Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Fälle des § 2329 BGB

Rz. 96 In den vorstehenden Ausführungen wurde stets davon ausgegangen, dass der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sei. Dies ist jedoch nicht stets so. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB kann es nach § 2327 BGB, nach § 2328 BGB oder wegen Überschuldung des Nachlasses dazu kommen, dass der ursprünglich Beschenkte nach § 2329 Abs. 1 BGB das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anderweitige Bestimmung.

Rn 6 Während der Schwebezeit entstehen jedoch keine Rechtsfolgen, die an das tatsächliche Bestehen einer Leistungspflicht anknüpfen. Der Geschäftsgegner gerät daher während der Zeit schwebender Unwirksamkeit des Vertrages mit seiner Leistungspflicht nicht in Verzug. Besteht seine Verpflichtung in einem Unterlassen, verwirkt er die Vertragsstrafe nicht nach § 339 S 2 (BGH Bec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unter Aufnahme der bisher in § 503 III aF enthaltenen Sonderregelung für Immobiliardarlehen in den neuen II ohne inhaltliche Änderung redaktionell überarbeitet u neu gefasst. Zu durch die COVID-19-Pandemie veranlasste zeitlich befristete Sonderregeln s § 491 Rn 9a f. Sie gilt für alle Teilzahlungsdarl...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. kann von der Bekl. weder Deckungsschutz noch Schadensersatz verlangen. 1. Der geltend gemachte Rechtsschutzfall – ein behaupteter Verstoß der Audi AG gegen europäische Abgasvorschriften, der diese zum Schadensersatz in Gestalt des sog. Differenzschadens verpflichtet – ist in der von der Kl. unterhaltenen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht versichert. a) Im Tatsäch...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / IV. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten/Lebenspartnern und Lebensgefährten

Rz. 47 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt ihm gehörten und nun zu seinem Nachlass zu zählen sind. Dabei sind auch etwaige Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Bestand Gütergemeinschaft, fallen die Vermögensgegenstände des G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 45 Richtet sich der Anspruch gegen einen vermietenden Wohnungseigentümer, wird von Drasdo (WuM 02, 123, 129) empfohlen, den übrigen Wohnungseigentümern – jetzt wohl der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – gem den §§ 72 ff ZPO den Streit zu verkünden. Hat der vermietende Wohnungseigentümer dagegen bereits seinerseits trotz Verweigerung der Zustimmung ggü dem Mieter ein W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige Aufzeichnungen

Rn. 1517 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl hat bei der Einnahme-Überschussrechnung neben der Aufzeichnung der BE, BA, Einlagen und Entnahmen sowie der Führung der Belegsammlung folgende weitere Anlageverzeichnisse zu führen: Verzeichnis der nicht abnutzbaren WG des AV und UV iSd S 4 mit Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der AK bzw HK oder des an deren S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Weitere Zahlungen, III.

Rn 5 Von einer wirksamen Vereinbarung zum Erhalt und zur Zahlung einer Leistung, die über das Entgelt für die vereinbarte Hauptleistung hinausgeht, kann nach III 1 nur dann ausgegangen werden, wenn der Verbraucher insoweit seinen Geschäftswillen ausdrücklich und unmittelbar in einer Erklärung äußert; die konkludente Zustimmung des Verbrauchers oder eine solche durch Schweige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 8 Der Werkvertrag ist grds formfrei, die Parteien können jedoch anderes bestimmen. Gemischte oder zusammengesetzte Verträge, bei denen Teile formbedürftig sind (zB nach § 311b), unterliegen demgegenüber insgesamt dem Formzwang, soweit ein einheitlicher Vertrag vorliegt oder jedenfalls das formbedürftige Geschäft von dem Werkvertrag abhängig ist (nicht umgekehrt); zeitlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingrenzung durch ›Erfüllungsort‹, Praxis, Interessen, Abwehr.

Rn 35 Kann drittstaatlichen Eingriffsnormen nach III Wirkung verliehen werden, so bemüht sich Art 9 um Eingrenzungen, sollte aber im Kontext der bisherigen Praxis, der Interessen und des Gesamtproblems gesehen werden. Nur von den Eingriffsnormen des Staates, ›in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind‹, spricht Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen der Hauptschuld.

