Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigener Anspruch

Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 2)

Rz. 53 Abs. 1 S. 2 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG findet das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung, soweit dies im SGG bestimmt ist. Nach § 197a Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ist das GKG anzuwenden, wenn weder der Kläger noch der Beklagte (die in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unpersönlicher Zweck

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Zweck, der verfolgt wird, muss losgelöst von einer Person sein.[2] Das ist der entscheidende Unterschied zum Erwerb eines durch eine Auflage Begünstigten. Es darf also keine bestimmten oder bestimmbaren Personen geben, die begünstigt werden. Die Zuwendung dient, wie der BFH[3] sagt, einem vagen Personenkreis. Bei einer Begünstigung bestimmter Persone...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 37 [Autor/Stand] Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG tritt bei der Zweckzuwendung an die Stelle des Vermögensanfalls die Verpflichtung des Beschwerten. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG wird der mit der Ausführung der Zweckzuwendung Beschwerte zum Steuerschuldner erklärt, obwohl er gar nicht bereichert ist. Um den Beschwerten aber wirtschaftlich nicht zu belasten, kann die Steuer für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Beide Rückstellungsarten werden der Gruppe der Aufwandsrückstellungen zugeordnet. Dies gilt für die eigentliche Abraumbeseitigung, bei der es sich um die noch anfallenden Aufwendungen für Abraumrückstand im Tagebau handelt. Dagegen ist die Rückstellung für Wegschaffung und Rekultivierung etc. in Zusammenhang mit erfolgtem Abraum regelmäßig ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorschuss (§ 47)

Rz. 67 Es besteht die gesetzliche Verpflichtung des Gerichts, über eine Voranfrage des beigeordneten Anwalts zu anderen Auslagen als Reisekosten sachlich zu befinden. Allerdings fehlt dieser "Verbescheidung" ein unabweisbares Bedürfnis, weil der beigeordnete oder bestellte Anwalt ebenso gem. § 47 im Wege der Vorschussanforderung hinsichtlich aller "voraussichtlich entstehend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

Tz. 140 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für Eventualverbindlichkeiten, für die die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen bei der Erfüllung einer Verpflichtung nicht unwahrscheinlich ist, hat ein Unternehmen zum Bilanzstichtag getrennt nach Gruppen eine kurze (verbale) Beschreibung der Eventualverbindlichkeit und, falls praktikabel, die folgenden An...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 5. Verjährung

Rz. 27 Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ist ein gewöhnlicher Zahlungsanspruch und unterliegt daher den allgemeinen Verjährungsvorschriften. Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB grundsätzlich drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch entstanden ist. Rz. 28 Da in aller Regel jedoch der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach ti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer

Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO. Auch Nicht-Rechtsanwälte, bspw. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, können also Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.[177] Auch wenn auf diese das RVG in persönlicher Hinsicht anwendbar ist, können sie dennoch nicht nach dem RVG a...mehr

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zfs 06/2021, Verkehrsunfall an Engstelle

Hinweis "Der Beklagte verstieß durch sein unbesehenes Einfahren in die Engstelle gegen § 6 S. 1 StVO sowie § 1 Abs. 2 StVO. Eine Engstelle liegt – wie hier – vor, wenn eine an sich ausreichend breite Fahrbahn durch ein Hindernis wie etwa parkende Fahrzeuge vorübergehend verengt ist (" Jagow/Burmann/Heß, StraßenverkehrsR, § 2 StVO Rn 73). Vorrang gebührt in einer solchen Engst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

Rz. 4 Nach dem EuRAG sind die in § 1 EuRAG aufgeführten Rechtsanwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz berechtigt, sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch in behördlichen Verfahren wegen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Dienstvergehen oder Berufspflichtverle...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / IV. Auslegungspflicht und –last des Testamentsvollstreckers: Verbotsgesetz – Umgehungsverbot – ergänzende Auslegung

