Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich der Immunität von Abgeordneten (Art. 46...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit für die Ahndung

Rz. 23 [Autor/Stand] Während die FinB für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten nur in einem Vorschaltverfahren zuständig ist (s. Rz. 72 f.), steht diese Kompetenz in allen anderen Fällen den Gerichten zu, und zwar wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der FinB eingelegt hat (§§ 67 ff. OWiG), wenn die StA die Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mängel und ihre Auswirkungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Wie bereits erwähnt, haben Zustellungsmängel (s. Rz. 77) oder die Nichteinhaltung gewisser Formalien (s. Rz. 75) keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Verstöße gegen die Vorschriften, die den Inhalt des Bußgeldbescheids betreffen, haben nur dann verfahrensrechtliche Folgen, wenn es sich um gravierende Mängel handelt, die die Umgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einleitungsmaßnahmen

Rz. 53 [Autor/Stand] Die FinB leitet ein Bußgeldverfahren ein, wenn der Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (einfacher Anfangsverdacht genügt, nicht aber Vermutung, s. § 397 Rz. 5 ff., 25 ff.; § 385 Rz. 124 ff.; § 386 Rz. 54; § 404 Rz. 63 ff.)[2] besteht, und sie deren Verfolgung für erforderlich hält (s. Rz. 29 ff.). Rz. 54 [Autor/Stand] Für die Einleitung des Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine rechtliche Bindung des Gerichts

Rz. 123 [Autor/Stand] Das Gericht ist im Bußgeldverfahren an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht gebunden (§ 81 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Damit stellt das Gesetz noch einmal ausdrücklich klar, dass durch den Bußgeldbescheid der Untersuchungsgegenstand im Hauptverfahren nur in tatsächlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht begrenzt wird. Beispiel L ist durch Bußgeldb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zuständigkeit bei Verfolgungsmaßnahmen

Rz. 21 [Autor/Stand] Verfolgungsmaßnahmen bei der Aufklärung von Steuerordnungswidrigkeiten darf das Gericht (AG) nur in Ausnahmefällen vornehmen, und zwar nur als "Notverwaltungsbeamter" oder als Notstaatsanwalt nach Maßgabe der §§ 165, 166 StPO (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG, s. § 385 Rz. 116). Danach sind Untersuchungshandlungen des Amtsrichters einmal dann zulässig, wenn bei Gef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Aufhebung des Bußgeldbescheids im Strafverfahren

Rz. 138 [Autor/Stand] Ist gegen den Betroffenen ein (rechtskräftiger oder nicht rechtskräftiger) Bußgeldbescheid ergangen und kommt es später wegen derselben Handlung (i.S.v. § 19 OWiG) in einem Strafverfahren zu einer Verurteilung, wird der Bußgeldbescheid insoweit aufgehoben (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Es dürfen also nicht nebeneinander eine Geldstrafe und eine Geldbuß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Vollstreckung und Kosten (§ 401 Abs. 1 Nr. 12 AO)

Rz. 147 [Autor/Stand] Insoweit wird verwiesen auf die ausführliche Darstellung zu § 412 Abs. 2 AO (s. § 412 Rz. 6 ff.) – Vollstreckung im Bußgeldverfahren – und § 412 Abs. 3 AO (s. § 412 Rz. 17 ff.) – Kosten des Bußgeldverfahrens. Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden obliegt – abweichend vom Strafverfahren – der FinB (vgl. § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 92 OWiG). Zur Begnadigung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einschränkung der Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Gemäß § 35 OWiG steht die primäre Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (FinB) im Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt einer abweichenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung. Die FinB sind zur Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nur zuständig, "soweit nicht nach diesem Gesetz die StA oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verbot der Doppelverfolgung

Rz. 135.1 [Autor/Stand] Entscheidungen ausländischer Stellen (Gerichte oder Verwaltungsbehörden) haben grds. keine Sperrwirkung i.S.d. § 84 OWiG, da das Verbot der Doppelverfolgung nach st. Rspr. nicht im Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit gilt[2]. Jedoch kann das europäische Doppelverfolgungsverbot gem. Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ der Ahndung einer Steuerordnungswidri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Eingriffsrechte

Rz. 37 [Autor/Stand] Als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ausführlich s. § 385 Rz. 29, Nr. 3 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 3) schließt § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 410 Abs. 1 AO einige gravierende Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren aus. Das erklärt sich aus dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten. Unzulässig sind danach Anstaltsunterbr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sperrwirkung des Bußgeldbescheids

Rz. 134 [Autor/Stand] Die materielle Rechtskraft einer unanfechtbaren Entscheidung besteht darin, dass über den gleichen Verfahrensgegenstand nicht noch einmal entschieden werden darf. Dieser für den allgemeinen Strafprozess verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz ne bis in idem (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG, s. § 385 Rz. 46 f., 1315 ff.) wird in § 84 OWiG entsprechend den Beso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Inhalt