Rn 5 Die Bürgenschuld erlischt in dem gleichen Umfang, in dem die Hauptschuld erlischt (BGH NJW 99, 2113f [BGH 06.05.1999 - IX ZR 430/97]). Dabei ist es unerheblich, weshalb die Hauptschuld untergeht. Unter § 767 I fallen insb die Erfüllung (§ 362; Soergel/Gröschler § 767 Rz 5; auch durch Dritte, vgl BGH JZ 76, 24f [BGH 22.10.1975 - VIII ZR 80/74]), Erfüllungssurrogate (für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Heilungstatbestände.

Rn 5 Ein Verbraucherdarlehensvertrag wird ohne Rücksicht auf den Willen der Parteien (Karlsr WM 00, 1996, 2006; Staub/Renner Kreditgeschäft Rz 703) gültig, ›soweit‹ das Darlehen empfangen (dazu § 488 Rn 26 f) o der Kredit in Anspruch genommen wird. Bei Auszahlung der Valuta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten fehlt es am Empfang, wenn der Dritte der verlängerte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesetzes- oder Sittenverstoß durch zweckentsprechende Leistungsannahme.

Rn 3 § 817 1 bestimmt, dass der Empfänger die an ihn erbrachte Leistung deshalb nicht behalten darf, weil deren zweckentsprechende Annahme gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Kondiktionsgrund ist also im Unterschied zur condictio indebiti nicht die Rechtsgrundlosigkeit der Zuwendung, sondern eine abseits der rechtsgeschäftlichen Zusammenhänge verortete Wertungse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassverwaltung.

Rn 7 Die Nachlassverwaltung ist eine Nachlasspflegschaft (sonstige Pflegschaft §§ 1882 ff) zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Auf die Nachlassverwaltung finden daher, soweit der besondere Zweck der Nachlassverwaltung dem nicht entgegensteht (RGZ 135, 305), die Vorschriften der Pflegschaft Anwendung und somit auch die Vorschriften der Betreuung, § 1888; insb a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Form.

Rn 22 Der Maklervertrag bedarf grds keiner bestimmten Form. Ausnahmen ergeben sich aus besonderen Regelungen. Beispiele für die Schriftform sind: Darlehensvermittlungsvertrag (§ 655b) und Arbeitsvermittlungsvertrag mit dem Arbeitssuchenden (§ 296 SGB III). Es geht dabei um eine vor Beginn der Tätigkeit abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (BSG NZS 18, 917 [BSG 03.05.2018...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Buchkapital und Verlustberücksichtigung

Rn. 1657c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen ist gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG die Überentnahme des Wj zuzüglich bzw abzüglich der Über- bzw Unterentnahmen vorangegangener Wj. Theoretisch ist daher erstmals für den Beginn des in 1999 endenden Wj (§ 52 Abs 11 EStG) zu ermitteln, ob seit Bestehen des Unternehmens i...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 113 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[146] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Begriff.

Rn 5 Die grobe Unbilligkeit darf nicht nur vorübergehend zu bejahen sein, weil andernfalls die Möglichkeit der Stundung nach § 1382 besteht (BGH NJW 70, 1600). Maßstab für die Billigkeitskorrektur ist die idealgerechte Durchführung des Zugewinnausgleichs auf der Grundlage des vom Gesetz angenommenen Grundmusters. Deshalb ist sie nicht gegeben, wenn ein Ehegatte Vermögen nur ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit.

Rn 33 Die zusätzlichen Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit des Verzögerungsschadens ergeben sich aus § 286. Wegen der – vom Verzugsschaden des alten Rechts abweichenden – Natur des Schadens ist es dabei unschädlich, ob die Leistung in Natur noch möglich ist oder nicht (s § 286 Rn 9; aA etwa Jauernig/Stadler § 280 Rz 33), am beschränkten Schutzzweck der Leistungszeitpunkte än...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 14 Nach dem Grundgedanken des gesetzlichen Güterrechts beschränkt sich der Zugewinnausgleich auf das gemeinsam Erwirtschaftete, während die Eheleute nicht an solchen Zuwendungen beteiligt werden sollen, die allein auf persönlichen Beziehungen eines Ehegatten beruhen oder ihm aufgrund ähnlicher Umstände zufließen, an denen der andere keinen Anteil hat und die in keinem Zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Gesetz sieht in § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG verschiedene Vergünstigungen i.S. ermäßigter Steuermesszahlen für förderungswürdige Wohnungen und denkmalgeschützte Gebäude vor.[2] Die Anzeigepflicht ist auf diese Begünstigungstatbestände zugeschnitten. Die ursprünglich auf die Fälle des § 15 Abs. 4 GrStG beschränkte Anzeigepflicht wurde durch das GrStRefUG u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit.