Doch ist hier sogleich eine weitere Voraussetzung zu bedenken: Das Auslegungsergebnis über das "ob" einer Erklärung bzw. ihr Inhalt haben das zwingende Recht zu beachten und dürfen wie jede andere Erklärung nicht nichtig oder unwirksam sein.[19] Dazu gehört als gesetzliche Grenze für die Testierfreiheit auch § 134 BGB.[20] § 2216 BGB i.V.m. § 2220 BGB ist ein Verbotsgesetz i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unterschiedliches Verfahrensergebnis für mehrere Gesamtschuldner

Rz. 143 Wie die Kosten des gemeinsamen Anwalts der Streitgenossen auf die einzelnen Schuldner zu verteilen sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Eine derartige Norm wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatautonomie. Der Gesetzgeber darf insoweit nur Hilfestellungen anbieten, falls für eine individuelle Regelung nichts ersichtlich ist. So w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verlust des Vergütungsanspruchs

Rz. 32 Weil mit der Beiordnung oder Bestellung zwischen dem Anwalt und der öffentlich-rechtlichen Körperschaft "verfahrensrechtliche, standesrechtliche und gebührenrechtliche Beziehungen"[41] entstehen, genießen sie den Schutz der Rechtsordnung, der nicht willkürlich beseitigt werden kann. Einerseits ist es dem Anwalt verwehrt, sich den mit der Beiordnung oder Bestellung ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufgabe des Verkehrsanwalts

Rz. 12 Der Auftrag an den Anwalt muss dahin gehen, den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu führen. Die Tätigkeit des Verkehrsanwalts besteht also darin, dem Verfahrensbevollmächtigten, der in der Regel keinen unmittelbaren Kontakt zur Partei hat, mit den zur Verfahrensführung erforderlichen Informationen zu versorgen. Dabei hat der Verkehrsanwalt in eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nichtigkeit der Vereinbarung (S. 1)

Rz. 123 Hinsichtlich der Möglichkeit, über die – mageren – Prozess- und Verfahrenskostenhilfegebühren hinaus eine Zusatzvergütung durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit seinem Auftraggeber zu erlangen, sieht sich der Anwalt durch das Reformgesetz vom 12.6.2008 mit einer veränderten Rechtslage konfrontiert. Rz. 124 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. war der Anspruch aus e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungshilfe

Rz. 219 Diese Grundsätze gelten auch für die außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung durch den anwaltlichen Betreuer im Hinblick auf die Beratungshilfe.[402] Deshalb ist der anwaltliche Betreuer verpflichtet, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines mittellosen Mandanten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.[403] Denn auch außerhalb eines gerichtlichen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auskünfte Dritter gem. § 802l ZPO

Rz. 75 Rechtslage bis 31.12.2020: § 25 Abs. 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn der Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO beauftragt wird, Auskünfte der dort genannten Dritten einzuholen, weil der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter und Terminsvertreter

Rz. 28 Die nach dem RVG berechnete gesetzliche Vergütung fällt für einen Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigten nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei/dem Mandanten beauftragt wird. Beauftragt der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Andere kombinierte Aufträge

Rz. 341 Neben dem Kombi-Auftrag nach § 807 ZPO sind auch weitere kombinierte Aufträge möglich, vgl. den zu § 753 Abs. 3 ZPO eingeführten Formularauftrag.[335] Das folgt aus der Aufzählung in § 802a Abs. 2 ZPO, die dem regelmäßigen Vollstreckungsablauf folgt.[336]mehr

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FF 06/2021, Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zustande gekommen

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist am 7.5.2021 zustande gekommen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl. waren bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird voraussichtlich zu großen Teilen am 1.7.2021, im Übrigen am 1.1.2022 in Kraft treten. Neben Verschärfungen im Strafrecht sieht das Gesetz auch wichtige Änderu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ff. ArbGG (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 7 Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien des Tarifvertrags die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch die ausdrückliche Vereinbarung ausschließen, dass die Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll (§ 101 Abs. ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / I. Allgemeine Beschreibung

