Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Update: Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

In HHG 7/2019 waren anhand der "Grundsteuerentscheidung" des BVerfG die kostenrechtlichen Folgen für die in der Folge vom BFH zurückgewiesene Revision des Klägers vor dem Hintergrund aufgezeigt worden, dass das BVerfG steuerliche Normen als mit der Verfassung für unvereinbar erklärt, aber deren Anwendung noch für eine gewisse Zeit zulässt (sog. pro futuro Rechtsprechung). Da...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Verfahrenskosten

Rz. 18 Die Kosten i.R.d. Ausschlagungserklärung für die Beglaubigung fallen dem vorläufigen Erben und nicht dem Nachlass zur Last.[65] Als Kostennormen kommen §§ 24, 102 f., 121 GNotKG in Betracht. Im Einzelfall kann die Protokollierung günstiger sein, wenn mehrere Erben ausschlagen.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 15 Sofern die Voraussetzungen der §§ 114, 116 S. 1 Nr. 1 ZPO vorliegen, ist dem Testamentsvollstrecker Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies ist dann gegeben, wenn zur Prozessführung erforderliche Mittel weder aus dem verwalteten Nachlass noch von den Erben oder den sonstigen an der Prozessdurchführung interessierten Personen aufgebracht werden können und die sonstigen Vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Nachlasserbenschulden

Rz. 26 Im Gesetz nicht erwähnt sind die Verbindlichkeiten, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes eingeht. Es ist von größter praktischer Bedeutung, ob es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten oder nur (z.B.) auch um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Kostentragung bei Prozessen

Rz. 20 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[47] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Eingehu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Allgemeines

Rz. 47 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann der Berechtigte bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses sogleich Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jew...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Nur Klage

Rz. 2 Die Anfechtung kann nur im Wege der Klage (oder Widerklage), nicht durch bloße Anfechtungserklärung oder einredeweise erfolgen. Die Notwendigkeit einer klageweisen Geltendmachung resultiert aus dem besonderen Bedürfnis nach Klarheit und Offenkundigkeit der Anfechtungshandlung. Es handelt sich um eine Gestaltungsklage, die bei Erfolg zu einem Gestaltungsurteil führt.[1]...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Bedeutung und Zweck des Sicherungsmittels

Rz. 31 In der Praxis besitzt das Sicherungsmittel der Nachlasspflegschaft die größte Bedeutung. Wie die anderen Sicherungsmittel auch dient sie den Interessen des endgültigen Erben, nicht aber dem Schutz von Vermögensinteressen Dritter.[83] Ihrer Zwecksetzung nach ist sie in der Hauptsache auf die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses ausgerichtet.[84] Außerhalb dieses Zwec...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Schadensersatzpflichten

Rz. 3 In der Rechtsfolge der Anfechtung ist besonders auf die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden über den auch hier anwendbaren § 122 BGB hinzuweisen. Die Schadensersatzpflicht besteht gegenüber jedem, der auf die Wirksamkeit von Annahme oder Ausschlagung vertraut hat.[5] Als zu ersetzender Vertrauensschaden kommen etwa Prozesskosten eines Nachlassgläubigers aus einem Pr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Aufwendung für die Besitzerlangung an der Erbschaft

Rz. 13 Aufwendungen, die der Erbschaftsbesitzer gemacht hat, um in den Besitz der Erbschaft zu gelangen, wie z.B. die Kosten eines unrichtigen Erbscheins, können von seiner Bereicherung nicht abgezogen werden.[19] Nach Bereicherungsrecht können nur diejenigen Aufwendungen haftungsmindernd berücksichtigt werden, die durch das Erhalten der bereits erlangten Erbschaft verursach...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / dd) Gläubigerbefriedigung

Rz. 68 Die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Nachlasspflegers, denn die Nachlasspflegschaft dient grundsätzlich nicht der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Wesentlicher Zweck ist vielmehr die Sicherung des Nachlasses.[178] Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nachlasspfleger überhaupt nicht zur Begleichung von Nachlassverb...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Prüfungsumfang des Nachlassgerichts

Rz. 2 Das Nachlassgericht kann nach § 1982 BGB die Anordnung der Nachlassverwaltung ablehnen, wenn der Nachlass (als Masse) die Kosten der Nachlassverwaltung nicht deckt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der im Nachlass vorhandenen Geldbeträge und die Verwertung der nicht in Geld bestehenden Nachlassgegenstände nicht einen Betrag erreichen, der die Kosten des Verfahren...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 35 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[73] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Auskunfts- und Zahlungsklage

