Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeheim

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Ausweichklausel bei "offensichtlich engerer Verbindung" zu einem anderen Staat

Rz. 85 Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine "offensichtlich engere Verbindung" zu einem anderen als dem Staat hatte, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gem. Art. 21 Abs. 2 EuErbVO das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Rz. 86 Diese Regelung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnlicher Aufenthalt (Abs 1).

Rn 3 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist unionsrechtsautonom auszulegen (Dörner ZEV 16, 117). Es kommt auf die persönliche, soziale u familiäre Eingliederung des Erblassers an. Dabei kann man sich auch an der Rspr zu Art 4 sowie zu anderen Verordnungen orientieren. Die VO definiert zwar den gewöhnl Aufenthalt nicht verbindlich, erläutert ihn aber in Erw 23. Danach i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft.

Rn 2 Hat ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft verlassen, kann das Fehlen der häuslichen Gemeinschaft leicht festgestellt werden. In allen anderen Fällen muss die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft weitestgehend herbeigeführt worden sein, sei es auch innerhalb der Ehewohnung. Nur ein Restmaß an Gemeinsamkeiten wird noch akzeptiert (Kobl FamRZ 24, 107). So kann ein Getre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 11 Das Nachlassverfahren ist seit dem 1.9.09 in §§ 342 ff FamFG geregelt. Für die Erbscheinserteilung ist sachlich zuständig grds das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts (§ 2353, § 23a I Nr 2,II Nr 2 GVG; BaWü: staatliches Notariat gem §§ 1, 37 f LFGG; Art 147 EGBGB), funktionell grds der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), es sei denn, der Richtervorbehalt greift...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Bewertung von Pflegeleistungen

Rz. 132 In Grundstücksübertragungsverträgen werden immer wieder auch Pflegeleistungen vereinbart, die den unentgeltlichen Teil der Zuwendung u.U. ganz erheblich reduzieren können, weil sie auch bei erbrechtlichen Ansprüchen zu berücksichtigen sind.[394] Nach Auffassung des BGH können beispielsweise übernommene Pflegeverpflichtungen und Pflegeleistungen auch in Form echter Ge...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (3) Sonderfall: Elternpflichtteil und Pflichtteilsverzicht

Rz. 38 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob sich aus dieser Rspr. zur analogen Anwendung der Vorversterbensfiktion[50] auf die Enterbung des näher Pflichtteilsberechtigten für eine gängige Testamentsgestaltung unliebsame, bisher nicht bedachte Folgen ergeben. Dies betrifft folgende häufige Gestaltung: Bei der Errichtung eines Berliner Testaments von Ehegatten (§ 2269 BGB)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ehegattenschutzklausel.

Rn 6 soll dem an der Ehe festhaltenden Ehegatten die Möglichkeit und die Zeit geben, sich auf die Auflösung der Ehe einzustellen (BTDrs 7/4361, 13). Da die Ehescheidung gegen den Willen eines Ehegatten regelmäßig mit Härten verbunden ist, ist der Maßstab für die schwere Härte nicht die Ehe schlechthin, sondern die bereits gescheiterte. Nur dann, wenn sich auf Grund außergewö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass die Regelung von Wohnungsangelegenheiten von dem Aufgabenkreis des Betreuers umfasst wird, weil er nur dann den Betroffenen kraft Gesetzes vertreten kann (§ 1823). Ist ihm die gesamte Personensorge übertragen, so ist er auch zur Kündigung der Wohnung des Betreuten berechtigt, hat er nur die Vermögenssorge, werden davon ›Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eltern.

Rn 3 Die Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern beruht weniger darauf, dass sie über keine ausreichende Altersversorgung verfügen, als vielmehr auf hohen Kosten eines Alters- oder Pflegeheims, dessen Kosten durch Leistungen der Sozialhilfe nicht gedeckt werden. Dieser Mehrbedarf ist ein unselbständiger Bestandteil des Unterhaltsanspruchs und führt ebenfalls zur Bedürftigkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. §§ 133–141.

Rn 9 § 133 gilt auch für die Auslegung von Testamenten (dazu § 2084 Rn 5 ff). Mängel der vom Erblasser getroffenen Anordnungen werden durch besondere Vorschriften beseitigt, die Auswirkungen von Unklarheiten oder Lücken im Testament beschränken (§§ 2066–2073, 2084–2086). Rn 10 Eine letztwillige Verfügung kann nach §§ 134, 138 nichtig sein. Die praktisch wichtigsten Verbote en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 3 § 573 gilt ausschl für die Vermieterkündigung von Haupt- und Untermietverhältnissen (LG Berlin GE 19, 1507) auf unbestimmte Zeit (§ 542) über Wohnraum (maßgeblich ist die Zweckbestimmung, Saarbrücken MDR 12, 1335; Celle ZMR 99, 469), der nicht unter § 549 II, III (zB Jugend-, Lehrlings- und Studentenwohnheime) fällt. Auch Dauernutzungsverträge von Genossenschaften falle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verträgen über soziale Dienstleistungen, III.

