Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / cc) Finanzierung der Einlagen des Managements

Rz. 35 Verfügt das Management (wie im Regelfall) nicht über ausreichendes liquides Vermögen, um die Beteiligung aus eigener Kraft zu finanzieren, ist es auf die Inanspruchnahme von Fremdkapital angewiesen. Dieses kann entweder durch Banken oder auch andere Quellen, die die betreffenden Manager sich selbst erschließen, erfolgen oder durch Unterstützung des Unternehmens bzw. s...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Anteile an Kapitalgesellschaften von nicht mehr als 25 v.H.

Rz. 118 Als Verwaltungsvermögen gelten auch im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 v.H. oder weniger beträgt[133] und sie nicht zum Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. KWG oder eines Versicherungsunternehmens i.S.d. Versi...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Jahreswert

Rz. 90 Höchstbegrenzung: Der Jahreswert des Nießbrauchs findet in § 16 BewG eine Höchstbegrenzung. Nach dieser Vorschrift darf der Jahreswert höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der Wert des genutzten Wirtschaftsgutes durch 18,6 geteilt wird. Aus diesem Grund ist zunächst die Immobilie auf Grundlage der §§ 176 ff. BewG zu bewerten.[176] Die Ermittlung des Jahr...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / c) Verfahren der Ergänzungspflegerbestellung

Rz. 34 Die Bestellung des Ergänzungspflegers geschieht auf Antrag durch das zuständige Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, § 152 Abs. 2 FamFG. Funktional zuständig ist der Rechtspfleger gem. § 3 Nr. 2 lit. a RPflG. Erlangen die gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen Kenntnis von einem Umstand, der sie...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft

Rz. 111 Gemäß dem IDW S 1 ist auf die dem Unternehmen innewohnende Ertragskraft abzustellen.[199] Bei personenbezogenen Unternehmen ist regelmäßig beobachtbar, dass der Gesellschafter durch persönliche Fähigkeiten maßgeblich den Unternehmenserfolg bedingt. Typische Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer solchen Konstellation liegen vor, wenn sich der Unternehmer in der Ro...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 5. Übergabe unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Rz. 108 Geht es dem Schenker nicht darum, sich die Erträge des übergehenden Vermögens vorzubehalten, sondern nur darum, ein zum zur Übergabe anstehenden Betriebsvermögen gehörendes bzw. von der übertragungsgegenständlichen Gesellschaft gehaltenes Wohnhaus auch weiterhin selbst nutzen zu können, kommt als Gestaltungsmittel – auch im Rahmen der Unternehmensübergabe – die Einrä...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / X. Gewährleistungstatbestände/Haftungsbegrenzung/Verjährung

Rz. 184 Besonderes Augenmerk ist im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages auf die Ausgestaltung des Gewährleistungskataloges zu richten (siehe Rdn 114). Aus der Sicht des Erwerbers sollten sämtliche Sachverhalte Gegenstand von Garantien sein, auf deren Vorliegen es für die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens entscheidend ankommt. Im Falle des Share-Deals zählen hierzu...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Gesellschaftsanteile

Rz. 99 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[95] Im Hinblick darauf, dass der Nießbraucher grundsätzlich nicht Inhaber der Gesellschaftsrechte wird, insbesondere kein Stimmrecht wahrnehmen kann, muss durch vertragliche Vereinbaru...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / IV. Bonus- und Tantiemeregelungen

Rz. 17 Wie bereits erwähnt steht die Anknüpfung von Bonus- bzw. Tantiemeregelungen allein an betriebswirtschaftliche Größen wie den Umsatz bzw. den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres oftmals nicht im Einklang mit den eigentlichen Zielen der Eigentümerfamilie. Ist dies der Fall, sollte konsequenterweise von derartigen Anreizen Abstand genommen werden. Sinnvoll ist es dan...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 70 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG, R E 13a.3 ErbStR 2019). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Dieser Abzugsbetrag soll sich verringern, wenn der Wert dieses V...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / I. Allgemeines

