Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Aufnahme einer neuen Partnerschaft ohne Kind kann Auswirkungen auf das Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten haben.mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit Kindern

A. Auswirkungen auf den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten Rz. 1 Die Aufnahme einer neuen Partnerschaft, aus der ein Kind hervorgegangen ist, kann Auswirkungen auf das Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten haben. I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder gebo...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / A. Auswirkungen auf den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 1 Die Aufnahme einer neuen Partnerschaft, aus der ein Kind hervorgegangen ist, kann Auswirkungen auf das Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten haben. I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder geboren werden, so wird dies wegen der sich damit zeigenden Verf...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 5. Anrechnung geldwerter Versorgungsleistungen beim Unterhaltspflichtigen

Rz. 25 Da rechnerisch ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch nur gegeben ist, wenn der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen oberhalb seines Selbstbehaltes verfügt und ein solches Einkommen regelmäßig nur bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, scheidet die Anrechnung fiktiver Einkünfte aufgrund einer zusätzlichen Betreuungsleistung gegenüber einem n...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen einer neuen Partnerschaft eines Ehegatten bereits während der Trennungszeit

Rz. 131 Nicht selten wird bereits im Trennungszeitraum eine neue Partnerschaft begründet. Dies kann unter verschiedenen Gesichtspunkten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese neue Partnerschaftmehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohne Kind

A. Vorbemerkung Rz. 1 Die Aufnahme einer neuen Partnerschaft ohne Kind kann Auswirkungen auf das Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten haben. B. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, so kann dies unter den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zur Reduzierung oder gar zum Wegfall ihres...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Direkte Geldleistungen an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 21 Geldleistungen der neuen Partnerin an den Unterhaltspflichtigen werden ebenfalls als freiwillige Leistungen einer Dritten eingestuft. Praxistipp:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 4. Sachleistungen und Naturalleistungen eines Dritten an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 24 Auch Sachleistungen eines Dritten werden regelmäßig als unterhaltsrechtlich nicht anzurechnende freiwillige Leistungen bewertet. So scheidet die Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung nicht deshalb aus, weil ein Dritter für diese Kosten aufkommt. Wenn also z.B. die Lebensgefährtin dem Unterhaltspflichtigen ein Fahrzeug stellt, handelt ...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch einen Ehegatten

Rz. 17 Die Leistungsfähigkeit kann sich auch durch den Familienunterhalt gegen den Ehegatten erhöhen. OLG Hamm v. 16.6.2017 – 13 WF 126/17 m.w.N. [19] Zitat Ist der einem Kind unterhaltspflichtige Elternteil verheiratet, kann sich seine Leistungsfähigkeit auch daraus ergeben, dass sein Ehegatte Familienunterhalt schuldet und hierdurch der eigene angemessene Selbstbehalt gedeckt ...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch Synergie

Rz. 15 In den oben zitierten Entscheidungen ist die Haushaltsersparnis aufgrund des Synergieeffekts lediglich zur Absendung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen eingesetzt worden. Fraglich ist, ob diese Haushaltsersparnis auch zu einer allgemeinen Einkommenserhöhung des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden und damit der Synergieeffekt auch praktische Auswirkunge...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 14 Bestreitet der Unterhaltspflichtige einen solchen Synergieeffekt durch das Zusammenleben mit seiner neuen Lebensgefährtin unter Hinweis auf deren Leistungsunfähigkeit, obliegt ihm dafür die volle Darlegungs- und Beweislast.[15] Praxistipp: Der Unterhaltspflichtige kann also im Einzelfall darlegen und ggf. beweisen, das keine konkrete Ersparnis eintritt.[16]mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 3. Wohnungsüberlassung/Wohnvorteil an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 22 Kann der Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses eine Wohnung nutzen, die auch in seinem Eigentum oder Miteigentum steht, wird dies nach allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätzen über die Anrechnung eines Wohnvorteils berücksichtigt,[30] und zwar gleichgültig, ob es sich um den Unterhaltsberechtigten oder den Unterhaltspflichtigen handelt. Erfolgt die Überlassung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Härtegrund aus § 1579 Nr. 2 BGB (neue Partnerschaft, verfestigte Lebensgemeinschaft)

Rz. 271 Der Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB sanktioniert kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten, sondern stellt auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten ab, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Zur neuen Partnerschaft siehe auch § 15 Rdn 1 ff. und § 16 Rdn 1 ff...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / C. Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Rz. 15 Nach kontroversen Diskussionen über die künftige Neugestaltung[15] ist am 19.5.2013 ist das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" vom 16.4.2013[16] in Kraft getreten.[17] I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter au...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes

Rz. 6 Eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts kommt in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart ("Zusammenleben ist billiger") und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – gerin...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Grundsätze bei Zuwendungen Dritter an die Unterhaltsberechtigte

