Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 08/2022, Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren

Nrn. 4100 VV RVG; § 408b StPO Leitsatz Der Wortlaut des § 408b StPO enthält keine Beschränkung auf das schriftliche Strafbefehlsverfahren. LG Karlsruhe, Beschl. v. 26.7.2022 – 16 Qs 59/22 I. Sachverhalt Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Mona...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits der Rechtsanwalt K "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" als Pflichtverteidiger bes...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / Leitsatz

Der Wortlaut des § 408b StPO enthält keine Beschränkung auf das schriftliche Strafbefehlsverfahren. LG Karlsruhe, Beschl. v. 26.7.2022 – 16 Qs 59/22mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hätte das LG m.E. zur Begründung des "Fortbestehens" der im Ermittlungsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung nicht auf die von ihm zitierte Rspr. zurückgreifen müssen. Die vom LG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen sind zwar zutreffend, sie sind aber noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Neur...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / II. Keine Beschränkung der Bestellung

Nach Auffassung des LG ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO nicht auf das schriftliche Verfahren bis zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt, sondern gilt bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das auf den Einspruch hin ergangene amtsgerichtliche Urteil fort (OLG Celle StraFo 2011, 291; OLG Köln NStZ-RR 2010, 30; OLG Oldenbur...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / III. Zusammenfassung

Ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, entscheidet das Vorliegen der in § 1 BerHG genannten Voraussetzungen. Die Frage ob eine Beratungshilfe "außergerichtlich" oder "innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens" liegt, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet. Abgrenzungspunkte ergeben sich dabei nur aus Lit. und Rspr., nicht aus dem Gesetz selbst. Im Strafverfa...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Strafverfahren

Im Strafverfahren kann – wie oben unter I. 1. beschrieben – Beratungshilfe nur bis zum Eingang der Anklage bei Gericht bewilligt werden. Hier liegt folglich eine klare Abgrenzung vor, die (s.o.) auch Lücken aufweist, nämlich dann, wenn einem bedürftigen Rechtsuchenden gerade kein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Diese Lücke wurde aber (s.o.) bewusst in Kauf genomm...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Kritik

Die grundsätzliche "Befürwortung" der Beratungshilfe im Strafvollstreckungsverfahren dürfte diskussionswürdig sein. Angelegenheiten des Strafvollstreckungsrechts sind dem Strafrecht zugehörig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich die Regelung des Strafvollstreckungsrechts in der StPO wiederfinden. Das Verfahrensrecht sieht hier weitestgehend Entscheidungen der Strafgeri...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Inhalt der Entscheidung

Mit der genannten Entscheidung hat sich das OLG Dresden mit der Frage befasst, ob die Strafvollstreckung "innerhalb" oder "außerhalb" eines gerichtlichen Verfahrens sei. Festgestellt hat es, dass die Frage der Zurückstellung nach § 35 BtMG keine "gerichtliche" Entscheidung sei, sondern dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sei. Eine analoge Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO im Strafv...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen von Pausen auf den Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger

Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV RVG Leitsatz Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, so sind Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde, soweit diese unter Angabe einer konkreten Dauer der Unterbrechung oder eines Zeitpunkts der Fortsetzung der Hauptverhandlung angeordnet wurden, nicht zu berücksichtigen. Ordnet der Vorsitzende unter Nenn...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteidiger für nur einen Termin

Vorbem. 4 VV RVG; Nr. 4102 VV RVG Leitsatz Auch dem nur für einen Termin beigeordneten Rechtsanwalt stehen sämtliche im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV zu. AG Halle (Saale), Beschl. v. 20.5.2022 – 398 Gs 540 Js 594/22 (259/22) I. Sachverhalt In dem Ermittlungsverfahren ist dem Beschuldigten mit Beschluss des AG der Rechtsanwalt R. gem. § 1...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung Ende 2019 kommt es vermehrt zu Bestellung eines Pflichtverteidigers nur für einen Termin (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Wie dieser Pflichtverteidiger seine Tätigkeit abrechnet, ist in der Rspr. nicht abschließend geklärt, wie die Zusammenstellung der Rspr. in der Entscheidung des AG Halle (Saale) zeigt (eingehend zu der ...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

