Teil der Arbeitsleistung –, sondern das sog. Ordnungsverhalten.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Erstellung der (wöchentlichen/monatlichen/vierteljährlichen) Dienst-(Schicht-)pläne, Mitwirkung des Betriebsrats, § 4

Rz. 260 Nach der Rechtsprechung des BAG[837] sind "die Betriebsparteien frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen. Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach dies...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. BV, Betriebliches Vorschlagswesen

a) Typischer Sachverhalt Rz. 652 Das im Spezialschiffbau tätige Unternehmen L. hat sich nicht zuletzt aufgrund einiger Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern gut entwickelt. Die Geschäftsführung will auch weiterhin Innovationen durch die Belegschaft fördern. Der Betriebsrat will sicherstellen, dass dies auch in Zeiten einer etwaigen schlechteren Konjunktur so bleibt. Zudem ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Muster zum Interessenausgleich

a) Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Rz. 995 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.73: Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betriebsrat" gen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social Media-Nutzung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 393 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Einführung zu §§ 102, 103 BetrVG

aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG Rz. 737 Vor Ausspruch jeder Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erläuterungen

(1) Überschrift/Präambel Rz. 221 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Allgemeines Rz. 653 Das betriebliche Vorschlagswesen ist in § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG geregelt und zählt daher zur erzwingbaren Mitbestimmung. Es hat in der betrieblichen Praxis zunehmend Bedeutung. Im Jahre 2015 gingen ausweislich einer Befragung von 136 Unternehmen mit ca. 1,7 Mio. Arbeitnehmern ca. 1,056 Mio. Verbesserungsvorschläge ein, was zu Prämien von ca. 130 Mio....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit

aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall) Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Vertragsparteien

Rz. 222 Die Angabe der gesetzlichen Vertreter ist – weder auf Arbeitgeber- noch auf Betriebsratsseite – erforderlich. Regelmäßig sind die örtlichen Betriebsräte für die Gestaltung der Arbeitszeitfragen zuständig. Existieren weitere Betriebe, sollte bei den Betriebspartnern eine Konkretisierung erfolgen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Schlussbestimmungen, § 8

Rz. 319 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erläuterungen

(1) Präambel und Geltungsbereich, § 1 Rz. 322 Als Voraussetzung der Gewähr eines Zielbonus kann der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens festgelegt werden. Nach der Rechtsprechung kann hierfür geeigneter Maßstab z.B. die Ausschüttung einer Dividende an die Eigentümer der Gesellschaft sein.[990] Allein aus der Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ist allerdings noch nicht a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Zeitlicher Geltungsbereich

(1) Beginn/Rückwirkung Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zur Beendigung der Betriebsvereinbarung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Ge...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / III. Prüfungsrechte der Gläubiger

Rz. 10 Wie sich aus den obigen Ausführungen klar ergibt, besteht neben dem Prüfungsauftrag des Gerichts auch ein Prüfungsrecht der Gläubiger. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber "der Gläubigerversammlung" also gegenüber den Gläubigern, was eine vorrangige Prüfung dieser beinhaltet. Tipp für Gläubiger Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes primär gegenüber de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

(a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Entbindungsgründe

Rz. 825 Die Entbindungsgründe sind in § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG abschließend aufgezählt: (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1) Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Ausfüllungsbedürftige Vorschriften im ASiG

Rz. 584 Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrates zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 i.V.m. § 76 BetrVG. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich täti...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Checkliste zur Beurteilung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (in Anlehnung an GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 320 Bei Zielvereinbarungen handelt es sich um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte betriebliche oder auch persönliche Ziele, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erreichen sind. Eine Zielvorgabe liegt vor, wenn die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.[980] Typischerweise wird in einer Zielvereinbarung bz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Private Nutzung

Rz. 416 Ein zentrales Thema in Bezug auf elektronische Informations- und Kommunikationsmittel ist die Handhabung der privaten Nutzung betrieblicher Systeme durch den Arbeitnehmer. (a) Gestattung der Privatnutzung Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darü...mehr