Rz. 78 [Autor/Stand] Welche Angaben der Bußgeldbescheid enthalten muss, bestimmt § 66 Abs. 1 und 2 OWiG, die wie folgt lauten: § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthältmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entsprechende Anwendung der Vorschriften für Steuerstraftaten

a) Sonderregelungen Rz. 24 [Autor/Stand] Nach zahlreichen nicht-steuerlichen Gesetzen bzw. steuerlichen Nebengesetzen des Bundes- sowie des Landesrechts werden jedoch einige Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts durch Sonderregelungen für entsprechend anwendbar erklärt. b) Bundesrechtliche Regelungen Rz. 25 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck

Rz. 16 [Autor/Stand] § 386 AO verfolgt mehrere Zwecke[2]. Die Notwendigkeit, steuerstrafrechtliche Ermittlungshandlungen vorzunehmen, ergibt sich in aller Regel im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Es liegt daher aus verfahrensökonomischen Gründen nahe, die (in der Regel sachnähere) Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen, die ohnehin schon mit dem Sachverhalt befasst ist[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bußgelderkenntnis im Strafverfahren

Rz. 129 [Autor/Stand] Im Gegensatz zu § 81 OWiG bestimmt § 82 Abs. 1 OWiG , dass das Gericht im Strafverfahren die in der Anklage (oder dem Strafbefehlsantrag) bezeichnete Tat zugleich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit beurteilt. Da eine Straftat gegenüber einer tateinheitlich begangenen Steuerordnungswidrigkeit materiell den Vorrang hat (vgl. § 19 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 70 [Autor/Stand] Schon während des Ermittlungsverfahrens genießen der Betroffene und die anderen Verfahrensbeteiligten entsprechend dem Verfassungsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG einen umfassenden Rechtsschutz. § 62 OWiG eröffnet (entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, §§ 304 ff. StPO) die Möglichkeit, gegen Anordnungen, Verfügungen und andere Maßnahmen, die von der FinB im Ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 30 OWiG kann die FinB auch Geldbußen als Nebenfolgen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, OHG, KG, nichtrechtsfähiger Verein) verhängen (s. Rz. 117 Beispiel 1, § 377 Rz. 109 ff.). Hat ein Organ der juristischen Person/Personenvereinigung (z.B. ein Vorstandsmitglied oder ein ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verjährung

Rz. 48 [Autor/Stand] Den wichtigsten Fall eines Prozesshindernisses stellt die Verjährung (Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung) dar. Die Frist hängt bei Ordnungswidrigkeiten grds. von der Höhe der Bußgelddrohung ab (§ 31 Abs. 2 OWiG). Gemäß der Sonderregelung des § 384 AO ist die Ahndung einer Tat als Steuerordnungswidrigkeit in den Fällen der leichtfertigen S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Gegenstände Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bußgeldtatbestände der AO (§§ 378–384a AO) enthalten keine dem § 375 Abs. 2 AO entsprechenden Ermächtigungen für die Einziehung von Gegenständen (vgl. § 22 Abs. 1 OWiG). Somit wird die Einziehung – über die Blankett-Vorschriften der §§ 381, 382 AO – nur auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen (so z.B. § 37 Abs. 3 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anwendung der Verfahrensvereinfachungen des OWiG

Rz. 131 [Autor/Stand] Werden in einem gerichtlichen Verfahren gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen oder andere Straftaten verfolgt (vgl. § 42 OWiG), gelten für das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten grds. auch die Vorschriften der StPO. Für die Taten, die als reine Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, gelten jedoch die vereinfachten Verfahrensvor...mehr

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zfs 02/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Aktuelles zum Sachschaden Online, Mittwoch, 23. Februar 2022 (2,5 Std. FAO) Onlineseminar – Kanzleimanagement 1. Quartal – 7 Tipps für die erfolgreiche Verkehrsrechtskanzlei 2022 Online, Mittwoch, 9. März 2022 (2,5 Std. * kein FAO) Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Online, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Te...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben in den §§ 73–7...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Verhältnis des Bußgeldverfahrens zum Besteuerungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das Verhältnis des Bußgeldverfahrens zum Besteuerungsverfahren bestimmt sich nach § 393 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 4 AO). Was die Voraussetzungen des § 393 AO im Einzelnen anbelangt, ist auf die Darstellung dieser Vorschrift zu verweisen. Hier genügen die folgenden allgemeinen Hinweise: Auszugehen ist davon, dass beide Verfahren nebeneinander weiterlaufen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsnatur und Wirkung

Rz. 74 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt besonderer Art, der sowohl Verwaltungshandeln als auch Justizhandeln beinhaltet[2]. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch einen Bescheid der Verwaltungsbehörden verstößt nach Auffassung des BVerfG[3] und nach fast einhelliger Meinung im Schrifttum[4] nicht gegen Verfassungsrecht. Gerade die inzwischen deutl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmeregelungen

Rz. 9 [Autor/Stand] Die StA ist im Ermittlungsverfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur ausnahmsweise zuständig. Die Zuständigkeitsnormen des allgemeinen Bußgeldrechts (§§ 40, 41 und 42 OWiG) werden durch die weitreichenden strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der FinB zudem noch weiter eingeschränkt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zulassungsbeschwerde

