Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Pfändung von Lohn / 7 Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger berechnet?

Das Gericht spricht hier nur eine Blankettpfändung aus. Die konkrete Berechnung des Pfändungsbetrags hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens hat der Arbeitgeber insbesondere folgende Fragenkreise eigenständig zu prüfen: Arbeitseinkommen Von der Pfändung wird nur das Arbeitseinkommen erfasst. Der Arbeitgeber hat also zunächst festzust...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.2 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012 sowie vom 16.12.2022

Eine weitere Reform erfolgte mit der Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012[1], die am 1.9.2012 in Kraft trat. Mit dieser Verordnung wird nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab 1.3.2013 bundeseinheitlich zwingend die Verwendung folgender Formulare vorgegeben: Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Antrag auf Erlass eines Pfä...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2 Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?

Die ZPO unterscheidet in den §§ 850a bis 850c ZPO 3 Gruppen von pfändungsgeschützten Vergütungsansprüchen wie folgt: Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO Relativ pfändbare Bezüge, § 850c ZPO 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZP...mehr

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Pfändung von Lohn / 1 Überblick über die Reformen im Zwangsvollstreckungsrecht

1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der P...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.4 Nebenverdienst

Nebenverdienst, der beim gleichen Arbeitgeber erzielt wird, ist hinzuzurechnen. Nebenverdienst bei einem anderen Arbeitgeber wird nicht berücksichtigt, solange nicht ein Zusammenrechnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts vorliegt. Hinweis Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.[1]mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 1.1.2013

1.3.1 Ziel der Reform Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger e...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.2 Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber

Für die Wirksamkeit des Abtretungsvertrags ist die Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber ohne Belang. Solange er aber keine Kenntnis von der Abtretung hat, darf er mit befreiender Wirkung an den Arbeitnehmer oder aber auch an einen der Abtretung nachrangigen Pfändungsgläubiger leisten. Die Abtretung wird gegenüber dem Arbeitgeber also erst in Vollzug gesetzt, wenn er von ...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Den bei Pfändung gegen gewöhnliche Geldforderungen pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens bestimmt § 850c ZPO, auf dem die amtliche Lohnpfändungstabelle beruht. Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind grundlegend durch das 7. Gesetz zur Änderung von Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung zum 1.1.2002 um 48,88 % erhöht worden. Nunmehr wird die Pfändungstabelle grundsätzl...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

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Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. So wurde die Pfändungsfreigr...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Pfändung von Lohn / 15.4 Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot

Besteht im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Abtretungsverbot oder ist eine Abtretung unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt, ist eine derartige Regelung gegenüber einer Abtretung zum Zwecke der Restschuldbefreiung unwirksam (§ 287 Abs. 3 InsO). Es handelt sich dabei allerdings nur um eine relative Unwirksamkeit. Das bedeutet, das Abtretungsverbot oder de...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf...mehr

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Pfändung von Lohn / 15.1 Auswirkungen auf Abtretungen

Für Altfälle (Antrag auf Insolvenzeröffnung bis zum 30.6.2014) galt Folgendes: Allein durch die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung verliert der Schuldner noch nicht die Möglichkeit, den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens abzutreten. Allerdings besteht für das Insolvenzgericht bereits schon vorhe...mehr

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Pfändung von Lohn / 15.3 Auswirkungen auf die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers

Für Altfälle (Antrag auf Insolvenzeröffnung bis zum 30.6.2014) galt Folgendes: Die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers wird zugunsten der übrigen Gläubiger eingeschränkt. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger aus dem pfändbaren Teil der Bezüge soll durch eine bei Verfahrenseröffnung bestehende Aufrechnungslage nur insoweit beeinträchtigt werden, als auch eine vor der Verf...mehr

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Pfändung von Lohn / 15 Auswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf den Arbeitgeber als Drittschuldner

