Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Muster: Pflichtteilsklausel

Rz. 467 Muster 3.22: Pflichtteilsklausel Muster 3.22: Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend und erhält er ihn auch, so entfällt jegliche Bindungswirkung des Längstlebenden von uns im Hinblick auf die gem. § ______________________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 78 Der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen, gleichgültig, ob der Wert des Vermächtnisses den Pflichtteilsanspruch erreicht oder ihn sogar übersteigt. Die Ausschlagung ist weder an eine Form noch an eine Frist gebunden; sie ist gegenüber demjenigen zu erklären, der mit dem Vermächtnis beschwert ist,...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Besonderheiten in Bezug auf Pflichtteilsverbindlichkeiten

Rz. 246 Pflichtteilsansprüche können nur gegen den Erben geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker sogar die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht, § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB. Daraus ergibt sich auch, dass der Testamentsvollstrecker gegen den Willen des Erben eine Pflichtteilsforderung nicht anerkennen darf, sein Anerkenntnis bindet jedenfall...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 216 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[252] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[253] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 220 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch im Zweifel nicht die Wer...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfasst, eine unbestimmte Mehr...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Pflichtteilsrecht

Rz. 206 Im Rahmen des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf Wertermittlung. Der Wertermittlungsanspruch steht selbstständig neben dem Anspruch auf Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB und ist vom Berechtigten gesondert geltend zu machen.[231] Rz. 207 Auch wenn ein Kaufvertrag über ein Nachlassgrundstück vorgelegt wird, kann die Einholung eines Sachvers...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Der Zweck des § 2306 BGB

Rz. 56 Das Pflichtteilsrecht hat den Zweck, dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteilsanspruch ohne Abstriche zukommen zu lassen. Um den Pflichtteil "auf kaltem Wege" auszuhöhlen, könnte ein Erblasser auf den Gedanken kommen, einen Pflichtteilsberechtigten zwar zum Erben einzusetzen, ihn aber mit Vermächtnissen, Auflagen etc. so zu beschweren, dass dem Pflichtteilsberecht...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Im Januar 2021 verstarb in Traunstein eine Amerikanerin unter Hinterlassung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland. In einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 1997 hatte sie ihren Ehemann, der nunmehr in Deutschland lebt, zum alleinigen Erben eingesetzt. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Los Angeles. Das IPR Kaliforniens sieht vor, dass beweglich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Erbrechtlicher Typenzwang

Rz. 169 Die Testierfreiheit wird u.a. aufgrund des erbrechtlichen Typenzwangs eingeschränkt. In den §§ 1937–1940 BGB zählt das Gesetz nur die wichtigsten Inhalte letztwilliger Verfügungen auf. Diese Regelungen haben jedoch keinen abschließenden Charakter.[216] Daneben werden auch im 4. Buch des BGB (Familienrecht) zahlreiche weitere Anordnungen genannt. Diese können ebenfall...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 319 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist jeder nach §§ 2050 ff. BGB Ausgleichsverpflichtete, aber auch ein nichterbender pflichtteilsberechtigter Abkömmling im Hinblick auf etwaige ausgleichungspflichtige Zuwendungen i.S.v. § 2316 BGB.[353] Letzteren Auskunftsanspruch in entsprechender Anwendung von § 2057 BGB zieht das OLG München neuerdings in Zweifel.[354] Allerdings ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung zur Erstellung

Rz. 85 Das Nachlassverzeichnis ist unverzüglich nach Amtsannahme vorzulegen (§ 2215 BGB). Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann einen Entlassungsgrund darstellen (siehe Rdn 232).[183] Dabei gewährt § 2215 BGB dem Erben einen klagbaren Anspruch auf die Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses.[184] Von der Verpflichtung zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses kann der Erblass...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Kosten des Nachlassverzeichnisses