Rn 24 Eine weitere Bereichsausnahme besteht in Art 3 III lit a VRRL für soziale Dienstleistungen (Rn 25). Grund ist, dass diese besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, so dass die §§ 312 ff grds nicht passen (vgl BTDrs 17/12637, 48). Diesbezüglich sind lediglich die sich aus § 312a I, III, IV und VI ergebenden Informationspflichten zu beachten. Weiter steht dem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / cc) Höhe des Ausgleichungsanspruchs

Rz. 46 Für die Bemessung der Höhe des Ausgleichungsanspruchs nach § 2057a BGB sieht § 2057a Abs. 3 BGB eine Billigkeitsbewertung vor. Hierauf gestützt, hat der BGH entschieden, dass für den Ausgleichungsbetrag die Tätigkeiten des Abkömmlings nicht einzeln gerechnet, sondern unter Billigkeitserwägungen geschätzt werden.[59] Rz. 47 Hier liegt es zum einen nahe, einen exakten Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Gewerberechtliche Pflichten

Rz. 17 Außerhalb der Vorschriften des Handelsrechts ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen oder Verordnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gewerberechts[1], für verschiedene Gewerbetreibende, Betriebe oder Branchen besondere Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten. Auf die detaillierte Aufzählung in AEAO, zu § 140 AO [2] wird hingewiesen. Rz. 18 Besondere Aufzeichnu...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Veränderungen

Rz. 468 Durch Differenzfaktoren ist der voraussehbaren späteren Mitarbeit anderer Familienangehöriger und der unfallunabhängigen Einstellung von Ersatzkräften (z.B. Putzfrau, Gartenhilfe) Rechnung zu tragen.[358] Mit der Verrentung bzw. Pensionierung oder einer Teilzeitbeschäftigung des Ehepartners ist dieser unterhaltsrechtlich zur hälftigen Mitarbeit im Haushalt verpflicht...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Weitere Aspekte

Rz. 464 Die Rente wegen Beeinträchtigung in der Haushaltsführung kann nicht auf das 65. Lebensjahr begrenzt werden. Zu berücksichtigen ist allerdings eine altersbedingte unfallfremde Herabsetzung der Leistungsfähigkeit[349] und die voraussehbare Mitarbeit anderer Familienangehöriger (z.B. nach Pensionierung), ferner die unfallunabhängige Einstellung, aber auch die vorbestehe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 223 Hierunter fallen Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie vorsteuerabzugsschädliche Umsätze ausführen.[1]. Unternehmer, die neben steuerfreien auch steuerpflichtige Umsätze oder steuerfreie, aber nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Umsätze tätigen (z. B. Unternehmer, die auch steuerfreie Ausfuhrlieferungen ausführen), sind voll erwerbsteuerpflichtig. Das führ...mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt worden. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) wurde § 119 mit Wirkung zum 1.10.2009 neu gefasst. 1 All...mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 a. F. sah die entsprechende Anwendung der Vorschriften über Heimverträge in zugelassenen Pflegeheimen vor, auf die das Heimgesetz keine Anwendung findet. Nach der Systematik des SGB XI handelte es sich hierbei vor allem um Pflegeheime für Jugendliche, die wegen fehlender Volljährigkeit aus dem Anwendungsbereich des Heimgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen waren. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt und Anwendungsbereich des WBVG Rz. 3 Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist am 1.10.2009 als Teil des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden §§ 5 bis 9 und § 14 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4, 7 und 8 des Heimgesetzes des Bundes abgelöst. Die ordnungs...mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt worden. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) wurde § 119 mit Wirkung zum 1.10.2009 neu gefasst.mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträ... / 2.2 Regelungsgehalt des § 119

Rz. 6 Adressat der Vorschrift sind ausschließlich zugelassene stationäre Pflege­einrichtungen i. S. d. § 71 Abs. 2, die nicht dem Anwendungsbereich des WBVG unterliegen. Dies ist regelmäßig der Fall bei – auf die Überlassung von Wohnraum und die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen ausgerichteten – Verträgen mit pflegebedürftigen Minderjährigen, die wegen des nach...mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträ... / 2.1 Inhalt und Anwendungsbereich des WBVG