In dem Ermittlungsverfahren ist dem Beschuldigten mit Beschluss des AG der Rechtsanwalt R. gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Das AG hat wörtlich ausgeführt: "Dem Beschuldigten wird für den heutigen Termin gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO der Rechtsanwalt R. zum Pflichtverteidiger bestellt. Für das weitere Verfahren wird auf ausdrücklichen Wunsc...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / II. Alle Gebühren

Das AG sieht keinen Anlass, die Entscheidung des Urkundsbeamten abzuändern. Ob für den nur für einen Termin als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt eine Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr neben der Terminsgebühr entstehen, sei umstritten. Nur für den Anfall einer Terminsgebühr habe sich das OLG Celle (RVGreport 2019, 17 = StraFo 2018, 534 = JurBüro 2018, 580; s. au...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

§ 144 StPO Leitsatz Ein Verteidiger kann gem. § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung. Zu den Voraussetzungen für die Bestellungen eines zweiten Verteidigers gem. § 144 StPO. BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – StB 5/22 I. Sachverhalt Bei OLG Stuttgar...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / I. Sachverhalt

Bei OLG Stuttgart ist gegen den Angeklagten und eine Mitangeklagte ein Strafverfahren anhängig, das den Vorwurf zum Gegenstand hat, der Angeklagte habe sich u.a. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland strafbar gemacht. Die Hauptverhandlung hat begonnen und dauert an. Der Vorsitzende des Strafsenats hat den Antrag, dem Angeklagt...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / Leitsatz

Auch dem nur für einen Termin beigeordneten Rechtsanwalt stehen sämtliche im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV zu. AG Halle (Saale), Beschl. v. 20.5.2022 – 398 Gs 540 Js 594/22 (259/22)mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / II. Rechtsmittel des Angeklagten

Der BGH hatte keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Zwar werde – so der BGH – in der Beschwerdeschrift des Pflichtverteidigers nicht dargetan, ob dieser das Rechtsmittel für sich oder als Verteidiger des Angeklagten für diesen eingelegt habe. Als eigene Beschwerde des bereits bestellten Pflichtverteidigers wäre das Rechtsmittel aber nicht statthaft gewesen...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ohne genauere Aktenkenntnis wird man nicht abschließend beurteilen können, ob die Entscheidung, mit der der BGH seine bisherige Rspr. zum neuen § 144 StPO bekräftigt/fortsetzt, zutreffend ist. Nach den mitgeteilten Umständen spricht allerdings viel dafür. Zumal es darauf ankommen dürfte, ob ggfs. mach "altem" Recht ein weiterer Pflichtverteidiger hätte bestellt werden müs...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / III. Begründetheit des Rechtsmittels

Das Rechtsmittel hatte jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Voraussetzungen des § 144 StPO Nach ihrem Wortlaut habe die Vorschrift des § 144 Abs. 1 StPO zur zentralen Voraussetzung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers erfordert. Eine solche Bestellung sei somit nicht schon dann geboten, wenn sie eine...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens, in dem der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger tätig war, hat der Rechtsanwalt die Festsetzung seiner gesetzlichen Gebühren und Auslagen beantragt. Diesem Antrag ist nur teilweise entsprochen worden. Drei vom Pflichtverteidiger gem. Nr. 4116 VV beantragte Längenzuschläge für die Hauptverhandlungstermine vom 5.11., 19.11. und 30.11.2021 i.H.v. j...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / Leitsatz

Ein Verteidiger kann gem. § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung. Zu den Voraussetzungen für die Bestellungen eines zweiten Verteidigers gem. § 144 StPO. BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – StB 5/22mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Nach Beendigung des Verfahrens hat er u.a. eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV i.H.v. 257,00 EUR aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR geltend gemacht. Begründet hat er dies damit, dass diese Gebühr im Zuge der Einziehung des Führerscheindokuments angefallen sei. Als Gegenstandswert seien entsprechend Ziffer 46.3 des Strei...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich handelt es sich bei dieser Entscheidung um die erste Äußerung eines Gerichts zu der durch das KostRÄG 2021 eingeführten Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV. Bis zu dessen Inkrafttreten war die Frage, wie mit Wartezeiten und/oder Pausen bei der Ermittlung der für einen Längenzuschlag des Pflichtverteidigers maßgeblichen Hauptverhandlungszeit umzugehen, höchst umstritt...mehr