Rz. 4 Probleme bereitet regelmäßig die Beantwortung der Frage, wann "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, weil der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2), auch wenn er dabei für mehrere Auftraggeber tätig wird (§ 7 Abs. 1). Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung[1] betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begrenzung auf die Höchstgebühr eines Wahlanwalts (Abs. 3 S. 4)

Rz. 81 Mit dem 2. KostRMoG nachträglich eingeführt worden war in Abs. 3 S. 4 eine weitere Anrechnungsgrenze, nämlich die "Höchstgebühr eines Wahlanwalts". Rz. 82 Anlass der Ergänzung war die Frage, ob Abs. 3 auch verhindern soll, dass der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt mehr erhält, als er erhalten würde, wenn er als Wahlverteidiger tätig geworden wäre. Rz. 83 N...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / II. Begründung der Kostenentscheidung

Zur getroffenen Kostenentscheidung führt der BGH aus: Die Entscheidung über die allein die Einziehung betreffenden zusätzlichen und damit ohne Weiteres ausscheidbaren Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen – insbesondere Verteidigergebühren – nach Bruchteilen beruhe auf § 473 Abs. 4 S. 1, 2 StPO, soweit es das Revisionsverfahren betreffe (dazu unter 1), und i.Ü. auf ...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Vergütungsverfahren und die Frage der Vorlage des Original-Berechtigungsscheines

In bisherigen Abhandlungen, aber auch in gerichtlichen Entscheidungen zur elektronischen Antragstellung drehte sich alles in der Praxis bislang, soweit bekannt, nur um die banale Frage: "Und was ist mit dem Berechtigungsschein?". Diese stellte sich, wenn die die BerH leistende Beratungsperson ihren Antrag auf Vergütung mittels elektronischem Rechtsverkehr eingereicht hatte. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höchsthebesätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe "Höchstsätze" und "Höchsthebesätze" gleichrangig nebeneinander. Die Überschrift verwendet den Begriff "Höchsthebesätze". Der Gesetzestext verwendet dagegen den Begriff "Höchstsätze". Mit beiden Begriffen ist die Begrenzung der Hebesätze nach oben gemeint. Rz. 30 [Autor/Stand] Den Gemeinden steht die Wahl ihrer Hebesä...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / I. Der Zweck der Verwaltungs- und Dauervollstreckung im Normalfall, seine Bedeutung für §§ 2216, 2220 BGB und das Problem des Testamentsvollstreckers mit der h.M.

Es soll um den Normalfall einer Verwaltungs- und Dauervollstreckung ohne eine Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB zur Erlösauskehr gehen.[6] Der Zweck der Verwaltungs- und Dauervollstreckung ist "Selbstzweck"[7], es geht ausschließlich um die Belange und Interessen des Nachlasses selbst. Zwar ist mit der dem Testamentsvollstrecker übertragenen Aufgabe stets eine Zwecksetzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsmäßige Führung der Betreuung

Rz. 166 Nach § 1836 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB wird die Betreuung nur dann entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers feststellt, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt. Wegen der Einzelheiten verweist § 1836 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB auf § 1 VBVG. Rz. 167 Die Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG findet trotz ihre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. PKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 160 Bei der weiteren Vergütung gem. § 50 geht es um einen besonderen Vergütungsanspruch, der nur dem Anwalt zustehen kann, der im Wege der PKH (auch in Strafsachen als Vertreter der Nebenklage oder der Privatklage) oder VKH in Familiensachen (§ 12) beigeordnet worden ist. Ob ein Anspruch auf weitere Vergütung besteht und wie dieser geltend gemacht wird, regelt § 50. Demg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung

Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er später nach Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger bestellt worden, so kann er die bis zur Niederlegung des Mandats angefallenen (Wahlanwalts-)Gebühren ungeachtet des § 52 geltend machen, da diese Gebühren nicht oder nicht nur während seiner Bestellung als Pflichtverteidiger angefallen sind, sondern...mehr

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FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / V. Die notwendige methodische Begründungstiefe: Sinn und Zweck des § 2216 BGB

Um dem Vorwurf der formelhaften und daher nicht ausreichenden Begründung zu entgehen, ist entscheidend auf den Sinn und Zweck einer Norm zu achten.[31] Dabei können wir als Arbeitshypothese zunächst auch die planwidrige Lücke unterstellen.[32] Die Regel, dass eine Norm spezieller und daher vorrangig sei, ist nur dann überzeugend, wenn Sinn und Zweck des Gesetzes dies ergibt –...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Widerspruch und Antrag des Antragsgegners auf Durchführung des streitigen Verfahrens, § 696 Abs. 1 ZPO

Rz. 24 Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid die Durchführung des Streitverfahrens gemäß § 696 Abs. 1 S. 1 ZPO, entsteht für ihn die volle Verfahrensgebühr gemäß VV 3100.[30] Im Beschluss des OLG München[31] heißt es insoweit: Zitat "Wenn die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nach Einlegung des Widersp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt am dritten Ort

Rz. 106 Findet der Rechtsstreit am Sitz der Partei statt und beauftragt sie hierfür einen auswärtigen Anwalt, so sind dessen Reisekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem auswärtigen Anwalt um "den Anwalt des Vertrauens" handelt[103] oder der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.[104] Zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Übrige Personen

Rz. 45 Auf die nicht in § 5 genannten Personen – mit Ausnahme der in Rdn 42 f. genannten – ist die Vorschrift nicht anwendbar. Rz. 46 Bürovorsteher/Büroangestellte: Auch auf einen Bürovorsteher ist § 5 nicht anwendbar.[20] Erst recht gilt § 5 nicht für eine Büroangestellte.[21] Rz. 47 Diplomjurist: Auf einen Diplomjuristen ist § 5 nicht anwendbar.[22] Rz. 48 Freier Mitarbeiter:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen: Die Anhörungsrüge als "Notbremse"

Rz. 50 Die Alltagserfahrung mit rechtsanwendenden Institutionen umfasst den Problembereich, dass selbst nach Ausschöpfung aller Instanzenzüge gelegentlich Entscheidungen im Raume stehen, die einem dadurch Beschwerten inhaltlich nicht vermittelbar sind. In einer solchen Situation ist der Rechtsanwalt vor allem als Berater besonders gefordert. Er muss seinem Mandanten nicht nu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pfändung mehrerer Forderungen

Rz. 200 Werden mehrere Forderungen desselben Schuldners gepfändet, liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt des Gläubigers wegen dieser Forderungen einen einzigen Auftrag zur Vollstreckung erteilt.[190] Entscheidend im Rahmen der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist nicht, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag erhalten hat oder mehrere ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Veranlassung eines Anwaltswechsels

Rz. 4 Die Beiordnung eines anderen Anwalts "setzt in der Regel voraus, dass Tatsachen dargetan und glaubhaft gemacht werden, die auch eine vernünftige vermögende Partei veranlasst hätten, das bisherige Mandat zu kündigen und die durch einen Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten zu tragen".[4] Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, kann von der Staatskasse nicht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 121 Ein Beweisaufnahmetermin liegt vor: Rz. 122 Grundsätzlich soll die Beweiserhebung vom Geric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung zu anderen Haftungstatbeständen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 11 GrStG begründet eine persönliche, § 12 GrStG eine dingliche Haftung. Neben diesen speziellen Vorschriften des Grundsteuergesetzes kann der Steuergläubiger Haftungsschuldner auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder aufgrund zivilrechtlicher Haftungsvorschriften in Anspruch nehmen. Dem Gegenstand nach unterscheidet die Abgabenordnung zwische...mehr