Rz. 51 Soweit ein Verjährungsrisiko nicht besteht,[222] kann der Pflichtteilsberechtigte zunächst eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage. Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Entsprechende Anwendung von § 748 BGB

Rz. 49 § 748 BGB Lasten- und Kostentragung Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Rz. 50 Die Erbengemeinschaft hat die Lasten des Gesamthandvermögens, einzelner Nachlassgeg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Prozessuale Durchsetzung der Dürftigkeitseinrede

Rz. 11 Beantragt der Nachlassgläubiger im Prozess gegen den Erben lediglich eine auf den Nachlass beschränkte Verurteilung, ist das Prozessgericht bereits nach § 308 Abs. 1 ZPO daran gebunden. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist, hat es – ohne die Prüfung des § 1990 BGB, auch wenn sich der Erbe darauf beruft – der Klage stattzugeben. Es ist dabei gehalten,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 19 Zu Begriff und Darstellungsweise vgl. Kerscher/Riedel/Lenz, Pflichtteilsrecht, § 7 Rn 22.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Stufenklage

Rz. 49 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[211] Da er zumeist keine Kenntnis vom Bestand des Nachlasses hat, ist ihm diese Klageart eröffnet. Der Klageantrag in der ersten Stufe richtet sich auf Auskunftserteilung des Erben über den Bestand des Nachlasses (§§ 260, 2314 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Aufgaben (Abs. 1) sowie die Verantwortlichkeit (Abs. 2) des Nachlassverwalters. Die Regelung beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Die Vorschrift wird durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt (z.B. § 2012 BGB; § 991 ZPO; § 317 InsO und...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft

Gesetzestext 1Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu. Rz. 1 Zur Vorbeugung gegen Beweisschwierigkeiten über den Umfang der künftigen Nacherbenansprüche können sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe den Zustand der Erbschaft durch Sachverständigengu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Beweislast

Rz. 10 Als Anspruchsteller tragen die Nachlassgläubiger nach den allg. Regeln die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen und den Umfang des Schadensersatzanspruchs.[32] Es ist deshalb vom Nachlassgläubiger oder Insolvenzverwalter darzulegen und – im Streitfalle – zu beweisen, dass der Nachlass überschuldet oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten war, der Erbe davon ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der sog. Dürftigkeitseinrede steht dem Erben ein relativ einfacher Weg der Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer weiteren Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung ergibt sich daraus, dass die in § 1975 BGB vorgesehenen Mittel hierzu versagen, wenn eine den Verfahrenskosten entsprechende Nachlas...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Voraussetzungen der Haftung

Rz. 4 Die Vorschrift legt die Verpflichtung, ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen, dem "Erben" auf.[17] Darunter ist – wie allgemein im Erbrecht – jeder endgültige Erbe zu verstehen. Im Unterschied dazu wird derjenige Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, als "vorläufiger Erbe" bezeichnet. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 26 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[55] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[56] ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 9 Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Vertragsgegner beweisen, dass die fehlende Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht erkennbar war. Der Vertragspartner ist generell im Streitfall beweispflichtig, Gleiches gilt auch für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.[18] I.R.d. §§ 2205, 2206 BGB ist vom Anwalt besonderes Augenmerk auf ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 31 Kommt es zum Streit über die Angemessenheit der Vergütung, ist das Prozessgericht und nicht das Nachlassgericht zuständig. Der Testamentsvollstrecker muss bei seiner Klage auf Festsetzung bzw. Leistung seiner Vergütung den Klageantrag beziffern, was ein erhebliches Prozessrisiko darstellt. Nur wenn eine Bezifferung nicht zumutbar erscheint oder nicht möglich ist, brau...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 5. Vergütungsanspruch gegenüber dem Gegner

Rz. 91 Der Rechtsanwalt ist gem. § 126 ZPO berechtigt, seine vollen Gebühren und Auslagen im eigenen Namen bei dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner beizutreiben (§ 126 Abs. 1 ZPO). Er kann bei Vorliegen eines rechtskräftigen, aber auch bereits eines vorläufig vollstreckbaren Urteils, mit dem der Gegner zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt wurde, einen Antrag im e...mehr