Rz. 6 Wie bei jeder nationalen Nachfolgeplanung auch stellt sich bei der Nachfolgeplanung mit internationalem Bezug zunächst einmal die Frage, wie der Mandant überhaupt sein Vermögen auf die Begünstigten verteilen möchte. Der Berater hat sodann zu klären, das Recht welchen Staates auf die Situation anzuwenden ist (siehe Rdn 24 ff.), um beurteilen zu können, ob und wie das ge...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 10.2 Auffassung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer ergänzt in ihrer Verlautbarung aus dem Jahr 2012 zum "Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz" (im Folgenden Verlautbarung BStBK) die Verlautbarung des IDW und vertritt in wesentlichen Fragen eine abweichende Auffassung. IDW RS HFA 7 n. F. äußert sich nur zu Fragen der Rechnungslegung von Personenhandelsgesellsch...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.1 Steuerrechtliche Behandlung des fiktives Entgelts

Die Umlage ist in einem ersten Dienstverhältnis nach § 3 Nr. 56 EStG im Jahr 2021 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei zu stellen. Damit können im Jahr 2021 Umlagen bis zu 2.556,00 EUR) steuerfrei sein, sofern der Grenzbetrag nicht schon durch Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG aufgezehrt wurde. Darüber hinaus ist die Umlage bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 E...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.3 Überschreiten der Geringverdienergrenzen in einzelnen Monaten

Maßgeblich für die steuerliche Förderung und die Beurteilung der "Geringverdienereigenschaft" sind immer die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung (§ 100 Abs. 4 Satz 1 EStG). Dies gilt auch bei schwankendem oder steigendem Arbeitseinkommen. Bei der Prüfung der Einkommensgrenzen ist also auf das laufende Arbeitsentgel...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 9.1 Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung

Im Rahmen der freiwilligen Versicherung kann der Arbeitgeber auf Wunsch des Beschäftigten, neben der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung, eine Entgeltumwandlung abschließen. Nach § 3 Nr. 63 EStG können im Jahr Beiträge in Höhe von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei - und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei - in ein ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.4 Einmalige Zahlung bei Krankengeldzuschuss und freiwilligem Wehrdienst

Für Monate, in denen Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, ist ein fiktives Entgelt (Entgeltfortzahlung, § 21 TVöD) zu melden. Die Jahressonderzahlung ist für diesen Zeitraum fiktiv zu ermitteln. Aus dem fiktiv errechneten Entgelt sind Umlagen und/oder Beiträge zu entrichten. Gleiches gilt auch für Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes (vgl. Ziffer 23). Beispiel 1 Freiwill...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 22 Waldarbeiter mit Waldarbeiter-Tarifvertrag

Waldarbeiter sind versicherungspflichtig, wenn für ihre Arbeitsverhältnisse aufgrund Tarifvertrages oder eines durch den Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages die Pflicht zur Versicherung besteht. Dies sind Beschäftigte, für deren Beschäftigungsverhältnis z.B. der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verw...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 9.2 9.2 Entgeltumwandlung für Fahrradleasing

Mit dem TV-Fahrradleasing wurde ab 1.3.2021 eine tarifvertragliche Grundlage für Gehaltsumwandlungen zum Zwecke des Fahrradleasings im kommunalen öffentlichen Dienst von den Tarifvertragsparteien geschaffen. Diese Gehaltsumwandlungen sind von den Entgeltumwandlungen für eine betriebliche Altersversorgung nach dem TV-EUmw/VKA oder dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu untersc...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 11 Familienpflegezeit

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde das Familienpflegezeitgesetz mit Wirkung zum 1.1.2015 wesentlich geändert. Die Beschäftigten haben nunmehr bei akuter Pflegesituation (bis zu 10 Tage) oder längerfristiger Familienpflegezeit (bis max. 24 Monate) Anspruch auf ein sog. Pflegeunterstützungsgeld bzw. ein zinsloses Darleh...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 27 Zusätzliche Umlage

In der bis zum 31.12.2001 geltenden Satzung musste der Arbeitgeber für zusatzversorgungspflichtige Entgeltbestandteile, die über der Endgrundvergütung zuzüglich des Familienzuschlags eines kinderlos verheirateten Angestellten der Vergütungsgruppe I BAT lagen, eine zusätzliche Umlage von 9 vom Hundert zahlen. Im Rahmen der Systemumstellung zum 1. 1. 2002 wurde durch die Tarifv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 1.3 Betroffene Ansprüche

