Photovoltaik

Als Photovoltaik bezeichnet man die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie, die mithilfe von Solarzellen erzeugt wird. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage wirft steuerliche Fragen auf.

Die Bedeutung der Photovoltaik  ist in den letzten Jahren gestiegen. Grund dafür ist zum einen die staatliche Förderung der Photovoltaik im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), auch wenn die öffentliche Förderung rückläufig ist. Das EEG schreibt eine 20 Jahre festgeschriebene garantierte Einspeisevergütung fest. Zum anderen profitiert dieser Wirtschaftszweig von den ständig ansteigenden Energiekosten.

Normalerweise wird der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom an den Netzbetreiber verkauft. Daher muss sich der Betreiber einer Photovoltaikanlage bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie beim Finanzamt melden. Die gestiegene Anzahl von Photovoltaikanlagen führt immer häufiger zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung.





Einnahmen-Überschussrechnung

Der einkommensteuerliche Gewinn oder Verlust kann grundsätzlich durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden. Von der Gewerbesteuer sind nur größere Anlagen betroffen. Wichtig ist dagegen, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. In den ersten beiden Jahren muss der Unternehmer dem Finanzamt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch übermitteln. Ab dem dritten Jahr kann diese Pflicht für kleinere Anlagen entfallen, wenn die jährliche Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro liegt.