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AGS 07/2022, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschuldigten Anklage wegen Unterschlagung eines E-Mountainbikes im Wert von 4.500,00 EUR erhoben. Wegen dieser Tat ist der Beschuldigte durch das AG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weder die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft noch die Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg noch das Urteil des AG enthalten Ausführunge...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / I. Sachverhalt

Das KG hat den Angeklagten am 4.6.2021 u.a. wegen eines Kriegsverbrechens gegen Personen mit Beihilfe zum Mord sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Nach Revisionseinlegung und Zustellung des Urteils am 20.12.2021 haben der Angeklagte sowie sein Pflichtverteidiger Rechtsanwalt H. beantragt, dessen Bestellung aufzuheben un...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / II. Kein Grund für Pflichtverteidigerwechsel

Nach Auffassung des BGH hat das für einen Verteidigerwechsel nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO nicht ausgereicht. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses sei aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschl. v. 15.6.2021 – StB 24/21, StRR 8/2021, 16 m.w.N.). Abgesehen von den Ausführungen ...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / III. Voraussetzungen für die Bestellung eines Sicherungsverteidigers (§ 144 StPO)

Das OLG hat außerdem die Voraussetzungen für die Bestellung von Rechtsanwältin L. als zusätzlicher Pflichtverteidigerin nach § 144 Abs. 1 StPO bejaht. Es bezieht sich insoweit auf die Gesetzesbegründung zu § 144 Abs. 1 StPO (BT-Drucks 19/13829, 49) und die Rspr. des BGH zu der Neuregelung (BGHSt 65, 129 = AGS 2021, 140 = StRR 1/2021, 14). Danach könne für die Auslegung des §...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / Leitsatz

Ein Pflichtverteidigerwechsel kommt nur in Betracht, wenn entweder das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten endgültig zerstört oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Angeklagten gewährleistet ist. BGH, Beschl. v. 22.2.2022 – StB 2/22 u. StB 3/22mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / II. Anwendbares neues Recht

Der Pflichtverteidiger hatte geltend gemacht, die "Mittagspausen" seien bei der Berechnung der Gesamtdauer der Hauptverhandlung für die oben genannten drei Hauptverhandlungstermine nicht abzuziehen. Das sieht das LG anders. Der Rechtsanwalt ist vor Einführung der Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV beigeordnet worden. Diese Vorschrift findet hier nach § 60 Abs. 1 RVG Anwendung, da sowohl ...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten (und einen Mitangeklagten) wurde bei der Jugendkammer ein Verfahren wegen mehrfacher Brandstiftung, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, geführt. Der Angeklagte befand sich in Haft. Dem Angeklagten war Rechtsanwalt K. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Schreiben vom 15.7.2020 bestellte sich dann zusätzlich Rechtsanwältin L. als Wahlvert...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / Leitsatz

Im Regelfall bedarf die Bestellung eines Verteidigers einer ausdrücklichen Verfügung des zuständigen Richters. Es kann die Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen aber auch durch das betreffende Gericht aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen. Voraussetzung für eine konkludente Verteidigerbestellung ist ein Verhalten des zuständigen Richters, das unter Beachtung all...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Halle (Saale) ist zuzustimmen. Das LAG Nürnberg (AGS 2019, 574) hat allerdings in einem Fall, in dem der beigeordnete Rechtsanwalt ebenfalls einen Terminsvertreter beauftragt hatte, jedoch nicht die hierfür gezahlte Vergütung, sondern fiktive Terminsreisekosten geltend gemacht hatte, die Festsetzung dieser Terminsreisekosten abgelehnt. Dies hatte das...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Terminsgebühr Nr. 4102 VV verdient sowohl der Wahlanwalt als auch der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt, i.d.R. also der Pflichtverteidiger.[13] Sie entsteht aber nicht nur für den Verteidiger, sondern auch für jeden sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten, also z.B. für den Beistand eines Zeugen.[14] Das folgt aus der Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Für...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / II. Bewilligung einer Pauschgebühr