Rn 8 Der Anspruch auf Familienunterhalt dient der Deckung des Bedarfs der gesamten Familie, nicht nur eines Ehegatten. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BGH FamRZ 66, 138). Die Bedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (etwa Pflegebedürftigkeit) kann sich allerdings auf den Umfang des angemessenen Familienunterhalts auswirken (BGH FamRZ 20,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erblasserschulden.

Rn 5 Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten) sind solche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten begründet hat, die vererblich sind (§ 1922 Rz 14 ff). Dabei ist es unerheblich, ob sie auf vertraglicher, außervertraglicher oder gesetzlicher (zivilrechtlicher oder öffentlichrechtlicher) Grundlage beruhen und wann die Folgen eintreten (Rz 2). Ob zu den Erbl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Konkurrenzen.

Rn 38 Für die Leistungskonditionstatbestände der condictio indebiti und der condictio ob causam finitam ergeben sich abseits des Vorranges von vertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen zum Leistungsstörungsausgleich (s Rn 19) Berührungspunkte zur Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Insoweit gilt: Die berechtigte GoA (§§ 677, 683) ist Rechtsgrund für das Behaltendürfe...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (3) Folgen der Ausschlagung

Rz. 27 Die Ausschlagung ist in vielen Fällen zur "Verteidigung" des eigenen Pflichtteils unerlässlich, insb. wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe mit einem hohen Vermächtnis belastet ist. Es muss immer wieder betont werden, dass § 2318 Abs. 3 BGB ihn gegen die Inanspruchnahme aus Vermächtnissen nicht schützt. Beispiel Witwer W hinterlässt nur einen Abkömmling, den Sohn S, un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 § 241a setzt die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer iSv § 14 I an einen Verbraucher iSv § 13 voraus. Da der Verbraucher nicht bestellt hat, ist § 13 nicht unmittelbar anwendbar; entscheidend ist die hypothetische Betrachtung, ob der Empfänger Verbraucher wäre, hätte er bestellt (Oppermann/Müller GRUR 05, 280, 288), nur dass bei § 241a der Verbraucher imme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zuweisung der Mietwohnung (Abs 3).

Rn 18 Ist die eheliche Wohnung eine Mietwohnung und wird diese nach I einem Ehegatten allein überlassen, tritt entweder der übernehmende Ehegatte in das mit dem anderen bestehende Mietverhältnis ein oder es wird das mit beiden bestehende Mietverhältnis von ihm allein fortgeführt. Auch dann, wenn die Zuweisung nach II an den nicht dinglich Berechtigten erfolgt, soll zwischen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1868 BGB – Entlassung des Betreuers.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn dessen Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den erforderlichen p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Vollmacht.

Rn 37 Die vom Erblasser erteilte Vollmacht (zur Prokura Rn 31) erlischt im Zweifel nicht mit seinem Tod (Zweibr DNotZ 83, 104 [OLG Zweibrücken 01.03.1982 - 3 W 12/82]). Ein Erlöschen ist auch dort nicht anzunehmen, wo der Bevollmächtigte Miterbe (Schlesw FGPrax 14, 206 [OLG Rostock 02.06.2014 - 3 W 24/13]) oder sogar Alleinerbe geworden ist. In diesem Fall ist das Fortbesteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stichtagsprinzip/Wertaufhellung

Rn. 402 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Bilanzierung die Verhältnisse zum Bilanzstichtag entscheidend (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Dies gilt für den Ansatz ebenso wie für die Bewertung (BFH v 17.11.1987, VIII R 348/82, BStBl II 1988, 430; BFH v 26.04.1989, I R 147/84, BStBl II 1991, 213; BFH v 27.11.1997, IV R 95/96, BStBl II 1998, 375). Das Stic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281.

Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte Vereinheitlichung des vertragsbezogene...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 3. Versicherungsfall

Rz. 14 Der Anspruch auf Rechtsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, ARB 2.4. Hierunter versteht man im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach ARB 2.4.1.ARB das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer bei ihm mitversicherten Person zur Folge hat. In erbrechtlichen Angel...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Leistungsort ist der Ort, an dem die Leistungshandlung, jedenfalls ihr letzter Abschnitt (Larenz-SchuldR § 14 IVa), durch den Schuldner zu erbringen ist (Staud/Bittner/Kolbe § 269 Rz 2). Hiervon zu trennen ist der Erfolgsort, an welchem der Leistungserfolg eintritt (MüKoBGB/Krüger § 269 Rz 2). In der Praxis fallen beide Orte häufig zusammen, zB bei der Holschuld, be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

M. Prinz, Restrukturierungsrückstellungen im Visier der Bp, DB 2007, 353. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 6 EStR 2005. Rn. 1278 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach Auffassung der FinVerw setzt der Ansatz einer Rückstellung für Sozialplanverpflichtungen gem §§ 111, 112 BetrVerfG die Unterrichtung des Betriebsrates über die geplanten Betriebsänderungen voraus. Gleiches gilt für Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da durch Eheverträge die Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnisse der Ehegatten, ihre Haftung für Verbindlichkeiten und sogar die dingliche Zuordnung von Vermögensgegenständen berührt sein können, können sie Auswirkungen auch auf das Außenverhältnis zu Dritten haben, weshalb es des Schutzes dieser Dritten bedarf. Rn 2 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Abscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zukunftsbezug des "Vermögens"

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 (Positives) Vermögen liegt ökonomisch vor, wenn aus einer Position künftig Ertragsüberschüsse erzielt werden können. Vermögen impliziert stets Erwartungswerte, ist zukunftsbezogen und folglich mit einem Prognoseproblem behaftet. Ob und wieviel die betreffenden Vermögenswerte in der Vergangenheit "gekostet" haben (AK/HK), ist für den "Wert" u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung erfüllungshalber.

Rn 5 Die Leistung erfüllungshalber ist im Gesetz nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit kann aber von den Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit zu jedem Zeitpunkt, bei Vertragsschluss oder nachträglich, vereinbart werden. Diese Vereinbarung bewirkt, dass der Schuldner befugt ist, dem Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung anzudienen und der Gläubiger verpflichtet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bindung an die Grundrechte (Drittwirkung).

Rn 26 Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rspr als unmittelbar geltendes Recht (Art 1 III GG). Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung von privatrechtlichen Normen seit 1949 an die Grundrechte gebunden ist. Soweit das vorkonstitutionelle Privatrecht mit dem GG unvereinbar ist, kann es nicht fortgelten. Diese legislative Bindung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Rechtsfolgen bei Beendigung der Nutzung

Rn. 182w Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Rechtsentwicklung der Behandlung eines Restwerts bei Beendigung der Nutzung: In der 1. Rspr-Phase (Behandlung des Nutzungsrecht als immaterielles WG, s Rn 182q) ging die Rspr (überwiegend) davon aus, dass stille Reserven beim Nutzungsberechtigten entstehen konnten und es mit Beendigung der betrieblichen Gebäudenutzung beim Nutzenden zu eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abnahmeverweigerung.

Rn 7 Fälligkeit tritt nicht ein bei berechtigter Verweigerung der Abnahme, und zwar auch dann nicht, wenn der Besteller gem §§ 293, 295 in Annahmeverzug gerät, weil er eine vom Unternehmer angebotene taugliche Nachbesserung gerügter Mängel nicht annimmt. Dann kann der Unternehmer allerdings nach § 322 II auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung klagen (BGH NJW 02, 1262 [B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Form und Frist der Anzeige (Abs. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Anzeige ist eine Steuererklärung i.S.d. Abgabenordnung (§§ 149 ff. AO), die eigenhändig zu unterschreiben ist. Mit der Ergänzung von Absatz 3 durch das JStG 2022 wurde eine zu § 228 Absatz 5 BewG analoge Regelung in das Grundsteuergesetz aufgenommen.[2] Im Unterschied zu der nach § 228 Abs. 6 BewG verpflichtenden Übermittlung von Anzeigen nach amtlic...mehr