Rz. 19 Freiwillige Zuwendungen Dritter sind nur ausnahmsweise unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass freiwillige Zuwendungen Dritter nur dem Zuwendungsempfänger allein zugutekommen, sich aber auf ein Unterhaltsrechtsverhältnis nicht auswirken sollen.[20] Damit führt die freiwillige Zuwend...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / a) Leistungsfähigkeit des Partners

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Rz. 38 Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG [49] will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Über einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 155a FamFG entschieden werde...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / B. Unterhaltsberechtigungen der neuen Partnerin (§ 1615l BGB)

Rz. 8 Der Elternteil, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreut, erhält gem. § 1615l BGB nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese Unterhaltspflicht besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt....mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Auswirkungen freiwilliger Unterhaltszahlungen

Rz. 280 Umstritten ist, ob durch freiwillige Zahlungen des Unterhaltspflichtigen in Kenntnis des Verwirkungsgrundes die Berufung auf die Verwirkung verhindert wird[463] oder nicht.[464]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 321 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[523] Allerding...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Kriterien für die Zumutbarkeitsabwägung

Rz. 281 Vorzunehmen ist eine umfassende Zumutbarkeitsabwägung unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte.[465] Praxistipp: Hier ist umfassender anwaltlicher Sachvortrag unverzichtbar!mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XI. Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1361 Abs. 3 i.V.m.§ 1579 Nr. 2 bis 7 BGB

Rz. 134 Auch der Trennungsunterhalt kann bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1579 Nr. 2 bis 7 BGB herabgesetzt werden oder gar entfallen (zum Fall der neuen Partnerschaft siehe § 15 Rdn 2 und § 16 Rdn 2, zu § 1579 BGB siehe § 14 Rdn 268 f.). Zwar ist die Kürze der Ehezeit gem. § 1579 Nr. 1 BGB kein Ausschlussgrund für den Trennungsunterhalt, da auf diese Vorschrift nicht...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Erforderliche Dauer der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 277 Als notwendige Zeitdauer wird vom BGH regelmäßig ein Zeitrahmen von nicht weniger als zwei bis drei Jahren angenommen.[450] Verschiedene amtsgerichtliche Entscheidungen gehen jedoch von einer kürzeren Frist aus.[451]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Besondere Umstände vor Überschreiten der Zeitschwelle

Rz. 278 Auch dann, wenn der vorgenannte zeitliche Rahmen noch nicht überschritten worden ist, können besondere Umstände des Einzelfalles für eine ausreichende Verfestigung sprechen.[452] Als Umstände, die dazu führen, dass bereits vor einer Dauer von zwei bis drei Jahren vom Vorliegen des Tatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB auszugehen ist, kommen besonders intensive persönlich...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Maßgeblich ist folglich, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und auf diese Weise zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt.[432] Dabei spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle.[433] Für die Annahm...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Checkliste zur Mandatsbearbeitung bei § 1579 Nr. 2 BGB

Rz. 274 Ist ein Streit über die unterhaltsrechtlich relevante Bedeutung einer neuen Beziehung der Unterhaltsberechtigten abzusehen, wird zur Vorbereitung des späteren Sachvortrags im gerichtlichen Verfahren die Abarbeitung des folgenden Fragenkatalogs empfohlen:[442] Rz. 275 Liegt ein Ausbruch aus einer intakten Ehe vor? Welche Tatsachen/Indizien gibt es dafür, dass sich die E...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 38 Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. S. 1 BGB).[59] Zu beachten ist hier der durch das EuGHMR[60] festgelegte Schutz des Umgangsrechts durch Art. 8 EMRK. Allerdings stellt – so stellt das BVerfG klar – ein unbefristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters keine Verletzung des Art. 6 Abs. 2...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 328 Für diejenigen Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen, trägt der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast.[538] Rz. 329 Im Rahmen des § 1579 BGB trifft die Unterhaltsberechtigte eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substantiiert zu bestreiten.[539] Rz. 330 W...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Beendigung der ehelichen Lebensverhältnisse

Rz. 19 Die für die Bedarfsermittlung gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblichen früheren ehelichen Lebensverhältnisse enden nach der Rechtsprechung des BGH nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten oder der Zustellung des Scheidungsantrages, sondern erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung. [20] Rz. 20 Entscheidend ist folglich die im Zeitpunkt der letzten mündlic...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.4 Agile Partnerschaft durch Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Hinsichtlich der Festlegung und der Verteilung von Arbeitszeiten gibt es sowohl Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten als auch bei einer tariflichen Bindung ggf. bindende Normen des Tarifvertrages. 2.4.1 ›Agile‹ betriebliche Vereinbarung Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei Beginn, Ende und der Verteilung der täglichen Arbeitszeit auf die einzelne...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.4.1 ›Agile‹ betriebliche Vereinbarung

Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei Beginn, Ende und der Verteilung der täglichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen.[74] Das bezieht sich auch auf die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen. Das BAG[75] hat hierzu ausgeführt: Zitat ›Die Festlegung des Ausgleichszeitraums für die Einhaltung der Wochenarbeitszeit sowie der Um...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.4.2 Agilität durch Tarifvertrag

Arbeitszeiten sind auch ein Kernelement in Tarifverträgen. Da hier dann ebenfalls zwingende Regelungen vorliegen, sind Unternehmen und Mitarbeiter, soweit der Tarifvertrag für sie gilt, daran gebunden. Das bedeutet, tarifliche Vorschriften zur Arbeitszeit sind verbindlich im Unternehmen zu beachten. Ausnahmen können sich aber ergeben, sofern in dem betreffenden Tarifvertrag ...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.3 Hebammenhilfe

Rz. 12 Gemäß § 24d hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe. Im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung (= medizinische und beratende Hilfe durch die Hebamme) ist dieser Anspruch auf die Zeit bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt begrenzt; weitergehende Leistungen bedürfen ausdrücklich der ärztlichen Anordnun...mehr

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Digital CFO: Das Finance-Ta... / 3 Technologien

Digitalisierungsinitiativen bedingen einen aktuellen und regelmäßigen Überblick des CFO über die verfügbaren Technologien und deren Maturitätsgrad. Es geht anschließend um die objektive Bewertung der Technogien auf der Basis eines aussagekräftigen und nachvollziehbaren Business Case. Die Technologien werden zur Effizienzsteigerung der Finanzabteilung eingesetzt. Zur Weiteren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Product Carbon Footprint: W... / 10 Gemeinsam den Standard setzen

Auch heute noch lassen die bestehenden ISO-Normen für die PCF-Berechnung und bereits erfolgte Einigungen der Industrieverbände (z. B. bei Allokation der Emissionen bei mehreren Kuppelprodukten) Raum für Interpretationen und unterschiedliche Allokationen. Infolgedessen sind PCFs für ein und dasselbe Produkt nicht immer vergleichbar. Die BASF hat in ihrer Lösung klare, nicht m...mehr

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Product Carbon Footprint: W... / 2 Transparenz des CO2-Fußabdrucks für das größte Produktportfolio der chemischen Industrie

Gemäß dem eigenen Anspruch "We create Chemistry for a Sustainable Future" setzt sich BASF auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050 ambitionierte Ziele. Bereits 2030 sollen die CO2-Emissionen um 25 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2018 gesenkt werden, dies sind ca. 85 % weniger pro Tonne verkauftem Produkt als im Jahr 1990. Gleichzeitig konzentriert sich BASF darauf, inno...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.10 Öffentlich private Partnerschaft (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 88 Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG gilt die Ausnahmeregelung in § 3 Abs. 1 Satz 2 GrStG nicht, wenn der Grundbesitz von einem nicht begünstigten Rechtsträger im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch überlassen wird und die Übertragung auf den Nutzer am Ende des Vertragszei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes 1973[1] wurden in den Vorschriften nach §§ 3-8 GrStG eine Reihe von Grundsteuerbefreiungen übernommen, die bereits in den §§ 4-6 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 (GrStG 1951)[2] enthalten waren. Die Neufassung dieser Vorschriften beschränkte sich auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten und die Übernahme von Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2.1 Regelungsgegenstand

Rz. 10 In § 3 GrStG werden sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger normiert. Als begünstigte Rechtsträger kommen insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts, das Bundeseisenbahnvermögen, gemeinnützige Körperschaften sowie öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und jüdische Kultusgemeinden in Betrac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.1 Struktur der Steuerbefreiungen in § 3 Abs. 1 GrStG

Rz. 18 In § 3 GrStG werden insgesamt sechs sachliche Steuerbefreiungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 GrStG) für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger (Rz. 20), den diese für einen in § 3 GrStG genannten steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzen, normiert. Die Vorschrift setzt grundsätzlich die Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.2 Allgemeine Voraussetzungen – subjektive und objektive Voraussetzungen

Rz. 20 Die Steuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 GrStG hängen grundsätzlich von zwei Voraussetzungen ab. Der Grundbesitz muss einem der in § 3 Abs. 1 GrStG bestimmten Rechtsträger ausschließlich zuzurechnen sein (subjektive Voraussetzung) und er muss von dem Rechtsträger, dem er zuzurechnen ist, für einen bestimmten steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzt werden (objektive Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks

Leitsatz 1. Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i.S. des § 25 Abs. 1 und 3 UStG. 2. Die Einräumung der Berechtigung zum Eintritt in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d, § 25 Abs. 1, 3 und 4 UStG, § 30 UStDV, Art. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*]/ Dipl.-Finw. (FH) Thomas Kost, StB Nichts ist so beständig wie der Wandel. Im Laufe des Lebens einer Kapitalgesellschaft kann es notwendig werden, der Kapitalgesellschaft zusätzliches Eigenkapital zuzuführen.mehr