Das OLG hat die besondere Schwierigkeit und auch den besonderen Umfang des zugrundeliegenden Verfahrens bejaht. 1. Besonderer Umfang des Verfahrens a) Allgemeines Nach Auffassung des OLG war das Verfahren nicht nur in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders schwierig, wozu das OLG allerdings nicht näher ausführt. Es habe sich vielmehr auch um ein besonders umfangreiche...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Wirtschaftsstrafverfahren. Nach dessen Abschluss hat er die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG i.H.v. mindestens 10.000,00 EUR beantragt. Das Verfahren sei besonders umfangreich und besonders schwierig gewesen. Die Schwierigkeit des Verfahrens zeige sich u.a. an den umfangreichen Hinweisen, die die Kammer erteilt habe....mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

Für den Wahlanwalt ist in Nr. 4102 VV eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00 bis 330,00 EUR vorgesehen, sodass die sog. Mittelgebühr 187,00 EUR beträgt. Der Betragsrahmen der Wahlanwaltsgebühr ist – ebenso wie bei der Grundgebühr Nr. 4100 VV[77] – unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem das Verfahren, in dem der Termin stattfindet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

In Nr. 4102 VV sind enumerativ fünf Fälle vorgesehen, in denen die (Vernehmungs-)Terminsgebühr entsteht. Die Gebühr entsteht nur in diesen im RVG ausdrücklich geregelten Fällen. Eine analoge Anwendung scheidet nach wohl h.M. in der Rspr. und Lit. aus.[17] Die Regelung in Nr. 4102 VV ist schon eine Ausnahmeregelung, die abschließend aufgezählte Fälle auflistet. Eine analoge A...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 2. Personenbezogene Gebühr

Die Gebühr nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV ist "personenbezogen" zu verstehen. Entscheidend ist, dass für den Rechtsanwalt der Termin nicht stattfindet. Ob der Termin dann, ggfs. mit anderen Beteiligten, durchgeführt wird, ist unerheblich.[8] Sinn und Zweck der Regelung ist es nämlich, den für den jeweiligen Rechtsanwalt entstandenen nutzlosen Zeitaufwand zu reduzieren.[9] Erf...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er begehrt die Festsetzung weiterer gesetzlicher Gebühren. Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 11.2.2019 Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten wegen Betruges beim AG erhoben. Dem Angeklagten wurde ein Betrug über die Internetplattform eBay vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung waren bei der Staat...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Terminsgebühr für den geplatzten Termin steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird, und zwar ggfs. auch einem Zeugenbeistand, wenn man dessen Tätigkeiten zutreffend nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet.[6] Das folgt aus Vorbem. 4 Abs....mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. Sie zeigt hinsichtlich des vom OLG dargestellten Verhältnisses von Grundgebühr zur Verfahrensgebühr eklatante Lücken in den Gebührenkenntnissen des OLG, die zu einer für den Verteidiger erheblichen Mindereinnahme geführt haben (vgl. dazu IV. 2.). 1. Verbindung und Erstreckung Zutreffend sind allerdings die Ausführungen des OLG zu ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Verfahrensgebühr Hinsichtlich der Ausführungen des LG zum Anfall der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist dem LG zuzustimmen. Es kommt nicht darauf an, ob sich die vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeit im Hinblick auf die Einziehung aus der Akte ergibt oder nicht. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine grds. normale Verfahrensgebühr, für die die allgemeinen Rege...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Verurteilten. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren hat er auch eine Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen nach Nr. 4142 VV geltend gemacht, und zwar 467,00 EUR für einen über 30.000,00 EUR liegenden Gegenstandswert. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die Gebühr nicht festgesetzt. Begründet hat sie dies damit...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Erforderliche Beratung der Mandantin

Die Gebühr Nr. 4142 VV entstehe – so das OLG –, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf eine Einziehung "bezieht". Sie findet ihren Sinn darin, dass der besondere Einsatz des Rechtsanwaltes mit dem Ziel der Bewahrung des Eigentums des Mandanten wegen der sich häufig aufwändig und umfangreich gestaltenden Tätigkeit abgegolten werden soll (KG AGS 2005, 550 = RVGreport 2...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / VI. Gebührenbemessung

Der geringere Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt in den Fällen des "geplatzten Termins" durch die nicht (mehr) erfolgende "Teilnahme" an dem Termin, i.d.R. der Hauptverhandlung erbringt, kann beim Wahlanwalt bei der Bemessung der Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG innerhalb des Gebührenrahmens der jeweiligen Terminsgebühr berücksichtigt werden.[42] Beim Pflichtverteidiger beste...mehr