Rz. 3 Gegenstand einer Gesamtschuld können alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. § 37 AO sein, d. h. Steueransprüche, Haftungsansprüche, Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und Ansprüche auf Erstattung gezahlter oder zurückgezahlter Steuern, Steuervergütungen, Haftungsbeträge und steuerlicher Nebenleistungen.[1] Andere als auf eine Geldleistung gerichte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.2 Mehrere Haftende

Rz. 20 Unter Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld zu verstehen.[1] Gegenstand der Haftung können alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein.[2] Gehaftet werden kann daher auch für die Haftungsschuld eines anderen.[3] In Bezug auf denselben Anspruch schließen sich Schuld und Haftung im Grundsatz wechselseitig aus.[4] Rz. 21 Die Haftung kann sich aus d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Anmeldung

Tz. 4 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Steuerpflichtige wie steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Veranstaltungen durchführen und anlässlich dieser Veranstaltungen musikalische Aufführungen wiedergeben, sind grundsätzlich verpflichtet, vor den geplanten öffentlichen Musikveranstaltungen die Genehmigung der GEMA einzuholen, d. h., die Veranstaltungen müssen angeme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.1 Begriff der Gesamtschuld

Rz. 6 Voraussetzung für das Vorliegen einer Gesamtschuld ist, dass mehrere Personen nebeneinander zu derselben Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis verpflichtet sind. Die Gesamtschuld ist damit ein den Steuergläubiger und mehrere Schuldner umfassendes Rechtsverhältnis, in dem die einzelnen Forderungen durch die Gemeinsamkeit des zu befriedigenden Gläubigerinteresses mitei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jede Wiedergabe von Musik in der Öffentlichkeit unterliegt der Verpflichtung zur Zahlung von GEMA-Gebühren. Öffentlichkeit liegt – wie oben ausgeführt – immer dann vor, wenn zwei oder mehr Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, außerhalb ihrer Wohnung Musik hören. Ein Vereinsfest ist damit genauso öffentlich wie eine B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7 bis 10 GewStG. Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Erhebungszeiträume ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 De...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Springreiterei

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Nach FG Rheinland-Pfalz vom 22.04.1983, EFG 1983, 10 stellt der amateurmäßig ausgeübte Springreitsport eine Liebhaberei dar, selbst wenn die erworbenen und ausgebildeten Pferde veräußert werden, sobald sie für sportliche Zwecke nicht mehr geeignet sind. Etwas anderes gilt bei einem als Berufssportler tätigen Springreiter, der in drei VZ Einnahmen i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 10a S. 1 und 2 GewStG regelt die Kürzung des Gewerbeertrags des Abzugsjahrs um Fehlbeträge, die in vorangegangenen Erhebungszeiträumen entstanden sind (Rz. 29ff.). Nach § 10a S. 1 GewStG wird der Gewerbeertrag des Abzugsjahrs bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungs...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.8 Übergang eines Verlustunternehmens auf eine Personengesellschaft

Rz. 80 Bei der Übertragung eines Verlustbetriebs auf eine Personengesellschaft besteht Unternehmeridentität insoweit, als der Übertragende nach der Übertragung aufgrund der Gewinn- und Verlustverteilungsabrede am Ergebnis der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Folglich geht beim Übergang eines Verlustbetriebs eines Dritten auf eine Personengesellschaft mang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.2 Verfahren der Inanspruchnahme

Rz. 70 Grundlage für die Verwirklichung der Gesamtschuld sind nach § 218 Abs. 1 S. 1 AO Steuerbescheide, Haftungsbescheide und die Verwaltungsakte, durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt werden. Über Säumniszuschläge und über Erstattungsansprüche ist erforderlichenfalls durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden. Schulden mehrere eine Steuer als ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

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Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

Leitsatz 1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. 2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet. 3. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt. Normenk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.1 Mehrere Schuldner

Rz. 13 Dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird von mehreren Personen entweder aufgrund gemeinsamer Tatbestandsverwirklichung oder aufgrund gemeinsamer Festsetzung nebeneinander geschuldet.[1] Durch gemeinsame Tatbestandsverwirklichung entsteht eine Gesamtschuld, wenn mehrere Personen den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] So w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