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AGS 01/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des BVerwG ist gem. § 151 i.V.m. § 165 VwGO zulässig und begründet. 1. Die Beklagte hat die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten auf 429,80 EUR nebst Zinsen beantragt. Durch Beschluss des Urkundsbeamten sind die Kosten mit nur 312,90 EUR nebst Zinsen festgesetzt worden. Zur Begründung...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 6. Verpflichtung zum Einsatz des Erlangten

Rz. 55 In § 120a Abs. 3 ZPO ist geregelt, dass die Partei an den Prozesskosten beteiligt werden soll, wenn sie z.B. aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eines Vergleichs größere Geldzahlungen erhält. Das Gericht soll gem. § 120a Abs. 3 S. 2 ZPO nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens prüfen, ob eine Änderung der Entscheidung ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten

Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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AGS 01/2020, Kosten eines i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin ist statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben worden. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. 1. Insgesamt sind 547,79 EUR – mithin über den festgesetzten Betrag von 453,04 EUR hinaus weitere 94,75 EUR – als der Beschwerdeführerin durch den Beschwerdegegner gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zu erstattende Kosten f...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / cc) Regulierungs- und Prozessführungsbefugnis

Rz. 326 Die alleinige Regulierungsbefugnis gem. § 10 Abs. 5 AKB bzw. A.1.1.4 AKB 2008 verbleibt aber stets bei dem Versicherer. Er allein entscheidet über die Art und Weise der Regulierung gegnerischer Schadenersatzansprüche. Er allein hat auch das Prozessführungsrecht (§ 7 II Abs. 5 AKB bzw. E.2.4 AKB 2008) und das Recht der Bestimmung des Prozessanwalts. Häufig wird der Ve...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / d) Privatgutachten als Alternative zum selbstständigen Beweisverfahren?

In dieser Praxis wird bei Miteigentum oft ein Privatgutachten über den Wert der Immobilie eingeholt. Das hat den Vorteil, dass es recht schnell geht. Oft wird im Vorfeld aber übersehen, vor Einholung des Gutachtens eine verbindliche Schiedsabrede zu treffen, in der Hoffnung, man werde sich schon einig werden. Fällt das Gutachten dann zum Missfallen einer Partei aus, kommt es...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / dd) Frühere Regulierungsempfehlungen einiger Versicherer

Rz. 522 Das ehemalige so genannte DAV-Abkommen (zutreffender als "Regulierungsempfehlung Gebhardt/Greißinger" bezeichnet) ist mit Wirkung ab 1.7.2004, dem Inkrafttreten des RVG, entfallen. Gerade auch nach Geltung des RVG ist es aber ein wichtiges Anliegen, die Abwicklung von Schadensfällen möglichst unkompliziert und unbürokratisch zu gestalten. Überflüssige Diskussionen be...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / C. Drittschuldnererklärung und Drittschuldnerklage

Rz. 10 Der Drittschuldner ist gem. § 840 Abs. 1 ZPO verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Dabei hat er Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:mehr

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AGS 01/2020, Beiordnung ein... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 46 Abs. 2 S. 3, § 78 S. 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 S. 2 und 3, §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hatte zum hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt hinreichende Erfolgsausaussicht. I. Entgegen der von ArbG in der angefochtenen Entscheidung und vom Beschwerdegericht in seinem Schreiben vom 6.5.2019...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / b) Rechtsanwaltsgebühren

Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptprozess sind verschiedene Angelegenheiten, so dass im Grundsatz die Gebühren in beiden Verfahren gesondert anfallen (siehe aber unten). Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Rechtsanwalt deshalb die Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG und im Falle der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung auch eine Terminsgebühr nach VV 3104...mehr

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AGS 01/2020, Kosten eines i... / Leitsatz

Eine Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren vom Gegner, soweit dieser nach der Kostengrundentscheidung die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, die Kosten eines von ihrem Prozessbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts, der den Gerichtstermin wahrgenommen hat, bis zur Höhe der (fiktiven) Kosten erstattet verlangen, die bei Anreise des Prozessbevollmächtigten sel...mehr

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AGS 01/2020, Kosten eines i... / 1 Sachverhalt