Rz. 121 [Autor/Stand] Abgesehen von den in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–5 OWiG genannten Fällen ist die Rechtsbeschwerde gegen amtsrichterliche Urteile (also nicht gegen Beschlüsse!) im Bußgeldverfahren dann zulässig, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen wird (§ 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 OWiG ). Diese sog. Zulassungsbeschwerde setzt einen Antrag des Beschwerdeberechtigte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsstellung im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Führt die StA das Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit durch (z.B. nach Übernahme gem. § 42 OWiG), so hat die sonst in der Bußgeldsache zuständige FinB dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes nach der StPO sowie die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO i.V.m. § 402 AO ). Die S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zulässigkeit

a) Voraussetzungen Rz. 117 [Autor/Stand] Der in § 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG enthaltene Katalog der Zulässigkeitsvoraussetzungen macht deutlich, dass die Rechtsbeschwerde bei weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen sein soll (Ausnahme: § 80 OWiG). Die Rechtsbeschwerde ist gegen Urteile und Beschlüsse i.S.v. § 72 OWiG nur statthaft, wenn die Geldbuße 250 EUR überstei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Arbeitsschutzgesetz

Rz. 102 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG handelt ordnungswidrig, wer eine Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 ArbSchG vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, soweit diese Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschriften verweist. Inwieweit eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, richtet sich somit nicht nach dem Arbeitsschutzgesetz, so...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / c) § 11 AÜG: Leiharbeitsverhältnis

Rz. 85 Im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung kommt zwar der Abschluss des Leiharbeitsverhältnisses formlos wirksam zustande. Der Verleiher ist aber gemäß § 11 Abs. 1 AÜG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses, ergänzend zum NachwG (Rdn 83), mit zu dokumentieren. Ergänzend hat er gemäß § 11 Abs. 2 AÜG ein Merkblatt auszugeben. Rz. ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 11 BBiG: Abschluss des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 117 Für den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nach § 11 Abs. 1 BBiG besteht kein Formzwang. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und ist auch ohne Niederschrift wirksam.[96] Rz. 118 Für das Berufsausbildungsverhältnis enthält § 11 Abs. 1 BBiG eine dem § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG vergleichbare Regelung. Hiernach hat der Ausbildende unverzüglich nach Abs...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Arbeitszeit

Rz. 47 Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice, insbesondere wenn sie in den Räumen des Arbeitnehmers geleistet wird, ist die Dauer und Lage der Arbeitszeit.[94] Hier empfiehlt es sich, dass die Parteien hierüber genaue Vereinbarungen treffen.[95] Dabei sind die beiderseitigen Interessen entsprechend zu berücksichtigen. Insofern ist anzuraten, zwi...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Überwachung nicht-öffentlich zugänglicher Räume

Rz. 11 Während § 4 BDSG den Einsatz von Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen regelt, enthält das BDSG keinerlei Vorschriften dazu, wie in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen zu verfahren ist. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften ist deshalb auf § 26 BDSG zurückzugreifen. Hiernach ist die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis zur Aufdeckung von Straftat...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / IV. Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände

Rz. 101 Neben dem materiellen Arbeitsstrafrecht im Strafgesetzbuch[161] gibt es auch im Bereich des Arbeitsschutzes einige relevante Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände. Diese finden sich sowohl im Arbeitsschutzgesetz, in den einzelnen Arbeitsschutzverordnungen als auch im Arbeitszeitgesetz.[162] 1. Arbeitsschutzgesetz Rz. 102 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG handelt ordn...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 9 Unveränderbarkeit der Daten muss gewährleistet sein

Grundsätzlich dürfen einmal erfasste Daten nicht mehr verändert werden. Sofern sich dennoch Änderungen ergeben, sind diese zu protokollieren. Die "alten" Daten müssen dabei jedoch in ihrer ursprünglichen Form erhalten und lesbar bleiben. Die Veränderungen müssen so vorgenommen werden, dass jederzeit ersichtlich ist, wann die Eintragungen erfolgten. Sofern ein DV-System einge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Das Bußgeldverfahren gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG) nennt in den §§ 1...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 1. Die Grundgebühr im Bußgeldverfahren

Rz. 102 Genauso wie im Strafverfahren entsteht die Grundgebühr gemäß Nr. 5100 VV RVG für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Die Grundgebühr entsteht zusätzlich zu einer Verfahrensgebühr. Der RA kann die Grundgebühr nur einmal erhalten, gleichgültig, in welchem Verfahrensabschnitt er das Mandat übernimmt. Die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG entsteht gemäß Anmerkung Abs...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / B. Der Geltungsbereich des GKG, des GNotKG und des FamGKG

Rz. 2 Gerichtskosten sind die für die Tätigkeit der Gerichte anfallenden öffentlichen Abgaben. Die Gerichtskosten sind insbesondere im GKG, im FamGKG und im GNotKG gesetzlich geregelt. Rz. 3mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.1 Keine Einleitung wegen § 34 LDG BW (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 LDG)

Wurde gegen den Beamten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme unanfechtbar verhängt, darf wegen desselben Sachverhalts gegen den Beamten kein Verweis mehr ausgesprochen werden Das gleiche gilt für eine Tat nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 StPO, die nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen v...mehr

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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