Rz. 440 Die Kosten des (privaten wie amtlichen) Verzeichnisses und der amtlichen Aufnahme sind gem. § 2314 Abs. 2 BGB Nachlassverbindlichkeiten. Als Nachlassverbindlichkeiten mindern sie den Pflichtteilsanspruch, weil sie bei der Berechnung des Pflichtteils vom Aktivbestand des Nachlasses abgezogen werden müssen.[497] Die dem Auskunftsberechtigten bei seiner Hinzuziehung (§ ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 10. Vorläufiger Rechtsschutz bei beweglichen Sachen

Rz. 165 Eine Leistungs-(Befriedigungs-)Verfügung kommt unter äußersten Umständen in Bezug auf Bereicherungsansprüche gegen den Beschenkten in Betracht. An den Verfügungsgrund sind hohe Anforderungen zu stellen, weil in einem solchen Falle die Hauptsache zumindest zum Teil vorweggenommen wird. Nur wenn der Antragsteller auf eine Anspruchserfüllung dringend angewiesen ist und ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Haftungshöchstsumme umfasst den fiktiven Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 97 Seit dem Inkrafttreten des § 1586b BGB zum 1.7.1977 ist die Kritik an dieser Vorschrift nicht verstummt. Sie gipfelt in der Forderung von Baumann, sie bei der nächsten Unterhaltsrechts-Novelle ganz abzuschaffen.[91] Diese Forderung mag zwar über das Ziel hinausschießen, aber die vielen Ungereimtheiten, die die Norm enthält, bereiten in der Praxis immer wieder Unbehage...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Muster: Einfache Pflichtteilsklausel

Rz. 468 Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits d...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Feststellung der Pflichtteilsberechtigung

Rz. 391 Der Pflichtteilsberechtigte ist in folgenden Konstellationen nicht forderungsberechtigt:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 469 Zusätzlich zu der einfachen Pflichtteilsklausel (siehe Rdn 468) bietet sich folgende Formulierung an: Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Abkömmlinge, die in diesem Fall keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, erhalten dann ein Vermächtnis in Höhe des Werts ihres gesetzlichen Erbteils am Nachlass des Erstversterbenden ohne Be...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel

Rz. 195 Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich dessen Abkömmlinge zu Ersatzerben. Hinterlässt einer der Erben keine Abkömmlinge, so soll unter den übrigen Erben Anwachsung eintreten. Schl...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Zuständigkeit des Familiengerichts?

Rz. 80 Für die Zugewinnausgleichsforderung ist nach §§ 111 Nr. 9, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1, 269 Abs. 2 FamFG das Familiengericht zuständig, während für den Herausgabeanspruch und den Pflichtteilsanspruch das allgemeine Zivilgericht zuständig ist. Hier geht es um eine Zug-um-Zug-Verurteilung, so dass eine Trennung des Prozesses nach Familiensache und Nicht-Familiensache nicht in...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / V. Pflichtteilsberechtigter als Vermächtnisnehmer

Rz. 76 Soweit ein Pflichtteilsberechtigter ein Vermächtnis angenommen hat, wird dieses auf den Pflichtteil angerechnet, § 2307 BGB. Hier findet ein Vorteilsausgleich statt: Der Pflichtteilsberechtigte soll nicht weniger – aber auch nicht mehr – als den Pflichtteil erhalten. Der weitergehende, über die Zuwendung hinausgehende Pflichtteilsanspruch ist der Zusatzpflichtteil (ni...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 300 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[299] Rz. 301 Auf die Art der Forderung, die gegenüber dem Erben geltend gemacht wird, kommt es nicht an. Auch der Pflichtteilsanspruch und der Anspruc...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / D. Kurzübersicht

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Kollisionsrechtliche Mangelfälle

Rz. 122 Beispiel Ein deutscher Erblasser hinterlässt umfangreichen Immobilienbesitz in den USA. Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings? Diese Frage wird teilweise mit einer entsprechenden Anwendung des § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzungsanspruch) beantwortet.[162] Eine Klärung durch die Rechtsprechung ist noch nicht erfolgt.mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

Rz. 305 Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Vereinbarung zwischen Rechtsanwaltskanzlei _________________________ und Mandant _________________________mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Berichtigung des Grundbuchs bei Pflichtteilssanktionsklausel im Berliner Testament