Mit in der mündlichen Verhandlung protokolliertem Vergleich beendeten die Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Beschwerdeführerin) und der Beklagte und Beschwerdegegner (im Folgenden: Beschwerdegegner) den zwischen ihnen schwebenden Rechtsstreit. In dem Vergleich vereinbarten die Parteien u.a., dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits trägt mit Ausnahme der K...mehr

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AGS 01/2020, Volle Verfahre... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte eine Beschlussanfechtungsklage erhoben. Daraufhin hat der Beklagtenvertreter die Interessenvertretung des Beklagten angezeigt. Eine Begründung der Anfechtungsklage durch den Kläger erfolgte nicht mehr. Vielmehr nahm dieser die Klage wieder zurück. Hiernach hat der Beklagtenvertreter für den Beklagten beantragt, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuer...mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 3.2 Keine Erstattung der Anwaltskosten für ein freiwilliges Güteverfahren

Der unterlegene Gegner hat der obsiegenden Partei die notwendigen Kosten zu erstatten (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Hierzu bestimmt § 91 Abs. 3 ZPO, dass zu den Kosten des Rechtsstreits auch die Gebühren zählen, die durch ein Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle entstanden sind, wenn zwischen der Beendigung des Gütever...mehr

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AGS 01/2020, Volle Verfahre... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO statthaft und zulässig. Die sofortige Beschwerde ist allerdings unbegründet. Insoweit kann auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen werden. Die 1,3-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV fü...mehr

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AGS 01/2020, Unwiderruflich... / 1 Aus den Gründen

Die – nach § 91a Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige – sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die Kosten des Rechtsstreits waren aufgrund der von dem Verfügungsbeklagten mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25.8.2017 abgegebenen Kostenübernahmeerklärung dem Verfügungsbeklagten aufzuerlegen. Der mit dem anwaltlichen Schriftsatz vom 28.8.2017 nachträglich unternommen...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 4. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 52 In der Praxis wird viel zu selten von der Möglichkeit der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren ist deshalb geschaffen worden, damit jede Partei die Möglichkeit hat, in einem laufenden oder späteren Rechtsstreit notwendige Beweise sichern zu lassen, die ansonsten verloren gehen oder nur sehr erschwert ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / B. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Die Vorschriften über die Beiordnung eines Anwalts im Wege der PKH sind unter anderem anwendbar in Rz. 5 In Strafsachen gilt die 4...mehr

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ZErb 01/2020, Zur konsensua... / 2 Gründe

II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig. Sie ist insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. III. Die Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die zulässige Klage ist unbegründet. a) Der Begründetheit der Klage steht bereits entgegen, dass die Parteien nicht mehr als Vor- und Nacherbe miteinander verbunden sind, so dass der Anwendungsber...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Abzugsfähigkeit der Kosten der Testamentsvollstreckung

Rz. 198 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind die Kosten der Testamentsvollstreckung abzugsfähig. Sie mindern also den Erwerb, sofern es sich um eine Abwicklungsvollstreckung handelt. Ist jedoch eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, sind diese Kosten nicht bei der Erbschaftsteuer nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig,[207] sondern sind vielmehr laufende Ausgaben, di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
(Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs

Leitsatz 1. Aufwendungen zur (im Ergebnis gescheiterten) Abwehr einer Rückforderung des Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Widerrufs der Schenkung nach § 530 BGB stellen weder (nachträgliche) Anschaffungskosten noch sofort abziehbare (Sonder‐)Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. 2. Der Widerruf der Schenkung nac...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 1 Inhalt, Form, Frist

Der Kündigungswiderspruch muss schriftlich gegenüber dem Vermieter erklärt werden.[1] Hat der Vermieter den Mieter im Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit des Kündigungswiderspruchs hingewiesen, so ist der Mieter verpflichtet, seinen Widerspruch spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist gegenüber dem Vermieter zu erklären; anderenfalls kann der Vermieter die Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 101a Mittei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 101a Abs. 1 entsprach der bis 1995 im Melderecht geregelten Pflicht der Meldebehörden, Sterbefälle unverzüglich dem Postrentendienst der Deutschen Post AG mitzuteilen. Die Einfügung des § 101a in das SGB X verdeutlicht, dass es sich hier um eine bereichsspezifische Sonderregelung handelt. Die Vorschriften des Melderechts lassen nämlich grundsätzlich Datenübermittlung...mehr