Das Verbraucherinsolvenzverfahren hat Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in mehrfacher Hinsicht. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass am 16.5.2013 der Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet hat. Das Gesetz trat am 1.7.2014 in Kraft und gilt für alle Ver...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.2 Widerspruchsklage des Nacherben (§ 773 ZPO)

Rz. 31 § 773 ZPO eröffnet die Möglichkeit einer Widerspruchklage für Nacherben.[1] Diese Norm bestimmt, dass ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden soll, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Fall des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.2 Zulässigkeit

Rz. 41 Die Widerspruchsklage ist zulässig, sobald der Vollstreckungsgegenstand durch die Pfändung bzw. Beschlagnahme feststeht und die Vollstreckung noch nicht beendet ist. Dabei ist die Beendigung bei einer Forderungspfändung (Geld) nicht bereits mit der Hinterlegung des Forderungsbetrags durch den Drittschuldner gegeben, sondern erst mit der tatsächlichen Befriedigung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 262 AO bezweckt den Schutz Dritter, die durch die steuerliche Zwangsvollstreckung zu Unrecht betroffen werden.[1] Zwar darf die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners erfolgen. Die Vollstreckungsbehörde kann jedoch nicht in jedem Einzelfall bei Vornahme der Vollstreckungshandlung die Zugehörigkeit des Vollstreckungsgegensta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 § 293 AO

Rz. 4 § 293 AO eröffnet – wie auch § 262 AO – einem Dritten die Möglichkeit, Rechte an einer Sache im Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, die von einem Vollstreckungsverfahren betroffen worden ist. Dabei bietet § 262 AO dem Dritten allerdings die Möglichkeit, durch eine sog. Drittwiderspruchsklage die Freigabe des Gegenstands (Sache, Forderung, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.1 Widerspruchsklage bei Veräußerungsverbot (§ 772 ZPO)

Rz. 27 § 772 ZPO normiert die Möglichkeit einer Widerspruchsklage bei einem Veräußerungsverbot. Nach dieser Bestimmung soll, solange ein Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB besteht, ein Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder aufgrund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.3 Zuständigkeit

Rz. 42 Sachlich zuständig sind nach dem Wortlaut des § 262 Abs. 1 S. 1 AO die ordentlichen Gerichte (Zivilgerichte). Die Zuständigkeit eines FG kann sich nur in Ausnahmefällen aus der unzutreffenden Verweisung durch das ordentliche Gericht an das FG aufgrund der Bindungswirkung des § 17a Abs. 2 S. 3 GVG i. V. m. § 155 FGO ergeben.[1] Ob als erste Instanz das Amtsgericht oder...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.1 Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO

Die Vollstreckungserinnerung als Rechtsbehelf eigener Art kommt (nur) dann in Betracht, wenn die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO betrifft sowohl Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen des V...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.4 Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Zum Zwecke der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung kann der Schuldner oder der Dritte dem Vollstreckungsorgan/Gerichtsvollzieher die in § 775 ZPO genannten Urkunden bzw. Entscheidungen vorlegen. Dies sind in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: Die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil aufgehob...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung gelten grundsätzlich über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 704 ff. ZPO. Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger richten sich nach dem Inhalt des Titels und nach der Art des Zugriffsobjekts. Nach dem Inhalt des Titels werden unterschieden: Zahlungstitel (§§ 803–882a ZPO), Titel auf Herausgabe und Le...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Zahlungstitel

Die Zwangsvollstreckung von Zahlungstiteln (sogenannte Geldvollstreckung) kann in folgende Vollstreckungsobjekte bzw. Vollstreckungsgegenstände erfolgen: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) durch Vollstreckung in körperliche Sachen (Fahrnisvollstreckung, §§ 808–827 ZPO) mit der Folge der Beschlagnahme der Sachen durch den Gerichtsvollzieher ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.5 Sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren

Die sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 793, §§ 567 ff. ZPO findet gegen Beschlüsse des Vollstreckungs- oder Prozessgerichts statt. Diese Entscheidungen können auch ohne mündliche Verhandlung ergehen. Nicht unter § 793 ZPO fallen gerichtliche Entscheidungen, die selbst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen darstellen, z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.3 Ende des laufenden Versorgungsbezugs

Das Ende des laufenden Versorgungsbezugs steht nicht nur für den letztmaligen Zeitpunkt eines laufenden Versorgungsbezugs, sondern auch für einen bedingten Wegfall (z. B. bei Ruhen in voller Höhe des Bezugs) und bei einem sog. Schlüsselwechsel. Kein Wegfall ist die Änderung des Zahlungsempfängers z. B. wegen Pfändung oder Abtretung. Dies stellt keinen Meldesachverhalt dar.mehr

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FoVo 06/2024, Die Pfändung des Eigengeldes des Strafgefangenen im Maßregelvollzug

Leitsatz 1. Der Anspruch des in der Maßregel der Sicherungsverwahrung Untergebrachten auf Auszahlung des Eigengeldes unterliegt den Pfändungsschutzvorschriften der ZPO nicht. Die §§ 850c, 850k Abs. 1 S. 1, 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sind weder direkt noch analog anwendbar. 2. Das verfassungsrechtlich postulierte Abstandsgebot zwischen dem Maßregel- und dem Strafvollzug gebietet kein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 76 Pfändung

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: H 76 EStH 2022; BZSt vom 09.07.2019; BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2019)); BZSt vom 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2020)); BZSt vom 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Die...mehr

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FoVo 06/2024, Die Pfändung ... / 1 Der Fall

Schuldner im Maßregelvollzug statt in der Strafhaft Der Schuldner ist nach Verbüßung von Strafhaft seit dem 18.1.2021 im Vollzug der Maßregel der Sicherungsverwahrung untergebracht. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG die Vollstreckungserinnerung des Schuldners gegen die bisherige und künftige Pfändung seines aus freiwilliger Arbeit erworbenen und auf dem sog. Eigengeld...mehr

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FoVo 06/2024, Die Pfändung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 statt § 765a ZPO ist einschlägig Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 1 ZPO statthaft. Der Schuldner begehrt bei verständiger Würdigung seines Vorbringens nicht lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit in der Vergangenheit liegender Pfändungsmaßnahmen. Er moniert die Rechtmäßigkeit der Pfändung seines Eigengeldes unte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Pfändung des Zählkind-Vorteils (§ 76 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da Kindergeld auch wegen nicht erfüllter Unterhaltsansprüche eines Zählkindes pfändbar war (s Rn 4), müssen diese Kinder bei der Verteilung des durch sie bedingten Erhöhungsbetrages ebenfalls berücksichtigt werden. § 76 S 2 Nr 2 EStG bestimmt daher die gleichmäßige Verteilung dieses Zählkind-Vorteils auf alle Kinder, die bei der Kindergeldfe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pfändung des Zahlkind-Kindergeldes (§ 76 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird Kindergeld zu Gunsten eines Zahlkindes gepfändet und sind für den Anspruch auf Kindergeld nur Zahlkinder zu berücksichtigen, bestimmt § 76 S 2 Nr 1 S 1 EStG den auf dieses Kind entfallenden Anteil des pfändbaren Kindergeldes mit dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Zahlkinder ergibt, BFH vo...mehr

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FoVo 06/2024, Die Pfändung ... / Leitsatz

1. Der Anspruch des in der Maßregel der Sicherungsverwahrung Untergebrachten auf Auszahlung des Eigengeldes unterliegt den Pfändungsschutzvorschriften der ZPO nicht. Die §§ 850c, 850k Abs. 1 S. 1, 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sind weder direkt noch analog anwendbar. 2. Das verfassungsrechtlich postulierte Abstandsgebot zwischen dem Maßregel- und dem Strafvollzug gebietet keine analog...mehr