Rz. 90 Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden B...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 78 Dieselben Grundsätze, die die Rechtsprechung für den Fall des Bestehens eines Pflichtteilsanspruchs des Beschenkten gegen den Erben entwickelt hat, gelten bei einer Zugewinnausgleichsforderung als Gegenanspruch des/der Beschenkten. D.h., dass es auch hier nur eine Zug-um-Zug-Verurteilung geben kann. Zur Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten gegen den Erben führt ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VIII. Keine Abwehrrechte der Eigengläubiger

Rz. 357 Die Eigengläubiger sind nicht berechtigt, den Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zu verhindern und so das Eigenvermögen des Erben für sich zu reservieren. Das Gesetz überlässt allein dem Erben die Entscheidung, ob er den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Vermögen dulden will oder nicht. Die Eigengläubiger können den Erben an der Beglei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Haftungsbeschränkungsvorbehalt für den Kläger nach § 780 ZPO

Rz. 101 Die Klarstellung seitens des BGH, dass der Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO einerseits und die Berufung auf die Haftungssumme des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB andererseits sich auf verschiedene Haftungsumfänge beziehen und unabhängig voneinander bestehen können, ist sachgerecht und verdient Zustimmung. Nach dem strengen Wortlaut des § 780 ZPO kann der Haftung...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Zustand einer Person

Rz. 585 In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen zwei Möglichkeiten der Feststellung des Zustands einer Person in Betracht: (1) Im Abstammungsprozess zum Zweck der Klärung erbrechtlicher Fragen (Abstammung als Vorfrage des Erbrechts, vgl. § 1924 BGB "Abkömmling"), hier sogar mit der Pflicht zur Duldung von Untersuchungen und zur Entnahme von Blutproben (§ 372a ZPO).[718] U.U....mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Von der Rechtsprechung anerkannte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 141 Zu den von der Rechtsprechung entwickelten erbrechtlichen Auskunftsansprüchen gehören insbesondere diejenigenmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Allgemeines

Rz. 77 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor (vgl. hierzu insgesamt § 17). Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblasser eine über seinen Tod hinausgehend...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / XI. Muster: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 490 Muster 3.35: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung) Muster 3.35: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _____________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 270 Die Übergeber sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Die Übergeber überlassen einem ihrer Abkömmlinge ihren landwirtschaftlichen Betrieb, wobei sie ihr Auskommen im Alter durch umfangreiche Leibgedingleistungen absichern. Sie wünschen sich dabei eine Gleichstellung des weichenden Geschwisterteils. Gleichzeitig ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / b) Vereinbarung des Schiedsverfahrens für Pflichtteilsstreitigkeiten

aa) Allgemeines Rz. 16 Bezüglich der Zulässigkeit einer Schiedsanordnung durch den Erblasser für Pflichtteilsstreitigkeiten vertritt jedoch eine zunehmende Meinung die Ansicht, mit einer letztwilligen Verfügung könne der Erblasser auch Pflichtteilsstreitigkeiten einem Schiedsgericht unterstellen, weil § 1066 ZPO insofern keine Einschränkung enthalte. Der Umstand, dass der Erb...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Unternehmer U ist verheiratet und hat drei Kinder. Er wünscht, dass sein mittelständischer Betrieb einmal von seinem Sohn fortgeführt wird, da seine beiden Töchter andere Berufe ergriffen haben. Angesichts der erheblichen Pflichtteilsansprüche der Töchter drohen im Todesfall erhebliche Liquiditätsabflüsse. U bittet seinen Rechtsanwalt, die Unternehmensnachfolge zu sic...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 77 Die Zwangsvollstreckung erfolgt im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung (§§ 273 Abs. 2, 274 BGB) nach § 726 Abs. 2 ZPO.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 180 Aus § 2213 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Muster Rdn 187). Wegen § 748 Abs. 1 ZPO ist zur Vollstreckung in den Nachlass während der Dauer der Testamentsvollstreckung allerdings ein gegen den Testamentsvollstre...mehr