1 Allgemeines Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftate...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.5 Pflichten der Praktikumsstelle, § 14 BBiG

Die Pflichten der Praktikumsstelle bestehen in erster Linie darin, der Praktikantin/dem Praktikanten berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen beizubringen. Darüber hinaus hat die Praktikumsstelle den Praktikanten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Verrichtung der p...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

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Praktikanten / 2.5 Allgemeine Rechte und Pflichten der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TVPöD

2.5.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 Bei Praktikantinnen/Praktikanten, die unter das JArbSchG fallen, ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten, nach der ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und er dem Arbeitgeber eine von die...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.4 Pflichten der Praktikanten, § 13 BBiG

Die Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten lassen sich aus § 13 BBiG ableiten. Aus § 13 Satz 1 BBiG ergibt sich z. B. eine sogenannte Lernpflicht, aus § 13 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 eine Arbeitspflicht. Letztere bezieht sich auf die Aufgaben, welche der Praktikantin/dem Praktikanten im Rahmen des Praktikums übertragen werden. Darüber hinaus haben Praktikanten insbesonde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Rechte und Pflichten nach § 399 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 11 Mit dem Verweis auf § 399 Abs. 2 S. 2 AO gewährt § 402 Abs. 1 AO der BuStra bestimmte strafprozessuale Instrumentarien, die im Übrigen den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Darunter fallen Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Notveräußerungen und Arrestanordnungen.[1] Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern nennt nur exemplarisch die wicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftaten[3] dahingeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Sonst zuständige Finanzbehörde

Rz. 4 Die Beteiligungsrechte gelten im Verfahren der Staatsanwaltshaft für die sonst zuständige Finanzbehörde. Dabei handelt es sich gem. § 386 Abs. 1 AO um die nach Landesrecht für die Verfolgung von Steuerstraftaten örtlich und sachlich zuständige Behörde[1], i. d. R. die BuStra oder StraBu[2], bzw. die Strafsachenstelle des Hauptzollamts. Nicht dazu gehören die Steuer- un...mehr

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Praktikanten / 3.2.2.2.2 Sonstige Fälle

Für die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen verweisen die Richtlinien in Ziffer 2.2.3.2 auf die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. Diese Regelung b...mehr

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Praktikanten / 2.5.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4

Bei Praktikantinnen/Praktikanten, die unter das JArbSchG fallen, ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten, nach der ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und er dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung...mehr

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Praktikanten / 2.5.5 Schutzkleidung, § 5 Abs. 4

Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, hat der Arbeitgeber sie gem. § 5 Abs. 4 TVPöD den Praktikantinnen/Praktikanten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; dabei bleibt die Schutzkleidung Eigentum des Arbeitgebers. Vom Begriff der Schutzkleidung sind Kleidungsstücke umfasst, die den Praktikantinnen/Praktikanten Schutz vor körperl...mehr

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Praktikanten / 1.2.4 Volontariat

Ein Volontariat ist die hauptsächlich im journalistischen Bereich gängige Bezeichnung für ein Ausbildungsverhältnis, das sich i. d. R. an ein Studium anschließt. Es stellt ebenfalls ein Praktikum dar, weil hier auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund steht.[1] Das Volontariat unterscheidet sich dabei vom Praktikum nur durch den Inhalt der Ausbil...mehr

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Praktikanten / 2.5.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2

Möchten die Praktikantinnen/Praktikanten eine Nebentätigkeit gegen Entgelt ausüben, so müssen sie dies ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 TVPöD). Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die nach dem Praktikumsvertrag erforderliche praktische Tätigkeit der Praktikantinnen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.1 Vertrag, § 10 BBiG

Das Praktikantenverhältnis kommt durch einen Praktikantenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Praktikantin/dem Praktikanten zustande. Der Praktikantenvertrag bedarf nicht der Schriftform, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist wirksam. Dies ergibt sich insbesondere aus § 26 BBiG, wonach auf die Vertragsniederschrift im Sinne des § 11 BBiG verzichtet werden kann. H...mehr