Rz. 3 Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist am 1.10.2009 als Teil des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden §§ 5 bis 9 und § 14 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4, 7 und 8 des Heimgesetzes des Bundes abgelöst. Die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 8 Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls ermöglicht Abs. 2 Satz 1 den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eine fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages nur für den Fall, dass die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen derart gröblich verletzt, dass ein Festhalten an dem Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.2 Ordentliche Kündigung

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 kann der Versorgungsvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Wenngleich in Fällen der ordentlichen Kündigung die Kündigung des gesamten Versorgungsvertrages in der Praxis den Regelfall darstellt, eröffnet daneben die Regelung des Abs. 1 Satz 1 nach dem Wortlaut der V...mehr

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Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3b Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er...mehr

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Gebäudereiniger (Professiog... / 1 Geltungsbereich

Gebäudereiniger arbeiten häufig für Dienstleister zur Reinigung von Gebäuden (z. B. Büro- und Schulgebäude, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Bibliotheken) einschließlich textiler Raumausstattungen sowie von Lichtschutz- und Wetterschutzanlagen und von Verkehrsmitteln (Eisen- und Straßenbahnen, Busse, Flugzeuge und Schiffe) einschließlich des Reinigens und Pflegens von...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / a) Doppelbesteuerung

Der I. BFH-Senat ist der Ansicht, dass die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer unterliegt (BFH v. 6.12.2016 – I R 50/16, BStBl. II 2017, 324 = ErbStB 2017, 93 [Hartmann]). Die hieraus resultierende Doppelbesteuerung ist m.E. aber nicht zu verallgemeinern. Für die in diesem Beit...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Verzicht auf nicht mehr nutzbares Wohnungsrecht

Rz. 108 Aufgrund der aktuellen Alterspyramide mehren sich diejenigen Fälle, in welchen ein Wohnungsrecht faktisch gar nicht mehr ausgeübt werden kann, weil z.B. alters- oder krankheitsbedingt der Wohnungsberechtigte sich dauerhaft in einem Alten- oder Pflegeheim aufhält. Ob der Betreuer ein zugunsten des Betroffenen grundbuchlich eingetragenes Wohnungsrecht dadurch aufgeben ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 190 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Tod des Betroffenen

Rz. 142 Durch den Tod des Betroffenen endet die Betreuung (und eine zu dessen Gunsten angeordnete Verfahrenspflegschaft)[193] automatisch, § 1870 BGB. Eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht. Das Vermögen des Betroffenen geht nach § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ehemals Betreuten über. Daher sind grundsätzlich alle weiteren G...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Erste Handlungen des Betreuers

Rz. 80 Die praktisch bedeutsamsten Aufgabenkreise stellen die Bereiche "Personensorge" und "Vermögenssorge" dar. Praxistipp Unabhängig von der Art der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise sollte der Betreuer unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Entscheidungen über freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen nach § 1831 Abs. 4 BGB

Rz. 178 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, in freiheitsentziehende Maßnahmen einzuwilligen, um den Vollmachtgeber vor einer konkreten Eigengefährdung zu schützen. Dabei kann der Bevollmächtigte auch dazu ermächtigt werden, zu überprüfen, ob eine ärztlich vorgeschlagene Schutzmaßnahme zur Verhinderung einer konkreten Eigengefährdung auch tatsächlich...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) § 14 Abs. 1 HeimG

Rz. 137 Oftmals befindet sich der Betreute in einem Heim und möchte dem dortigen Personal oder dem Heimträger etwas zukommen lassen. Das gesetzliche Verbot des § 14 Abs. 1 HeimG, der inzwischen durch die Landesheimgesetze konkretisiert wurde,[180] verbietet jedoch, dem Heimträger, Heimleiter oder Heimpersonal etwas wirksam zu schenken. Die Vorschrift wird analog aufgrund des...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Entscheidungen über die Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB

Rz. 170 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, im Falle einer krankheitsbedingten konkreten Eigengefährdung [285] den Vollmachtgeber in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer geschlossenen Station unterzubringen, § 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB . Dies setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen voraus.[286] Es erfordert ke...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Entscheidungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 184 Mit Wirkung zum 22.7.2017 wurde § 1906a BGB a.F. neu eingeführt mit der Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer bzw. über Abs. 5 ein Bevollmächtigter für den Betroffenen in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen kann. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde § 1906a BGB a.F. zum 1.1.2023 von § 1832 BGB abgelöst. Per Legaldefinitio...mehr